Mando
bin mal zigaretten holen
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Es gibt eine einzige Sonderklausel, die aber sicher hier in dem Fall nicht zutrifft - sonst stimme ich kaype 100% überein.
Für Künstlereinsätze von Kindern und Jugendlichen können die Erziehungsberechtigten eine Sondergenehmigung anfordern, damit Ihr Sohn/Tochter auch nach 22 Uhr einen Auftritt zelebrieren kann, jedoch NUR mit Anwesenheit eines Erziehungsberichtigten bzw. Bevollmächtigen.
Auch da ist der "Auftritt" zeitlich begrenzt.
Ich kann jetzt nur davon berichten, wie ich es bisher dreimal erlebt habe, als die Polizei bei einer Razzia Minderjährige im Club erwischt hatte.
Die Jugendlichen wurden zu ihren Eltern nach Hause gefahren (Eltern wegen Nichtbeachtung der Aufsichtspflicht verwarnt) und die Clubbesitzer haben eine Strafe von damals DM 10.000 erhalten, die sie auch zahlen mussten.
Einen internen Vermerk bei der Polizei erhält der Clubbesitzer wegen Nichtbeachtung des Gaststättengesetzes.
Wird dies dreimal überschritten, muss der Club/die Bar geschlossen werden bzw. dem Clubbesitzer wird die Lizenz entzogen.
In diesem Falle hier kann es im extremsten Fall nur eine Verwarnung an die Eltern geben und dem DJ selbst passiert nichts, jedoch dem Clubbesitzer, der dafür finanziell büßen muss.
Das sollte aber der Junge mit dem Clubbesitzer vorher absprechen, der dafür jede rechtliche Verantwortung eingehen und für den Jungen auch evtl. kräftig löhnen muss.
Eigentlich sollte ich das hier nicht öffentlich schreiben, aber viele aus der Branche wissen, dass in solchen Fällen oftmals immer vorgearbeitet wird seitens der Clubbesitzer. Kriegt der Türsteher mit, dass Polizei oder Aufsichtspersonen da sind, wird ein Zeichen ausgemacht, damit Minderjährige schnellstmöglich über Küche oder Hinterausgang verschwinden können (so kenne ich es noch aus meiner "jungen" Zeit).
ciao ciao
Armando
Für Künstlereinsätze von Kindern und Jugendlichen können die Erziehungsberechtigten eine Sondergenehmigung anfordern, damit Ihr Sohn/Tochter auch nach 22 Uhr einen Auftritt zelebrieren kann, jedoch NUR mit Anwesenheit eines Erziehungsberichtigten bzw. Bevollmächtigen.
Auch da ist der "Auftritt" zeitlich begrenzt.
Ich kann jetzt nur davon berichten, wie ich es bisher dreimal erlebt habe, als die Polizei bei einer Razzia Minderjährige im Club erwischt hatte.
Die Jugendlichen wurden zu ihren Eltern nach Hause gefahren (Eltern wegen Nichtbeachtung der Aufsichtspflicht verwarnt) und die Clubbesitzer haben eine Strafe von damals DM 10.000 erhalten, die sie auch zahlen mussten.
Einen internen Vermerk bei der Polizei erhält der Clubbesitzer wegen Nichtbeachtung des Gaststättengesetzes.
Wird dies dreimal überschritten, muss der Club/die Bar geschlossen werden bzw. dem Clubbesitzer wird die Lizenz entzogen.
In diesem Falle hier kann es im extremsten Fall nur eine Verwarnung an die Eltern geben und dem DJ selbst passiert nichts, jedoch dem Clubbesitzer, der dafür finanziell büßen muss.
Das sollte aber der Junge mit dem Clubbesitzer vorher absprechen, der dafür jede rechtliche Verantwortung eingehen und für den Jungen auch evtl. kräftig löhnen muss.
Eigentlich sollte ich das hier nicht öffentlich schreiben, aber viele aus der Branche wissen, dass in solchen Fällen oftmals immer vorgearbeitet wird seitens der Clubbesitzer. Kriegt der Türsteher mit, dass Polizei oder Aufsichtspersonen da sind, wird ein Zeichen ausgemacht, damit Minderjährige schnellstmöglich über Küche oder Hinterausgang verschwinden können (so kenne ich es noch aus meiner "jungen" Zeit).
ciao ciao
Armando
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