Frage bezüglich Gewerbe

Bei den Friseuren gibt es den Zwang noch, weiß ich zufällig aus aktuellem Anlass, da bei meinem Friseur der Meister verstorben ist. Dessen Gattin darf den Laden nun 3 Wochen ohne Brief zum Erhalt weiterführen, danach muss der Nachweis für den Meister wieder vorliegen.

Ich hasse das Internet... Bei sowas findet man nur wiedersprüchliche Aussagen, und selbst die Experten streiten drüber... Grade mal auch im Bezug auf den Frisör (da kommt auch wieder rein: - ist das Gewerbe als Meisterbetrieb angemeldet? wenn ja - klar, wenn nein dann wäre nach meinung vieler eine umbenennung auf "Hairstyling Betrieb" wohl eine Möglichkeit). 3h gegoogelt, und überall wird was anderes erzählt.

Die IHK is da übrigens auch keine große Hilfe, bei denen hab ich eben angerufen, und die erzählen auch nur unfundierten und ungenauen Mist...

Ich werde nachher nachher beim Gewerbeamt mal eindringlich informieren lassen. Anmeldung als LiveKünstler/DJ/Musiker is kein Problem. Wegen der Knipserei werde ich schauen, ob ich den Bildkünstler mit dem was ich vorhabe mit rein nehmen kann (also das Verkaufen der Rechte an von mir erstellten künstlerischen Fotoarbeiten), und muss dann eben auf Auftragsarbeiten, oder auf die Werbung für fotografische Dienste verzichten. Geht das alles nicht, dann lass ich das mit der Knipserei eben sein - mir gehts bei der Sache sowieso nicht um regelmäßige Einkünfte, sondern eher darum, das wenn mal zufällig irgendjemand ein Bild von mir kaufen will, ich da nicht wegen Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit drankomme...

Der deutsche Bürokratenstaat ****t mich immerwieder aufs neue an... Will nichts weiter als ein braver Bürger sein, und mich an die Spielregeln halten... Und dabei wirds einem so schwer gemacht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die einfache Art, dieses herauszufinden, ist ganz einfach: Man meldet alles an, wenn was nicht stimmt, kommt Post, wo drinsteht, was falsch ist. Dann ändert man die Sache und gut ist. Wenn dann nichts mehr kommt, war es richtig.

Ist ein wenig wie trial and error, aber davon abgesehen ****t mich der Rechtsstaat auch so langsam an.

Für jeden Mist braucht man irgendeinen Zettel vom Amt.
 
Also, nur zur nachträglichen Info:

Hab jetzt nur Dj und Live Musiker angemeldet.

Gewerbe anmelden als Fotograf ist definitiv möglich, ohne eine eischlägige Ausbildung, oder gar einen Meistertitel zu besitzen. Wenn man vor hat auf Honorar Basis zu arbeiten, also gezielte Fotoaufträge bekommt, und sich dafür bezahlen lässt, dann MUSS man sich sogar als Fotograf anmelden.
Nachteil:
Sobald man das tut, kommt die Handelskammer und hält die Hand auf.

Das sind jetzt klare aussagen direkt vom Gewerbemeldeamt.

Da es sich für nen gelegenheitsknipser der hin und wieder mal auch ein Bild verkaufen will somit absolut nicht Lohnt, gibt es wohl einige Umwege, die bestimmten Auflagen unetrliegen... Ist die Tätigkeit rein Künstlerisch, dann kann es z.B. sein, das keine gewerbeanmeldung notwendig ist (freie Tätigkeit). Ansonsten gibt es noch den Bildberichterstatter, oder den Fotokünstler - Damit fällt aber die Honorarbasis aus...

Wie gesagt, ich habe jetzt nur DJ angemeldet, und informiere mich nochmal eingehendst darüber was ich mit der Knipserei machen kann... Is sowieso noch nicht spruchreif...

Übrigens: Einer der sehr sehr wneigen letzten Berufe bei dem der Meisterzwang noch aufrecht erhalten wurde, wenn man ein Gewerbe anmelden will, ist tatsächlich der Friseur!
 
@ sonic

du hast ja jez ein dj gewerbe angemeldet.
was hats gekostet?

ich bin nix bekanntes, hab im mom nicht viele gigs bin nur aber ab un zu unterwegs. ( denke aber das es bald mehr werden wird!)
letztens meinte ein bekannter ich sollte trotzdem ein gewerbe anmelden, a) wg. steurechtlichen vorteilen b) bin ich da auf der sicheren seite und und und....

also auf den gigs verdiene ich jetzt nicht die welt aber wenn ich z.b. auf ner benefiz lege könnte ich auch noch profit rausschlagen (obwohl das ja nicht sin der sache ist)

würdest trotzdem empfehlen? (ist ja auch ne kostenfrage)

grüße
 
Kurz nochmal zur Eventfotografie das ist ein schwarzer Fleck! Da gibt es gar nichts du kannst massenhaft Aufträge entgegennehmen das alles rechtens solange du das "Gewerbe" nicht einschränkst...
Auf Deutsch du stehst dumm da wenn dich ein Pressefotograf 4 mal anzeigt weil du bessere bilder hattest und sein gehalt dafür kassiert hast aber sonst ist da nichts und wird auch so schnell nichts kommen!
Nur die steuergrenzen beachten sobald du über die mindestdings hinauskommst blabla

Und wie ist es jetzt mit den Gewerben DJ, LJ ..."Live"Musiker, das sind ja doch 3 verschiedene Gewerbe oder?
 
Hallo, ich hoffe die Frage passt hier gut rein, auch wenn der Thread schon etwas älter ist...hab mir aber jetzt mehrer Threads zu dem Thema durchgelesen, aber steig trotzdem nicht ganz durch.
Da ich jetzt auch immer öfters Rechnungen schreiben muss, habe ich ein Gewerbe angemeldet um auf der sicheren Seite zu sein. Es ist ein Kleingewerbe als Nebenjob...
Meine Frage bezieht sich eigentlich auf diese Sache mit der MwSt. bzw. Umsatzsteuerbefreiung...
1. Also, wenn ich ein Rechnung schreibe, darf ich da die MwSt. nicht ausweisen oder brauch ich die nicht seperat auszuweisen?
2. Wenn ich die nicht ausweisen muss (da Umsatzsteuer BEFREIT), muss ich die doch auch nicht ans Finanzamt abführen, oder?
3. Klärt sich wohl zwar schon mit 2., aber muss ich trotzdem 19% aufschlagen?

Hoffe mir kann jemand helfen...
Also nicht gleich steinigen, bin wirklich Neuling in der Hinsicht. Hab mir zwar auch die Gesetzestexte durchgelesen, aber da hab ich noch mehr fragen...Unglaublich wieviel man schreiben kann und dabei doch nix aussagt :D
 
Du schreibst Deine Rechnung ohne Mwst und mit Verweis auf das Kleingewerbe ... steuerbefreit nach §xxx ... brutto gleich netto. Sollte passende Vorlagen im Netz geben, die Du nutzen kannst.

Du schlägst dann natürlich auch keine 19% auf. Da Du nix vereinnahmst musst Du auch keine Mwst abführen.

Und Du kannst bei Rechnungen die Du zahlst (Equipment, Plattenkauf) , die Mwst natürlich nicht geltend machen ... das ist der Nachteil.

Ist doch eigentlich ganz einfach :)
 
Du schreibst Deine Rechnung ohne Mwst und mit Verweis auf das Kleingewerbe ... steuerbefreit nach §xxx ... brutto gleich netto. Sollte passende Vorlagen im Netz geben, die Du nutzen kannst.

Du schlägst dann natürlich auch keine 19% auf. Da Du nix vereinnahmst musst Du auch keine Mwst abführen.

Und Du kannst bei Rechnungen die Du zahlst (Equipment, Plattenkauf) , die Mwst natürlich nicht geltend machen ... das ist der Nachteil.

Ist doch eigentlich ganz einfach :)

ok danke für die schnelle Hilfe...damit sind meine Fragen auch schon beantwortet...
Super!
 
Hab doch noch mal eine Frage...
Hab vorhin mit dem Finanzamt telefoniert und die haben gemeint, dass ich die Tankquittungen, Büroartikel usw. aufheben soll (also alles was zu dem angemeldeten Gewerbe gehört).
Aber wenn ich die Rechnungen eh nicht absetzen kann, bringt mir das doch dann gar nix?
Muss das aber ja am Jahresende dann den Einnahmen gegenüberstellen...
 
Moment. Du musst unterscheiden. Mwst ist nur das eine.
Einnahme - Überschußrechnung und damit Gewinn/Verlustermittlung musst Du natürlich machen.
Steuern wie Einkommensteuer oder Gewerbesteuer (bei Kleingewerbe eher unrelevant) musst Du natürlich auch zahlen.

Du sagst also (vereinfacht dargestellt) zum FA am Ende des Jahres: Ich hab 2500 Euro als DJ verdient, im Gegenzug habe ich zB 1500 Euro für Platten ausgegeben. Bleiben 1000 Euro Gewinn. Abhängig von Deiner regulären Beschäftigung (also von der bereits da gezahlten Lohnsteuer) zahlst Du dann Betrag X auf deinen Gewinn an das FA.
 
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