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Gute Idee. Wer garantiert Dir denn, dass die Ware da drin ist?
Der Postmann muss lt. Postgesetz erst das Geld kassieren und dann das Paket rausgeben. Du darfst also vor dem Bezahlen noch nicht einmal reinschauen!
Das Sicherste ist die Persönliche Abholung und sonst nichts.
dortmund???
weißt du eigentlich wo germersheim liegt?
so ne art von selbstjustiz kann schnell nach hinten losgehen.
Wirf mal einen Blick in § 859 BGB, dann siehst du, das dem eben nicht so ist!Auch der unberechtigte Besitzer ist gegen verbotene Eigenmacht, auch von seiten des Eigentümers geschützt.
Absoluter Humbug! Nur weil man sich das Geld seperat auf dem zivilrechtlichen Weg erstreiten muss, tritt damit noch lange nicht der Opferschutzaspekt zurück. Der liegt imho nämlich alleine darin, den Täter für die von ihm begangene Tat zu verurteilen. Opferschutz bedeutet aber nicht, dass nach der Verurteilung automatisch wieder die Finanzen stimmen müssen!hierin liegt imho ein weiterer schwerer Fehler des Strafrechts - der Opferschutzaspekt tritt völlig in den Hintergrund.
Wieder Mumpitz. Nicht "Versagen", sondern überlastete und bis zum äußersten Maximum ausgereizte Kapazitäten sind der Grund. Das zu ändern liegt wiederum in den Händen der Staatsleitung.läuft nach einem Jahr noch frei herum und begeht ein weiteres Gewaltverbrechen ,weil die Staatsanwaltschaft mit dem Verfahren nicht hinterherkommt.Man würde der Justiz Versagen vorwerfen.
Mal langsam mit den wilden Pferden. Ob es sich hierbei tatsächlich um einen Betrug handelt, wirst du, wie jeder andere hier, kaum zu 100% sagen können. Oder hast du irgendwelche Beweise für beispielsweise die Bereicherungsabsicht, die auf subjektiver Tatbestandseite erfüllt sein muss?C.H begeht einen Betrug nach §263 StGB
Absoluter Humbug! Nur weil man sich das Geld seperat auf dem zivilrechtlichen Weg erstreiten muss, tritt damit noch lange nicht der Opferschutzaspekt zurück. Der liegt imho nämlich alleine darin, den Täter für die von ihm begangene Tat zu verurteilen. Opferschutz bedeutet aber nicht, dass nach der Verurteilung automatisch wieder die Finanzen stimmen müssen!
Nicht schon wieder
Eine Überweisung lässt sich definitiv nicht wieder rückgängig machen, wenn die Bank einem diese Option einräumen sollte, (unwahrscheinlich, aber möglich), geschieht dieses ganz aus Kulanz der Bank, sie ist aber in keinster Weise dazu verpflichtet!
Nicht schon wieder
Eine Überweisung lässt sich definitiv nicht wieder rückgängig machen, wenn die Bank einem diese Option einräumen sollte, (unwahrscheinlich, aber möglich), geschieht dieses ganz aus Kulanz der Bank, sie ist aber in keiner Weise dazu verpflichtet!
da frage ich mich dann aber als nicht-jurist warum
mir persönlich bringt es recht wenig wenn der betrüger erst mal an der staat zahlen muss oder in den knast geht,danach mittellos ist und ich bis zum sanktnimmerleinstag auf mein geld warten muss
wäre doch viel sinnvoller wenn bei der strafverhandlung gleich festgestellt würde das erst die opfer ihr geld kriegen
Wirf mal einen Blick in § 859 BGB, dann siehst du, das dem eben nicht so ist!
Absoluter Humbug! Nur weil man sich das Geld seperat auf dem zivilrechtlichen Weg erstreiten muss, tritt damit noch lange nicht der Opferschutzaspekt zurück. Der liegt imho nämlich alleine darin, den Täter für die von ihm begangene Tat zu verurteilen. Opferschutz bedeutet aber nicht, dass nach der Verurteilung automatisch wieder die Finanzen stimmen müssen!
Wieder Mumpitz. Nicht "Versagen", sondern überlastete und bis zum äußersten Maximum ausgereizte Kapazitäten sind der Grund. Das zu ändern liegt wiederum in den Händen der Staatsleitung.
Mal langsam mit den wilden Pferden. Ob es sich hierbei tatsächlich um einen Betrug handelt, wirst du, wie jeder andere hier, kaum zu 100% sagen können. Oder hast du irgendwelche Beweise für beispielsweise die Bereicherungsabsicht, die auf subjektiver Tatbestandseite erfüllt sein muss?
Dass hier die Emotionen hochkochen, kann ich durchaus nachvollziehen. Ich würde wohl nicht anders denken und auch nicht anders reagieren. Dabei wird aber bei all den aufgewühlten Emotionen eine Menge Schwachsinn zum Besten gegeben. Mag sein, dass ich das anders sehe, weil ich mich mit der Materie "Recht" studientechnisch auseinandersetze (meinen Schwerpunkt werde ich im Strafrecht legen), aber was hier teilweise zu Tage tritt, sind, man möge mir diese harsche Kritik verzeihen, plumbe Stammtischparolen!
Dann hättest auch du meinen Post nochmal genauer lesen sollen. So wie du pauschal dargestellt hast, dass der unberechtigte Besitzer gegen Eigenmacht selbst des Eigentümers geschützt ist, habe ich pauschal gesagt, dass dem nicht so ist. Dass dieses "Recht" wiederum eingeschränkt ist, dessen bin ich mir bewusst. Denn wenn ich eines kann, dann ist das lesen!(...) hättest du mal besser selbst genauer nachgelesen. Nach 859 darfst du dich der verbotenen Eigenmacht nur erwehren wenn du den Täter auf frischer Tat betriffst,also unverzüglich.
Dann erläutere mir bitte, worin deiner Ansicht nach der Opferschutz denn genau liegen soll, wenn das vermeintliche Betrugsopfer im selben Prozess gleich auch einen Titel zugesprochen bekommt, mit dem es vollstrecken und so sein Geld zurückbekommen kann.Ausserdem hat eine Verurteilung nicht zwingend mit Opferschutz zu tun.Den Nachteil des Geschädigten schnellstmöglich auszugleichen kann man wohl als aktiven Opferschutz ansehen.
Alleine schon aus dem Grund der unterschiedlichen Deliktsnatur. Einerseits Delikte gegen das Vermögen, andererseits Delikte gegen Persönlichkeitsrecht, in deinem Beispiels explizit die körperliche Integrität.Und, man mag das sehen wie man will, in Deutschland sind auch Vermögensdelikte mit relativ hohen Strafrahmen versehen , also warum mit zweierlei Maß messen?
Ich habe nicht ausgeschlossen, dass besagte Person nicht möglicherweise "Dreck am Stecken" hat. Allerdings gilt in unserem Rechtssystem das Unschuldsprinzip. Und du kannst meinetwegen diesen "Musterfall" so oft durchprüfen, wie du möchtest, so lange die Bereicherungsabsicht seinerseits nicht positiv festgestellt ist, gilt er zumindest auf subjektiver Tatbestandsseite als unschuldig. Zumal ich es mir sehr schwer vorstelle alleine über Schilderungen über das Internet in das Innere des "Beschuldigten" hineinzuschauen, ohne auch nur seine Stellungnahme dazu gehört zu haben.Die willst du ihm allen Ernstes absprechen? Im Ernst, ich habe das natürlich selber schon mehrmals durchgeprüft und selten so einen "Musterfall" gesehen.Du darfst also davon ausgehen,dass das nicht einfach nur behauptet ist.
Die "plumbe Stammtischparole" war nicht explizit gegen dich gerichtet. Lies mal ein paar Seiten vorher, dann wirst du vielleicht sogar in diesem Punkt mit mir einer Meinung sein.Meiner Meinung ist es keinesfalls eine "plumpe Stammtischparole" ein effektiveres Handling von Betrugsfällen zu fordern.
Wird es idR auch, und zwar iRd Strafzumessung.Aber zumindest könnte man es berücksichtigen wenn der Täter von sich aus die Leistungen zurückgewährt.
Siehe die Ausführung meiner Gedanken hierzu weiter oben. Stichwort Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.Oder denke doch mal an die Möglichkeit,dem Geschädigten mit Abschluss des Strafverfahrens automatisch einen Titel zuzusprechen mit dem er das Geld eintreiben kann
Das habe ich selbst schon eingestanden (siehe den von dir zitierten Post), dass bei mir die Emotionen wohl ebenso hochkochen würden.Ich wünsche dir,dass du davon nicht einmal selber betroffen sein wirst - du würdest anders darüber denken.
da frage ich mich dann aber als nicht-jurist warum
mir persönlich bringt es recht wenig wenn der betrüger erst mal an der staat zahlen muss oder in den knast geht,danach mittellos ist und ich bis zum sanktnimmerleinstag auf mein geld warten muss
wäre doch viel sinnvoller wenn bei der strafverhandlung gleich festgestellt würde das erst die opfer ihr geld kriegen
Danke für den Hinweis/ Link. Strafprozessrecht habe ich noch nicht gehört und mit diesem Beitrag hast du meinen Horizont gerade wieder ein wenig erweitert.Dann befass dich mal mit dem Stichwort Adhäsionsverfahren.
Das mit dem Adhäsionsverfahren (mir auch nicht bekannt, aus gleichem Grund ) ist eine gute Sache und geht ja in die von mir angedeutete Richtung, allerdings dürfte es hier wohl wegen den Beschränkungen des Jugendstrafrechts nicht anwendbar sein.
(Falls doch lass ich nen Kasten Bier springen
woot87
ist auch ein Betrüger.
Habe bei ihm über Ebay was gekauft und habe heute morgen ne Mail bekommen, dass das ebay konto geklaut war.
Zum Glück kann ich die Überweisung stoppen, da das Geld noch net auf seinem Konto ist.
Trotzdem setzte ich alles dran ihn zu bekommen, weil ich sowas aus Prinzip nicht leiden kann.
MfG,
Tobi