CD-Verkauf legal?

Dj bendrex

Dj bendrex

Trance- & Hardstylist
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Moin Freunde ich bins mal wieder...

Hab ne rechtliche Frage, bin vllt. grade nicht im richtigen Forum, aber ich denke hier sind trotzdem kompetente Leute die mir helfen können.
Zum Problem:

Ich bin Mitglied in einer kleinen Gemeindeband, wir spielen also christl. Musik, und wir haben einen Livemitschnitt unseres letzten Auftritts gemacht, geschnitten, und erstmal Privat gebrannt. Jetzt wollen wir diese CD aber auch beim nächsten Auftritt zum Verkauf anbieten. Da stellt sich uns aber die Frage, in wieweit das rechtlich ok ist, da wir bisher nur Songs aus nem Liederbuch gecovert haben, und nur einen eigenen Song auf der CD haben.
Gibt es da Beschränkungen von der GEMA? Ist vllt. eine geringe Auflage Gebührenfrei?
In Hoffnung auf Hilfe,
Ben
p.s.: wenn ich was vergessen habe, fragt bitte.
mfg
 
Ich geh mal davon aus, das es sich bei den Liedern um die typischen "Kirchenchor, Konfirmatenunterichts und Religionsunterrichts" Stücke handelt (Sorry, hoffe es fühlt sich keiner durch die Bezeichnungen angeriffen, bin halt überzeugter Agnostiker).

Ich bin jetzt nicht 100% trittfest (hab damals in Medienrecht ziemlich gepennt), aber wenn ich mich recht entsinne, sind diese Liederbuch Tracks sozusagen "open source klassiker", die von jedem interpretiert und aufgeführt werden dürfen, wie es ihm behagt.

Klartext: Ihr benutzt zwar Texte, und Melodien, die jemand anderes Komponiert/geschrieben hat, aber diese sind zur Eigeninterpretation freigeben, und ihr macht die Musik selbst, und interpretiert diese mit euren eigenen Einflüssen und Intrumenten. In diesem Fall schafft ihr etwas neues, eigenes, und dürft dieses auch verkaufen.

Anders steht es mit Coverversionen von aktuelleren (der Zeitraum der dies definiert ist mir entfallen) Hits, die Kommerziell vermarktet werden... Wenn ich mich jetzt hinstelle, und sagen wir (schlagt mich tot!) z.B. 4 Seconds von der Blonden Oma und ihren lustigen Tuckenfreunden nachsingen und nachspielen würde, das ganze auf CD pressen und im großen Stil kommerziell vermarkten würde, dann könnte ich schon Ärger bekommen... mit Sicherheit sogar...

Wenn ich das was Ihr vorhabt richtig verstanden habe, bin ich mir zu 99% sicher, das ihr auf der legalen Seite seidt, und zu 99,999% Sicher, das ihr mit eurem Vorhaben keinen Ärger bekommen werdet.
 
egal was man verkaufen will, es muss gema gemeldet werden... auch wenns dein eigenes zeugs ist. solange das nicht passiert ist, ist der verkauf grundlegend untersagt. es wird dir aber niemand einen strick draus drehen wenn du quasi dein demo verjubelst....
 
@Peerless:

DAS ist absoluter und totaler Schwachsinn! und das weiss ich 100%ig!

Die Gema hätte gerne, das sich alle Junge Bands bei ihr melden, aber zwingen kann die niemanden. Kenne genug Nachwuchsbands die sich (noch) bewusst nicht bei der Gema melden, da für die so bei einem Booking keine Gemagebüren seitens des Veranstalters abgeführt werden müssen, und das wegen dem Finanziellen Vorteil bei der Suche nach nieschigen Kleinstauftrittsmöglichkeiten helfen könnte.

Wenn die aber schon PromoCD's Aufnehmen, und diese auch für Geld verticken, dann ist das Ihre Sache! Die Gema hat das nachsehen, und kann garnix machen, solange bis die sich FREIWILLIG bei der Gema registrieren.
 
So ist es. Wenn man nicht in der GEMA ist, kann man mit dem eigenen Output tun und lassen was man will. Im Fall des Pressens/Kopierens wäre nur eine GEMA-Freistellung (bei der GEMA) zu beantragen. Wenn es sich um "open source klassiker" handelt, ist das ebenso GEMA-frei, da das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt. Was allerdings ein Punkt ist: Jemand der einmal Mitglied der GEMA ist, kann nicht neue, eigene Sachen GEMA-frei machen. Der ist dann immer an die GEMA gebunden.
 
...hat was mafiöses der Laden... ^^ :p

Ich dachte auch, das dies unter 70 war... und dann gibts doch noch irgendwas mit Songs, die freigegeben sind, also es werden Noten und Texte zur eigeninterpretation verkauft... und die darf man dann doch auch verkaufen... Oder war das dann der Mist mit der 5 akkordregel, und der Regel der Schaffung eines eigenen Kunstwerkes? Hab da wirklich gepennt, wie ich grade merke...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie gesagt, 70 is richtig. Und auf wikipedia verlasse ich mich als Quelle nicht. ;)
 

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