GEMA!!!!! Unklarheiten

ANAGrippen

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der Annaberger
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Annaberg
Hallo,

eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass bei vervielfältigter Musik (Festplatte oder selbstgebrannte CD) lediglich 30% Aufschlag zur GEMA Gebühr zu zahlen sind. Nun legt ein Veranstalter mir eine Rechnung der GEMA vor, wo zusätzlich nochmals 50% Vervielfältigung für die öffentliche Wiedergabe aufgeführt sind, und eben nochmals +10% GVL vervielfältigungsrecht und +20% GVL Wiedergaberecht.

Ist das so korrekt? Also GEMA + 50% + 10% + 20% ??? Danke im Voraus??
 
Hallo!

Das die Gema außerhalb von Regelmäßigen Tanzveranstaltungsorten (Discos) einen Aufschlag von 50% der normalen Gebühren erhebt ist doch hinlänglich bekannt. Die anderen 30% GVL müsste ich auch erst recherchieren....

Aber das sollte doch eigentlich nur den Veranstalter interessieren. Du als DJ hast ja das nicht zu zahlen. Allerdings ist es ja inzwischen so das DJ´s die noch mit original CD´s auflaufen können , und es tun . bei solchen VA´s wesentliuch mehr in rechnung stellen können...
 
Danke ersteinmal für die Antwort.

Somit wären ja die fraglichen 50% Aufschlag geklärt, und dass es sich dabei um einen Aufschlag für unregelmäßige Veranstaltungsorte handelt. :confused:

Die 30% gehen in Ordnung fürs Auflegen von Sicherheitskopien.
 
Zuletzt bearbeitet:
http://www.gema.de/fileadmin/inhalt...ren/gema_veranstaltung_tontraeger_tarif-1.pdf
https://www.gvl.de/pdf/7_oeffentlichewiedergabe.pdf
Da sollte alles stehen.
Die 20% der GVL sind AFAIK in der GEMA-Gebühr enthalten.

Woher kommt die Info mit den 50%? Finde ich bei der GEMA nirgends!

EDIT: Was für eine Art Veranstaltung wurde da angemeldet? Sieht mir nicht nach einer Anmeldung für eine VA mit Tonträgerunterhaltung sondern wie ne Theateraufführung oder sowas in der Art aus!

Mehr ist da eigentlich auch nicht drin, so hab ichs zumindest gelernt... Also GEMA + 20% GVL (welche dann in der GEMA Gebühr enthalten ist) bei Veranstaltern, die keine regelmäßige Veranstaltung mit Tonträgern "produzieren"...
 
Ich versuche, mal den Gebührenbescheid der GEMA zu bekommen und dann hier einzustellen. Ich habe mich eben auch über die 50% gewundert.

Normalerweise ist das ja der Part des Veranstalters, aber der jault eben rum...

Kann sein, es dauert ein bißchen, da ich im Moment in beiden Jobs ziemlich eingespannt bin. Aber vielen Dank für Euer Engagement.
 
Es werben ja auch schon dj damit daß sie bei verwendung von original tonträgern (kauf CDs) dem Veranstalter ne menge geld bei der gema sparen.
das sieht dann so aus:
Das Event kostet bei der GEMA 1000 € bei original CDs
und würde aber mit 50% Aufschlag 1500 € kosten.
der DJ bringt nur Kauf CDs mit und verlangt dafür 200 € mehr Gage,
was dem Veranstalter dann 300 € GEMA Gebühr sparrt.
habe diese "rechnung" auf ner web seite entdeckt
 
Kurze Frage: Als was muss es angemeldet sein, wenn man NICHT 50% sondern nur die üblichen 30% zahlen muss? Bin grad etwas verwirrt.
 
ich zitier mich mal selber: Diese 30% wurden mal mit dem Diskothekenverband beschlossen, werden aber gemeinhin nicht nur auf Diskos, sondern auf Veranstaltungen in regelmäßig bespielten Orten angewandt. (Quelle: GEMA Tante)
 
Hallo ich habe in Problem und bräuchte Rat. Also ich hatte am Freitag eine Veranstltung und meinserachten greift der Gema Härtefallnachlasshttp://www.gema.de/musiknutzer/abspielen-auffuehren/sozial-und-kulturtarif/.
Jedoch steht auf der Rechnug die ich schon habe, dass der Betrag bis heute Fällig ist, der offensichtlich zu hoch ist, da hier noch mit mehr Gewinn kalkuliert wurde, als erwirtschaftet wurde.

Mein Problem: Wie beantrge ich den Nachlass und vor allem wie reklamiere ich die schon vorhandene Rechnung?
 
Hab selber Jahrelang Hauptamtlich Jugendverbandsarbeit gemacht.
Das muss dann Seitens des Trägers bzw der Einrichtung schriftlich erfolgen.

Musst Dir auf Deiner verlinkten Seite mal unten die rot unterlegten Punkte anschauen - Aus denen geht dann hervor...

...Sofern der Veranstalter den Nachweis erbringt, dass die Bruttoeinnahme (geldwerter Vorteil nach § 13 Abs. 3 S. 1 UrhWG) aus der Veranstaltung im Einzelfall in grobem Missverhältnis zur Höhe der Pauschalvergütungssätze für die Musiknutzung bei Einzelveranstaltungen steht, berechnet die GEMA auf schriftlichen Antrag eine für die Veranstaltung angemessene Vergütung nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen:

3. Der Antrag ist unverzüglich nach Rechnungsstellung der GEMA, spätestens aber bis zum 15. Tag des auf die Rechnungsstellung folgenden Monats schriftlich bei der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA zu stellen. Die Rechnungslegung nach Ziff. 2 ist dem Antrag beizufügen.
 
Gema & Swingerclub?

Hallo,

mich würde interessieren, wie die rechtliche Lage bei einem Swingerclub liegt.
Ich muss demnächst in einem Swingerclub auflegen, der hat eine größere Lounge mit einer kleineren Tanzfläche.
Ein Swingerclub hat im Verhältnis zu einer gewöhnlichen Disco/Club ja eher wenig Besucher. Jedoch liegt der Eintrittspreis gewöhnlich um das 20 Fache höher als in einem normalen Club.
Ich habe mit dem Betreiber geredet, er meinte er zahlt keine Gema und bisher sei niemand von diesen Herren erschienen.
Ich habe mal ein Formblatt der Gema im Internet gelesen, da richtete sich der Gemazahlbetrag nach Größe der Location sowie nach der Eintrittshöhe.
Da ein Swingerclub (zumindest in dem ich auflege) von der größe her schon wie ne größere Großraumdisco ist (wenn man alle Zimmer hinzurechnet sind das schon 500qm plus 2000qm Freilandfläche.
Müsste hier der Betreiber dann nur für diesen Raum zahlen, wo er die Musikbeschallung hat, oder auch in anderen Räumen (wo beispielsweise nur klassische Musik läuft oder gar keine Musikbeschallung stattfindet zB Toiletten oder Schlafzimmer)?
Normalerweise müsste der doch Unsummen an Gema Gebühr zahlen, da er einen hohen Eintritt hat, eine rießen Fläche, jedoch im Verhältnis 10 mal weniger GÄste als eine vergleichbare Location von der Größe her.
 
Primär interessiert die gema ob überhaupt lizenziertes Material gespielt wird/wurde. ;)
Dann, der Preis richtet sich nach m² der Örtlichkeit so wie dem Eintrittspreis, ob dort 2, 20 oder 200 Menschen sind ist relativ peng.
Es gibt zwar in Ausnahmefällen eine Art "Härtefallregelung", aber wenn dann kannst diese immer nur rückwirkend geltend machen, nicht bereits im Vorfeld!
 
und ich bezweifle, ob Swingerclubs unter die Härtefallregelung fallen!

Ich denke, deine Frage war rein interessehalber gestellt, oder?
Falls nicht, und hast Befürchtungen, dass du belangt werden könntest -> Keine Sorge!
Zur Not nimm die Klausel in deinen Vertrag mit auf, daß du mit Sicherheitskopien auflegst und den Betreiber explizit darauf aufmerksam gemacht hast!
 
AW: Gema & Swingerclub?

Hallo,
Ich muss demnächst in einem Swingerclub auflegen

d.h. du bist nicht der veranstalter, sondern wirst für diesen abend engagiert?
dann kanns dir doch völlig latte (scnr..) sein.

ansonsten: für den laden gilt die selbe regel wie für alle anderen. der betreiber muss zahlen.
 
In der Regel sollte im Swingerclub nur der Betrag für Hintergrundmusik fällig werden (wie in jeder normalen Kneipe ohne DJ).
Das dann für jeden Raum, in dem diese zu hören ist.

Wenn Veranstaltungen mit DJ und Tanzmusik nur ab und an vereinzelt stattfinden, dann werden diese gesondert einzeln abgerechnet. Wenn da jeden Abend "Disco" ist, dann wird die GEMA-Dauerkarte wohl billiger sein. Es zählt dafür dann aber auch nur der Raum, in dem die laute Musik gespielt wird, in der Weise wie von Pyro beschrieben. Für den Rest ist nach wie vor die Hintergrundbeschallung zu bezahlen. Es sei denn es wird ausschließlich lizenzfreie Musik verwendet, was ich aber nicht glaube.

Frage: Spielt man in einem Swingerclub als DJ wirklich den ganzen Abend nur Swing?:p:d
 
ja mich interessiert das einfach wie teuer für ihn dann die Gema käme und was er sich dabei spart indem ers derzeit nicht zahlt.
Hatte da so in Erinnerung dass sich der Gemapreis nach qm und Eintrittspreis errechnet.
Ich hab nur Angst wenn der Clubbetreiber da jetzt Gema zahlen müsste, er dann zu mir sagt,
"sorry, muss jetzt bei dir als DJ bei deiner Gage Abstriche machen, da Gema so teuer". Wird das täglich dann neu berechnet von der Gema (da der Club jeden Tag andere Eintrittspreise hat je nachdem was geboten wird!)?

Wenn er jetzt in seinem Discoraum keinen DJ hat sondern nur Mixtapes laufen lässt, gilt das dann als Hintergrundmusik? Gilt es dann nicht mehr als Hintergrundmusik wenn Leute zum Mixtape tanzen?

PS: Was ist eine Gema Dauerkarte? zahlt er da einen Pauschalbeitrag pro Jahr und is egal wie groß die Fläche und der Eintritt?
 
All deine Fragen werden auf der gema-website beantwortet.
Einfach den dortigen links folgen und Preise dem jew. PDF entnehmen.
 
OK danke hat meine Hauptfrage gelöst. Wenn die Musik nur in einem Raum zu hören ist (dort wo der DJ spielt) dann ist nur für diesen Raum zu zahlen.
Wie sieht es aber aus, wenn in den "Zimmern" CD Player bereitstehen und die Gäste dann bei ihrer "Tätigkeit" selber eine CD mitbringen. Dann ist ja das keine öffentliche Aufführung oder öffentliche Hintergrundmusik? (Vögeln ist doch ganz privat oder?)
 
Du hast die links nicht wirklich gelesen, dort gibt es eine extra Auflistung für "Musikaufführung im Erotikgewerbe", da steht alles drin!
 
Also ich war gestern auch mal auf der Gema Seite. Im Grunde ja sehr übersichtlich. Ich frag mich nur gerade, da ich mir neue CD s gekauft habe:

Der Aufdruck "unauthorized copying, reproduction,hiring,lendingpublic performane and broadcasting prohibited"

...ist der genauso auf einer Schallplatte ?

:) Ich hab keine mehr da seit Jahren bin voll digital.. Kann mal jemand nachgucken ? ;-)
 
Primär interessiert die gema ob überhaupt lizenziertes Material gespielt wird/wurde.

Wenn dem so wäre würden sie auf meine Anfrage antworten und mir eine Liste von registrierten Songs schicken. Ich garantiere dir, dass ich bei meiner Musik gemafrei einen wunderschönen Abend hinbekomme. Aber die Herren der Gema rücken ja keine Liste raus, egal wie oft man danach fragt, man bekommt nicht mal eine Antwort.
 

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