Wer muss zahlen?

Lanc

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Hi,


Also, es geht um meine Freundin und ihren Bruder. Beide sind volljährig, aber unter 25. Da es in letzter Zeit sehr viel Krach gab will der Vater von den beiden nun mit seiner "Lebensgefährtin" ausziehen. Meine Freundin und ihren Bruder wollen die beiden nicht mitnehmen.
Meine Freundin und ihr Bruder könnten in der Wohnung bleiben da diese der Großmutter gehört.

Das erstmal zu Sachverhalt.

Meine Frage ist jetzt, wer was bezahlen muss, oder auch nicht.
Meine Freundin macht grade eine alternative Ausbildung, da sie in ihrem gelernten Beruf keinen Job findet, ihr Bruder hat die Schule beendet und sucht einen Ausbildungs- oder Arbeits-platz.
Wir rätseln im Moment wie es finanziell weitergehen soll. Bezahlt das Amt für die beiden?, oder müssen die Eltern dafür aufkommen?

Danke schonmal für eure Hilfe!!!


mfG

LanC
 
Ich tipp da mal stark auf BAföG oder?

Hier ein Link falls es dir weiterhilft
 
Zuletzt bearbeitet:
Bezahlt das Amt für die beiden?, oder müssen die Eltern dafür aufkommen?

die sollen flugs auf AA gehen und sich dort beraten lassen. kostet zwar zeit und nerven aber zumindest wird weniger im dunkeln gestochert wie es hier sicher der falls ein würde. grundsätzlich sind aber meiner meinung nach die eltern für die erste ausbildung der kinder finanziell verantwortlich soweit sie diese zahlen können. d.h. das amt wird zumindest bei der tochter einen einkommensnachweis der eltern verlangen und gegbenfalls diese zur zahlung heranziehen, so ein anspruch besteht. wies beim ausgelernten sohn aussieht weiss ich nicht. das letze mal dass ich arbeitslos war, hat noch nie jemand von peter hartz gehört gehabt.

edit

sehe gerade: die tochter hat schon ne ausbildung. ich weiss also gar nichts. die sollen zum amt und nachfragen!!!
 
Hi also was ich sagen kann ist das für deine Freundin der Vater wohl nicht aufkommen muss, da es sich um eine Zweitausbildung handelt und sie deshalb keine priviligierte Volljährige ist.
Es sei denn sie macht die Zweitausbildung aus zwinglichen Gründen z.B. wenn sie Frisöse gelernt hätte und es wäre jetzt rausgekommen das sie gegen die Chemiekalien alergisch ist.

Solange sich Ihr Bruder noch auf dem allgemeinen Bildungsweg befindet sprich Schulausbildung und dann erste Lehre ist er Unterhalts verplichtet auf alle Fälle solange er sich in der Schule bzw Ausbildung befindet.
Auskunft kann aber hierüber das Jugendamt geben da diese ab der Volljährigkeit eine Beraterfunktion übernehmen.
Klagen muss aber der Volljährige selber um einen eventuell vorhandenen Unterhaltsanschpruch durchzusetzen wenn der Vater nicht auf das schreiben bzw die Empfehlung vom Jugendamt reagiert.




MfG mirtor
 
Schließe mich an...

Jugendamt und Agentur für Arbeit, sind die richtigen Adressen.
Schreibst du noch, was draus geworden ist?

viele Grüße
 

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