N
Nuddels
tongeschwür
grüße.
eine bescheidene frage.
wenn er sich einen mix anfertigt, wie schauts da mit den rechteinhabern aus?
muß er bei jeden erstmal nachfragen? mMn ja, da der mix ja kommerziell
genutzt werden soll (nicht unbedingt verkauf, aber auf veranstaltung einer
firma o.ä. gespielt werden sol)l
eine erlaubnis wird jedoch sicherlich nur unter zahlung einer gewissen summe
erteilt werden. wer hat diese zu tragen? sollte der mixersteller diese zahlen, halte ich ~300€
für etwas wenig, oder kommen die extra auf den "mixanfrager" zu?
mfg.
eine bescheidene frage.
wenn er sich einen mix anfertigt, wie schauts da mit den rechteinhabern aus?
muß er bei jeden erstmal nachfragen? mMn ja, da der mix ja kommerziell
genutzt werden soll (nicht unbedingt verkauf, aber auf veranstaltung einer
firma o.ä. gespielt werden sol)l
... Kundenveranstaltungen gebraucht, die bundesweit und gleichzeitig stattfinden.
...
eine erlaubnis wird jedoch sicherlich nur unter zahlung einer gewissen summe
erteilt werden. wer hat diese zu tragen? sollte der mixersteller diese zahlen, halte ich ~300€
für etwas wenig, oder kommen die extra auf den "mixanfrager" zu?
mfg.