Gewerbeanmeldung -> Rechnungen schreiben

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chrrisz

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hallo,

ich habe bereits die Gebühr für das Kleingewerbe bezahlt und auch die entsprechende Dokumente an das Finanzamt weitergesendet. Jetzt meine Frage das ist jetzt 2 Wochen her.

Ich frage mich ob ich noch auf eine Bestätigung vom Amt warten muss. Meine Steuernummer ist mir bekannt also kann ich doch schon Rechnungen schreiben?!
 
Natürlich kannst du Rechnungen schreiben, Das kann man auch schon vorher weil man ein Gewerbe 3 Monate rückwirkend anmelden darf.
 
ok danke für die antwort. Es handelt sich bei mir und den Beträgen um ein sehr kleines Kleingewerbe, daher verzichte ich vorerst sowieso auf die USt
 
obwohl für kleinunternehmer die Vorschriften über die umsatzsteuerbefreiungen des § 4 ff. ustg nicht zur anwendung kommen, müssen sie im regelfall keine umsatzsteuer an das finanzamt entrichten. denn die für umsätze i. s. d. § 1 abs. 1 nr. 1 ustg geschuldete umsatzsteuer wird von kleinunternehmern nicht erhoben. als kleinunternehmer gelten unternehmer, die im inland oder in den in §1 Abs. 3 ustg bezeichneten gebieten ansässig sind und deren maßgeblicher gesamtumsatz

• im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 EUR nicht überstiegen hat und

• im laufenden Kalenderjahr 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird.


beide grenzen dürfen nicht erreicht werden, da ansonsten die kleinunternehmerbesteuerung i. S. d. § 19 ustg nicht zur anwendung gelangt.
weil kleinunternehmer im grunde von jeglicher umsatzbesteuerung freigestellt werden, handelt es sich bei dieser vorschrift um eine faktische steuerbefreiung. damit geht einher, dass sie selbst in rechnungen keine umsatzsteuer gesondert ausweisen dürfen und darüber hinaus vom vorsteuerabzug ausgeschlossen sind (§ 19 Abs. 1 S. 4 UStG); dies gilt auch, wenn ihnen ordnungsgemäße rechnungen mit gesondertem Steuerausweis vorliegen.

kleinunternehmer brauchen grds. keine umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. nach verwaltungsauffassung sind sie auch nicht verpflichtet, ihre steuernummer in ausgangsrechnungen anzugeben, wie es § 14 Abs. 1a ustg grundsätzlich vorsieht.

wenn du trotzdem steuer als kleinU ausweist, schuldest du sie auch dem finanzamt (§14c ustg, s.o.) vorausgesetzt, deine rechnung wird durchs amt irgendwo aufgegriffen.

kleine ergänzung in anderer richtung: selbst wenn du als PRIVATPERSON auf einem abrechnungspapier ust offen ausweist, schuldest du diese dem amt! und das beste ist: es gibt keine berichtigungsmöglichkeit, du kannst dann höchstens noch versuchen, dass dir die steuer erlassen wird.

Hoffe das Hilft dir weiter ;)
 
Hallo

Du wirst wohl noch einen Fragebogen vom FA erhalten. Darin steht auch, ob Du einen Steuerberater nimmst etc, dann noch von der IHK zwecks Gebühren (am Anfang ist man meist befreit)

Nein, Du bekommst eine neue Steuer-Nr. unter anderer Veranlagung (frühere St-Nr wohl als Arbeitnehmer etc)
 
Ganz Einfach:
Als Kleinunternehmer taucht deine USt-ID bzw Steuernummer überhaupt gar nicht auf Deinen Rechnungen auf!
Allerdings musst du den Passus "Nach Kleinunternehmerregelung (§19 Abs. 1 UstG) wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen" mit auf deine Rechnungen nehmen.

Rechnungen darfst du schreiben ab dem Zeitpunkt der Anmeldung (nicht, wann du das Formular eingeschickt hast, sondern ab der "Eröffnung" deines Gewerbes).

Alles klar?

lg, T.
 
Hallo zusammen,
meine Rechnungen erfüllen genau die hier aufgeführten Anforderungen.
Nach dem gestrigen Abend allerdings, machte mich der Besitzer einer Bar darauf aufmerksam, dass er mir nicht mehr die volle Bruttosumme von 120,- Euro auszahlen kann.

Entweder solle ich die Mwst ausweisen (was ich ja nicht darf), oder ich kriege zukünftig nur noch 100,- Euro, obwohl auf der Rechnung ein Gesamtbetrag von 120,- Euro steht.

Was kann ich tun. Leider kenne ich keinen Steuerberater, der mir hier weiterhelfen könnte. Freu mich über jede Antwort.
 
Hallo zusammen,
meine Rechnungen erfüllen genau die hier aufgeführten Anforderungen.
Nach dem gestrigen Abend allerdings, machte mich der Besitzer einer Bar darauf aufmerksam, dass er mir nicht mehr die volle Bruttosumme von 120,- Euro auszahlen kann.

Entweder solle ich die Mwst ausweisen (was ich ja nicht darf), oder ich kriege zukünftig nur noch 100,- Euro, obwohl auf der Rechnung ein Gesamtbetrag von 120,- Euro steht.

Was kann ich tun. Leider kenne ich keinen Steuerberater, der mir hier weiterhelfen könnte. Freu mich über jede Antwort.

VERHANDELN!!! :p
Soll er doch nen anderen suchen der für 100€ den abend schmeißt. LOL

Wenn Ihr 120€ Brutto ausgemacht habt, will er die MwSt. auf der Rechnung haben um sich seine 19% wiederzuholen. Ist doch klar!
Und das kann er bei Deiner Rechnung nicht!!!
Also will er "nur" den Netto Betrag einer ordentlichen Rechnung zahlen.
 
Nach dem gestrigen Abend allerdings, machte mich der Besitzer einer Bar darauf aufmerksam, dass er mir nicht mehr die volle Bruttosumme von 120,- Euro auszahlen kann.

Entweder solle ich die Mwst ausweisen (was ich ja nicht darf), oder ich kriege zukünftig nur noch 100,- Euro, obwohl auf der Rechnung ein Gesamtbetrag von 120,- Euro steht.

Was kann ich tun. Leider kenne ich keinen Steuerberater, der mir hier weiterhelfen könnte. Freu mich über jede Antwort.

Der Besitzer der Bar weiss es wohl nicht besser.

Wenn du auf deiner Rechnung "Nach Kleinunternehmerregelung (§19 Abs. 1 UstG) wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen" den Passus stehen hast, ist alles rechtens so. Er kann halt vor dem Finanzamt die Ausgaben, die er an dir hat, nicht wie geöwhnlich Abrechnen, sonder muss das unter Einnahmen-Ausgaben Rechnungen verbuchen.
DAs ist gar kein problem.

Eventuell will er dich auch "behumsen". (Verarschen!)

Wenn er Geld einbehält von deinem Rechnungsbetrag, zahlst du ja drauf. Nicht nur, weil dir ja effektiv Geld fehlt, da er weniger an dich bezahlt, sondern auch, weil du ja die 120 Euro voll dem Finanzamt als Einnahme, wie auf der Rechnung angegeben (Rechnungsbetrag), melden musst und diese dir den Betrag dann als Einnahme voll versteuern!

Ausserdem wo ist da der Sinn? Wenn er dir nur 100 gibt, von 120 laut deiner Rechung?
Er muss doch die Steuer nicht abführen als Einnahme, sondern du?!
Je höher die kosten bei Ihm, desto mehr kann er Abschreiben

Daher macht es keinen Sinn, diese Aussage, ausser er will dich runterhandeln und begründet das Fadenscheinig


PS:

du kannst auch als Kleinunternehmer dir eine Ust.Id geben lassen, dann kannst du auch als Kleinunternehmer MwSt. ausweisen. Macht nur keiner, da es blödsinn ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
du kannst auch als Kleinunternehmer dir eine Ust.Id geben lassen, dann kannst du auch als Kleinunternehmer MwSt. ausweisen. Macht nur keiner, da es blödsinn ist.

Bist Du Dir da sicher??
Soweit ich mich erinnern kann, darfst Du mit der "Kleinunternehmer-Reglung" gerade das nicht.

Für die Gage und die Rechnung sehe ich für Chris nun 2 Möglichkeiten:
1. Er versucht dem Barbetreiber zu verklickern, dass er in seinem Preis schon berücksichtigt hat, dass der Barbetreiber die Vorsteuer nicht erstattet bekommt - sprich: err hätte sonst 140 genommen :cool:

Oder er vereinbart, künftig eine Rechnung über nur 100€ zu schreiben, die dann auch voll bezahlt wird - damit hat er sich allerdings erfolgreich um nen 5tel im Preis drücken lassen...

Fakt ist: Er muss die Kohle bekommen, die auf der Rechnung steht, sonst muss er 20€ versteuern, die er nicht bekommen hat...
 
Doch man darf als Kleinunternehmer die Ust ausweisen. Allerdings muss man das im Fragebogen fürs FA angeben. Weis jetzt grad nicht wie der Punkt heisst. Ich hab auch ein Kleingewerbeschein und muss jeden Monat die Ust-Voranmeldung machen. Is kein Stress dank Elster. Und da ich die 17500€ nicht überschreite, bekomme ich bei der Steuererklärung dann auch die Ust wieder zurück die ich jeden Monat ans FA abgeführt habe.
Vorteil ist weiter, dass ich selber die Ust auch vom FA bekomme, wenn ich etwas kaufe. So kann ich z.B. CDs und Computer/Laptops angeben und bekomme dann im Monat darauf die Ust zurück. Spart viel Geld und ist kaum Stress.
Aber wie gesagt: dafür muss man bei der Anmeldung beim FA bei einem bestimmten Punkt ein Häckchen setzen. Ist glaub auf Seite 3 des Bogens zu finden...irgendwo in der Mitte...
 
Doch man darf als Kleinunternehmer die Ust ausweisen. Allerdings muss man das im Fragebogen fürs FA angeben. Weis jetzt grad nicht wie der Punkt heisst. Ich hab auch ein Kleingewerbeschein und muss jeden Monat die Ust-Voranmeldung machen. Is kein Stress dank Elster. Und da ich die 17500€ nicht überschreite, bekomme ich bei der Steuererklärung dann auch die Ust wieder zurück die ich jeden Monat ans FA abgeführt habe.
Vorteil ist weiter, dass ich selber die Ust auch vom FA bekomme, wenn ich etwas kaufe. So kann ich z.B. CDs und Computer/Laptops angeben und bekomme dann im Monat darauf die Ust zurück. Spart viel Geld und ist kaum Stress.
Aber wie gesagt: dafür muss man bei der Anmeldung beim FA bei einem bestimmten Punkt ein Häckchen setzen. Ist glaub auf Seite 3 des Bogens zu finden...irgendwo in der Mitte...

Jepp, genau so ist es ^.^
 
Hallo zusammen,
meine Rechnungen erfüllen genau die hier aufgeführten Anforderungen.
Nach dem gestrigen Abend allerdings, machte mich der Besitzer einer Bar darauf aufmerksam, dass er mir nicht mehr die volle Bruttosumme von 120,- Euro auszahlen kann.

Entweder solle ich die Mwst ausweisen (was ich ja nicht darf), oder ich kriege zukünftig nur noch 100,- Euro, obwohl auf der Rechnung ein Gesamtbetrag von 120,- Euro steht.

Was kann ich tun. Leider kenne ich keinen Steuerberater, der mir hier weiterhelfen könnte. Freu mich über jede Antwort.

Hast Du einen Vertrag geschlossen in dem deine Gage auftaucht?
Wenn ja, brauchst du keinen Steuerberater, sondern einen Anwalt der deine (rechtmässige) Forderung zur Not beim Barbesitzer eintreibt!

Du brauchst zwingend den Passus " nach Kleinunternehmerregelung ..." auf der Rechnung, dann kann es dem Barbesitzer egal sein, er bucht die Rechnung komplett in die Kosten und kann sich dann die Steuer ziehen. Muss er halt selber ausrechnen bzw. dessen Steuerberater!

Sag ihm am besten, er soll sich mit seinem Steuerberater kurzschliessen.
 
Hast Du einen Vertrag geschlossen in dem deine Gage auftaucht?
Wenn ja, brauchst du keinen Steuerberater, sondern einen Anwalt der deine (rechtmässige) Forderung zur Not beim Barbesitzer eintreibt!

Du brauchst zwingend den Passus " nach Kleinunternehmerregelung ..." auf der Rechnung, dann kann es dem Barbesitzer egal sein, er bucht die Rechnung komplett in die Kosten und kann sich dann die Steuer ziehen. Muss er halt selber ausrechnen bzw. dessen Steuerberater!

Ich gehe mal davon aus, dass er einfach Summe oder Gage vor die 120.- Euro geschrieben hat oder gar die Steuernummer oder sonst was fehlt. Wenn die MWSt nicht ausgewiesen wird und er nichts von Netto schreibt, dann würde ich die Rechnung nicht mal akzeptieren und ihm auch nur 100.- gegen Quittung auszahlen. Welche Steuer soll er sich denn ziehen, wenn die Rechnung fehlerhaft zu sein scheint?

Sag ihm am besten, er soll sich mit seinem Steuerberater kurzschliessen.
Der Knaller - nicht der Typ von der Bar macht den Fehler sondern der DJ! Jetzt auch noch dem Typ von der Bar für dumm hinzustellen und ihm zu empfehlen den Steuerberater zu konsultieren ist schon dreist. Mich würde es nicht wundern wenn er den DJ direkt rausschmeißt und Hausverbot erteilt. :)
 
Ich gehe mal davon aus, dass er einfach Summe oder Gage vor die 120.- Euro geschrieben hat oder gar die Steuernummer oder sonst was fehlt. Wenn die MWSt nicht ausgewiesen wird und er nichts von Netto schreibt, dann würde ich die Rechnung nicht mal akzeptieren und ihm auch nur 100.- gegen Quittung auszahlen. Welche Steuer soll er sich denn ziehen, wenn die Rechnung fehlerhaft zu sein scheint?

Genau das ist der Knackpunkt: Nach der Kleinunternehmerregelung darf er Keine Ust ausweisen, wenn er sich beim Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung für das Kleinunternehmertum entscheidet! Der Rechnungssteller schreibt dann auch weder "brutto" noch "netto" vor den Betrag, noch wird der Steuersatz vermerkt, sondern verweist nur auf den § 19 UstG, wonach keine Steuer ausgewiesen werden darf!

Natürlich muss die Steuer-ID-Nr. des Rechnungstellers genauso draufstehen wie das Rechnungsdatum usw... (vgl. §14 Absatz 4 UstG)

Man kann hier übrigens auch die Regelung "Kleinbetragsrechnung" anwenden: Bei Rechnungsbeträgen bis 150,- EUR genügen Name und Anschrift des Rechnungstellers, Rechnungsdatum, Art & Umfang der Leistung, Rechnungsbetrag sowie der Hinweis auf Steuerbefreiung lt. §19 UstG.

Der Wirt "zieht" sich auch keine Steuer, sondern bucht die gesamte Rechnung voll in die Kosten!


Der Knaller - nicht der Typ von der Bar macht den Fehler sondern der DJ! Jetzt auch noch dem Typ von der Bar für dumm hinzustellen und ihm zu empfehlen den Steuerberater zu konsultieren ist schon dreist. Mich würde es nicht wundern wenn er den DJ direkt rausschmeißt und Hausverbot erteilt. :)

Völliger Quatsch!
Wenn meine Rechnungen lt. Steuerfachanwalt völlig korrekt sind und ich das weiss, der Wirt aber nicht, dann kann ich ihm nur raten sich bei seinem Steuerberater zu erkundigen (Achtung: der Ton macht die Musik! Aber wem sag ich das hier in diesem Forum...? :p

Noch Fragen?
 
Also bei mir ist das immer Brutto wie Netto und es hat sich noch nie ein Bar/Clubbesitzer beschwert..weil er dann nichts mehr abführen muss..und den Meisten ist es Egal ob sie dem FA oder dir die 19 % geben...

Alles für Alle und mir am Meisten;)
 
Genau das ist der Knackpunkt: Nach der Kleinunternehmerregelung darf er Keine Ust ausweisen, wenn er sich beim Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung für das Kleinunternehmertum entscheidet! Der Rechnungssteller schreibt dann auch weder "brutto" noch "netto" vor den Betrag, noch wird der Steuersatz vermerkt, sondern verweist nur auf den § 19 UstG, wonach keine Steuer ausgewiesen werden darf!

Natürlich muss die Steuer-ID-Nr. des Rechnungstellers genauso draufstehen wie das Rechnungsdatum usw... (vgl. §14 Absatz 4 UstG)

Man kann hier übrigens auch die Regelung "Kleinbetragsrechnung" anwenden: Bei Rechnungsbeträgen bis 150,- EUR genügen Name und Anschrift des Rechnungstellers, Rechnungsdatum, Art & Umfang der Leistung, Rechnungsbetrag sowie der Hinweis auf Steuerbefreiung lt. §19 UstG.

Der Wirt "zieht" sich auch keine Steuer, sondern bucht die gesamte Rechnung voll in die Kosten!

Na das meinte ich ja mit den Worten entweder steht da MWSt oder die Nettosumme, die keinerlei MWSt enthält. Habe mich vielleicht nicht verständlich genug ausgedrückt.

Völliger Quatsch!
Wenn meine Rechnungen lt. Steuerfachanwalt völlig korrekt sind ...
Wer geht denn bitte davon aus, dass ein Kleinunternehmen sich einen Steuerfachanwalt hält? Bei der Fragestellung geht man ja eher davon aus, dass es eine nach bestem Wissen und Gewissen gebastelte Rechnung war und nicht die Arbeit eines Profis.

Es gibt ja zahlreiche Bsp im www für beide Situationen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na das meinte ich ja mit den Worten entweder steht da MWSt oder die Nettosumme, die keinerlei MWSt enthält. Habe mich vielleicht nicht verständlich genug ausgedrückt.

Nein, nur falsch verstanden! Wenn Du keine Steuer ausweisen darfst, darf nur ein Betrag da stehen.
In diesem Beispiel: "Gesamtbetrag 120,- EUR" und nichts von wegen "inkl. 19% MwSt" oder "100,84 EUR netto zzgl. 19,16 EUR Ust-Anteil" oder sonst noch was!
Und natürlich der Passus "Nach Kleinunternehmerregelung (§19 Abs. 1 UstG) wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen".

Wer geht denn bitte davon aus, dass ein Kleinunternehmen sich einen Steuerfachanwalt hält? Bei der Fragestellung geht man ja eher davon aus, dass es eine nach bestem Wissen und Gewissen gebastelte Rechnung war und nicht die Arbeit eines Profis.
Davon geht niemand aus, aber auch ein Kleinunternehmer sollte seine Sache ordentlich machen.
Wenn ich ein Gewerbe habe will ich mich doch auch so professionell wie mgl. präsentieren! Dazu gehört auch, den "Geschäftspartnern" zu zeigen, dass die Buchhaltung auch kein Buch mit 7 Siegeln ist. :)
Ist auch sinnvoll für einen selber, wenn niemand die Rechnungen die man stellt anfechten kann!

Und wie du gesagt hast: Beispiele was in eine Rechnung gehört, gibt's im www mehr als genug (man muss ja nicht unbedingt von Wikipedia abschreiben... ) :D

@Stuartdeluxe: Ist bei mir auch meistens so. Ich hatte noch nie das Problem, dass der VA mir nicht mein gefordertes Geld gegeben hat. Nur Scheints auch bei Wirten schwarze Schafe zu geben... :rolleyes:
 
Nein, nur falsch verstanden! Wenn Du keine Steuer ausweisen darfst, darf nur ein Betrag da stehen.
In diesem Beispiel: "Gesamtbetrag 120,- EUR" und nichts von wegen "inkl. 19% MwSt" oder "100,84 EUR netto zzgl. 19,16 EUR Ust-Anteil" oder sonst noch was!
Und natürlich der Passus "Nach Kleinunternehmerregelung (§19 Abs. 1 UstG) wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen".
Das weiß ich doch alles, war auch mal einer. Ich meinte ja auch nichts mit Netto zzgl. oder sowas. Aber du kannst das (wohl von berufswegen) deutlich fachlicher darstellen, Spitze! Ich weiß leider nicht wie man es dann in Fachchinesisch nennt, Netto ist dann wohl falsch.


Davon geht niemand aus, aber auch ein Kleinunternehmer sollte seine Sache ordentlich machen.

Zustimm! - ich bin einfach vor der ersten Rechnung zum FA gelatscht und habe die netten Menschen dort gefragt, die hatten sogar eine Beispielrechnung vorrätig in Freiburg damals. Verstehe eh nicht wie alle immer auf die FAs schimpfen, die können ja nix für und helfen einem bevor sie nachher das Chaos ausbaden müssen.

Hatte bisher nur einmal einen Veranstalter der auf die Bezahlung in Form eines Checks bestand, obwohl diese ausdrücklich von mir abgelehnt wird. Nach dem ersten zwei Mahnungen zeigte er noch keine Einsicht und dann habe ich es dem Anwalt übergeben. Der eine Brief des Anwalts stand noch in Relation zum Ergebnis. Ich kann jedem daher nur raten, bei einem unbekannten Veranstaltern immer einen Engagementvertrag aufzusetzen.

OT: So nen Schei* dass man nun den Unterlagen für KAP hinterherrennen darf :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Alta, jetzt sag doch einfach das hier einmal Müll geschrieben hast und alles ist gut.
Meine Güte, passiert halt mal. :p
 
Alta, jetzt sag doch einfach das hier einmal Müll geschrieben hast und alles ist gut.
Meine Güte, passiert halt mal. :p

Wenn dir das hilft . ich habe müll geschrieben .

habe aber genau das selbe gemein, dann kläre mich doch mal einer auf, wie nennt man dann die Summe die ein Kleinunternehmer auf seine Rechnung schreibt. Netto ist falsch, das habe ich gelernt.
 

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