Da ich mich im Moment viel mit dem Thema beschäftige, wollte ich mal kurz anmerken:
Ihr müsst in jedem Raum (hier grade wichtig weil unterirdisch) mit 2 seperaten und möglichst weit voneinander entfernten Fluchtwegen versehen.
Diese müssen je angefangener 100 Personen 1,20m breit sein.
Also bei 101 Personen im jeweiligen Raum schon 2,40m.
Wird ein anderer Raum als durchgangsraum genutzt, wie in eurem Beispiel der Raum mit Bar und DJ, dann wird auf dessen Personenzahl, die des angeschlossenen Raumes hinzuaddiert.
Habt ihr also in dem Tank 50 Leute und in der Bar 60, dann muss der Tank einen 1,20 breiten Weg zur Bar und einen 1,20 breiten seperaten Weg (die Dachluke würde sich anbieten) haben.
Die Bar wiederrum müsste zwei 2,40m breite Ausgänge haben (weil 60+50=110
).
Wenn ihr einen Flucht- und Rettungswegplan aufstellt, könnt ihr aber auch Besucherströme fliessen lassen und anderweitig ableiten. So könnte zum Beispiel die Dachluke vom Tank (wenn sie mehr als 2,40m breit ist, also wohl eher grad nur exemplarisch) als zweiter Fluchtweg für die Bar gelten.
Ferner sei gesagt, dass ihr, sollten in die Location mehr als 199 Personen passen, eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung vor Ort haben müsst.
Wie sich diese 199 Personen bemaßen (diese sind aus der Veranstaltungsfläche in Quadratmetern zu errechnen) könnt ihr in der Sonderbauverordnung (ehemals Versammlungsstättenverordnung) eures Bundeslandes nachlesen.
Bei weiteren Fragen in Richtung Sonderbauverordnung o.ä. wirklich fachspezifischer Dinge helfe ich gerne. Ich muss euch aber trotzdem raten in jedem Fall (auch solltet ihr unterhalb dieser 199 Personen bleiben) ein Ingeniuersbüro mit der Erstellung und Überprüfung eines Flucht- und Rettungswegplans zu beauftragen.
Die beraten euch auch gerne in Bezug auf die Verwendung veranstaltungsgerechter Baumaterialien (BGV A1 bis C1 sind hier die Stichworte)
Beste Grüße
Jascha