Festnahme durch Security ohne Beweis einer Straftat ?

Kimura

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Guten Morgen zusammen !

Meine Frage zielt auf folgende Situation ab:

In einem Club wird man willkürlich durch die hiesige Security aufgefordert, sich einer Leibesvisitation zu unterziehen.

Frage: Ist die Security, wenn man diese Leibesvisitation verweigert, befugt einen bis zu einem Eintreffen der Polizei (die ja in jedem Fall berechtigt wäre einen zu durchsuchen) festzuhalten ?
Und zwar unter der Voraussetzung, dass man tatsächlich(!) weder eine Straftat begangen noch einen Verdacht erregt hat (wie etwa offensichtlich unter Drogeneinfluss zu stehen o.ä.).

Bei Wikipedia fand ich Folgendes:

Jedermann-Festnahme
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. [...]

--> Ein dringender Tatverdacht genügt den Anforderungen der Rechtslehre nicht, allerdings genügt er der Rechtsprechung, um die Voraussetzungen der Festnahme zu bejahen. Eine irrtümliche Annahme einer Tat führt nach der Rechtslehre zur strafrechtlichen Figur des Erlaubnistatbestandsirrtums.

Ich verstehe die letzen beiden Sätze so, dass die Security in oben geschildertem Fall nicht berechtigt ist einen festzuhalten, jedoch aufgrund des Erlaubnistatbestandsirrtums im Nachhinein nicht dafür belangt werden kann wenn sie es dennoch tut.

Ein dringender Tatverdacht [...] liegt vor, wenn nach dem derzeitigem Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist

Das hört sich für mich äußerst vage an. In dem Fall würde es ja z.B. ausreichen wenn die Security behaupten würde, andere Gäste hätten mich gesehen wie ich Rauschgift verkaufe.


Für jeden der sich die Mühe gemacht hat das alles durchzulesen und für jede Antwort herzlichsten Dank im Voraus :)

Schönen Sonntag allerseits !
 
Ich hab wirklich rein gar nichts angestellt. Ich war zum ersten Mal in dem Laden und kannte noch nicht mal irgendwen außer den Leuten die mit mir da waren.

Die Securities wollten mich in nem separaten Raum bis auf die Boxershorts filzen weil sie angeblich durch Gäste darauf hingewiesen worden seien ich hätte Drogen vertickt. oO

Die Securities machten auf mich den Eindruck von manischem Profilierungsfetisch und die fanden das anscheinend geil mich da außeinander zu nehmen.

Als ich darauf bestand die Polizei zu holen, haben wir uns drauf geeinigt dass ich die Klamotten anlassen kann, ich einmal abgetastet werde und fertig.

Im Nachhinein kam mir der Gedanke, ich hätte mich auch einfach weigern können und den Laden verlassen können. Daher die Frage.
 
Im Nachhinein kam mir der Gedanke, ich hätte mich auch einfach weigern können und den Laden verlassen können. Daher die Frage.

Ja... hättest du...

Etwas ähnliches ist mir übrigens mit einem Kaufhaus-Sec mal passiert. Der wollte in meine Taschen sehen. Als ich mich weigerte, wollte er, dass ich auf die Polizei warte und hielt mich fest.

Ich bin zwar sonst recht friedfertig, aber da wurde ich langsam richtig sauer. Er war kurz davor, sich eine zu fangen... Dann hat er es wohl eingesehen und ich bin gegangen.
 
Ja... hättest du...

Etwas ähnliches ist mir übrigens mit einem Kaufhaus-Sec mal passiert. Der wollte in meine Taschen sehen. Als ich mich weigerte, wollte er, dass ich auf die Polizei warte und hielt mich fest.

Ich bin zwar sonst recht friedfertig, aber da wurde ich langsam richtig sauer. Er war kurz davor, sich eine zu fangen... Dann hat er es wohl eingesehen und ich bin gegangen.

Richtig. Meine Freundin ist im Einzelhandel tätig. Daher kenn ich das nämlich auch. Die dürfen niemanden festhalten, durchsuchen o.ä.
Wenn Dich also die Security daran hindert den Laden zu verlassen, geht das in die Richtung Freiheitsberaubung. Es kann bei Dir ja nicht mal ein dringender Tatverdacht vorliegen, weil Du ja nichts gemacht hast. Denke eher die Sec. wollt bisschen ein wichtig machen.
 
hätten sie dich zum ausziehen gezwungen wäre es auch zusätzlich noch:
freiheitsberaubung mit nötigung und schwerer körperverletzung...


die security leute müssen eigl. geschult sein und sollten wissen was sie dürfen und was nicht,...
... aber da die meisten leute nicht wissen welche rechte sie eigl. haben können die oftmal einfach machen was sie wollen!
 
Vielen Dank schonmal für die Antworten !

[...]Es kann bei Dir ja nicht mal ein dringender Tatverdacht vorliegen, weil Du ja nichts gemacht hast. [...]

Die Frage ist, wie dehnbar der Begriff "dringender Tatverdacht" ist. Am Ende krieg ich irgendwas kaputt gehaun weil ich mich weigere bzw. widersetze und kann noch nicht mal gerichtlich dagegen vorgehen.
 
So mal als Randbemerkung...
...was ist das für ein Club,der auf fadenscheinige Hinweise der anderen Gäste
so extreem handelt?! :eek::confused:
 
das würde ich allerdings auch gerne mal wissen... Also profilierungsgeile Sec hab ich schon öfter erlebt, aber auf diese Art und Weise, das geht halt mal gar nicht...
 
Oje... ist hier mal wieder gefährliches Halbwissen (wenn überhaupt) zugange... :eek:

Es kann bei Dir ja nicht mal ein dringender Tatverdacht vorliegen, weil Du ja nichts gemacht hast.

Würde diese Aussage stimmen, könnte es in diesem Land keinerlei Möglichkeiten geben, gegen Straftäter vorzugehen, bei deren Tat keine Zeugen anwesend waren, die den Täter gaaaanz genau identifizieren können... jemand, der objektiv nichts getan hat, kann wenn's dumm läuft sehr wohl trotzdem in dringenden Tatverdacht geraten (s. zitierte Definition oben - "nach derzeitigem Ermittlungsstand", "hohe Wahrscheinlichkeit"). Wenn alle zu dem Zeitpunkt (!) vorliegenden Beweise richtig bewertet wurden und auch nichts versäumt wurde, kann der Polizei (!) hinterher nicht mal ein Vorwurf gemacht werden, wenn sie dann entsprechend gegen den letztlich Unschuldigen vorgeht, da ja die Fakten trotzdem auf seine Täterschaft hindeuteten.

Im vorliegenden Fall wäre bei juristischer Aufarbeitung eher die Frage, ob die Aussagen der anderen Gäste für eine "hohe Wahrscheinlichkeit" einer Täterschaft des Thread-Erstellers ausreichen konnten und falls ja, ob ein dringender Tatverdacht ausgereicht hätte für ein Festhalten. ;)

Eigentlich muss es sich laut Gesetztestext ja um den tatsächlichen Täter handeln, der ab der Tat "auf Sicht und Gehör" verfolgt wird. Die Securities hatten aber ja selber nichts gesehen und ganz streng genommen hätten daher höchstens die Gäste, die etwas gesehen haben, selbst eine Festnahme durchführen dürfen. Fälle in der Art werden in der Praxis von den Gerichten allerdings relativ großzügig als rechtmäßige Festnahme bewertet.

hätten sie dich zum ausziehen gezwungen wäre es auch zusätzlich noch:
freiheitsberaubung mit nötigung und schwerer körperverletzung...
Schwere Körperverletzung ist Blödsinn! Schwere Körperverletzung liegt nur dann vor, wenn durch die Körperverletzung dauernhafte schwere Folgen zurückbleiben (Blindheit, Taubheit, Verlust von wichtigen Körpergliedern, Fortpflanzungunfähigkeit, Siechtum, ...).

Der angeführte Erlaubnistatbestandsirrtum gilt für Fälle, wo jemand irrtümlich annimmt, es würde gerade eine Straftat begangen. Z.B. jemand sieht, dass einer ein Fahrradschloss knackt und mit dem Rad wegfahren will. Er nimmt den Knacker daraufhin fest, und ruft die Polizei. Es war aber der Besitzer des Fahrrads, der nur den Schlüssel verloren hat...


Grundätzlich könnte es also gerade noch durchgehen, wenn Securities jemanden festhalten bis die Polizei da ist, auch wenn es auf Aussagen mehrerer Leute hin geschieht, die sich sicher sind, dass der Festgehaltene was angestellt hat. In solchen Fälle kann es aber sehr schnell Probleme mit der Verhältnismäßigkeit geben, d.h. wenn die Securities zum Festhalten Gewalt anwenden ist das viel schneller überzogen, als wenn sie selber etwas gesehen hätten.

Und was auf gar keinen Fall geht: den Festgehaltenen selbst nach Beweismitteln durchsuchen (nach Waffen könnte je nach Sachlage u.U. sogar gerechtfertigt sein) oder sonstwelche eigenen "Ermittlungen" anstellen.
Solche Maßnahmen unterliegen dem Gewaltmonopol des Staates und sind daher Sache der Polizei!
Wenn die Security-Fuzzis also sowas anstellen, kann das in der Tat eine strafbare Nötigung o.ä. sein, gegen die man theoretisch wiederum Notwehr begehen dürfte.
Ist aber insgesamt ein Bisschen eine Zwickmühle - Gerichte setzen in solchen unklaren Lagen, die zwar objektiv Notwehrlagen sind, aber durch Warten auf die Polizei auch friedlich hätten gelöst werden können, die Schwelle meist sehr hoch an, einem zuzubilligen, sich mit Gewalt dagegen zur Wehr setzen.

Gegen reines (!) Festhalten bis die Polizei da ist (auch wenn es vermeintlich ungerechtfertigt ist), würde ich daher eher nicht empfehlen massiv anzugehen.

Nicht zu verwechseln ist das Ganze übrigens mit dem Durchsuchen bei der Einlasskontrolle. Hier geschieht das ganze nämlich auf freiwilliger Basis. Es muss sich zwar beim Einlass niemand durchsuchen lassen, dann darf er aber bedingt durch das Hausrecht halt auch nicht rein... :D
 
Zuletzt bearbeitet:
BassTi;989916 Schwere Körperverletzung ist Blödsinn! [B schrieb:
Schwere[/B] Körperverletzung liegt nur dann vor, wenn durch die Körperverletzung dauernhafte schwere Folgen zurückbleiben (Blindheit, Taubheit, Verlust von wichtigen Körpergliedern, Fortpflanzungunfähigkeit, Siechtum, ...).


hmm... dann wundert es mich, dass ich mal wegen schwerer körperverletzung vor gericht stand, nachdem mir jemand hinters auto gelaufen ist, allerding recht gut dabei weggekommen ist!
der hatte nen paar kratzer, dass war alles. (klage wurde übrigens fallen gelassen, da festgestellt wurde das ich keine schuld hatte)

bei schlägereien hast du auch immer sofort schwere körperverletzung!


der erste teil deiner antwort die sich auf tom bezog, ist ausm stgb, dies betrifft staat gegen bürger, also polizeirecht!

viel wichtiger ist der teil ausm bgb hier, da es eine auseinandersetzung von bürger vs. bürger ist.


Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.

sie dürfen einen also NUR festhalten... nicht aber durchsuchen oder einen gar ausziehen!
fehlt aber auch der grund zum festhalten, so ists freiheitsberaubung!
 
Oje... jetzt würfelst du aber echt alles durcheinander... :D

Schwere Körperverletzung gibt es nur bei vorsätzlichen Körperverletzungsdelikten (-> http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html)

Bei Verkehrsunfällen geht es aber in der Regel um fahrlässige Körperverletzung. Oder hast du jemanden absichtlich versucht zu überfahren? Dann wäre es aber auch kein Unfall mehr, sondern geht schon fast eher in Richtung versuchtes Tötungsdelikt... :D

Von daher kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass bei einem Prozess wegen einem Unfall das Delikt "schwere Körperverletzung" im Raum stand.

Und wenn schwere Körperverletzung bei Schlägereien gang und gäbe wäre, dann hätten wir schwere Zeiten und viele Verstümmelte...
Oder meintest du "gefährliche Körperverletzung", wo die Strafverschärfung im Vergleich zur einfachen Körperverletzung dadurch zustande kommt, dass die Begehungsweise unabhängig von Folgen der Tat besonders gefährlich ist (nämlich Einsatz von Waffen, mehrere gehen gemeinsam auf einen los, hinterlistiger Überfall, etc... -> http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html)

der erste teil deiner antwort die sich auf tom bezog, ist ausm stgb, dies betrifft staat gegen bürger, also polizeirecht!

viel wichtiger ist der teil ausm bgb hier, da es eine auseinandersetzung von bürger vs. bürger ist.

Da sind leider schon wieder mehrere Paar Stiefel drin.
Es gibt (materielles) Strafrecht, das StGB, wo drin steht, was alles unter Strafe steht (aber auch bei welchen Ausnahmen eben nicht).
Dann gibt es das (formelle) Strafrecht, auch Prozessrecht genannt, die StPO, wo drin steht, was die Strafverfolgungsbehörden (StA/Polizei) unter welchen Voraussetzungen und unter Beachtung welcher Formen u. Fristen zur Aufklärung von Straftaten gegen wen an Maßnahmen ergreifen dürfen.
Und schließlich das Polizeirecht (Landesrecht), wo geregelt ist, was die Polizei zur Abwehr von Gefahren und zur Beseitigung von Störungen an Maßnahmen für oder gegen wen ergreifen darf inklusive Formen und Fristen.

Der zugrunde liegende Fall betrifft Strafrecht und Strafprozessrecht - die Festnahme durch jedermann ist in §127(1) StPO geregelt., Notwehr in §32 StGB.

Die von dir zitierte Vorschrift aus dem BGB betrifft lediglich die Frage, ob durch eine solche Selbsthilfehandlung irgendwelche Schadensersatzansprüche begründet werden können. Sie ist demnach höchstens in einem Zivilprozess hinterher interessant, ist aber selbst keine Ermächtigungsgrundlage bzw. ein Rechtfertigungsgrund für Notwehr- oder Festnahmehandlung die ohne die entsprechende Situation ja selber eine Straftat wäre. ;)

sie dürfen einen also NUR festhalten... nicht aber durchsuchen oder einen gar ausziehen!
fehlt aber auch der grund zum festhalten, so ists freiheitsberaubung!
Richtig, jedenfalls wäre der objektive Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt. Die Frage wäre aber eben, ob die Täter (nämlich die Security-Fuzzis) nicht womöglich trotzdem entschuldigt oder gar gerechtfertigt wären, nämlich weil sie der Überzeugung waren, richtig und legal zu handeln. Was eben wiederum entscheidend wäre wenn es um die Frage ging, ob ein sich gegen das Festhalten Wehren eine legale Notwehrhandlung (und eine wiederum dagegen begangene Körperverletzung strafbar) ist oder nicht... womit der Festgehaltene wiederum der Napf wäre...

Juristerei ist schon cool oder? Hinterher kann man alles ewig lang zerpflücken und abstrahieren...

Deswegen habe ich auch in meinem ersten Post geschrieben: Im Zweifelsfall lieber ruhig verhalten und keine vermeidbare Eskalation herauf beschwören, lieber hinterher versuchen dagegen vorzugehen, wenn es nicht total inakzeptabel ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
hehe ich liebe solche recht diskussionen.

strafrecht ist zwar nicht so mein fall, aber ich kann bestätigen, dass das BGB da rein gar nichts zu suchen hat (höchstens für den zivilrechtsprozess anschließend- zwecks schadensersatz)
 
.....Wenn alle zu dem Zeitpunkt (!) vorliegenden Beweise richtig bewertet wurden und auch nichts versäumt wurde, kann der Polizei (!) hinterher nicht mal ein Vorwurf gemacht werden, wenn sie dann entsprechend gegen den letztlich Unschuldigen vorgeht, da ja die Fakten trotzdem auf seine Täterschaft hindeuteten.

Wie Du richtiger Weise erkannt hast, kann der Polizei kein Vorwurf gemacht werden. Die Sec darf Dich aber nicht festhalten, schon gar nicht, wenn Du wirklich nichts gemacht hast. Denn wo soll da der dringende Tatverdacht herkommen? Zumal die Secs Dich mit Sicherheit nicht zum Ausziehen zwingen dürfen. Selbst abtasten läuft nur freiwillig.
 
Erstmal vielen vielen Dank für die Mühe solch ausführlicher Antworten !
thumbs.gif

Das war sehr hilfreich und informativ !

Wo der dringende Tatverdacht hergekommen sein soll ist mir auch ein Rätsel, da ich eben wirklich nichts gemacht habe und ergo mich auch keiner der Gäste dabei beobachtet haben kann wie ich irgendwas getan habe was diesen Tatverdacht verursacht hat.

Ich unterstelle da ganz einfach eine falsche Behauptung seitens der Sec.

Kann man sich eigentlich irgendwie gegen sowas wehren ? Stichwort "Dienstaufsichtsbeschwerde" oder sowas ?

Sogar auf der Mayday bin ich schon morgens während der Veranstaltung "routinemäßig" von Secs durchsucht worden. Allerdings waren die sehr freundlich.

Wenn man es aber genau nimmt, sollten die sich doch in ihrem eigenen Interesse über die Rechte und Befugnisse ihres Berufes informieren, denn:

Angenommen ich verweigere die Durchsuchung und die bringen mich gegen meinen Willen zu einem Polizeibeamten und ich wehre mich, bin ich doch im Recht da ich in Notwehr handle. Und da gerade bei einer Routine-Kontrolle willkürlich vorgegangen wird, bestünde kein Tatverdacht der Anwendung von Gewalt bzw. die Nötigung meinerseits zu einem Polizisten zu gehen rechtfertigen würde.

Das kann doch dann richtig teuer für die Secs werden. Dann sollten sie lieber fragen: "Sind sie damit einverstanden wenn wir sie durchsuchen ? Wenn sie sich weigern verweisen wir sie der Veranstaltung."
Dann erkläre ich mich entweder freiwillig bereit oder sie machen eben von ihrem Hausrecht Gebrauch.
 
ähm verwechsel mal festnahme nicht mit festhalten... festhalten dürfen se dich nämlich bis zum eintreffen der polizei..
 
cool bassti ist unser neuer Jura-paps. Die Gedult hätte ich nicht gehabt.

Schwere Körperverletzung war in dem Zusammenhang schon ein Knaller.

Das Jedermanns-Festhalterecht geht grds. nur i.d. Nacheile. Selbst wenn man verdächtig ist, kann man sich der Festnahme durch einen Bürger durch Vorlage des Ausweises entziehen.
Gefahrenabwehr- u. Gefahrenerforschungseingriffe sind grds. der Polizei vorbehalten.

Und noch was wollte ich loswerden: Der ETBI lauert überall.

Aber mal im Ernst: Bei Securitys kann man häufig Spezialwissen annehmen, sodas ein solcher Irrtum eigentlich nicht möglich sein sollte. Müssen die eigentlich speziell geschult sein? Ist das berufsmäßig geregelt im Deutschland?
 
ähm verwechsel mal festnahme nicht mit festhalten... festhalten dürfen se dich nämlich bis zum eintreffen der polizei..

Aber doch nur wenn sie dich bei ner Straftat erwischen oder eben der dringende Tatverdacht vorliegt...oder hab ichs jetzt doch nicht kapiert ? :confused:

In der Praxis ist es mir ehrlich gesagt auch recht egal ob ich durchsucht werde, solange ein Mindestmaß an Höflichkeit an den Tag gelegt wird. Da würd ich nie auf die Idee kommen mit Paragraphen zu schleudern.

Aber wenn man völlig grundlos mitten beim feiern in nen dunklen Raum gezergelt wird und sich da -mit Verlaub- drei Pfosten die Gummihandschuhe überziehn und einen wie nen Schwerverbrecher behandeln hörts echt auf...
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus historischer Sicht nur nacheile. Das spiegelt auch der Wortlaut wieder. Die Rspr. lässt grds aber dringenden Tatverdacht genügen.
 
Lustigerweise sind wir hier auf einen Meinungsstreit zugesteuert. Es ist also nicht verwunderlich das der TE hier verwirrt ist.
 
Gibt es denn sowas wie eine "Dienstaufsichtsbeschwerde" für Securities ?

Also eine Möglichkeit, sich gegen solches Verhalten gerichtlich oder bürokratisch oder wie auch immer man es nennt, zu wehren bzw. zu protestieren ?
 
Die Begründung weshalb die Rspr. hier dringenden Tatverdacht genügen lässt ist im wesentlichen folgende: § 127 StPO ist eine Norm die den Prozess regelt. Die vorläufige Festnahme steht am Beginn der strafprozessualen Maßnahmen, zu Beginn der Ermittlungen ist jedoch ein dringender Tatverdacht ausreichend. Die Privatperson, die nun nach § 127 I StPO festnimmt, soll nun in öffentlich-rechtlicher Funktion agieren. Deswegen gelten die Regeln des dringenden Tatverdachts auch für sie. Dies hat zur Konsequenz, das eine Notwehrhandlung gegen diese Festnahme dann wiederum nicht zulässig ist, sobald der Festnehmende von einem dringenden Tatverdacht ausgehen durfte.

Problematisch finde ich in diesem Zusammenhang das pauschale abstellen auf Augenzeugenaussagen. Weiterhin finde ich problematisch, das der zu unrecht Festgenommene manchmal gar nicht weiß weshalb der festgenommen wurde. Ihm dann das Notwehrrecht zu versagen ist nicht nachzuvollziehen.
 
Naja, mal unter uns: Ich würd sowieso nicht auf die Idee kommen handgreiflich zu werden. Schon gar nicht gegenüber Securities.

Trotzdem vielen Dank für die Erklärung :)
 
Guten Abend,
Ich finde dieses ganze gefilze einfach zum Ko.zen!!!!
Selbst am Airport wird man nicht so heftig gefilzt,wie an der Tür eines Clubs!!!

Zum Thema:
Ohne Zeugen die das Gegenteil behaupten,kannst du gegen so welche Behandlung nix machen.
Du hast ja auch den Eintritt bezahlt,
und damit den AGB des Veranstalters eingewilligt.
Da ist die Filze mit incl.!!:p
Ich bin auch der Meinung,das es von dem ein oder anderen Veranstalter gewünscht und gewollt ist,das so verfahren wird.
Vielleicht gehörst du ja in diese Zielgruppe der Bad Boys?
Aber den Namen des Ladens würde ich gerne mal erfahren,
und welche Veranstaltung es war.

Vielleicht haben andere Besucher die gleichen Erfahrungen gemacht?

Aber ich denke mal,es waren einfach die klassischen Abzieher Türsteher,
die sich alles in die eigene Tasche stecken was nach Drugs aussieht.
Habe ich alles schon gehört und gesehen!

2oldskool
 
Sorry, wenn das hier nochmal ein Mammut-Post wird, aber wenn wir hier schon Verwirrung stiften, dann klären wir die auch wieder... ;)

ähm verwechsel mal festnahme nicht mit festhalten... festhalten dürfen se dich nämlich bis zum eintreffen der polizei..
Dieses Festhalten bis Eintreffen der Polizei IST ja eben gerade eine Festnahme durch jedermann! Diese hat einzig und alleine nur den Zweck, den Täter den Behörden zu übergeben, wenn diese nicht rechtzeitig da sind (wie sollten sie auch in den meisten Fällen...), um selber eine Festnahme zu machen.

Bloß es muss sich eben laut Gesetzestext wirklich um den tatsächlichen Täter handeln, der auf frischer Tat betroffen und verfolgt wird. D.h. man muss sich sicher sein, indem man den Täter entweder selber beobachtet oder aber halt glaubhaft von einem, der ihn beobachtet hat, darüber informiert wird dass er Täter ist ("Haltet den Dieb!" :d ). Dann darf jedermann ihn "auf Sicht und Gehör" verfolgen. Heißt: in unmittelbarem zeitlich-räumlichem Zusammenhang mit der Tat, auch wenn man ihn kurz aus den Augen verliert, aber dann wieder sieht. Aber nicht mehr, wenn man ihn verloren hat und am nächsten Tag zufällig wieder sieht (wobei genau das so ein Fall wäre, wo die Gerichte oft trotzdem eine rechtmäßige Festnahme zubilligen).
Das ist das, was Smalville mit "Nacheile" gemeint hat (wobei der Begriff problematisch ist, da damit normal die Verfolgung über die Staatsgrenze hinweg ins Ausland gemeint ist, was ja inzwischen für die Polizei auch unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist :D )
Und der Täter müsste zudem nach der Tat noch "der Flucht verdächtig" sein oder "seine Identität nicht sofort feststellbar" sein. Heißt: Wenn ich genau weiß, der Täter heißt Karl Ramseyer und wohnt in Hinterleibumbach, dürfte ich ihn als jedermann nicht festnehmen, wenn es nur ein Hasendiebstahl war.

Zu dem Problempunkt, warum ein "dringend verdächtig" womöglich in der Praxis doch ausreichen kann für eine rechtmäßige Jedermann-Festnahme, wurde ja bereits einiges geschrieben. Smallville hat auch inzwischen nochmal erklärt, was dies zur Folge haben kann und wo ich auch drauf hinaus wollte:
smallville schrieb:
[...]Dies hat zur Konsequenz, das eine Notwehrhandlung gegen diese Festnahme dann wiederum nicht zulässig ist, sobald der Festnehmende von einem dringenden Tatverdacht ausgehen durfte.

Wenn es also ganz dumm läuft (wie heißt es so schön: Recht haben und Recht bekommen...), kommen die Sec-Fuzzis, auch wenn sie sich mit dem Festhalten eines Gastes, der nichts gemacht, sehr weit aus dem Fenster lehnen, hinterher damit durch. Z.B. die Gäste haben wirklich jemanden gesehen, der was vercheckt hat, der dir sehr ähnlich sah, und halten dich im halbdunklen Laden für den und zeigen dann dich den Sec-Fritzen. Und zwar mehr als ein Gast...? Wenn's dann raucht im Karton, dürfte man schwer vorhersagen können, wer vor Gericht Recht bekommt...

Smallville hat auch das schön auf den Punkt gebracht:
Problematisch finde ich in diesem Zusammenhang das pauschale abstellen auf Augenzeugenaussagen. Weiterhin finde ich problematisch, das der zu unrecht Festgenommene manchmal gar nicht weiß weshalb der festgenommen wurde. Ihm dann das Notwehrrecht zu versagen ist nicht nachzuvollziehen.

Einzig und allein darauf wollte ich hinweisen und sensibilisieren, nicht zu viel unnötig zu riskieren, auch wenn man sich im Recht fühlt.
 
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