Garantieanspruch bei Gebrauchtkauf

Du hättest dich, bzw. der Versender sofort mit DHL in Verbindung setzen sollen. Schon bei dem verbogenen Pitch wärst du im besten Fall sofort zur Postfiliale gefahren und hättest einen Transportschaden angezeigt. Warum du dich an den musicstore wendest, wenn der Schaden nach deinen Erkenntnissen beim Transport entstanden sein muss ist mir dann aber auch schleierhaft :confused:

Mir ehrlich gesagt auch :confused: War wohl die Euphorie des Auspackens. Zusätzlich kam dazu, dass es ja augenscheinlich nur der Pitchfader war, den ich schnell wieder gerade hatte. Ja, ich weiß, das ist dumm, nicht daran zu denken, dass evtl. auch etwas anderes gelitten haben kann, aber daran habe ich in dem Moment einfach nicht gedacht.
 
Jo ich kenn das. Wenn man auf was gewartet hat und sone Vorfreude hat dann sieht man über sowas mal schnell hinweg. Ist mir auch schon passiert, aber aus Fehlern lernt man ja bekanntlich :p Naja hoffen wir mal, dass dir und deinem cdj noch abgeholfen werden kann :)
 
Er hat mir versichert, dass er die Dinger funktionierend und intakt losgeschickt hat.

Das reicht doch - denn sie sind nicht funktionierend/intakt bei Dir angekommen. Somit ist es sein Job, dafür zu sorgen, dass Du das bekommst, wofür Du bezahlt hast. Der Musicstore ist in dem Fall aus der Sache raus, denn in dem Fall reden wir hier von einem Transportschaden, den Du nicht abwickeln musst. Schick den defekten CD-Player zurück. Die Auseinandersetzung mit DHL muss sich der Verkäufer antun.
 
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Na und jetzt beweise mal im Ernstfall, dass nicht du selbst nach Erhalt der Ware den Schaden verursacht hast! So einfach ist die Geschichte ja leider nicht mehr...
 
Das reicht doch - denn sie sind nicht funktionierend/intakt bei Dir angekommen. Somit ist es sein Job, dafür zu sorgen, dass Du das bekommst, wofür Du bezahlt hast. Der Musicstore ist in dem Fall aus der Sache raus, denn in dem Fall reden wir hier von einem Transportschaden, den Du nicht abwickeln musst. Schick den defekten CD-Player zurück. Die Auseinandersetzung mit DHL muss sich der Verkäufer antun.
normalerweise muss der kaeufer und verkaeufer ( also sender und empfaenger ) ein forumular der post / dhl ausfuellen, welches dann geprueft wird ( bei hoeheren betraegen mehr bei niedrigeren weniger ).

Gesetzlich sieht das BGB in einem solchen Falle gem. §447 "Gefahrübergang beim Versundungskauf"
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
das "Pech" beim Käufer, nicht dem Verkäufer. Ob nun die Post / Versandunternehmen aufkommen muss, ist ne andere Sache ( siehe oben ).

Falls ich falsch liege kann man mich gerne eines besseren belehren.
 
Ne, hast du schon richtig erfasst. Der Umweg über den Verkäufer nur, weil er das Paket verschickt hat und über diesen halt die Inanspruchnahme der Versandversicherung läuft.

Wenn man aber nicht im Beisein eines Mitarbeiters der Post das Paket öffnet und den Schaden anzeigt bzw. unverzüglich nach Kenntnisnahme des Schadens zur Post rennt stell ich mir den Nachweis eines Transportschadens extrem schwer vor. Deshalb hat Pdd ja leider auch ein Problemchen :)
 
Jetzt aber mal im Realfall, welcher normale Mensch öffnet im Beisein des Postbeamten, sein Paket?
Da müsste es irgendwelche Verbraucherschutzvorschriften geben, das kann ich mir so nicht vorstellen.

/E:
unverzüglich nach Kenntnisnahme des Schadens zur Post rennt
So kann ich es mir vorstellen, das ist ja auch der Regelfall. Wer sagt aber nun, dass das Paket nicht erst 1 Tag später ( da nicht Zuhause ( z.b. Geschäftsreise ) ) aufgemacht wurde.
Klingt nach Versicherungsbetrug, wäre es dies denn auch?
 
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Nagut irgendjemand muss es dann ja angenommen haben. Das was du ansprichst ist halt am Ende wenns hart auf hart kommt ne Beweisfrage. Und den Versicherungsbetrug überlese ich einfach jetzt mal, mich da qualifiziert zu äußern bin ich leider nicht imstande :D

Also wenn ich ein Paket von größerem Wert erwarte, dann halt ich den Postboten tatsächlich halt mal 2 Minuten da und mach das Paket auf wenns nicht anders geht. Bis jetzt auch immer ohne Murren wenn ich ihm erkläre wieso :D Ansonsten hol ich das Paket einfach von der Filiale hab und hab da alle Zeit der Welt das Paket zu öffnen und wenn was kaputt ist, ruf ich mir einen Mitarbeiter herbei und der nimmt den Schaden halt in seinem Protokoll auf und ich verweiger die Annahme.

Ist zwar lästig, aber die Zeit sollte man bei hochpreisigen Waren haben um sich später nicht in den Arsch zu beissen :D
 
oki dann danke ich dir fuer die mehr oder weniger "fachliche Diskusion" :D - Werd ich in Zukunft dann auch machen, falls ich mir ein Paket für ein wenig mehr Geld kaufen werde.

Die Frage mit dem Versicherungsbetrug steht allerdings noch im Raume, wäre nett wenn sich mal ein "Fachkundiger" dazu äußern könnte.
 
Moin Leute...jetzt meldet sich der Verkäufer
Ist schon vieles blöd gelaufen....aber man sollte dabei nicht vergessen, warum sollte ich ihm einen kaputten CDJ verkaufen und einen heilen CDJ verkaufen?!?! warum habe ich auf die normale transportversicherung von 500 euro nochmal eine transportversicherung raufgeschlagen die dann bis 2500 euro geht...
Ich hatte das alles so gemacht:
1. Fotos von beiden CD playern gemacht und dem Empfänger zugeschickt
2. Beide CD player angemacht und alle funktionen durchgegangen / Alles hat funktioniert...hab sogar ein paar tage zuvor noch einen mix gemacht...den sogar aufgenommen.
3. Die CDJ in die OVP mit beiden REchnungen, Gebrauchsanleitungen und Kabeln hineingesteckt.
4. beide OVP in einen größeren Karton gepackt.
5. Ein paar Tage später bei der Filiale abgegeben als Nachnahme + Transportversicherung....14,40 Euro gezahlt.

Ein paar Tage später hat sich ja der Empfänger gemeldet, das einer davon beschädigt war und der andere tadelos funktionierte...

Theoretisch wäre ich aus dem Schneider, sobald ich mein geld hätte...da es ein Privatkauf ist und da keine Gewährleistung sowie Rückgabe recht besteht..... aber falls das jetzt alles nicht klappt mit music store, nehm ich beide wieder zurück. da der Empfänger sehr ehrlich zu mir war und es noch ein paar andere schwierigkeiten mit der nachnahme gab.

Dann muss ich wohl auf meine Mk3 länger warten :(
 
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Okay, Musicstore hat mir eben eine Email geschickt in der mir der Versand einer Rücksendemarke zugesichert wurde. Sie hatten Kenntnis davon, dass auf der Rechnungsnummer nicht mein Name draufsteht, haben also scheinbar kein Problem damit.

Ich denke so lässt sich das Problem am einfachsten für uns beide Lösen :)
 
So, ich melde mich jetzt hier noch einmal zu Wort.

Nachdem ich mich heute über die extrem lange Reparaturdauer wunderte, schrieb ich Musicstore noch einmal an. Ich fragte sie, wielange es denn dauern würde, wann ich mit dem Gerät rechnen könne. Als Antwort kam zurück, dass sie das Gerät bereits am 8.1.09 zurückgeschickt hätten. Auf eine weiter Nachfrage kam heraus, dass sie es an den Erstbesitzer (der, der auf der Rechnung steht) geschickt haben!
Nun, das ist natürlich ärgerlich. Denn zum einen mussten sie ja bereits das Freewayticket an meine Adresse schicken und zum anderen habe ich sie am 5.1.09 (also vor der Rücksendung) per Email darauf hingewiesen, das Gerät an meine Adresse und nicht die des Erstkäufers zu schicken.

Musicstore schrieb soeben in der Email
"Wahrscheinlich der Erstbesitzer. Wir haben hier keine andere Adresse vorliegen.Das hätten Sie besser dem Gerät beigelegt."

Dazu gaben sie mir die Email des Erstbesitzers. Ich habe den nun angeschrieben und ihn gebeten, mir das Ding zuzuschicken, den Versand werde ich ihm bezahlen. Was aber nun, wenn er über diese Email unerreichbar bleibt? Was wenn er dort nicht mehr wohnt? Kann ich irgendwelche Ansprüche an Musicstore stellen? Kann ich im Fall des Erfolgs die Versandkosten einfordern bzw. im Fall des Fehlschlags die gesamte Summe des Gerätes (Gebrauchtpreis, 450€)?

 
Poach, da frag mal deinen Rechtsschutz, des ja schon nen wirklicher Sonderfall.
 
Da musst du dir rechtlich keine Sorgen machen! Musicstore hat dafür zu sorgen, dass das Paket wieder bei dir ankommt. Wenn du Ihnen sogar noch eine Mail mit deiner Adresse geschrieben hast, ist es wasserdicht.

Du musst dich auch nicht darum kümmern, dass das Paket zu dir kommt (von wegen Erstbesitzer kontaktieren, Versandkosten übernehmen...). Das liegt alles in der Verantwortung von Musicstore.

Im schlimmsten Fall kannst du Musicstore eine Frist für die Zusendung des Gerätes setzen. Es ist ja nicht dein Fehler gewesen und wenn sie das Teil aus Versehen an den Nordpol gesendet hätten, wäre es auch nicht dein Problem. Wäre ja auch noch schöner.

Ich würde an deiner Stelle bei denen Anrufen und ihnen das ganz klar sagen. Wissen sie eigentlich auch und man kann es ja auch im Guten versuchen. Die Rechtslage ist in jedem Fall auf deiner Seite.

Greetz, Dreams

(Dieser Post ist keine Rechtsberatung, sondern spiegelt lediglich meine Meinung wider)
 
Nunja, in der Email habe ich sie nur darum gebeten, das Paket "an meine, nicht die auf der Rechnung angegebene" Adresse zu versenden. Ich ging davon aus, dass sie meine Adresse noch haben, da sie dort ja auch die Rücksendemarke hingeschickt haben. Explizit in der Email angegeben habe ich sie jedoch nicht.
 
Aber ist die gesetzliche Lage nicht so das die Garantieansprüche nicht auf Dritte übertragbar ist,und das Musicstore Kulant gehandelt hatt und sie dem Dritten überhaupt keine Rechenschaft schuldig sind?
 
Also wenn du denen wirklich klipp und klar geschrieben hast, dass das Paket an deine Adresse gehen soll ist es echt kein Thema eigentlich. Zumal die dir die Paketmarken schon an deine Adresse gesandt haben damals wenn ich das richtig verstanden habe?

Musicstore muss dir die Ware nach der Reparatur verschaffen. Ausserdem liegt noch das Versandrisiko beim Musicstore als Unternehmer usw...

Also bevor du auch nur irgendwie an §§ denkst und selber den Typen kontaktierst.

Mal ordentlich Stunk bei dem Saftladen machen!

(Jetzt weiss ich auch, dass ich meine nächste Bestellung nicht dort aufgebe, danke :D)
 
Guter Mann, ist richtig.
Trotzdem muss der store die Ware allerdings wieder zurück liefern falls er sich ihr annimmt (...was ja offensichtlich geschehen ist).
 
Es ging hier aber um die Gewährleistung von Pioneer (welche auch nur 12 Monate beträgt). Ich habe ja extra bei Pioneer angerufen, wo mir ein Mitarbeiter versicherte, dass die das Ding annehmen müssen...
Und selbst wenn es aus Kulanz war... mir hat das niemand mitgeteilt. Berechtigt sie das, meine Geräte ins Nirvana zu schicken?

EDIT: Okay, dann werde ich das bei denen jetzt mal ablassen.
 
Ne, hätte sie nur berechtigt das Teil gar nicht erst anzunehmen.
Da Annahme muss auch Ausgabe erfolgen.
 
Es ging hier aber um die Gewährleistung von Pioneer (welche auch nur 12 Monate beträgt).

Nur ums klarzustellen: Was du meinst ist die Garantie, also eine freiwillige Leistung von Pioneer.

DieGewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt 24 Monate ;)


Und nein, wenn die das Ding aus Kulanz reparieren berechtigt die das natürlich nicht das Ding ins Nirvana zu schicken :)

Folgendes muss nicht zwingend richtig sein :)

(Man könnte das vielleicht als unentgeltlichen Werkvertrag sehen. Musicstore ist dir da einen Erfolg (also die Reparatur) und die Verschaffung schuldig. Da du deinen Mixer nicht hast, wurde er dich nicht verschafft. Wenn das so nicht greift liegt aber auch das Versandrisiko bei Musicsore. Und da die anscheinend zu dumm sind richtig zu addressieren :D....)
 
Nur ums klarzustellen: Was du meinst ist die Garantie, also eine freiwillige Leistung von Pioneer.

DieGewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt 24 Monate ;)

Okay... ist aber auch verwirrend. :D

Ja, wie gesagt. Hab ihnen jetzt geschrieben, dass ich will, dass sie die Versandkosten für den Erstkäufer zahlen (habe ihn bereits angeschrieben...) oder, falls dieser sich nicht meldet, mir das Gerät beschaffen bzw. ersetzen sollen.

Um so dreister kommt mir mittlerweile die Email von heute mittag vor, in der sie mir einfach trocken seine Email mitschickten:

Hallo Herr [Hier meinen Namen, aber falschgeschrieben einsetzen],

es wurde an die Adresse [Name Erstbesizer] gesandt.

[Email.Erstbesitzer]

Wahrscheinlich der Erstbesitzer. Wir haben hier keine andere Adresse vorliegen.
Das hätten Sie besser dem Gerät beigelegt.


Mit freundlichen Grüßen
 
Mann, die haben Nerven....

Dem Gerät nen Zettel beilegen, lol. Nur weil die Pappnase, die die Mail von dir bearbeitet hat zu doof war nen Vermerk zu machen.

Lass dir nichts erzählen, der Hinweis per email reicht völlig aus...Da scheint ja einfach die eine Hand nicht zu wissen was die andere tut, wenns mit den Paketmarken doch komischerweise geklappt hat.:eek:

Sag mal Bescheid wenn sich was neues ergibt :D Bin mal gespannt auf die Antwort von denen :d
 
Hallo,



Sie haben als Kundennummer die 800101 angeben.



Von Unfähigkeit auf unserer Seite kann also nicht die Rede sein.





Mit freundlichen Grüßen



Jochen

-.- Natürlich habe ich die Kundennummer von der Originalrechnung angegeben, nachdem er danach gefragt hat.
Allerdings habe ich ihn ja extra noch einmal darauf hingewiesen (Mail vom 5.1.):
"Außerdem möchte ich Sie bitten daran zu denken, dass Gerät an meine, also nicht die auf der Rechnung angegebene Adresse zurückzuschicken."

Was soll ich jetzt tun?
 
Was haste denen denn geschrieben? (gern auch per PM)

Haste die etwa direkt beleidigt :D:D? (Unfähigkeit? :p)

Schreib ihnen halt dass auf die abweichende Lieferadresse hingewiesen hast, erwähne die Freeway Marken die ja richtig geschickt worden sind und sag sie sollen sich um die Wiederbeschaffung deines Eigentums kümmern...
 

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