Garantieanspruch bei Gebrauchtkauf

Kann es auch hier direkt schreiben:
Hallo Herr ...,

ich habe Herrn Ochsenbauer bezüglich des Players kontaktiert und ihn gebeten, mir das Gerät zuzuschicken.
Trotzdem kann ich nicht über ihre Unfähigkeit hinwegsehen, mir das Gerät direkt zuzuschicken, nachdem Sie ja bereits die Rücksendemarke zu meiner Adresse schicken mussten und ich Sie am 5.1.09, also vor dem Rückversand, extra noch einmal per Email darauf aufmerksam machte, das Gerät an die richtige Adresse zu schicken.
Ich muss Sie daher darum bitten, für die entstehenden Kosten für Herrn Ochsenbauer (Versandkosten) aufzukommen, da ich nicht einsehe, dies selbst zu zahlen. Sollte ich außerdem keine weitere Rückmeldung von Herrn Ochsenbauer bekommen, werde ich Sie leider bitten müssen, mir das Gerät entweder zu verschaffen oder zu ersetzen.

Weiterhin will ich Sie darauf hinweisen, dass es eigentlich nicht meine Aufgabe ist, Herrn Ochsenbauer zu kontaktieren. Schließlich liegt hier eindeutig ein Fehler ihrerseits vor, für den ich nicht verantwortlich gemacht werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Bückle (nicht Brückle!)

Edit: Wie wär's damit als Antwort?

Sehr geehrter Herr Lorenz,

leider muss ich Ihnen hier widersprechen. Nachdem ja bereits das Freewayticket an meine richtige Adresse geliefert wurde und aufgrund meines nicht mit der Rechnung übereinstimmenden Namens sollte eigentlich weitgehen klar sein, dass ich _nicht_ der Rechnungsinhaber bin. Und selbst wenn Sie dies nicht so sehen, habe ich Sie in der Mail vom 5.1. hinreichend darauf aufmerksam gemacht: "Außerdem möchte ich Sie bitten daran zu denken, dass Gerät an meine, also nicht die auf der Rechnung angegebene Adresse zurückzuschicken.".

Ich sehe also keinen Fehler auf meiner Seite. Da ich beiden Parteien aber Ärger ersparen will, hätte ich einen Lösungsvorschlag: Sofern sich Herr Ochsenbauer in den nächsten Tagen nicht per Email meldet, könnten Sie versuchen, ihn unter der bei Ihnen hinterlegten Telefonnummer zu erreichen, bzw. mir diese Nummer zu geben, damit ich das erledigen kann. Sollte sich das Problem dann entgegen meinen Erwartungen dann immer noch nicht lösen, müssen wir uns eine andere Lösung einfallen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Bückle
 
Zuletzt bearbeitet:
:D

nagut besser wäre es vielleicht gewesen freundlich und bestimmt zu schreiben, auch wenn man noch so aufgebracht über das Verhalten vom Musicstore ist :p

Erschreckend sind für mich aber echt diese unfassbar knappen und unkooperativen Antworten.

Ich würde da morgen mal persönlich anrufen, den Sachverhalt nochmal ruhig schildern und dann mal um einen Lösungsvorschlag seitens des Musicstores bitten.
 
Okay, hat sich erledigt. Nach einem freundlichen Gespräch am Telefon rief mich der Mitarbeiter heute zurück und teilte mir mit, dass das Ding morgen rausgeschickt wird. Kam wohl von dem Typ direkt zurück, weil er dort nicht mehr wohnt.
 
Derjenige, von dem du das gekauft hast muss aufjedenfall keine Garantie geben.
Beispiel Ebay: Wenn du etwas bei einem Privatkäufer bei Ebay kaufst, muss er keine Garantie geben. Also wenn du die Sachen kriegst und sie gehen dir 3 Monate später kaüutt, hast du Pech gehabet. Wenn allerdings schon von anfang an etwas kaputt ist, ohne das er dir das gesagt hat, kannst du das Geld zurückverlangen. Zur Not kannst du auch rechtliche Schritte einleiten.
 
Du brauchst blos die rechnung und kannst es einschicken....egal aus wieviel händen du die geräte hast.
 
Bei mir machen die auch Zicken, von wegen geht nicht, nur der jenige das Gerät gekauft hat, hat Garantieansprüche...
Die haben nicht schlecht geschaut, als ich auf einmal in deren Büro stand (Musicstore Köln)
Somit konnten wir den Sachverhalt klären... auf ruhige Art (habe nur mit dem Anwalt gedroht und alles hat sich von selber erledigt)
Laut Gesetz macht es keinen Unterschied, ob I-son Depp das gekauft hat oder ich, DIE GESETZLICHE GARANTIE BETRÄGT 2 JAHRE EGAL WAS ICH KAUFE !!!!
 
Stimmt hab ich grad nochmal nachgefragt;)

Die Worte :....deswegen kann bei Verträgen mit Endverbrauchern die Gewährleistungsfrist für neue Sachen weder durch allgemeine Geschäftsbedingungen noch durch individuelle Vereinbarungen verkürzt werden. Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen können aber auf ein Jahr begrenzt werden.
Heißt du hast 2 Jahre Gewährleistung... egal welches Versandhaus sagt, dass es nicht so ist und das es nicht Übertragbar ist.
Fakt ist : Gewährleistung ist Gegenstandbezogen und nicht Personenbezogen.
 
musicstore hat allerdings in dem fall hier absolut richtig gehandel. die geben garantie nur an den erstkäufer (steht auch so in deren agb). wenn du (aka pdd) jetzt ein gerät mit ner rechnung von denen einschickst, dann reparieren die das laut deren agb und es geht an den erstkäufer zurück.

also haben nicht die nen fehler gemacht, sondern du, indem du angenommen hast die garantie würde für dich gelten. du kannst hier nur von glück reden, dass der erstkäufer das ding an die zurück geschickt hat... ;)
 

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