Bauarbeiten

wie von mvd geschrieben ist in deutschland die vorgehensweise vorgegeben :

- auftragserhalt (art, umfang und dauer der arbeiten, moegliche einschraenkungen)
- mieterbenachtichtung (min. 72 h vor beginn der arbeiten)
- schutz von fremden eigentum (mieter muss natuerlich ebenfalls vorsorge treffen (fenster schliessen u.ae.)
- ggf. einsprueche / aenderungen durch auftraggeber beruecksichtigen
- beginn der arbeiten
- durchfuehren der arbeiten
- abmelden

alles andere provoziert / zieht schadensersatzansprueche nach sich
 
was hat eigentlich der vermieter dazu gesagt?

zuerst wäre ich doch zu dem vermieter oder zur hausverwaltung gegangen, hätte dies dort gemeldet, einen von denen auch in die wohnung gebeten um sich das anzusehen usw. (weil du bist nicht eigentümer der wohnung)
weiteres hätte sich dann von da aus ergeben. vermieter/hausverwaltung hätten jene baufirma schon in die pflicht genommen.
 
.... auch bei der 'Baufirma' scheinen nur Starkstromtechniker beschäftigt zu sein .. einfach das offene Fenster zu ignorieren .. war bestimmt der erste Auftrag dieser Art gewesen .. :rolleyes:
 
Beim Neueinbau der WW Thermen des Installateurs mit einem Maurer & Durchbruch in die Schornsteinwand habe ich auch getobt. Überall in der Wohnung feiner Bohrstaub.

Bei der Nachbarin hat er dann zumind. eine Folie f. die Abdeckung genommen. Bei mir hat der Typ Hausverbot

Schadenersatz Fehlanzeige. 4-5 h benötigt, um mit feuchtem Lappen zumind. die Wg. einigermaßen sauber zu bekommen
 

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