Plangin
Digital Jockey
AW: Vertragsklausel
[EDIT]Dieses Thema stammt ursprünglich aus dem Thread Vertragsklausel. Entschuldigt, falls ein paar Aussagen vom Kontext her nicht mehr zusammenpassen.[/EDIT]
Plangin
Mehr Infos:
=> GEMA-INFORMATIONEN FÜR DISC-JOCKEYS
Sehe da keine Probleme. Schau dir mal diesen Abschnitt an:
So seh ich das.
Grüße
[EDIT]Dieses Thema stammt ursprünglich aus dem Thread Vertragsklausel. Entschuldigt, falls ein paar Aussagen vom Kontext her nicht mehr zusammenpassen.[/EDIT]
Plangin
Eben nicht! Die 30% werden fällig beim "Aufführen einer Kopie eines Tonträgers", also z.B auch bei selbst zusammengestellten CDs. Das hat mit MP3 Dateien pauschal gar nichts zu tun. Wurde in diesem Thread auch schon mehrmals erwähnt.TMJ schrieb:30% Aufschlag auf Mp3's? Hab ich auch nicht gewusst...
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caress schrieb:war ein versuch sich den veränderten umständen anzupassen.
man geht davon aus das "legal" heruntergeladene songs auf mehr als einem medium(alos auch mp3 player, cd, whatever) benutzt werden, somit vervielfältigt werden.
deshalb is eine höhere pauschale fällig falls der veranstalter auf seiner veranstaltung so etwas duldet.
Sehe da keine Probleme. Schau dir mal diesen Abschnitt an:
Das heißt, du kannst deine Musik zu Hause problemlos auf Wechselmedien sichern, deinen MP3 Player damit betanken, deiner Freundin und deinem Nachbarn eine Kopie machen usw. Solange du im Club tatsächlich die legal erworbene MP3 Datei abspielst, und auch nur diese, so handelt es sich nicht um eine Aufführung einer Kopie, d.h. die Lizenz für die Vervielfältigung, also die 30%, werden nicht fällig.Darf ein DJ MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer selbst gebrannten CD abspielen?
Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Kopieren der Tonträger. Das Speichern stellt eine Vervielfältigung dar und ist nur für die private Nutzung erlaubt. Für die öffentliche Wiedergabe muss die Lizenz für die Vervielfältigung zusätzlich erworben werden.
So seh ich das.
Grüße
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