Mando
bin mal zigaretten holen
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Ich hatte folgende Frage in einem anderen Thread entdeckt:
Angenommen man besitzt einen DJ-Namen...
müsste man jetzt den namen patentieren lassen um Rechte daran zu haben, oder geht das auch andersweitig????
Für eure Hilfe danke ich gleich mal im voraus...
***********************************************************
DJ-Namen kann man sich wie Markennamen oder Artistnamen beim europäischen Patentamt schützen lassen.
Das ganze kostet um 400 Euro ist dann nur für Deutschland geschützt. Sollte das ganze ausgeweitet werden europaweit, weltweit, wird die Sache entsprechend teurer.
Eine günstigere Variante ist der Eintrag des Künstlernamens in den Personalausweis.
Dazu benötigt man aber einen Gewerbeschein als Künstler zum Nachweis.
In jedem Falle, bevor man mit einem Namen öffentlich auftritt, vorher informieren, ob es einen anderen DJ / Künstler / Band mit diesem Namen schon gibt, zumindest im eigenen Lande.
Beispiel:
Ich hatte früher immer wieder Verwechslungen mit Armando aus Chicago, der auch des öfteren in den 90igern in Deutschland aufgelegt hatte (es gab Abende, da haben wir beide in der gleichen Stadt in verschienenen Locations aufgelegt, das war ein Chaos wegen den Leuten (die sich wunderten, warum ich nicht schwarz bin)....grins), also musste ich den ersten Buchstaben meines Nachnamens dranhängen, ergo Armando S.
Zum Glück muss ich ja meinen eigenen Namen nicht schützen lassen und somit fällt es jedem DJ am leichtesten, der mit seinem Realnamen auflegt und automatisch geschützt ist.
ciao ciao
Armando
Angenommen man besitzt einen DJ-Namen...
müsste man jetzt den namen patentieren lassen um Rechte daran zu haben, oder geht das auch andersweitig????
Für eure Hilfe danke ich gleich mal im voraus...
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DJ-Namen kann man sich wie Markennamen oder Artistnamen beim europäischen Patentamt schützen lassen.
Das ganze kostet um 400 Euro ist dann nur für Deutschland geschützt. Sollte das ganze ausgeweitet werden europaweit, weltweit, wird die Sache entsprechend teurer.
Eine günstigere Variante ist der Eintrag des Künstlernamens in den Personalausweis.
Dazu benötigt man aber einen Gewerbeschein als Künstler zum Nachweis.
In jedem Falle, bevor man mit einem Namen öffentlich auftritt, vorher informieren, ob es einen anderen DJ / Künstler / Band mit diesem Namen schon gibt, zumindest im eigenen Lande.
Beispiel:
Ich hatte früher immer wieder Verwechslungen mit Armando aus Chicago, der auch des öfteren in den 90igern in Deutschland aufgelegt hatte (es gab Abende, da haben wir beide in der gleichen Stadt in verschienenen Locations aufgelegt, das war ein Chaos wegen den Leuten (die sich wunderten, warum ich nicht schwarz bin)....grins), also musste ich den ersten Buchstaben meines Nachnamens dranhängen, ergo Armando S.
Zum Glück muss ich ja meinen eigenen Namen nicht schützen lassen und somit fällt es jedem DJ am leichtesten, der mit seinem Realnamen auflegt und automatisch geschützt ist.
ciao ciao
Armando
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