30% GEMA Aufschlag für legale Musik-Downloads?

Plangin

Plangin

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AW: Vertragsklausel

[EDIT]Dieses Thema stammt ursprünglich aus dem Thread Vertragsklausel. Entschuldigt, falls ein paar Aussagen vom Kontext her nicht mehr zusammenpassen.[/EDIT]

Plangin

TMJ schrieb:
30% Aufschlag auf Mp3's? Hab ich auch nicht gewusst...
Eben nicht! Die 30% werden fällig beim "Aufführen einer Kopie eines Tonträgers", also z.B auch bei selbst zusammengestellten CDs. Das hat mit MP3 Dateien pauschal gar nichts zu tun. Wurde in diesem Thread auch schon mehrmals erwähnt.

Mehr Infos:

=> GEMA-INFORMATIONEN FÜR DISC-JOCKEYS

caress schrieb:
war ein versuch sich den veränderten umständen anzupassen.
man geht davon aus das "legal" heruntergeladene songs auf mehr als einem medium(alos auch mp3 player, cd, whatever) benutzt werden, somit vervielfältigt werden.
deshalb is eine höhere pauschale fällig falls der veranstalter auf seiner veranstaltung so etwas duldet.

Sehe da keine Probleme. Schau dir mal diesen Abschnitt an:

Darf ein DJ MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer selbst gebrannten CD abspielen?

Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Kopieren der Tonträger. Das Speichern stellt eine Vervielfältigung dar und ist nur für die private Nutzung erlaubt. Für die öffentliche Wiedergabe muss die Lizenz für die Vervielfältigung zusätzlich erworben werden.
Das heißt, du kannst deine Musik zu Hause problemlos auf Wechselmedien sichern, deinen MP3 Player damit betanken, deiner Freundin und deinem Nachbarn eine Kopie machen usw. Solange du im Club tatsächlich die legal erworbene MP3 Datei abspielst, und auch nur diese, so handelt es sich nicht um eine Aufführung einer Kopie, d.h. die Lizenz für die Vervielfältigung, also die 30%, werden nicht fällig.

So seh ich das.

Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Vertragsklausel

Plangin schrieb:
Das heißt, du kannst deine Musik zu Hause problemlos auf Wechselmedien sichern, deinen MP3 Player damit betanken, deiner Freundin und deinem Nachbarn eine Kopie machen usw. Solange du im Club tatsächlich die legal erworbene MP3 Datei abspielst, und auch nur diese, so handelt es sich nicht um eine Aufführung einer Kopie, d.h. die Lizenz für die Vervielfältigung, also die 30%, werden nicht fällig.

So seh ich das.
die meinen aber, dass schon mit dem runterladen eine vervielfältigung stattfindet, die nur im privaten rahmen stattfinden darf. d.h. man kann machen was man will, die 30% sind fällig ... mich würde mal interessieren, in welchem rahmen sich die gebühren überhaupt bewegen, um mal zu sehen was diese 30% ausmachen ...
 
AW: Vertragsklausel

Richtet sich nach Größe der Veranstaltung und Eintrittspreis... Hier die Tabelle: http://www.gema.de/media/de/ad_kundengr/gema_veranstaltung_tarif.pdf

Bei Veranstaltungen mit Musik von Original-CDs u. Ä. erhöhen sich die Vergütungen um 20 Prozent im Auftrag der Gesellschaft zur
Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL), Berlin. Bei Live-Musikveranstaltungen, bei denen zusätzlich, z. B. in den
Pausen, Musik von Original-CDs u. Ä. wiedergegeben wird, erhöhen sich die Vergütungssätze um 10 Prozent im Auftrag der GVL.

Also auf den abgelesenen Preis 20% draufrechnen, dann nochmal 30% draufrechnen und dann noch die 7% MwSt drauf ;)
 
AW: Vertragsklausel

klaustopher schrieb:
Wobei da wieder das Problem is, dass sich DRM-geschützte Files nur mitm Windows Media Player, iTunes, Napster, etc abspielen lassen und das ganze für DJs dann doch wieder uninteressant wird.
Also generell kann man wohl sagen, dass runtergeladene MP3s nur genutzt werden können, wenn man auch die 30% Aufschlag bezahlt.
Wieso? Es gibt doch etliche MP3-Shops, wo man DRM-freie Musik bekommt, die du dann auch im Player deiner Wahl abspielen kannst ohne etwas kopieren bzw. umwandeln zu müssen.

mib schrieb:
die meinen aber, dass schon mit dem runterladen eine vervielfältigung stattfindet, die nur im privaten rahmen stattfinden darf. d.h. man kann machen was man will, die 30% sind fällig
Hmmm, ich denke, mit "Speichern von MP3-Dateien" meint die GEMA das Rippen von Vinyl, CDs und sonstigen Tonträgern.

Klar, technisch betrachtet kopiert man die Dateien auch von einem Server, doch juristisch handelt es schlichtweg um einen Kauf. Ich habe die Datei nur einmal, ich habe doch nichts vervielfältigt. Oder seh ich das falsch?
 
AW: Vertragsklausel

Ich habe jetzt mal eine Mail an die GEMA geschrieben, da mich das Ganze schon interessiert. Ich bleibe aber dabei, dass die Antwort für alle CDJs negativ ausfallen wird, auch wenn ich meine, dass mein dargelegter Argumentationsgang unmöglich zurückzuweisen ist :confused:

Wir werden sehen :rolleyes:

Ich kaufe meine Musik übrigens grundsätzlich in DRM-freien Shops. Ich habs ein Mal ausprobiert ... Auf meinem PC konnte ich die Datei nichtmal abspielen :rolleyes:
Ein Mal und nie wieder.
 
AW: Vertragsklausel

Bei gerippten CD´s ist es ja offensichtlich, dass eine Vervielfältigung stattfindet. Daher ist die Erhöhung auch gerechtfertigt. Bei Dateien, welche von einem OnlineShop gekauft wurden, sehe ich persönlich (vosicht: eigene Meinung) das etwas anderes. Bei einer Veranstalltung, wo gewährleistet wäre, dass Ausschliesslich solche Files zum Einsatz kommen, würde ich auch die 30%ige Erhöhung nicht bezahlen. Ich würde es da notfalls auf einen Prozess ankommen lassen. Das Rechtsverständniss der GEMA teile ich diesem Punkt nämlich auf keinen Fall. Wie gesagt spiegelt das meine eigene Auffassung wieder und ich will es auf keinen Fall zur Nachahmung empfehlen.

Das ganze ist für mich allerdings ohnehin rein Theoretisch, denn....

...bei den vergangenen Veranstalltungen wurden stets auch gerippte CDs eingesetzt und daher war auch die 30%ige Erhöhung fällig. Bei Zukünftigen Veranstalltungen werde ich überhaupt keine GEMA Pauschale bezahlen, da diese ausschliesslich mit GEMA freier Musik bestritten werden oder es sich gar um geschlossene Gesellschaften handeln wird und somit keine öffentliche Wiedergabe stattfindet. Ihr seht also, es gibt durchaus Wege um die GEMA herumzukommen. Aber wenn man Musik von GEMA Mitgliedern spielen will, muss man sich halt auch an die Regeln dieses Vereins halten.
 
AW: Vertragsklausel

Plangin schrieb:
Eben nicht! Die 30% werden fällig beim "Aufführen einer Kopie eines Tonträgers", also z.B auch bei selbst zusammengestellten CDs. Das hat mit MP3 Dateien pauschal gar nichts zu tun. Wurde in diesem Thread auch schon mehrmals erwähnt.

Grüße

Hab ich auch so verstanden, hab mich ein wenig schräg ausgedrückt! Fehler meinerseits...! :rolleyes:

Lg Tobi
 
Legale Musik-Downloads ohne 30% GEMA Zuschlag abspielbar

In diesem und in angeblich unzählig weiteren Threads wurde heiß diskutiert, ob der Veranstalter 30% mehr an die GEMA abführen muss, wenn der DJ mit MP3 Dateien arbeitet, egal ob gerippt oder legal im Internet gedownloadet. Um mit allen Spekulationen Schluss zu machen und eine definitive Aussage zu haben, habe ich der GEMA eine kleine Mail geschickt. Nach ein paar Tagen kam auch eine nette und aufschlussreiche Antwort.

Kurz: Wenn der DJ die Musik von genau dem Medium abspielt, auf welches die Musik beim Online-Kauf gespeichert wurde, wird die 30%ige Vervielfältigungspauschale nicht fällig!

Ich möchte jetzt nicht die ganze Mail veröffentlichen, doch ich zitiere hier den entscheidenden Abschnitt:

Danach stellt bereits das Herunterladen eines Musiktitels aus dem Internet in den Arbeitsspeicher eines Computers eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts dar. Der GEMA ist jedoch bewusst, dass der Speichervorgang im Arbeitsspeicher nur vorübergehend ist und erst die Fixierung des Musiktitels auf einem Speichermedium dessen wiederholte Wiedergabe ermöglicht. Es ist daher wie folgt zu differenzieren:

1.) Erfolgt die Fixierung direkt ohne jegliche Veränderung auf einem Speichermedium wie beispielsweise Festplatte, Flashspeicher, CD, DVD … ist kein (zusätzliches) Vervielfältigungsrecht zu erwerben, da von einer einmaligen Vervielfältigung auszugehen ist und diese durch das kostenpflichtige Downloaden als abgegolten gilt. Insofern betrachtet die GEMA diesen Vorgang als gleichbehandelbar mit industriell hergestellten und von der GEMA lizenzierten Tonträgern.

2.) Anders verhält es sich aber dann, wenn der Musiktitel zunächst auf ein Speichermedium wie beispielsweise die Festplatte eines Computers und dann auf ein weiteres Speichermedium wie z.B. eine CD gespeichert wird. Dann ist – wie sonst auch – das Vervielfältigungsrecht zu erwerben.

Sollte jemand die ganze Mail haben wollen zwecks Ausdrucken etc. dann lasst es mich per PM wissen.

Viel Spaß mit den legalen Musikdownloads!
 
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AW: Legale Musik-Downloads ohne 30% GEMA Zuschlag abspielbar

wow das ist doch mal was! Super!!
 
AW: Legale Musik-Downloads ohne 30% GEMA Zuschlag abspielbar

hey, GENAU die mail hab ich heute auch bekommen (nach einer woche warten) :D

leider bringt mir das nix, weil ich keine ahnung hab, wie ich direkt auf cd runterladen kann :p
aber was solls, hab eh keine mp3-cd-fähigen player, und das konvertieren zu audio-cd's ist ja schon die besagte veränderung, die über eine fixierung hinausgeht und 30% aufschlag verursacht :rolleyes:
 
AW: Legale Musik-Downloads ohne 30% GEMA Zuschlag abspielbar

[mib] schrieb:
hey, GENAU die mail hab ich heute auch bekommen (nach einer woche warten) :D
Da hat sich wohl jemand Arbeit gespart. *g*

leider bringt mir das nix, weil ich keine ahnung hab, wie ich direkt auf cd runterladen kann :p
Technisch wäre es machbar: Fast jede Brennsoftware unterstützt direktes Schreiben auf CD/DVD. Als Speicherort gibt man einfach den Brenner an und die Brennsoftware springt an. Für jeden Speichervorgang wird eine neue Session angefangen. Ist nicht effizient, aber technisch wäre es wie gesagt machbar.

das konvertieren zu audio-cd's ist ja schon die besagte veränderung, die über eine fixierung hinausgeht und 30% aufschlag verursacht :rolleyes:
Ja, leider...
 
AW: Legale Musik-Downloads ohne 30% GEMA Zuschlag abspielbar

@mib, du kannst eine cd-r oder cd-rw als Laufwerk mounten. Das geht zB mit Winoncd oder ähnlichen Softwares. Dann kannst du direkt auf die CD speichern ;)
 
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bzw. wenn es im berecih des technisch Machbaren ist reichts ja völlig aus wenn dus normal auf Festplatte speicherst und dann normal brennst. Könntest sie ja erst hinterher gerippt haben ;)
 
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MusicNonStop schrieb:
@mib, du kannst eine cd-r oder cd-rw als Laufwerk mounten. Das geht zB mit Winoncd oder ähnlichen Softwares. Dann kannst du direkt auf die CD speichern ;)

jo, da haste recht ... ich hab mir auch noch keine gedanken drüber gemacht, weils ja ohnehin sinnlos ist. ohne audio-cd's: keine musik :(

und an so einer formalität scheitert es ... ich finds irgendwie lächerlich.
 
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AW: Legale Musik-Downloads ohne 30% GEMA Zuschlag abspielbar

Gut, dass das mal jemand geklärt hat. :)

Jetzt fehlt nur noch der winzige Schritt, auch noch von gekauften Audio-Dateien direkt gebrannte CDs auszunehmen und dann ist eigentlich alles in Butter. Hoffentlich sieht das mal wer ein...
 
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Danke für die Klarstellung.

Warum antworten die eigentlich Euch aber nicht mir??

Christian
 
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Yippieh!

:) :) :)

damit sind alle SSL/FS etc User von den 30% befreit und kein clubbesitzer kann vorbehalte haben.

mit CDRs kann man das ja übrigens genauso sagen.
man hat die tracks auf CD gebrannt und von der platte gelöscht. die dinger existieren einmalig in deinem haushalt
 
AW: Legale Musik-Downloads ohne 30% GEMA Zuschlag abspielbar

@ DDD

Das mit DRM ist eine andere Geschichte. Wir reden hier die ganze Zeit von MP3 Dateien und solche kann man bekanntlich nicht schützen. Höchstens mit einem Wasserzeichen, aber das hindert keinen Player beim Abspielen.

Klar, wenn man den DRM Schutz entfernt (mal abgesehen davon, ob's legal ist oder nicht), hat man eine Kopie erzeugt bzw. die Datei verändert => +30%

Ich selbst achte aber penibelst auf die Richtlinien der GEMA; d.h. ich kaufe nur ungeschützte MP3 Dateien von Beatport, Traxsource und DJDownload (diese Shops decken ca. 80% meines Bedarfs / Musikgeschmacks ab). Die Dateien landen auf dem selben Rechner, den ich unterwegs verwende, bleiben sogar auf der selben Partition. :p Der Rest muss weiterhin auf Vinyl bezogen werden und wird auch von dort abgespielt. Deshalb bin ich weiterhin davon überzeugt, dass in meinem Fall keine Vervielfältigung stattgefunden hat und der Veranstalter deshalb nicht mehr hinblättern muss.

Den anderen Thread würde ich offen lassen, weil das ursprüngliche Thema eine gewisse Vertragsklausel war, die nix mit den 30% zu tun hatte.

Ich hatte lange überlegt, ob ich dir die negative Bewertung geben soll (deine Kompetenz in Ehren ;) ) und hab's dann letztendlich getan, weil ich weiterhin der Meinung bin, dass in gewissen Fällen die 30% nicht fällig werden, wohingegen du meinst, dass es bei öffentlich aufgeführten MP3 stets der Fall ist. Dies führt dazu, dass der Veranstalter im dümmsten Fall zuviel Geld ausgibt und da es sich in meinen Augen um eine Fehlinfo bzgl. Geld handelt, gibt's die Bewertung. Nix für ungut. :D

Das Infoblatt für DJs ist mir schon bekannt. Hab's schon im anderen Thread verlinkt und sogar die selbe Stelle hervorgehoben.
 
AW: Vertragsklausel

@ DDD

OK, 2te Antwort weil ich die "30% Posts" aus dem anderen Thread hier reingeschoben hab und nachträglich essentielle Aussagen ungern ändere.

Das gilt wenn und überhaupt nur unter den erwähnten Umständen aber nicht für die Wiedergabe auf CD weil hier vervielfältigt wurde.
Von CD ist hier kaum die Rede; ich denke, die meisten hier arbeiten mit Laptops, FinalScratch, Traktor o.ä. und MP3 Dateien.

Und nur weil ihr Jungs mit ner DJ SW auflegt heisst das

a. DRM vergessen - mit dem fast keine DJ SW löpt

Ich glaube, du hast ein bisschen was verpasst. DRM ist out, ungeschützte MP3 sind in (zumindest bei DJs). Alleine Beatport bietet inzwischen knapp 50 000 elektronische Tracks an.

b. Den CD DJ trifft es nach wie vor. Daher ist meine Darstellung nicht zwangläufig falsch.

Klar, der CD DJ hat hier schlechte Karten. Aber der geht in der Masse unter. MP3 Downloads sind primär für uns Digital Jockeys. :)

c. Die GEMA auf ihren Seiten diese Darstellung immer noch nicht offiziell bekannt gegeben hat.

Egal. Ich hab in der E-Mail um ein verbindliches Statement gebeten und hab's hier schwarz auf weiß stehen.
 
oh gott, ich merke gerade, ihr reitet anscheinend die ganze zeit aufeinander herum, komische art ein forum zu führen. aber dann nehm ich in zukunft zumindest hier nix mehr persönlich....
lustig ist, dass das was die gema nun in der mail geschrieben hat, auch deckungsgleich ist, mit der auskunft, die ich mir mal privat von einem rechtsanwalt geholt habe.
aber noch mal was anderes, warum wird in diesem forum immer wieder darüber diskutiert, welche art von dj man ist und welches medium zum auflegen denn nun das richtige ist? verstehe ich nicht? dj kultur und die meisten damit verbundenen genres und sub-kulturen standen auf jeden fall mal für tolleranz.
schon komisch wie kleinkariert manche menschen auf standpunkten beharren, obwohl es keinen wirklich ernsten grund dafür gibt....
 
ja, schade eigentlich. dann würde man wahrscheinlich nicht nur anders miteinander umgehen, nein, es gäbe dann auch ne menge frischfleisch :)
soweit alles gute für deine nerven....
 
na denn ist doch alles gut :)
mußt du wenigstens keine quartalsgebühr beim arzt bezahlen oder dir ne überweisung besorgen
 
na das klingt doch noch entspannter... :)
und wenn die spd die privaten nicht doch noch beschneidet, blickst du in eine zukunft voller absicherung und angenehmer versorgung :)
 
Mich würde mal interessieren, wie es mit den MP3 Bemusterungen aussieht? Ist man da als Discobetreiber auch gezwungen +30% zu bezahlen? Das wäre ja der blanke Wahnisnn und würde wie schon so oft kritisiert gegen die MP3 Bemusterung sprechen.
 

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