versammlungsstaetten verordnung & gaststaettenbauverordnung

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Raser
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Hallo Leute,

hoffe unter euch sind ein paar Leute die da evtl schon etwas peil von haben.

Also nehmen wir mal folgendes an.
Man hat ein kleines Lokal passend fuer unter 200 Leute.
Das ganze muss neu konzessioniert werden...

Nun natuerlich gibt es Auflagen ohne ende die man befolgen und erfuellen muss. Dafuer gibt es ja entsprechende Verordnungen. Bei uns galt fuer Gaststaetten unter 200 Leute, die Gastaettenbauverordnung und fuer Lokale ueber 200 Leute die Versammlungsstaettenbauverordnung.

Nun ist es aber so das seit Mitte 2008 die Gastaettenbauverordnung weggefallen ist und nur noch die Versammlungsstaettenbauverordnung gibt (was anderes habe ich leider nicht gefunden), in dieser Verordnung steht wiederrum drin, das diese fuer Versammlungsstaetten ueber 200 Leute gillt...

Defakto passen aber in das angenommene Lokal so viel Leute gar nicht rein. Also nach was muss man nun bauen ? und vor allem was soll man machen wenn man aus dieser Verordnung, die fuer einem eigentlich nicht gillt, steht das man Behindertentoiletten (und das Bauamt auch darauf besteht) braucht und in der anderen die nicht mehr gilt wiederrum nur normale Toiletten verlangt wurden.

Ich hoffe Ihr konntet mir folgen und habt evtl. ne Idee nach was das nun evtl noch geregelt sein kann ? Im uebrigend geht es um das Gebiet Saarland.

Beste Gruesse.
 
Nicht hier viel Fragen .. da nur Pseudo-Antworten kommen.

Ab zum Bauordnungsamt und die Sache schildern. Kommt sowieso immer anders als man denkt ;)

LG der aus Erfahrung spricht.
 
Hi,
denkste da war ich noch nicht ? ;-)
Ja aber Bauamt kann man leider auch nicht nur glauben schenken genau da ist ja das Problem! Ich suche die passenden Verordnungen auf die ich aufbauen und mich berufen kann, gerade auch eben vor dem Bauamt.... mutmassungen und nicht stimmende informationen habe ich schon zu genuege gesammelt.... und es bringt mir halt leider nichts wenn ueberall was anderes erzaehlt wird.

Vielleicht kenntr ja doch einer die Reglung :)
Probieren kann mans ja mal hier...

Cheers.
 
Tja .. soweit ich weiß, gibt es keine Gaststättenbauverordnung mehr (Ländersache soweit ich weiß).
Trotzdem kannste dich winden wie du willst .. geht kein Weg am Bauordnungsamt vorbei und die sollten wohl die Infos aus erster Hand haben.
Geht ja dann nicht nur um die Location allein, sondern weitet sich aus auf Immissionsschutz.
 
Für dich ist die VStättVO (Versammlungsstättenverordnung) vom Saarland dann deine Bibel. Die findest du hier:

http://www.vplt.org/Recht_und_Regeln/pdf/VStaettVO/VStaettVO_Saarland_08.pdf

unter Teil 1 Allgemeine Vorschriften, §1 Anwendungsbereich (1) steht ganz klar drin, ab wann die Verordnung greift: für Räume die insgesamt 200 Personen fassen oder wenn mehrere Räume, die miteinander verbunden sind, zusammen mwehr als 200 Personen fassen und gemeinsame Rettungswege haben.

Da du ja schon sagtest dass der Laden unter 200 Personen sein soll, greift theoretisch nicht diese Regel, da derzeitlich die Rechtslage sehr gelockert wurde aber dafür der Betreiber in die Pflicht genommen wird, für seine Gäste alle nötigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Schau doch dafür einfach in die sehr schwammige Formulierung der VStättVO Teil 4 "Betriebsvorschriften" Abschnitt 4 "Verantwortliche Personen, besondere Betriebsvorschriften" §38 "Pflichen von Betreiber oder Veranstalter und Beauftragten"

Fazit: Da du unter der magischen Grenze von 200 Personen bist, git es für dich eigendlich keine direkte Verordnung mehr, dies wird in den meisten Fällen durch behördliche Auflagen und durch den gesunden Menschenverstand des Betreibers gelöst. Solange alles gut geht is alles ruhig aber wehe es passiert was dann biste damit am Popo ;-)

Mein perönlicher Tip: halte dich dennoch weitestgehend an die VStättVO, dann biste mit den meisten Sachen auf der sicheren Seite.
 
Hallo!
Danke schon mal

Die Sache ist die:
Wir haben alles nach der alten Verordnung hergerichtet.
Wir haben Feuerschutzdecken, Feuerlöscher, Notausgangs-, Wegbeleuchtung und allen Schnick Schnack ...

Einziges Problem ist das Behindertenklo und an einer Stelle die Deckenhöhe (könnte man aber mit schließen des kleines Bereiches lösen). Fürs Barrierefreie Klo haben wir auch eine Dauer"Not-"Lösung gefunden(die aber nicht ganz der Versammlungsstättenverordnung entspricht)... Allerdings legt man uns aber die Verordnung vor die für uns nicht gellten sollte.... Deswegen finde ich das alles etwas merkwürdig und empfinde das beinahe als Schikane wenn Auflagen erteilt werden die eigentlich für uns nicht gelten dürften oder ist das einfach Auslegungs- und Ermessenssache des zuständigen Sachbearbeiters und man ist auf den seine Laune angewiesen?

Das Ding ist auch das, wir eigentlich nur ne kleine Feierlocation haben wollen
wo wir Party nach Lust und Laune machen wollen und uns eben mit einer Konzession etc. absichern wollen das uns keiner ans Bein pinkeln kann wegen illegalen Ausschank oder Steuerhinterziehung etc...

Gruß
 
Ja wie jetzt!?

Ihr wart beim Amt, die haben euch eine Verordnung vorgelegt, du meinst aber das diese nicht für euch gilt.
Den Sachbearbeiter darauf aufmerksam gemacht kam was für eine Antwort!?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja...

also es war so, das wir von Anfang an uns an die Gaststättenbauverordnung gehalten haben. Das diese nicht mehr gilt, habe ich erst letztens beim Amt erfahren.... Allerdings kenne ich auch die Versammlungstättenbauverordnung in & auswendig.

Als er mich dann aufklärte das die Gaststättenbauverodnung nicht mehr gibt und jetzt die Versammlungsstättenverordnung greift. Habe ich ihm noch mal darauf hingewiesen das die doch aber ab 200 Leute sei.

Darauf hin hat er irgendwas gebrubbelt, von wegen ja und wir beziehen uns aber auf diese da es die alte nicht mehr gibt....

Da ich aber ungern direkt auf konfrontrationskurs fahren möchte, versuche ich so viel wie möglich wietere Infos raus zu finden... Was nun gillt oder unter was wir nun wirklich fallen... Kann mir auch kaum vorstellen das sich jetzt jeder Sachbearbeiter lustig irgendwelche Auflagen aus anderen nicht zu treffenden verordnungen greifen kann uns damit belegen kann, weil wir sonst unter nichts mehr fallen...

Finde das höchst merkwürdig....
Aber jeder kann ja mal Fehler machen ;-)


Cheers
 
Brief an deine(n) Abgeordnete(n) oder Bürgermeister(in) mit bitte um Stellungnahme.
Diese dann beim Amt vorlegen.

Irgendeine Regelung muss ja greifen, auch wenn dir diese wohlmöglich nicht schmeckt.
 

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