M
metoo
Raser
Hallo Leute,
hoffe unter euch sind ein paar Leute die da evtl schon etwas peil von haben.
Also nehmen wir mal folgendes an.
Man hat ein kleines Lokal passend fuer unter 200 Leute.
Das ganze muss neu konzessioniert werden...
Nun natuerlich gibt es Auflagen ohne ende die man befolgen und erfuellen muss. Dafuer gibt es ja entsprechende Verordnungen. Bei uns galt fuer Gaststaetten unter 200 Leute, die Gastaettenbauverordnung und fuer Lokale ueber 200 Leute die Versammlungsstaettenbauverordnung.
Nun ist es aber so das seit Mitte 2008 die Gastaettenbauverordnung weggefallen ist und nur noch die Versammlungsstaettenbauverordnung gibt (was anderes habe ich leider nicht gefunden), in dieser Verordnung steht wiederrum drin, das diese fuer Versammlungsstaetten ueber 200 Leute gillt...
Defakto passen aber in das angenommene Lokal so viel Leute gar nicht rein. Also nach was muss man nun bauen ? und vor allem was soll man machen wenn man aus dieser Verordnung, die fuer einem eigentlich nicht gillt, steht das man Behindertentoiletten (und das Bauamt auch darauf besteht) braucht und in der anderen die nicht mehr gilt wiederrum nur normale Toiletten verlangt wurden.
Ich hoffe Ihr konntet mir folgen und habt evtl. ne Idee nach was das nun evtl noch geregelt sein kann ? Im uebrigend geht es um das Gebiet Saarland.
Beste Gruesse.
hoffe unter euch sind ein paar Leute die da evtl schon etwas peil von haben.
Also nehmen wir mal folgendes an.
Man hat ein kleines Lokal passend fuer unter 200 Leute.
Das ganze muss neu konzessioniert werden...
Nun natuerlich gibt es Auflagen ohne ende die man befolgen und erfuellen muss. Dafuer gibt es ja entsprechende Verordnungen. Bei uns galt fuer Gaststaetten unter 200 Leute, die Gastaettenbauverordnung und fuer Lokale ueber 200 Leute die Versammlungsstaettenbauverordnung.
Nun ist es aber so das seit Mitte 2008 die Gastaettenbauverordnung weggefallen ist und nur noch die Versammlungsstaettenbauverordnung gibt (was anderes habe ich leider nicht gefunden), in dieser Verordnung steht wiederrum drin, das diese fuer Versammlungsstaetten ueber 200 Leute gillt...
Defakto passen aber in das angenommene Lokal so viel Leute gar nicht rein. Also nach was muss man nun bauen ? und vor allem was soll man machen wenn man aus dieser Verordnung, die fuer einem eigentlich nicht gillt, steht das man Behindertentoiletten (und das Bauamt auch darauf besteht) braucht und in der anderen die nicht mehr gilt wiederrum nur normale Toiletten verlangt wurden.
Ich hoffe Ihr konntet mir folgen und habt evtl. ne Idee nach was das nun evtl noch geregelt sein kann ? Im uebrigend geht es um das Gebiet Saarland.
Beste Gruesse.