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Hi,
ich habe seit fast über ein Jahr Kleingewerbe laufen! wie lange darf mann auf kleingewerbe bleiben?
Hi,
ich habe seit fast über ein Jahr Kleingewerbe laufen! wie lange darf mann auf kleingewerbe bleiben?
@ DJ85: Kleingewerbe nach § 19 USTG darf eben nicht die UST ausweisen, Nebengewerbe bedeutet wohl, daß Du als Arbeitnehmer tätig bist mit Sozialversicherung ?
Also ich habe jetzt seit 5 Jahren ein klein-/nebengewerbe und keine probleme.
Das kannst DU so lange haben wie du willst, es gibt keine beschränkung.
Danke für die Infos!
Im Rechnung schreibe ich folgendes dazu:
"Laut § 19 Abs. 1 UstG bin ich nicht dazu verpflichtet die Umsatzsteuer auszuweisen, da ich ein Kleinunternehmer bin.
Ich bitte um Überweisung der von mir in Rechnung gestellten Honorare und verauslagten Kosten innerhalb von 14
Tagen ohne Abzug auf das u.g. Konto. Alle Steuern und Sozialabgaben werden von mir gemäß meiner Gewerblichkeit
gemeldet und an die Behörden abgeführt."
Muss ich jetzt an Finanzamt bezahlen? Ich werde naturlich die 17500,-/Jahr nicht überschreiten! (Leider)
hallo,
ich habe auch noch eine Frage:
und zwar habe ich mein Gewerbe vorletzte Woche angemeldet.
Habe jetzt aber noch keine Rückmeldung vom Finanzamt bekommen, somit auch keine Steuernnummer.
Kann / Darf ich trotzdem Rechnungen schreiben?
Wenn ja, was muss ich dabei beachten?
Der Besitzer der Bar weiss es wohl nicht besser.
Wenn du auf deiner Rechnung "Nach Kleinunternehmerregelung (§19 Abs. 1 UstG) wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen" den Passus stehen hast, ist alles rechtens so. Er kann halt vor dem Finanzamt die Ausgaben, die er an dir hat, nicht wie geöwhnlich Abrechnen, sonder muss das unter Einnahmen-Ausgaben Rechnungen verbuchen.
DAs ist gar kein problem.
Eventuell will er dich auch "behumsen". (Verarschen!)
Wenn er Geld einbehält von deinem Rechnungsbetrag, zahlst du ja drauf. Nicht nur, weil dir ja effektiv Geld fehlt, da er weniger an dich bezahlt, sondern auch, weil du ja die 120 Euro voll dem Finanzamt als Einnahme, wie auf der Rechnung angegeben (Rechnungsbetrag), melden musst und diese dir den Betrag dann als Einnahme voll versteuern!
Ausserdem wo ist da der Sinn? Wenn er dir nur 100 gibt, von 120 laut deiner Rechung?
Er muss doch die Steuer nicht abführen als Einnahme, sondern du?!
Je höher die kosten bei Ihm, desto mehr kann er Abschreiben
Daher macht es keinen Sinn, diese Aussage, ausser er will dich runterhandeln und begründet das Fadenscheinig
PS:
du kannst auch als Kleinunternehmer dir eine Ust.Id geben lassen, dann kannst du auch als Kleinunternehmer MwSt. ausweisen. Macht nur keiner, da es blödsinn ist.
Doch man darf als Kleinunternehmer die Ust ausweisen. Allerdings muss man das im Fragebogen fürs FA angeben. Weis jetzt grad nicht wie der Punkt heisst. Ich hab auch ein Kleingewerbeschein und muss jeden Monat die Ust-Voranmeldung machen. Is kein Stress dank Elster. Und da ich die 17500€ nicht überschreite, bekomme ich bei der Steuererklärung dann auch die Ust wieder zurück die ich jeden Monat ans FA abgeführt habe.
Vorteil ist weiter, dass ich selber die Ust auch vom FA bekomme, wenn ich etwas kaufe. So kann ich z.B. CDs und Computer/Laptops angeben und bekomme dann im Monat darauf die Ust zurück. Spart viel Geld und ist kaum Stress.
Aber wie gesagt: dafür muss man bei der Anmeldung beim FA bei einem bestimmten Punkt ein Häckchen setzen. Ist glaub auf Seite 3 des Bogens zu finden...irgendwo in der Mitte...
Pauschal gesagt:Wenn ich ein Kleinunternehmer bin, habe ich dann von den 120 euro die Abgabe von 19%?! Eigentlich ja nicht? Lese es vermutlich grad falsch heraus.. aber diese Kleinunternehmergeschichte interessiert mich ebenfalls sehr!
Muss ich denn eigentlich als Kleinunternehmer ein seperates Firmenbankkonto einrichten und darüber die z.B Laptops bestellen und zahlen?
JepAlso egal was ich einnehme, auf meiner Rechnung steht ja NUR "Betrag" usw..
gut erkanntJedesmal wenn ich etwas einnehme gehen dann 19% von der jeweiligen Einnahme an das FA? ok..
100 Punkte!Und in welcher Reihenfolge wird das bei einem Kleingewerbe abgeführt? Jährlich?
Pauschal gesagt:
Wenn du 120,- EUR einnimmst musst du draus die Steuer (derzeit 19%) abführen. Ob du Kleinunternehmer bist oder nicht ist in dem Zusammenhang völlig egal...
->Was ist die Kleinunternehmerregelung
Musst du nicht, macht aber Sinn. So kannst du jeder Prüfung gelassen entgegensehen...
Was ich gerade lese
"Für die Umsatzsteuer (UMSt) wird, unabhängig von der Höhe ihrer Umsatzsteuerschuld, bei neu angemeldeten Unternehmen/Gewerbe in den ersten 2 Jahren eine monatliche UMSt-Voranmeldungen abgeben. So ärgerlich der zusätzliche bürokratische Aufwand für viele Kleinunternehmer auch ist."
Ich frage mich da jetzt wieviel man da ca. abdrücken soll?
Das ist richtig! Alelrdings, wenn darüber nichts geschäftliches läuft interressierts erstmal keinen bzw. wenn auf dem Privatkonto keine Unregelmäßigkeiten auftauchen!Nur mal so. Bei ner Prüfung kann auch das Privatkonto geprüft werden....