Leider kein Witz:
Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek
Quelle: Hannoversche Allgemeine Zeitung
Weitere Quellen
Der Gesetzestext: http://www.gesetze-im-internet.de/dnbg/BJNR133800006.html
- als PDF: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s1338.pdf
Im Klartext nochmal: seit dem 29.06. ist jeder deutsche Betreiber von Webseiten (inklusive Foren, Blogs, whatever) verpflichtet die Inhalte der Seiten binnen einer Woche auf eigene Kosten vollständig bei der Deutschen Nationalbibliothek Frankfurt abzuliefern. Oder anderweitig 'zur Abholung' bereitstellen. Tut er das nicht oder verspätet, so kann er nach einer Mahnung seitens der Bibliothek mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Über technische Details schweigt sich das Gesetz aus - wohl, weil diejenigen, die das entworfen haben, keine Ahnung vom Netz haben.
Besonders dreist finde ich die Aussage: 'Auch eine private Homepage ist eine Publikation, ob mit Passwort geschützt oder nicht.' Da manifestiert sich mal wieder der Schnüffel- und Überwachungsstaat.
Ich fasse mir nur noch an den Kopp'....
Grüße, Georg
Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek
[...]Denn nach den Buchstaben dieses nun geltenden Werkes ist künftig jedermann aus Deutschland, wenn er Internet-Seiten veröffentlicht, dazu verpflichtet, sie zusätzlich bei der Nationalbibliothek in Frankfurt am Main abzuliefern - und zwar binnen einer Woche, auf eigene Kosten, vollständig. Bei Zuwiderhandeln droht eine Ordnungswidrigkeit von bis zu 10.000 Euro.[...]
Dabei ist die die staatliche Archivierung der etablierten Medien, die eine Entsprechung als gedrucktes Werk haben, nur der erste Schritt. Im zweiten Schritt aber sollen auch internetübliche Veröffentlichungen wie Forumsbeiträge und Weblogs archiviert werden. Und im dritten Stadium dann das gesamte deutsche Netz, also auch Seiten von Vereinen, Verbänden, Werbetreibenden, Privatleuten. "Nicht nur Online-Medien sind Veröffentlichungen. Auch eine private Homepage ist eine Publikation, ob mit Passwort geschützt oder nicht", sagte Stephan Jockel von der Deutschen Nationalbibliothek der "Süddeutschen Zeitung".
Quelle: Hannoversche Allgemeine Zeitung
Weitere Quellen
Der Gesetzestext: http://www.gesetze-im-internet.de/dnbg/BJNR133800006.html
- als PDF: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s1338.pdf
Im Klartext nochmal: seit dem 29.06. ist jeder deutsche Betreiber von Webseiten (inklusive Foren, Blogs, whatever) verpflichtet die Inhalte der Seiten binnen einer Woche auf eigene Kosten vollständig bei der Deutschen Nationalbibliothek Frankfurt abzuliefern. Oder anderweitig 'zur Abholung' bereitstellen. Tut er das nicht oder verspätet, so kann er nach einer Mahnung seitens der Bibliothek mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Über technische Details schweigt sich das Gesetz aus - wohl, weil diejenigen, die das entworfen haben, keine Ahnung vom Netz haben.
Besonders dreist finde ich die Aussage: 'Auch eine private Homepage ist eine Publikation, ob mit Passwort geschützt oder nicht.' Da manifestiert sich mal wieder der Schnüffel- und Überwachungsstaat.
Ich fasse mir nur noch an den Kopp'....
Grüße, Georg