DJ Namen schützen lassen

Danke Mando. Das war sehr hilfreich. :)

Jetzt muss ich mir noch einen ausgefallenen Namen ausdenken :D
 
MasterP schrieb:
Jetzt muss ich mir noch einen ausgefallenen Namen ausdenken :D
3 Tips von mir, wenn Du nicht Deinen Realnamen hernehmen möchtest:

1. Einen Begriff der absolut nichts mit Musik und DJing zu tun hat.

2. Blätter mal im Fremdwörterlexikon, was es da für geile Namen gibt :)

3. Nehm irgendeinen Begriff, der für Dich "geil" ist und versuche diesen Namen mal in mehreren Sprachen zu übersetzen.
 
Hab mir da auch schon gedanken gemacht wegen guggi

da gibts nämlich ganz schön viele Seiten im Netz , aber das ist doch mien Spitzname seit eh und jeh ...???

Hoffentlich ist der nicht shcon geschützt ... :(
 
Also wenn sich wirklich mal jemand den Namen - Slex - holt, dann heiß ich einfach Alexander Tsachuridis - so wie es im Pass steht...

Aber solange keiner den Namen Slex gekauft hat, gibt es ja keinen Grund zur Sorge...
 
Also den Namen kann sich doch keine Sau merken... :D
 
Also ich würde Tsachuridis sofort nehmen, wie geil ist das denn?! Ich mein ich heiße "Daniel Unser".. sowas wollte ich nicht auf einem flyer lesen :(
 
ich hab das gefühl jeder findet seinen eigenen realnamen unpassend - geht mir auch so....

weil Daniel Unser find ich okay !
 
wirthadelic schrieb:
ich hab das gefühl jeder findet seinen eigenen realnamen unpassend - geht mir auch so....
Das wird auch jedem mit dem DJ Namen so gehen.

Ich hab nen guten Vergleich für Euch, um zu zeigen, dass es letztendlich _nicht_ am Namen liegt:

Ihr spielt ne Platte sehr oft, die ziemlich angesagt ist.
Irgendwann könnt Ihr diese Platte einfach nicht mehr hören, müsst sie aber wegen ständigen Gastwünschen spielen.

Für Euch selbst ist die Platte "abgelutscht", ABER für viele andere Leute ist diese Platte "neu" und total "geil", weil sie die Platte vorher noch nie gehört haben.

Und genau SO ist es mit Namen ;)
 
mando - RIGHT !!!!

Deswegen sind Namen total unwichtig... für den ersten Moment prägen sie, danach spielen sie keine Rolle mehr...

Tsachuridis Alexander kommt irgendwann... wann ist egal... und auch wenn er nicht kommt... es geht um die Musik und wenn die Musik rockt, dann kennt man deinen Namen, ob Slex oder Tsachuridis, ob Daniel Unser oder Mando... im Endeffekt geht es doch um die Musik und der Name ist ein kleiner Bestandteil der Präsentation und der Vermarktung...
 
Ob man sich nun "Oma Traudel" oder "DJ Hell" nennt ist ziemlich egal ... solange es sich die Leute merken können ... Also "Megakrasser Superpitch-DJ" würde ich mich nicht nennen :D

MFG RED
 
@Mando: Denek muteins kommt aus dem Bereich der Biologie :D
Muteine sind gewisse Enzyme bla bla. Und Muteins ist halt auf english.
Whatever.

Zum Thema Namen: Finde 2teilig gut
 
Ich habe mal ne frage.
Mein name ist ja "(dj) novice"
nun ist das ein wort z.b. in französisch oder englisch.
Das heisst, ich kann den namen NICHT schützen? weil es ja ein normales wort ist?
Somit kann also jeder kommen und sich dj novice nennen und ich kann nichts gegen ihn unternehmen?

mfg
 
djnovice schrieb:
weil es ja ein normales wort ist?
Wörter und Begriffe, die als "Allgemeingut" gelten, kann man auch nicht schützen.

Sonst müsste ja jeder, der diesen Begriff verwendet, eine Lizenz an Dich abtreten, nur weil dieses Wort darin vorkommt ;)

Daher könnte man sich nicht DJ Techno, DJ Table, DJ Music, DJ Bass, DJ Turntable etc. nennen und ein Recht darauf besitzen :)

Eben alles Begriffe, die im täglichen Wörtergebrauch verwendet werden.
 
also eben. kann nun jeder kommen und sich dj novice nennen? Und ich kann nichts dagegen machen??


und ist es unabhängig welche sprache es ist? (ist ja englisch und wir brauchen ihn im deutschen)
 
Uiiii, selten soviel Halbwissen als Ganzes erlebt.

Das mit dem Künstlernamen ist eine gute, billige Alternatiove zur Marke. Der Künstlername verleiht ein Namensrecht.

§ 12 BGB (Namensrecht)
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

Unter Umständen kann selbst ein Markeninhaber mit verwechslungsfähigen Namen nicht erfolgreich auf Unterlassung gegen den Namen vorgehen.

Der sicherste Weg ist jedoch, seinen DJ-Namen mit dem Geld vom nächsten Gig als Marke (vorher recherchieren) entweder in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) http://publikationen.dpma.de/, für das Gebiet Europa bei http://oami.eu.int/de/ oder als internationale Marke bei http://www.wipo.int/ipdl/en/search/madrid/search-struct.jsp anzumelden.

Ein Notar hat aber wirklich gar nichts mit dem Thema Markenrecht zu schaffen! Das ist die Domäne der Patent- und Rechtsanwälte.
 
Sicherlich kann man einen Notar damit beauftragen, aber ich kann gerne unseren Hausanwalt nochmals fragen, hier eine Kopie aus unseren internen Informationen für die Künstler:

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Viele Bands und Künstler denken bei der Wahl Ihres Bandnamens nicht an mögliche weitreichende Folgen einer Ähnlichkeit oder Übereinstimmung des Namens mit den Namen von Marken, Firmen oder anderen Bands.

Die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Gemeinschaften vom Mai diesen Jahres gegen die bekannte Boygroup „Westlife“ zeigt erneut mögliche Tragweiten der Wahl des Bandnamens.

Mit der Wahl des Namens kann bei Übereinstimmung oder Ähnlichkeit mit Marken, Firmen oder anderen Bandnamen in fremde Marken- und Namensrechts eingegriffen werden. Die Folge ist nicht selten eine kostenpflichtige Abmahnung von Bands und Künstlern durch den Inhaber des Namens- oder Markenrechts.

Drei Beispiele sollen mögliche Gefahren illustrieren:

1.) Die „Band ohne Namen“, vormals „Die Allianz“/ "J.B.O". vormals "James Blast Orchestra":
Die Deutschen Bands wurdes nach rechtlichem Vorgehen gezwungen, Ihre Namen aufzugeben. Gegen die Allianz ging die Versicherungsgesellschaft, gegen das James Blast Orchestra ging James Last vor.

2.) Die Boygroup „Westlife“:
Um die Namensrechte der Band gegen Missbrauch zu sichern, wollte die Band den Bandnamen als Marke in das Markenregister eintragen lassen. Dagegen ging der Tabakkonzern vor, der Inhaber der Marke „West“ ist, und verhinderte gerichtlich eine Eintragung der Marke aufgrund der Ähnlichkeit von „West“ und „Westlife“.
http://www.curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?lang=de&num=79949495T19040022&doc=T&ouvert=T&seance=ARRET&where

3.) Die Band „Circle of Grin“, vormals „Grin“:
Die deutsche Band Circle of Grin (Roadrunner records/Universal) trat in den ersten Jahren unter dem Namen „Grin“ auf. Ältere Namensrechte einer süddeutschen Band, die den Namen „Grin“ zudem bereits als Marke eingetragen hatten zwangen die Band zum Namenswechsel.


Die möglichen Folgen einer Inanspruchnahme wegen Marken- oder Namensrechtsverletzung sind nicht zu unterschätzen:

Nach einer Abmahnung durch den Rechteinhaber muss der abgemahnte Künstler diesem (verschuldensunabhängig!) die entstandenen Rechtsanwaltskosten ersetzen. Zudem ist für die unerlaubte Nutzung u.U. Schadensersatz zu leisten.

Genauso schwerwiegend ist aber meist die Tatsache, dass ein/e Band/Künstler im Vorfeld durch Webseite, Touren, etc den Namen bekannt gemacht hat und nach einem Namenswechsel neue Bekanntheit erwerben muss. Zudem dürfen etwaige hergestellte Tonträger/Merchandisingartikel mit dem abgemahnten Namen nicht mehr vertrieben werden.

Um diesen Unwägbarkeiten zu entgehen empfiehlt es sich daher für Bands/Künstler, die mit Ihrer Musik aktiv wahrgenommen werden, von einem Medien-Rechtsanwalt eine Markenrecherche zum Band/Künstlernahmen durchführen zu lassen und diesen Namen ggf. selbst als Marke eintragen zu lassen.
Viele Bands scheuen nach wie vor die damit verbundenen Kosten. Im Vergleich zu den Kosten und wirtschaftlichen Folgen bei einer Inanspruchnahme durch andere Rechteinhaber sind diese Kosten jedoch gering.


Dr. Carsten Brennecke
Rechtsanwalt für Medienrecht
 
mich interessiert folgendes..reicht es wenn ein Buchstabe im Wort anders ist als bei dem Dj namen den es schon gibt?z.b JonnyFlash oder Jonny_Flash ist das jetzt anders?oder Sunflower Records - Sunflower`s Records?? :confused:
 
Nein es reicht nicht, da eine Verwechslungsgefahr bestehen kann...

MfG
Sascha
 
selbst wenn als Sunflower - Sundflower`s oder Soundflower`s steht?und was ist wenn die Namen noch nicht geschützt wären und ich derjenige bin der sie zuerst schützen lässt?
 
JonnyFrech schrieb:
mich interessiert folgendes..reicht es wenn ein Buchstabe im Wort anders ist als bei dem Dj namen den es schon gibt?z.b JonnyFlash oder Jonny_Flash ist das jetzt anders?oder Sunflower Records - Sunflower`s Records?? :confused:

Nein, reicht nicht aus.

Man geht beim Copyright immer vom "Wiedererkennungswert" aus.

Berühmtester Fall war JBO, James Last hatte gegen "James Blast Orchester" geklagt und gewonnen. Seitdem heissen sie nur noch JBO.

Wenn Du Dich jetzt "Daft Tank" nennst, haben Daft Punk jederzeit die Möglichkeit, gegen Dich zu klagen, da Du ja selbst einen Nutzen daraus gezogen hast, bezüglich Wiedererkennungswert.

Es darf keinerlei Verwechslungsgefahr bestehen, wenn eine Originalband bereits einen bestimmten Bekanntheitsgrad hat.

Ausnahmen gibt es genügend, da viele Original Artists dabei beide Augen ganz fest zudrücken ;)

(Man sollte aber bei absichtlicher Auswahl ähnlicher Künstlernamen vorher die Originalkünstler bzw. deren Management fragen, wenn man an die Öffentlichkeit damit gehen möchte)

Bei Labels ist das was anderes, da das eine "s" in Deinem Falle den Unterschied zeigt, ebenfalls im Repertoire (Künstler) der Labels (kein Wiedererkennungswert des Künstler-Repertoires und Label Logos).
Zudem haben ja Labels zugeordnete "Label-Codes", die von der GVL vergeben werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
das ist auf jedenfall ein ganz schöner Zirkus..aber gut zu wissen wie es laufen kann...Grüsse Chris
 
Hallo ...
ich bin Monique, und lege regelmäßig in einem Club japanische Rockmusik auf. Monique ist mein richtiger Name, so wie er im Ausweis steht, und ich dachte nie im Leben, dass ich damit einmal Probleme bekommen würde.
Nun meldete sich jemand bei mir, die den Namen "DJ Monique" als Wortmarke hat schützen lassen.
Mir ist klar, dass ich meinen eigenen Namen durchaus verwenden kann. Nicht sicher bin ich mir ob ich nun davor auch DJ bzw. DJane stehen haben darf.
Entscheidend ist dabei, ob es sich bei DJ/Dane um ein ähnliches oder identisches Zeichen als Angabe über Merkmale von Dienstleistungen handelt, oder im Begriff "DJ Monique" fest mit der Wortmarke verbunden ist, und somit nicht gebraucht werden darf.
Auch möchte ich gerne wissen, ob DJ/DJane nicht eventuell ein so allgemeiner Begriff ist, das der Schutz desselben unwirksam wird oder nicht.

Ich möchte nun bitte keine Beiträge nach dem Motto "klar darfst Du Deinen Namen verwenden" oder so,
sondern ich suche Leute mit dem gleichen oder ähnlichem Problem. Gibt es da Urteile oder anderweitige richterliche Beschlüsse? Dabei brauche ich zur objektiven Beruteilung Info's die in jede Richtung gehen, und nicht nur für mich positiv sind.
Den §23 des Markengesetzes kenne ich mittlerweile, würde da auch gerne die Interpretation von Juristen wissen.

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir da jetzt jemand helfen kann

lieben Gruß

Monique
www.blondes-weib.de
 
Ich will meinen DJ Namen beim DPMA schützen lassen.
Entweder Deutschlandweit oder auf Internationaler Ebene, da bin ich mir noch uneins.. kommt auch auf die Kosten an.

Nun blick ich mal GAR nicht durch auf www.dpma.de !!

Koennt ihr mir sagen welche Klassen ich da alle haben muss um meinen DJ Namen schützen zu lassen, halt einmal auf Internationaler Ebene und DEweit...

N Bekannter meinte er hat für eine Deutschlandweite Schützung 3 Klassen "benutzt", geschützt.. keine Ahnung wie man das in dem Zusammenhang schreibt.

G
 
oleg:

anrufen und beraten lassen, dort sitzen die profis ;)

und auf ne menge kosten musst Du Dich vorbereiten, da bei Deinen Wünschen der Eintrag sicher 800 Euro und mehr kosten wird für all diese Länder Regionen.
 

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