Nach dem gestrigen Abend allerdings, machte mich der Besitzer einer Bar darauf aufmerksam, dass er mir nicht mehr die volle Bruttosumme von 120,- Euro auszahlen kann.
Entweder solle ich die Mwst ausweisen (was ich ja nicht darf), oder ich kriege zukünftig nur noch 100,- Euro, obwohl auf der Rechnung ein Gesamtbetrag von 120,- Euro steht.
Was kann ich tun. Leider kenne ich keinen Steuerberater, der mir hier weiterhelfen könnte. Freu mich über jede Antwort.
Der Besitzer der Bar weiss es wohl nicht besser.
Wenn du auf deiner Rechnung "Nach Kleinunternehmerregelung (§19 Abs. 1 UstG) wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen" den Passus stehen hast, ist alles rechtens so. Er kann halt vor dem Finanzamt die Ausgaben, die er an dir hat, nicht wie geöwhnlich Abrechnen, sonder muss das unter Einnahmen-Ausgaben Rechnungen verbuchen.
DAs ist gar kein problem.
Eventuell will er dich auch "behumsen". (Verarschen!)
Wenn er Geld einbehält von deinem Rechnungsbetrag, zahlst du ja drauf. Nicht nur, weil dir ja effektiv Geld fehlt, da er weniger an dich bezahlt, sondern auch, weil du ja die 120 Euro voll dem Finanzamt als Einnahme, wie auf der Rechnung angegeben (Rechnungsbetrag), melden musst und diese dir den Betrag dann als Einnahme voll versteuern!
Ausserdem wo ist da der Sinn? Wenn er dir nur 100 gibt, von 120 laut deiner Rechung?
Er muss doch die Steuer nicht abführen als Einnahme, sondern du?!
Je höher die kosten bei Ihm, desto mehr kann er Abschreiben
Daher macht es keinen Sinn, diese Aussage, ausser er will dich runterhandeln und begründet das Fadenscheinig
PS:
du kannst auch als Kleinunternehmer dir eine Ust.Id geben lassen, dann kannst du auch als Kleinunternehmer MwSt. ausweisen. Macht nur keiner, da es blödsinn ist.