Soleil levant
Éclipse de lune
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- 21 Nov 2004
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Da ich demnächst vorhabe, einen Club für einen ganzen Abend zu mieten um dort mit ein paar Freunden eine eigene Party zu veranstalten, habe ich den Mustervertrag für die Engagierung eines DJs abgeändert. Kann ich diesen Vertrag so den Clubbesitzer zur Unterschrift vorlegen? Klar, einige Details habe ich noch nicht ausgefüllt, da diese ja noch abgesprochen werden müssen.
Erwähnt werden sollte zudem, dass an dem Abend auch öffentliches Publikum vorhanden ist.
Hier der Vertrag:
Bookings-Vertrag zwischen:
Club:
Name
Anschrift
PLZ, Ort
Telefon
Künstler:
Name
Anschrift
PLZ, Ort
Telefon
Vertragsgegendstand:
Laut diesem Vertrag, engagiert der Veranstalter den Kuenstler unter dem Namen "Soleil levant" zu folgenden Konditionen.
Veranstaltungsname:
Veranstaltungsdatum:
Anschrift:
Kapazitaet:
Zeitpunkt & Zeitdauer des Auftritts: Gesamten Abend von __ Uhr bis __ Uhr
Die Kosten für die Nutzung des Clubs betraegt xxx,xx Euro (exclusive MwSt), in Rechnung gestellt durch den Veranstalter.
Die Bezahlung erfolgt in Bar am Abend der Veranstaltung, direkt an den Veranstalter.
Pflichten des Kuenstlers:
• Der Kuenstler verpflichtet sich, mindestens 30 Minuten vor Beginn des Abends anwesend zu sein und seinen Auftritt nach bestem Wissen und Gewissen auszufuehren.
• Im Falle der Erkrankung des Kuenstlers muss er diese durch ein aerztliches Attest nachweisen und zwar innerhalb von 14 Tagen nach dem vereinbarten Auftrittstermin. Der Kuenstler verpflichtet sich bei Erkrankung, fuer entsprechenden Ersatz zu sorgen. Im Falle der Nichterfuellung einer dieser Bedingungen verpflichtet sich der Kuenstler zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Hoehe von 100% der vereinbarten Gage.
• Der Artist ist selbst verantwortlich fuer die Sicherheit seiner Tontraeger und unter Umstaenden selbst mitgebrachtes Equipment.
Pflichten des Veranstalters:
• Der Veranstalter sorgt fuer das noetige Equipment bzw deren Anschlussmoeglichkeiten (2 x Plattenspieler, 1x Mischpult, komplette PA)
• Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltung nicht aufzuzeichnen, ausser mit ausdruecklicher, schriftlicher, Genehmigung des Kuenstlers. Bei Missachtung erfolgt eine Vertragsstrafe in Hoehe von 100% der vereinbarten Gage und der Kuenstler hat das Recht, seinen Auftritt nicht durch zu fuehren.
Allgemeine Klauseln
• Sollte der einer der Vertragspartner aus irgendwelchen Gruenden - ausser hoeherer Gewalt- seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommen, wird er zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Hoehe von 100 % der vereinbarten Kosten verpflichtet. Ausgenommen ist die Absage der Veranstaltung, sofern die Absage dem Veranstalter bis spaetestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wurde. Im Falle des Eintretens von "hoeherer Gewalt" sind beide Vertragspartner von diesem Vertrag entbunden.
• Beide Parteien zeigen guten Willen bis zur endgueltigen Unterzeichnung des Vertrags. Im Falle von unloesbaren Problemen oder negativen Absichten, wird dieser Vertrag fuer null und nichtig erklaert.
• Die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Stillschweigen beider Partner.
• Gerichtsstand ist der Wohnort des Kuenstlers.
Zusaetzliche Infos & Vereinbarungen:
• Zusaetzliche Kontaktperson(en) mit Telefonnummer:
Erwähnt werden sollte zudem, dass an dem Abend auch öffentliches Publikum vorhanden ist.
Hier der Vertrag:
Bookings-Vertrag zwischen:
Club:
Name
Anschrift
PLZ, Ort
Telefon
Künstler:
Name
Anschrift
PLZ, Ort
Telefon
Vertragsgegendstand:
Laut diesem Vertrag, engagiert der Veranstalter den Kuenstler unter dem Namen "Soleil levant" zu folgenden Konditionen.
Veranstaltungsname:
Veranstaltungsdatum:
Anschrift:
Kapazitaet:
Zeitpunkt & Zeitdauer des Auftritts: Gesamten Abend von __ Uhr bis __ Uhr
Die Kosten für die Nutzung des Clubs betraegt xxx,xx Euro (exclusive MwSt), in Rechnung gestellt durch den Veranstalter.
Die Bezahlung erfolgt in Bar am Abend der Veranstaltung, direkt an den Veranstalter.
Pflichten des Kuenstlers:
• Der Kuenstler verpflichtet sich, mindestens 30 Minuten vor Beginn des Abends anwesend zu sein und seinen Auftritt nach bestem Wissen und Gewissen auszufuehren.
• Im Falle der Erkrankung des Kuenstlers muss er diese durch ein aerztliches Attest nachweisen und zwar innerhalb von 14 Tagen nach dem vereinbarten Auftrittstermin. Der Kuenstler verpflichtet sich bei Erkrankung, fuer entsprechenden Ersatz zu sorgen. Im Falle der Nichterfuellung einer dieser Bedingungen verpflichtet sich der Kuenstler zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Hoehe von 100% der vereinbarten Gage.
• Der Artist ist selbst verantwortlich fuer die Sicherheit seiner Tontraeger und unter Umstaenden selbst mitgebrachtes Equipment.
Pflichten des Veranstalters:
• Der Veranstalter sorgt fuer das noetige Equipment bzw deren Anschlussmoeglichkeiten (2 x Plattenspieler, 1x Mischpult, komplette PA)
• Der Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltung nicht aufzuzeichnen, ausser mit ausdruecklicher, schriftlicher, Genehmigung des Kuenstlers. Bei Missachtung erfolgt eine Vertragsstrafe in Hoehe von 100% der vereinbarten Gage und der Kuenstler hat das Recht, seinen Auftritt nicht durch zu fuehren.
Allgemeine Klauseln
• Sollte der einer der Vertragspartner aus irgendwelchen Gruenden - ausser hoeherer Gewalt- seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommen, wird er zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Hoehe von 100 % der vereinbarten Kosten verpflichtet. Ausgenommen ist die Absage der Veranstaltung, sofern die Absage dem Veranstalter bis spaetestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wurde. Im Falle des Eintretens von "hoeherer Gewalt" sind beide Vertragspartner von diesem Vertrag entbunden.
• Beide Parteien zeigen guten Willen bis zur endgueltigen Unterzeichnung des Vertrags. Im Falle von unloesbaren Problemen oder negativen Absichten, wird dieser Vertrag fuer null und nichtig erklaert.
• Die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Stillschweigen beider Partner.
• Gerichtsstand ist der Wohnort des Kuenstlers.
Zusaetzliche Infos & Vereinbarungen:
• Zusaetzliche Kontaktperson(en) mit Telefonnummer: