das ist ja schon mal was..
also hat jedes lokal/club eine versicherung, die tinnitus/boxen abdeckt oder kann man das so pauschal nicht sagen?
muss man als dj, dass überprüfen, ob bsp. ein veranstalter eine solche versicherung hat (eigentlich nicht oder?)
tja und zwecks privater haftpflicht:
wenn ich kein gewerbe als dj angemeldet habe und trotzdem auf honorarnote/werkvertrag arbeite müsste ja eigentlich die private haftpflicht für etwaige schäden eintreten (voraussgesetzt es wird auf einem zurückgegriffen)?
und wie sehe es dann bei einer vom veranstalter gemieteten gegenstand aus?
super diskussion bis jetzt !
ICH MUSS SAGEN ICH KENNE MICH FAST NUR IM PRIVATBEREICH AUS!!!
Nein, laut BGB bis du als Person die den Schaden verursacht hast dafür verantwortlich!! Allerdings kann es sein das die Pflichten an den Betreiber abgegeben werden sobald der Betreiber einen Kommerziellen Hintergrund hat also der Clubbesitzer!! Im Fall das der Betreiber nicht dafür haftbar zu machen ist könnte auch eine Berufshaftpflicht in Frage kommen..
AUSZUG BGB:
Haftpflicht ist die Pflicht, einen anderen, dem durch eigenes Verhalten oder Unterlassen ein Schaden entstanden ist, durch Schadenersatz zu entschädigen.
Gegen diesen gesetzlichen Haftpflichtanspruch kann man sich mit einer Haftpflichtversicherung versichern. Es werden private (Privathaftpflichtversicherung), berufliche (Berufshaftpflichtversicherung) und betriebliche (Betriebshaftpflichtversicherung) Haftpflichtversicherungen unterschieden. Für spezielle Lebensbereiche werden auch sehr spezifische Haftpflichtversicherungen angeboten (siehe z. B. Wassersporthaftpflichtversicherung oder Tierhalterhaftpflichtversicherung). Für manche Berufe ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben (Pflichtversicherung, siehe z. B. Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte) und für Steuerberater.
Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 823
Die Betriebs oder Berufshaftpflicht hat aber auch weitere viele Vorteile:
Mitversichert sind bei einigen Anbietern z.B. kostenlos mit Frau, Kind, Hund
Kundeneigentum, Geräte mit denen du arbeitest und alles im Privatbereich dass normalerweise die PHV übernimmt also die kannst dir dann sparen!!
Bei ausgeliehenden gegenständen im Privatbereich ist das so das die PHV NICHT dafür aufkommt! Der Besitzer des ausgeliehenden Gegenstandes ist beim nicht kommerziellen (freundschaftlichen) Dienst auf des Wort der Users angewiesen wenn estas kaputt geht das er es auch ersetzt
Gruß Christian!