Gesetzlich erlaubt ?

klaustopher schrieb:
Falsch, falsch, falsch, falsch und nochmal falsch. Schonmal was von Beweislastumkehr gehört? Und genau die tritt ein.
Wenn es - wie DDD schon sagte - bei auch nur einem File zweifelhaft ist, wo es herkommt, dürfen die solange davon ausgehen, dass das für die anderen Files auch gilt, bis du ihnen das Gegenteil beweisen kannst. Gibts schon mehrere Urteile zu, aber naja... Der Kollege der Staatsanwaltschaft Köln wirds schon wissen... *lol*


Beweislastumkehr? Im deutschen Strafrecht (... nach '45? ) Das interessiert mich jetzt aber.
Wäre schön, wenn Du dzu mal ein paar der von dir angesprochenen Urteile zitieren könntest (oder wenigstens Fundstellen angeben könntest).
 
könnten die Leute bitte aufhören zu schreiben, dass man CDs kopieren und verschenken darf...
ich weiß, dass es im Endeffekt genau darauf hinausläuft, aber da ich ja schon vor Jahren die ifpi zitiert hab

Die Vervielfältigung ist nur zulässig, wenn der private Gebrauch auch tatsächlich bezweckt ist. Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Vervielfältigung von vornherein mit der Absicht geschieht, die Kopie zu verkaufen, zu tauschen oder zu verschenken. Denn in diesen Fällen kann derjenige, der die Kopie anfertigt, sie gerade nicht mehr benutzen, so dass kein eigener Gebrauch bezweckt ist, sondern der Gebrauch durch einen anderen.

Was ist denn nun von § 53 UrhG gedeckt?
Von § 53 Abs. 1 UrhG gedeckt ist beispielsweise das Überspielen einer CD oder von Teilen davon für den privaten Gebrauch im Auto, wenn man die Original-CD nicht immer zwischen Auto und Wohnung hin und her tragen möchte. Unzulässig ist dagegen, eine CD zu brennen, um sie anschließend zu verschenken. Ebensowenig darf man sich seinen CD-Brenner dadurch finanzieren, dass man auf Bestellung gegen Entgelt CDs brennt oder angefertigte Kopien verkauft. Schließlich ist das Umgehen eines Kopierschutzes unzulässig, selbst wenn man eine Privatkopie erstellen möchte.

Der Kasus ist halt, ein näherer Freund oder ein Familienmitglied, darf meine Kopie "mitbenutzen".
Ja ich weiß, dass kommt aufs selbe raus, aber zu schreiben, man darf kopieren um zu verschenken ist schlichtweg falsch.
Juristendeutsch eben

Und die Zahl von 7 Kopien ist auch willkürlich und in keinem Gesetz festgelegt.
 
StachO schrieb:
Ein anderes schönes Beispiel ist der Kopierschutz des Alcatech BPM Studio. Die Originalversion läuft mit einem Dongle (Hardware). Die im Netz kursierende Raubkopie von Hydrogenium läuft einwandfrei. Allerdings ist der Spaß vorbei, sobald sich das Programm einen Zugang ins Netz verschafft. Dann hat man alle 6-10 Sekunden einen störenden Piepton beim Abspielen. Wer nun denkt, der Fehler läßt sich durch Deinstallation und anschließender Neuinstallation beheben, der irrt leider. Der Fehler ist erst nach einer Neuformatierung der Festplatte behoben - und das ist ein großer Aufwand. Dieser Kopierschutz ist zur Zeit der am besten funktionierende Kopierschutz, der auf dem Markt ist.

Naja das denke ich nicht. Warum:

ich gehe mal davon aus, dass sich während der Inet Verbindung ein kleines Programm installiert, oder ein Eintrag in der Registry vorgenommen wird.
Und da wird sicherlich schon jemand rausgefunden haben, wie man dieses Programm oder den Eintrag löscht.

Ich sage zu der ganzen Geschichte mit dem kopieren von Musik nur:

Solange man die Musik hören kann, wird man sie auch kopieren können.

Also macht die Musik attraktiv, packt noch ein paar Gimmicks den CDs bei und die Leute kaufen wieder.
 
misterb schrieb:
Also macht die Musik attraktiv, packt noch ein paar Gimmicks den CDs bei und die Leute kaufen wieder.

naja... *zweifel*
seit 2002 sind im mainstream oft massig sachen drauf...

die CDs, die da im laden stehen, sind randvoll mit irgendwelchen angeblichen gimmicks. irdendwelche labelnavigatoren oder videos. das dient alles nur der eigenwerbung. die ohnehin schlechte musik auf solchen CDs wird damit nicht besser und das album kostet dann immer noch 16-17 verdammte euro oder die maxi mindestens 6 euro.

umgekehrt wärs besser: preise um ein paar euro reduzieren, müll weglassen.
oder was ist der 99%-ige kaufgrund von musik?

richtig! die MUSIK!
 
DDD schrieb:
LG Memmingen, 27.06.2001
Beweislastumkehr.
Der Besitzer musste beweisen das ihm der Wagen tatsächlich gestohlen wurde.

Hab da mal so eben schnell rausgesucht.

http://www.internetrecht-rostock.de/bgh-spam.htm
Im Absatz 6 - Urteil des BGH.

http://blawg.saschakremer.de/
AG München: Zur Beweislast bei Dialer-Verbindungen

Na ja, aber Du weisst schon, dass die Beweislast in Zivilprozessen schon anderen Grudsätzen folgt.
Dort muss idR nämlich jeder die für ihn günstigen Tatsachen beweisen.



Im Stafrecht ist das aber anders:

Dort gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils.

Wo würde das z.B. auch hinführen, wenn ein ertappter Ladendieb für all sein sonstiges Hab und Gut nachweisen müsste, dass er es nicht geklaut hat.

(So nach dem Motto: "Wer lügt, der stiehlt. Und wer stiehlt, der frisst auch kleine Kinder)
 
@ DDD

Es muss schon zw. StarfrR und ZivR unterschiewden werden.

Strafrecht:

Bei dir werden z.B. 200 MP3-Files aus möglicherweise illegalen Quellen gefunden.
Damit ist u.U. ein Anfangsverdacht wg. einer Straftat nch dem Urheberrecht begründet, der weitere Ermittlungen nach sich zieht.
Also ggf. Sicherstellung / Beschlagnahme deines Rechners oder der Festplatte zur Feststellung, on die MP3-Files wirlich aus einem Verstoß gg. das UrheberR stammen und welche, bzw. wieviele Files davon betroffen sind.
Kann der Nachweis eines Verstoßes bezüglich einer (oder aller) Files nicht erbracht werden, so ist das Verfahren diesbezüglich einzustellen oder (falls doch Anklage erhoben wird) freizusprechen.


Zivilrecht:

Du wirst von Vertretern der Musikindustrie (IFPI) auf Schadensersatz nach dem UrheberR verklagt.
In diesem Fall muss die IFPI darlegen (und beweisen!), dass du gegen das Urheberrecht verstoßen hast, durch welche Files dies erfolgt ist.

Diesen Nachweis kann die IFPI in der Regel aber nicht (eigenständig) erbringen.
Hierzu bedarf sie der Hilfe der Strafverfolgungsbehörden.



EDIT:

Ich heisse das Verwenden von illegal gezogenen MP3 beim öffentlichen Auflegen keineswegs gut. Wer so etwas tut, begibt sich auf sehr dünnes Eis.



Gegen das Erstellen einer legalen Privatkopie ist m.E. aber nichts einzuwenden.

So kann es beispielsweise vorkommen, dass eine gekaufte Audio-CD (von der direkt eine Privatkopie gezogen wurde) auf bestimmten Playern (z.B. im Auto) nicht läuft.

Die Original-CD wandert natürlich zurück zum Verkäufer (da mangelhaft).
Die Kopie wurde in diesem Fall legal hergestellt und darf weiterhin (privat) genutzt werden.

Wer will da von mir verlangen, dass ich das Original noch habe???
 
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