Dj mit 16?

Offiziell müsstest du wohl um 24 Uhr raus - aber wer wirft denn schon den Dj raus?
Wenn der Clubbetreiber nichts dagegen hat sollte das kein Problem sein.
 
Kumpel von mir is 17 und legt auch im Club auf. Der Resident ist Halbbesitzer und durch den wurde das klar gemacht
 
wenn der Besitzer nich zimperlich ist natürlich nicht aber die Freunde in Grün und den Kollegen in Blau schon:( ;)
 
muss den thread nocheinmal hervorholen

hab mal bei einem club rein Interresse halber nachgefragt wegen auflegen unter 18 (über 16) und der meinte dazu:

Auflegen heisst Arbeiten und arbeiten nach 20 Uhr abends ist lt. Jugendschutzgesetz überhaupt nicht möglich.

hab ich des jetzt meinen vorgängern falsch entnommen oder hat sich da was geändert?
 
muss den thread nocheinmal hervorholen

hab mal bei einem club rein Interresse halber nachgefragt wegen auflegen unter 18 (über 16) und der meinte dazu:



hab ich des jetzt meinen vorgängern falsch entnommen oder hat sich da was geändert?

Wechsle zur Zeit von meinem alten Stammclub in eine Mixing-Bar/Lounge mit House-Events und mittelgroßer Tanzfläche und habe gerade gestern den Besitzer mal angehauen.

Der meinte, dass es bis 0 Uhr kein Problem ist mit 16 und bis 2 Uhr mit elterlicher Genehmigung.

Noch dazu muss ich son Aushilfenjob-Zettel ausfüllen. D.h. ich "arbeite" definitiv nach 20 Uhr...

Und da die Mix-Bar/Lounge ( :D ) gerade neu aufgemacht hat, hat er sich auch gerade erst vor ein paar Wochen über alles informiert.


Edit:// Oh je, gerade gefunden:

Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Ausnahmen gibt es im Bäckerhandwerk (16-jährige ab 5 Uhr, 17-jährige ab 4 Uhr [nicht in Konditoreien!] und im Gaststättengewerbe (16-jährige bis 22 Uhr). In mehrschichtigen Betrieben dürfen Jugendliche ab 16 Jahren bis 23 Uhr beschäftigt werden (Verweis§ 14 JArbSchG).

Also bis 22 Uhr definitiv, ob das jetzt auf die Minute genau sein muss, is 'ne andere Frage. Für mich persönlich nicht weiter schlimm, da ich sowieso nur für die Lounge-Musik von 19-22 (oder 23) Uhr zuständig bin oder als Warm-Upper bis 22 ( oder 23 :D ) Uhr, aber gut zu wissen :D.
 
Zuletzt bearbeitet:
@danjay: thx für die infos

muss ich nocheinmal nachfragen ;)
 
Normalerweise wird man als Gewerbetreibender voll Geschäftsfähig, auch als Minderjähriger. Einzig und allein die Zustimmung des Vormunschaftsgerichtes und der Eltern ist nötig um ein GErwerbe als minderjähriger zu gründen.

Meiner Meinung nach wird damit auch das Jugendschutzgesetzt für die Gewerbliche Tätigkeit ausgesetzt. Das müsste man allerdings noch eruieren.

Grüße,
Sebber
 
Meiner Meinung nach wird damit auch das Jugendschutzgesetzt für die Gewerbliche Tätigkeit ausgesetzt. Das müsste man allerdings noch eruieren.

Nein ich habe mit 17 mit einem Freund einen Verleih für VA-Technik aufgemacht! Deswegen durfte ich aber auch nur in dem vom Jugendschutzgesetz vorgegebenen Zeiten arbeiten!
 
Tja, dann musst du heiraten. Damit kippt das JSG für dich definitiv. Allerdings auch der Anspruch deiner Eltern auf Kindergeld !!!


*ggg*
 
Ich habe gerade 2 mal durch das JuArbSchG geguckt und das Wort "verheiratet" dort nirgends gefunden. Woher nimmst du das?

Man darf dann zwar länger wegbleiben, etc ... Aber länger Arbeiten darf man nich
 
Zuletzt bearbeitet:
Okay ... dann hab ich mich evtl. vertan. Kann gut sein. Ist schon eine Weile her, dass ich micht mit dem JSG auseinandergesetzt hab ...

Grüssle, und danke für die Infos,
Sebber
 
okay leute ich glaub so wird das nichts ^^


in diesem Thread sind so viele Möglichkeiten schon genannt worden, auch so viel unterschiedliche, dass ich nicht mehr durchblick.

Wer kann mit 100% sicherheit jetzt sagen was es auf sich hat mit der arbeit unter 18?

Der Post von Friskee ist sehr glaubwürdig, aber allerdings schon wieder sehr alt, ist der noch aktuell?

Bitte um Hilfe!

MFG

Toby
 
Zuletzt bearbeitet:
hey tob,
machs einfach wie ich, ruf an beim Gewerbeaufsichtsamt oder wo ich da angerufen hab:p , ich bin damals immer weitergeschickt worden:rolleyes: . Da bekommste die Infos nochma Aktuell. Aber ich denke, dass mein Beitrag soweit noch aktuell ist, denn ich mein ich glaub nicht das sie sowas so häufig ändern. ich denke solang du beim Arbeiten nicht rauchst ist es ok:p
mfg david
 
so leute,
hab nach langem suchen folgendes zum Thema gefunden

Jugendarbeitsschutzgesetz schrieb:
§ 14 Nachtruhe

(1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.

(2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen

1.
im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr,
2.
in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr,
3.
in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr,
4.
in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr

beschäftigt werden.

(3) Jugendliche über 17 Jahre dürfen in Bäckereien ab 4 Uhr beschäftigt werden.

(4) An dem einem Berufsschultag unmittelbar vorangehenden Tag dürfen Jugendliche auch nach Absatz 2 Nr. 1 bis 3 nicht nach 20 Uhr beschäftigt werden, wenn der Berufsschulunterricht am Berufsschultag vor 9 Uhr beginnt.

(5) 1Nach vorheriger Anzeige an die Aufsichtsbehörde dürfen in Betrieben, in denen die übliche Arbeitszeit aus verkehrstechnischen Gründen nach 20 Uhr endet, Jugendliche bis 21 Uhr beschäftigt werden, soweit sie hierdurch unnötige Wartezeiten vermeiden können. 2Nach vorheriger Anzeige an die Aufsichtsbehörde dürfen ferner in mehrschichtigen Betrieben Jugendliche über 16 Jahre ab 5.30 Uhr oder bis 23.30 Uhr beschäftigt werden, soweit sie hierdurch unnötige Wartezeiten vermeiden können.

(6) 1Jugendliche dürfen in Betrieben, in denen die Beschäftigten in außergewöhnlichem Grade der Einwirkung von Hitze ausgesetzt sind, in der warmen Jahreszeit ab 5 Uhr beschäftigt werden. 2Die Jugendlichen sind berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. 3Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, sofern er diese nicht kostenlos durch einen Betriebsarzt oder einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten anbietet.

(7) 1Jugendliche dürfen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen bis 23 Uhr gestaltend mitwirken. 2Eine Mitwirkung ist nicht zulässig bei Veranstaltungen, Schaustellungen oder Darbietungen, bei denen die Anwesenheit Jugendlicher nach den Vorschriften des Jugendschutzgesetzes verboten ist. 3Nach Beendigung der Tätigkeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 14 Stunden beschäftigt werden.

hab da nicht alles so ganz verstanden

Was heißt das jetzt?

Bis 22 Uhr sollte also erlaubt sein oder?
 
Nicht direkt der Abschnitt 7 sagt ja, dass Jugendliche bei Musikaufführungen bis 23Uhr zugelassen sind ... :)
Also: 23Uhr
Vorausgesetzt man betrachtet djing als Musikaufführung :p
Mfg
 
Nicht direkt der Abschnitt 7 sagt ja, dass Jugendliche bei Musikaufführungen bis 23Uhr zugelassen sind ... :)
Also: 23Uhr
Vorausgesetzt man betrachtet djing als Musikaufführung :p
Mfg

das hab ich mich auch gefragt, unter Musikaufführung versteh ich halt eine Band oder eine Kapelle oder was in die richtung. Zählt da ein DJ dazu?
 
Ich weiß, dass Surkin, welcher zu dem Zeitpunkt glaub auch 16 war, mal im Magnet aufgetreten ist, wie sie es genau angestellt haben, weiß ich nicht. Du kannst dich ja vielleicht mit denen in Verbindung setzen, vielleicht können die dir dort weiterhelfen, wie sie das genau geregelt haben.


url:
www.magnet-club.de
 
hey jungs,

falls ich mich nicht irre, ist Sascha da Raveboy noch nicht mal 16 und legt in Clubs auf. Allerdings hat der ne aufsichtsperson dabei. Denke, somit bist auf der sicheren Seite.

Greetz
Tobi
 
Der kleine hat nen riesigen Bekanntheitsgrad, das ist glaube ich was anderes. ;)

Viele von uns Minderjährigen können diesen Status leider nicht genießen.
 
Der kleine hat nen riesigen Bekanntheitsgrad, das ist glaube ich was anderes. ;)

Viele von uns Minderjährigen können diesen Status leider nicht genießen.

TzTz das muss optimistischer klingen ^^:
Viele von uns Minderjährigen können diesen Status leider noch nicht genießen. :D :p
 
Ich hab mir gerade nicht alles durchgelesen aber bis zu einem bestimmten punkt sollte das gehen siehe mein beispiel ( evtl. kennt ihn jemand ).

klick

bei ihm muss man aber auch sagen das viel vitamin b dahinter steckt.
 
ich mag den kleinen nicht....der hat es einfahc nur geschafft durch Papa, und dessen Freunde. Alter 1. hat keiner von uns einfach mal so nen 1210er bekommen und dann,2. auch noch Platten geschenkt zu bekommen von irgendwelchen Leuten. tss, unsereins muss dafür arbeiten um alles überhaupt zu finanzieren.
Ich stell mir grad vor wie sein Karriere endet....:eek: .....einfach so, wie bei den meisten Rockstars:D oder Musikern von früher.....
grüße David
 

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