Garantieanspruch bei Gebrauchtkauf

G

Gast23105

Guest
Hallo,

leider hatte ich diesmal nun auch kein Glück. Habe mir 2 gebrauchte CDJ 400 gekauft, die heute morgen angekommen sind. Der eine funktioniert wunderbar, beim anderen war schon beim Auspacken der Pitchknopf total verdreht. Das habe ich aber kurzerhand schmerzlos wieder richtiggebogen, war also kein Problem. Das wirkliche Problem ist, dass er beim anschalten total komische Geräusche im CD-Laufwerk gemacht hat (nein, der andere klingt nicht so, wenn ich ihn einschalte) und das er keine CDs frisst. Der "Einzugsmechanismus" setzt einfach nicht ein.

Zusätzlich zum CDJ habe ich eine Rechnung vom 18.01.08 vom musicstore. Kann ich den Player jetzt dort einfach einschicken und Garantie geltend machen oder funktioniert das nicht, weil ich den aus 2. Hand gekauft habe? Ich meine irgendwo mal gelesen zu haben, dass da irgendwas ausgeschlossen wird.
 
Da du die Rechnung hast: ja - hinschicken und ein Austausch bzw. Reparatur sollte problemlos erfolgen. Die Garantie ist ja nicht personen- sondern gerätebezogen (seriennummer).

Wenn die zicken machen sollten, sag ihnen das du einen Rechtsanwalt hast der sich grad über solche Dinge ganz besonders freut :D
Unsere Firma hat schon mehrmals Firmen wie HP verklagt weil sie sich um die Garantieleistung drücken wollten, also ja nicht klein bei geben.
 
Da solltest du mal direkt beim Musicstore nachfragen.

Bei Thomann ist es so das die Garantie nich nicht übertragen werden kann.
Wie Musicstore das regelt weiß ich nicht.

Generell geht es aber hier wohl eher um die Gewährleistung. Diese besteht immer zwischen Verkäufer und Käufer. Bei privat Verkäufen wird deshalb so gut wie immer ausdrücklich keine Gewährleistung gegeben.
Aber die Person von der du den CD-Spieler gekauft hast hat noch Gewährleistung beim Musicstore.

Dies ist die Antwort von Thomann die ich vor einiger Zeit auf eine ähnliche Anfrage bekommen habe:
Thomann schrieb:
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst müssen wir hier zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Sie kann durch Klauseln eingeschränkt werden. In unserem speziellen Fall ist dies in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen http://www.thomann.de/de/tho_agb.html in § 5 geregelt, dass die Garantieansprüche nicht übertragbar sind. Ihr Kunde hat also keinerlei Garantieansprüche uns gegenüber.

Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht (geregelt im BBG) des Verkäufers gegenüber dem Käufer bei "Verbraucherkäufen", also zwischen einem Händler und einer Privatperson.

Das im Gesetz verbriefte Recht auf mangelfreie Ware hat der Käufer gegenüber dem Händler. Da bei einem Weiterverkauf aber der neue Besitzer nicht Vertragspartner des Händlers ist (es besteht also kein Rechtverhältnis zwischen uns und Ihrem Kunden), kann jener auch keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler (also uns) geltend machen. Dies geht lediglich gegenüber dem Privatverkäufer (also Ihnen).

Im Gegensatz zu einem Kauf mit Kassenbon (Kassenbon = Inhaberschuldverschreibung) handelt es sich bei unseren Verkäufen um Käufe mit Namensrechnung.

(Rechnung auf Namen = Namenschuldverschreibung). Bei Namensschuldverschreibungen kann die Forderung nur von dem auf dem Wertpapier benannten Gläubiger geltend gemacht werden.

In erster Linie muss sich Ihr Kunde bei Mängeln zunächst an Sie wenden.

Ich hoffe hiermit zur Klärung beigetragen zu haben.
 
Danke erstmal. Also bei Musicstore sieht das so aus:
GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

a) Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und schriftlich
unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.

b) Wir organisieren und bezahlen für Sie den Rücktransport mangelhafter Ware, wenn diese im Versandgeschäft erworben wurde. Bitte benachrichtigen Sie uns dazu unter der Rufnummer 0221 925791-3324. Wir behalten uns vor, im Gewährleistungsfall den Mangel ggf. durch einen Servicepartner des Herstellers oder der Firma Music Store beheben zu lassen.

c) Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, gegenüber Unternehmern ein Jahr. Die Frist läuft ab Gefahrübergang.

d) Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt gegenüber Verbrauchern ein Jahr, gegenüber Unternehmern ebenfalls ein Jahr ab Gefahrübergang. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften der Gewährleistung.

e) Sollten Mängel auftreten, kann der Käufer während der Gewährleistungszeit zunächst kostenlose Nachbesserung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurück-treten. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.

f) Ausgeschlossen von der Garantie sind alle Verschleißteile wie z. B. Saiten, Leuchtmittel, Scheinwerfer LED‘s, Fader, Sticks, Akkus/Batterien, alle Röhren (auch eingebaut), etc., da sie einem gebrauchsbedingten oder natürlichem Verschleiß unterliegen.

g) Angaben über die Reparaturdauer sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde schriftlich ein Termin zur Fertigstellung vereinbart.

h) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Music Store lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, arglistiger Täuschung, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder der Verletzung des Käufers an Leben, Körper oder Gesundheit durch Music Store oder Erfüllungsgehilfen (z.B. dem Zustelldienst) von Music Store beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

i) Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von Music Store auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

Ich kann also nichts finden vonwegen Garantie/Gewährleistungsverfall bei Weiterverkauf. a) bezieht sich doch sicher auf B- und Retoureware, oder?
 
Ich will dir hier ja nicht deine Hoffnungen zerstören, aber liegt das Problem nicht viel eher am unsachgemäßen Versand? Der Pitch Fader war verbogen? Das wird ja mit ziemlicher Sicherheit beim Versand passiert sein und für sowas kannst du keine Garantie, oder Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Ich frag mich sowieso wie der Verkäufer das Ding verschickt hat, dass so etwas passieren kann? Zumindest bei meinen CDJ800 ist die Originalverpackung äußerst durchdacht designed und alles sitzt perfekt. Da kann beim Versand rein garnichts passieren!
 
Ein Händler kann Garantieleistungen aussprechen wie ihm beliebt.
("Garantierte Funktionstüchtigkeit bis an drei Tagen hintereinander die Sonne scheint" wär zwar arg ungewöhnlich aber durchaus möglich.)

In den AGB einiger shops findet man dann den Hinweis "Garantie gilt nur für den Erstkäufer" oder vgl.
Die Garantie soll ja dazu anregen beim Händler zu kaufen, wenn C jetzt von B gebraucht kauft hat A (der Händler) reichlich wenig davon.
C kann allerdings im Ramen der Gewährleistung Ansprüche an A stellen (...und wenn er es drauf anlegt sogar an B falls dieser dies beim (Weiter)verkauf nicht ausgeschlossen hat).

In deinem Fall würd ich mich einfach direkt an den Musicstore wenden.
Falls sich o.g Klausel in ihren AGB wiederfindet werden sie dir dies schon mitteilen.
Dann bliebe immer noch die Option das ganze über den Verkäufer oder die Gewährleistung zu regeln.
 
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Ich frag mich sowieso wie der Verkäufer das Ding verschickt hat, dass so etwas passieren kann? Zumindest bei meinen CDJ800 ist die Originalverpackung äußerst durchdacht designed und alles sitzt perfekt. Da kann beim Versand rein garnichts passieren!
Das frag ich mich auch. Er war ja in der Originalverpackung und saß dort auch fest, also entweder war das schon beim Verkäufer so (was ich mal nicht hoffen will -> auf den Bildern ists nicht so gewesen) oder es ist tatsächlich beim Versand irgendwie passiert (mir aber unerklärbar, evtl durch herumrutschende Kabel/Gebrauchsanleitung).
Um den Pitchfader geht es mir aber garnicht, der sitzt jetzt wieder einigermaßen. Mir geht es um das nicht funktionstüchtige Laufwerk. Das kann nämlich beim Versand relativ schwer beschädigt werden, mal abgesehen davon, dass es nicht das Laufwerk an sich ist, sondern schon der Einzugsmechanismus.

Habe vorhin mal versucht mich zu musicstore durchzutelefonieren, aber nachdem ich 10 Minuten in der Warteschleife gehangen bin hab ichs aufgegeben und ihnen ne Email geschickt. Mal sehen, ob die das machen.
 
Auf der Rechnung steht ja aber kein Name drauf.
Und von daher isses ja eigentlich egal.
Ansprüche gegen den Verkäufer, von dem dus hast, hast du grundsätzlich nicht, außer er hat dir was verschwiegen.
Versand ist auch dein Risiko, falls es versichert war, haste ggf. Ansprüche gegen DHL oder mit wem auch verschickt wurde.
 
Nach einem halben Jahr gibt es leider diese Beweislastumkehr, so daß der Käufer nachweisen muß, daß der Fehler nicht bereits bei Auslieferung bestand. Im 1. Halbjahr sieht es besser aus, dort kann man davon ausgehen, daß bereits der Fehler beim Kauf behaftet war.

Gewährleistung f. Erstkäufer wäre natürlich schlecht. Privatverkäufer schließen ja die "Garantie" aus. Gesetzl. Gewährleistung ist aber jetzt 2 Jahre
 
Die Beweislastumkehr gilt bei der gesetzlichen Gewährleistung, nicht aber bei der vom musicstore gewährten Garantie

Für alle bei der Firma Music Store gekauften Produkte gewähren wir - zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung - insgesamt 3 Jahre Garantie unter Berücksichtigung nachstehender Bedingungen, sofern der Kunde ein Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist. Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Kunden zu und kann nicht abgetreten werden.

a) Für alle auftretenden Mängel, die während der Garantiezeit auftreten und nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, leistet die Firma Music Store Garantie.

b) Ausgeschlossen von der Garantie sind alle Computer-Artikel und alle Verschleißteile wie z. B. Saiten, Leuchtmittel, Scheinwerfer LED‘s, Fader, Sticks, Akkus/Batterien, Kabel, Taschen, Cases, Gurte, alle Röhren (auch eingebaut), etc., da sie einem gebrauchsbedingten oder natürlichem Verschleiß unterliegen.

c) Ebenso ausgeschlossen von der Garantie sind:
- Produktmängel, die auf Fehlbedienung oder Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, unsachgemäße Benutzung, Überlastung oder mangelnde Wartung und Pflege zurückzuführen sind,
- Schäden und Mängel am Produkt bei Verwendung von Fremdteilen, die keine Originalteile des Herstellers sind,
- Produkte, an denen eigenmächtig Reparaturversuche unternommen wurden,
- Produkte mit Abweichungen von Soll-Werten, die unerheblich für die Gebrauchstauglichkeit des Produktes sind.

d) Für alle in der Garantiepflicht anerkannten Mängel erfolgt die Behebung in der Weise durch die Firma Music Store, dass das mangelhafte Produkt unentgeltlich repariert wird oder durch ein technisch einwandfreies Produkt ersetzt wird. Die Wahl der Maßnahme obliegt vollkommen der Firma Music Store. Die ersetzten Teile oder Produkte gehen in das Eigentum der Firma Music Store über.

e) Garantieansprüche müssen innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Die Rücksendung der Produkte muss mit der Firma Music Store abgestimmt werden, die entsprechend dem Produkt entweder eine Rückholung veranlasst oder ein Freeway-Ticket zusendet (nur Deutschland). Als Nachweis für die Garantie ist der Rücksendung die Originalrechnung oder eine Rechnungskopie beizufügen. Wir bitten Sie ausdrücklich, von unfreien Rücksendungen abzusehen.

f) Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Produkt werden durch diese Garantie nicht begründet.

g) Sollte während der Garantiezeit eine Reparatur am Produkt erfolgen, wird die Garantie weder verlängert noch neu in Gang gesetzt.
 
Okay, aber das heißt doch, dass ich keinen Garantieanspruch habe, schließlich bin ich bereits der dritte Käufer, nach Angaben meines Verkäufers. Ich werde natürlich trotzdem mal versuchen am Montag mit denen zu reden, vielleicht machen sie es ja trotzdem, auch wenn ich da wenig Hoffnung habe.

Was ist denn die Alternative? Wo schicke ich soetwas zur Reparatur hin? Wieviel kostet das? Wenn ich da 200€ für zahle ist das relativ sinnfrei, dann hätte ich mir auch nen neuen kaufen können.

Edit: Habe gerade mal auf der Pioneer-Website nachgeschaut. Wenn ich das richtig verstehe, gewähren die quasi jedem Gerät eine 12 monatige Garantie (das besagt auch der Garantiezettel im Karton). Demnach müsste ich das Gerät einfach zum nächsten Pioneer-Händler bringen und würde es dort kostenlos repariert bekommen. Oder? Verdammt, das ist echt alles kompliziert =/
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach du liebe Zeit, habe noch nie eine so rechtlich angreifbare AGB gesehen wie diese!!!

Also,
1. Man unterscheidet zwischen Garantie ( die es rechtlich nicht mehr gibt, vereinfacht ausgedrückt) und Gewähr"

2. Garantie kann ein Hersteller aussprechen und liegt entsprechend auch im "Gutdünken" dessen und hat weder was mit dem Händler noch mit dem Käufer zu tun sondern betrifft das Gerät. Bei Pioneer DJ Equi. spricht PIONEER 1 Jahr aus !!!!!!
Wenn das Gerät also noch unverbastelt ist, kein Sturzschäden aufweist oder der Fehler durch unsachgemäße Bedienung / Medien hervorgerufen wird, der Kauf weniger als ein Jahr zurückliegt, hat Du Anspruch auf GARANTIE.
Egal was in diesem Store für Blödsinn in den AGB´s steht.
Der Händler ist dann verpflichtet (wenn er offizieller PIONEER-Händler ist, was zu beweisen gilt, das Gerät an den PIONEER-Servicepartner zu senden!)

3. Die additive "GEWÄHR" wird meistens von den Stores ausgelobt. Diese kann natürlich Käufergebunden sein ( Je nachdem wie die Geräteversicherung ausgelegt ist, die der Store auf die Geräte abschliesst, weis keiner, ist aber so ;) )

An sich ist es schon ein Risiko, gebrauchte Geräte mit sog "Garantie" oder "Kaufbeleg" der die Garantie bestätigt zu kaufen, du weist ja nicht, was im Vorfeld damit gemacht/gebastelt wurde.

Also, (wenn o.g. Bedingungen erfüllt sind) mail dem Store (schreib nix von gebraucht gekauft) und verlange eine Rücksendemarke für eine Garantieleistung.
(Achtung, Mail mit extra Datum und Empfangsbestätigung versehen!!!)

Grüße MT

BTW: Nach den AGB´s die hier als Zitat eingefügt wurden, wird so oft Gewähr mit Garantie verwürfelt, das jeder Anwalt mit Genuß das Machwerk zerlegen würde ;)
 
Also, (wenn o.g. Bedingungen erfüllt sind) mail dem Store (schreib nix von gebraucht gekauft) und verlange eine Rücksendemarke für eine Garantieleistung.
(Achtung, Mail mit extra Datum und Empfangsbestätigung versehen!!!)

Okay, danke. Das hab sogar ich jetzt verstanden :) Werd das gleich mal machen.

Edit: So, habe ihnen jetzt geschrieben, dass ich gemäß Pioneer ein Jahr Garantieanspruch habe und sie das Ding also reparieren oder ggf. an einen Fachhändler weiterschicken sollen. Morgen kommt sicher die Antwort, zumindest hoffe ich das. Hab ne Empfangsbestätigung angefordert.
 
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Ich hab ja nicht die kompletten AGBs gepostet.
Da gibts schon die Belehrungen zur gesetzlichen gewährleistung- für Verbraucher 2 Jahre. Zusätzlich dazu gibts eine-von musicstore aus freiwillige 3 jahres Garantie. Die sind laut ihren AGBs nur auf den Erstkäufer beschränkt.
Aber solange der kein Name auf der Rechnung steht sollen die dir erstmal nachweisen, dass du das Gerät gar nicht selbst bei ihnen gekauft hast
 
Auf der Rechnung steht aber ein Name drauf! Ist doch immer so. Naja, ich poche jetzt mal auf die Pioneergarantie, hoffentlich wird das was.
 
Noch mal, eine Garantie kann jeder, Gewährleistung muss der Händler (und der Hersteller?!) geben.

Im Fall Pioneer und Garantie kannst dich 12 Monate nach Erstverkauf direkt an Pioneer wenden, (die dich unter Umständen bitten die Sache über den Händler abzuwickeln, ob es dazu eine rechtliche Grundlage gibt weiß ich nicht), danach nur noch an den Händler, da dieser dir eine Garantie von "x"-Monaten gegeben hat, damit hat Pioneer dann nichts mehr zu tun.


Mal ein extrem: Jeder Tabakkonzern kann dir eine lebenslange Garantie geben das du nach ausreichendem Konsum ihrer Zigaretten irgendwann an Lungenkrebs erkranken wirst. :d
 
...ich weiß ja nicht, für mich liest sich das ganze nach unsachgemäße Bedienung. Kann schnell kostenpflichtig werden, für Dummheit kommt Garantie nicht auf (stell dir mal vor, man findet darin jetzt ein Stück Keks).

Was sagt der Verkäufer zu der ganzen Sache und dem Pitchfader? Abgesehen von deiner Reparatur (die dir vielleicht noch zum Verhängnis werden kann -> unsachgemäß halt, keine Ahnung was so ein Techniker/Gutachter alles sehen kann).

Viel Erfolg...
 
Also von mir findet man darin bestimmt kein Stück Keks :D Und eigentlich gehe ich mit allen meinen Dingen immer sehr sorgfältig um, ein Bedeinungsfehler sollte also auszuschließen sein.

Der Verkäufer meint, alles hätte bei ihm getan. Er hat mir auch Fotos geschickt, die den geraden Pitchfader zeigen. Da muss irgendwie während dem Versand etwas draufgerutscht sein (die Bedienungsanleitung ist relativ schwer).
 
Gute Nachricht. Habe soeben bei der Pioneer-Hotline angerufen, wo mir ein Mitarbeiter versichterte, dass musicstore ihn nehmen muss. Egal, ob der nun von mir ist oder welcher Name auf der Rechnung steht.
 
Die Frage, die sich mir förmlich aufdrängt:

Warum hast Du überhaupt einen defekten CD-Player gekauft und versuchst nun den Job desjenigen zu übernehmen, der es versäumt hat, den Defekt an Deiner Stelle beim Händler bzw. beim Hersteller beseitigen zu lassen? Für mich persönlich klingt das alles nicht wirklich schlüssig.

Ein Garantieanspruch lässt sich aus meiner Sicht kaum geltend machen, denn:

1.) Entweder ist das Gerät auf dem Versandweg beschädigt worden => Anspruch des Versenders (also Verkäufers) gegen den Versanddienstleister (sofern das Paket versichert und sachgemäß verpackt worden). Die Reparatur ist in dem Fall natürlich kostenpflichtig und wird von keiner wie auch immer gearteten Garantie gedeckt.

2.) Oder der Player war bereits vor dem Versand kaputt. Sofern Dir der Defekt vom Verkäufer nicht mitgeteilt wurde, dann hast Du einen Anspruch gegen ihn - normalerweise auf die Lieferung eines intakten (gebrauchten) CD-Players, wenn Eure Willenserklärungen einwandfrei nachvollziehbar sind, bzw. auf (teilweise) Wandlung des kompletten Kaufvertrages.

3.) Oder Du hast tatsächlich vom Verkäufer eine Mitteilung über die Schäden am CD-Player erhalten und ihn trotzdem gekauft. Hier wird es dann haarig, denn in dem Fall wird die Durchsetzung eines Garantieanspruches natürlich sehr knifflig...

Da mir 1.) und 2.) wahrscheinlicher scheinen als 3.) würde ich also keinen einzigen Gedanken an Scherereien mit dem Musicstore machen, sondern auf den Verkäufer zugehen.
 
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Also dazu kann ich nur sagen, dass mir der Verkäufer mitteilte, die Player seien technisch und optisch einwandfrei. Als sie ankamen, war der Pitchfader verbogen. Ob das Laufwerk schon vorher, oder ob es erst durch den Versand beschädigt wurde, kann ich also nicht sagen.

Was würdest du mir denn empfehlen? Den Weg über DHL gehen? Schließlich kam das Paket schon Samstag an, ich glaube sowas muss man innerhalb der ersten 3 Tage melden, wäre also heute die letzte Chance gewesen. Oder an den Verkäufer rangehen und dort die Reparaturkosten einfordern bzw. den Kaufvertrag rückgängig machen?

Ob ich auf den Verkäufer zugehe entscheidet sich morgen, da kommt nämlich die Antwort vom musicstore. Habe denen jetzt geschrieben, dass auf der Rechnung nicht mein Name draufsteht (er hat explizit danach gefragt...).
 
Den Anspruch gegen DHL kann nur der Versender geltend machen. In dem Fall wird es eng - hast Du noch überhaupt nicht mit ihm gesprochen? Recht wenig Kommunikation für einen derartigen Deal. :confused:
 
Bei solchen Käufen würde ich das Paket immer in Anwesenheit des Postboten, bzw. in der Postfiliale öffnen und nachsehen ob etwas beschädigt ist. Denn im Nachhinein wird es natürlich jetzt schwer nachzuweisen, dass der Schaden beim Transport passiert ist. Wie Johnny sagt, hättest du das gemacht wäre es einfach gewesen. Paket direkt wieder zumachen und return to sender. Der könnte sich dann mit DHL um den Ersatz des entstandenen Schadens streiten und du hättest vom Kaufvertrag zurücktreten, bzw. Nachbesserung verlangen können.

Dir bleibt es natürlich nur noch zu hoffen, dass der musicstore da jetzt mitspielt ;)
 
Den Anspruch gegen DHL kann nur der Versender geltend machen. In dem Fall wird es eng - hast Du noch überhaupt nicht mit ihm gesprochen? Recht wenig Kommunikation für einen derartigen Deal. :confused:

Doch, doch, habe viel mit ihm darüber gesprochen. Er hat mir versichert, dass er die Dinger funktionierend und intakt losgeschickt hat. Habe ihm jetzt erstmal gesagt, dass ich mich zuerst an musicstore wenden werde. Hätte ich da anders vorgehen sollen? Was für Ansprüche habe ich denn jetzt noch gegenüber dem Verkäufer?
 
Du hättest dich, bzw. der Versender sofort mit DHL in Verbindung setzen sollen. Schon bei dem verbogenen Pitch wärst du im besten Fall sofort zur Postfiliale gefahren und hättest einen Transportschaden angezeigt. Warum du dich an den musicstore wendest, wenn der Schaden nach deinen Erkenntnissen beim Transport entstanden sein muss ist mir dann aber auch schleierhaft :confused:
 

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