Das mit der Knipserei könnte ein Problem werden, da diese Sparte wohl gesetzlich geschützt ist. Soweit ich weiß, darf man das nur als Dienstleistung anbieten, wenn man eine Ausbildung als Fotograf, bzw. sogar den Meister hat.
Einem Gerichtsurteil zufolge hatte damals ein Fotograf ein Fotoatelier eröffnet. Dieses wurde ihm gesetzlich verboten, da es nur mit einem Fotografenmeister oder wenn er selber einen Meisterbrief hat, betrieben werden durfte. Gleiches gilt übringens für z. B. den Friseur.
Demnach dürtest Du diese Dienstleistung nur mit entsprechenden Nachweisen betreiben.
Wenn Du aber für eine Zeitschrift oder so arbeitest, sollte es aber funzen.
Also ich bin mir sicher, das diese gesetzliche Regelung nicht existiert, bzw das sie gefallen ist, denn es darf sich mittlerweile jeder Affe mit ner Kamera als freier Fotograf bezeichnen... Wies mit nem Atellier ist (anmeldung als Hadwerks gewerbe), weiss ich nicht, da kanns natürlich gut sein, das man den Fotografenmeister braucht, weil man ja ein Handwerkliche Gewerbe führen will.
Es geht hier ganz klar um die Sache mit dem Handwerk, da ich aber kein Handwerk betreibe, sondern Künstlerisch tätig bin fällt das raus.
Ich bin wie gesagt auch im Moment ausdrücklich als freier Fotograf/Fotodesigner/Bildreporter und freier Mitarbeiter im Bereich Grafik angestellt und registriert, inkl. Presseausweis und allem drum und dran.
Ich weiss halt definitiv, das ich ein Gewerbe für eine nebenberufliche Tätigkeit anmelden muss, sobald ich mit meiner Knipserei irgendwie Geld verdiene, ausserhalb meiner Arbeit für den Verlag bei dem ich angestellt bin.
Aber genau hier ist der Knackpunkt: Wie nennt man das politisch korrekt?
EDIT: Habs glaube ich... nicht freier Fotograf muss ich das nennen, sondern wohl "Bildberichterstatter". Der Meisterzwang is übrigens scheinbar gefallen, (anscheinend sogar auch bei Frisören) aber wenn ich das als Fotografengewerbe anmelde, kanns sein, das die Handwerksammer beiträge fordert...
...mist, is die *******e kompliziert