Frage bezüglich Gewerbe

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tanzeinlage

Lebe & Liebe...
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Reinheim
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Anliegen.
Ich werde am 15.11 in einer Bar auflegen. Es handelt sich um eine Weihnachtsfeier von H&M.

Die Filialleiterin möchte bzw. braucht eine Rechnung von mir.
Ich jedoch hab nur ein Gewerbe welches für Import & Export von Schuhen gedacht ist/war.

Kann ich trotzdem Rechnungen für das deejaying schreiben?

Danke
 
Nein! Wenn Du auflegst und Geld dafür bekommst, solltest Du auch ein dementsprechendes Gewerbe haben.
 
für eine einmalige sache brauchst du kein gewerbe.. solange du nicht eine gewisse grenze übersteigst.. ich glaub das ist von bundesland zu bundesland unterscgiedlich aber dürfte sich um die 400€ bewegen.. informiere dich bein fiskus
 
Es könnte natürlich passieren dass das Finanzamt die Rechnung bei ner Prüfung beanstandet. Insofern würde wahrscheinlich die H&M Tante die Rechnung so auch nicht akzeptieren.
 
Ich hab mich grade mal schlau gemacht, in diversen Topics.
Die Sache mit den 7668€ ist interessant. Und, um gottes Willen ich verdiene bestimmt keine ~8000€ im Jahr mit dem Auflegen.
Bloß wie kann ich dennoch Rechnungen schreiben?
 
Ich glaube ich habe die Antwort auf meine Frage gefunden.

https://www.deejayforum.de/39-business-and-recht/16727-rechnung-schreiben-welche-loesung.html

als privatperson, darfst du auf jeden Fall auch eine rechnung ausstellen, darfst allerdings keine mehrwertsteuer mit angeben bzw. ziehen. Auf der Rechnung muss dann das übliche enthalten sein: Datum, Name, Adresse, Bankverbindugnen
Name des Schuldners, Adresse des Schuldners, der Betrag ohne Mehrwertsteuer, die Art der Leistung die geflossen ist, Zahlungsziel(wenn dus am Abend bekommst, schreibst du: Betrag dankend erhalten)
man kann sogar seit etwa einem Jahr als privatperson konkurs anmelden
 
Wenn Du schon ein Gewerbe hast solltest Du dieses ändern lassen. Sprich Du fügst einfach deine DJ Tätigkeit hinzu. Kostet paar Euro aber bringt soweit alles ins reine. Die Nummer mit der "Privatperson" dürfte für Dich, als Gewerbetreibenden, nicht gelten (oder bist Du als Schuhimporteur Mwst befreit?).
 
Das die 7668 deinen eventuellen 400-Euro-Job (falls du so einen ausführst) und die Erträge aus deinem Schuhimport mit einschließen ist dir klar oder? Wie bereits gesagt, lass DJing zum aktuellen Gewerbe dazufügen und fertig is die Sache.
 
wie wärs wen ihrs andersrum macht, die H&M Tante schreibt ne Quittung, dass sie dir das Geld gegeben hat und du unterschreibst dann. So mach ich das immer wen wer ne Rechnung haben will. Hat mir der Finanzmeister von nem Verein hier gesagt, dass das so gehen würde, der hatte das bei na Vereinsfeier so gemacht.
 
Du meinst ne Quittung so XXX Euro erhalten am...

Dann hat sie ne Quittung dass Geld ausgegeben wurde aber keine Rechnung, die sie beim Finanzamt absetzen kann.. Das wird die garantiert nicht machen, da be*******t sie sich ja selber.
 
Das Problem ist gelöst.

Eine Frage jedoch hätte ich noch.

Beschallungsanlage BELL C 3
800 Watt Beschallungsanlage bestehend aus:
2 x Lautsprecherbox Bell C3
1 x Leistungsendstufe
2 x Lautsprecherstativ
1 x Kabelsatz

Ist das für 100 Leute ausreichend? Oder brauch ich mehr?

Achja das ganze kostet mich 45€
 
Klar ... wenns nicht extrem "itz itz" und "wum wum" sondern mehr "la la" machen soll, sollte es genügen. :)
 
Ich sags mal so, mal dies mal das...aber naja ok wenn du schon "Klar" antwortest, wird das auch schon KLAR gehen.

THX
 
Die Chefin braucht zwar ne Rechnung aber diese kann auch ohne MWST. geschehen.
 
Ah ok die kannst du ja in nem Gewissen Rahmen sogar ohne Gewerbeschein ausstellen!
 
hallo

...habe vor ein Track zu veröffentlichen und weiß aber nicht wie sich das mit gewerbe und steuern verhällt.
Habe noch keinen konkreten beitrag dazu gefunden

...verkauft wird übers Internet (beatport, usw) ...wo die Mwst direkt abgeführt wird. Ich bekomme dann den reinen gewinn 1/4jährlich überwiesen


wäre über konkrete antworten sehr dankbar
 
Ich muss mal den Thread kapern...

Ich muss ein neues Gewerbe anmelden, und zwar will ich nicht nur als DJ angemeldet sein, sondern als Dj, Live Performer, Fotokünstler, und vielleicht auch als Audiovisueller Dienstleister (Also Auflegen, Live Acten, Eventknipsereien (im Auftrag für ein honorar, oder vielleicht auch zum verkauf der Bilder), und auch für Tutorials und Workshops in diesem Bereich (sollte ich mal dafür Geld bekommen). Da bei mir diese Dinge alle Hand in Hand gehen, suche ich eine oder mehrere Bezeichnungen, die vom Amt im Antrag auf den Gewerbeschein so aktzeptiert werden.

Wer kann mir bitte ganz fundiert und auf eigener Erfahrung basierend helfen?

Ich bin im Moment wieder Student, und habe nebenbei eine feste Anstellung als freier Mitarbeiter in einem Verlag, also würde die Gewerbeanmeldung als "nebenberuflich" laufen, und ein Kleingwerbe würde ausreichen, oder?
 
Ich muss ein neues Gewerbe anmelden, und zwar will ich nicht nur als DJ angemeldet sein, sondern als Dj, Live Performer, Fotokünstler, und vielleicht auch als Audiovisueller Dienstleister (Also Auflegen, Live Acten, Eventknipsereien (im Auftrag für ein honorar, oder vielleicht auch zum verkauf der Bilder), und auch für Tutorials und Workshops in diesem Bereich (sollte ich mal dafür Geld bekommen)
Das mit der Knipserei könnte ein Problem werden, da diese Sparte wohl gesetzlich geschützt ist. Soweit ich weiß, darf man das nur als Dienstleistung anbieten, wenn man eine Ausbildung als Fotograf, bzw. sogar den Meister hat.

Einem Gerichtsurteil zufolge hatte damals ein Fotograf ein Fotoatelier eröffnet. Dieses wurde ihm gesetzlich verboten, da es nur mit einem Fotografenmeister oder wenn er selber einen Meisterbrief hat, betrieben werden durfte. Gleiches gilt übringens für z. B. den Friseur.

Demnach dürtest Du diese Dienstleistung nur mit entsprechenden Nachweisen betreiben.

Wenn Du aber für eine Zeitschrift oder so arbeitest, sollte es aber funzen.
 
Das mit der Knipserei könnte ein Problem werden, da diese Sparte wohl gesetzlich geschützt ist. Soweit ich weiß, darf man das nur als Dienstleistung anbieten, wenn man eine Ausbildung als Fotograf, bzw. sogar den Meister hat.

Einem Gerichtsurteil zufolge hatte damals ein Fotograf ein Fotoatelier eröffnet. Dieses wurde ihm gesetzlich verboten, da es nur mit einem Fotografenmeister oder wenn er selber einen Meisterbrief hat, betrieben werden durfte. Gleiches gilt übringens für z. B. den Friseur.

Demnach dürtest Du diese Dienstleistung nur mit entsprechenden Nachweisen betreiben.

Wenn Du aber für eine Zeitschrift oder so arbeitest, sollte es aber funzen.

Also ich bin mir sicher, das diese gesetzliche Regelung nicht existiert, bzw das sie gefallen ist, denn es darf sich mittlerweile jeder Affe mit ner Kamera als freier Fotograf bezeichnen... Wies mit nem Atellier ist (anmeldung als Hadwerks gewerbe), weiss ich nicht, da kanns natürlich gut sein, das man den Fotografenmeister braucht, weil man ja ein Handwerkliche Gewerbe führen will.

Es geht hier ganz klar um die Sache mit dem Handwerk, da ich aber kein Handwerk betreibe, sondern Künstlerisch tätig bin fällt das raus.

Ich bin wie gesagt auch im Moment ausdrücklich als freier Fotograf/Fotodesigner/Bildreporter und freier Mitarbeiter im Bereich Grafik angestellt und registriert, inkl. Presseausweis und allem drum und dran.

Ich weiss halt definitiv, das ich ein Gewerbe für eine nebenberufliche Tätigkeit anmelden muss, sobald ich mit meiner Knipserei irgendwie Geld verdiene, ausserhalb meiner Arbeit für den Verlag bei dem ich angestellt bin.

Aber genau hier ist der Knackpunkt: Wie nennt man das politisch korrekt?

EDIT: Habs glaube ich... nicht freier Fotograf muss ich das nennen, sondern wohl "Bildberichterstatter". Der Meisterzwang is übrigens scheinbar gefallen, (anscheinend sogar auch bei Frisören) aber wenn ich das als Fotografengewerbe anmelde, kanns sein, das die Handwerksammer beiträge fordert...

...mist, is die *******e kompliziert
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber genau hier ist der Knackpunkt: Wie nennt man das politisch korrekt?
Frage doch mal bei der IHK nach.
Der Meisterzwang is übrigens scheinbar gefallen, (anscheinend sogar auch bei Frisören) aber wenn ich das als Fotografengewerbe anmelde, kanns sein, das die Handwerksammer beiträge fordert...

Bei den Friseuren gibt es den Zwang noch, weiß ich zufällig aus aktuellem Anlass, da bei meinem Friseur der Meister verstorben ist. Dessen Gattin darf den Laden nun 3 Wochen ohne Brief zum Erhalt weiterführen, danach muss der Nachweis für den Meister wieder vorliegen.
 

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