djj
Bester wo gibt!
Guten Abend,
hoffe mal mir kann vielleicht hier geholfen werden.
Im Rahmen meiner Ausbildung zum Veranstaltungskaufmann muss ich eine schriftliche Ausarbeitung machen zu folgendem Thema. Ich bin leider weder in unseren Büchern, noch im Internet wirklich fündig geworden.
Der Fall ist fiktiv, soll aber wie folgt aussehen.
Ein deutsches Unternehmen veranstaltet im Ausland, nehmen wir mal Frankreich ein Event für seine Mitarbeiter. Hierbei sollen auch Künstler auftreten. Ausserdem werden Einnahmen durch Getränkeverkauf generiert.
Hinzukommt das gleiches Unternehmen ein Konzert veranstaltet für die Bevölkerung.
Wie sieht das ganze nun steuerlich aus.
Was muss wo abgeführt werden? Wie sieht das aus, wenn ich einen deutschen Künstler, welcher in der Künstler Sozialkasse ist dort auftreten lasse.
Teilweise kann das Unternehmen sich ja die UST zurückerstatten lassen, je nachdem worum es geht. Muss diese dann hier in Deutschland wieder abgeführt werden?
Gibt es da irgendwas beim Zoll was zu beachten wäre?
Muss ich irgendwas auch im endsprechenden Land versteuern?
Generell geht es darum wie ich bei einer solchen Veranstaltung Steuerrechtlich vorgehen müsste. Was also in der Buchhaltung zu beachten/buchen wäre.
Wäre für Hilfe sehr dankbar.
Schönen Gruß,
djj
PS:
An alle die nur halbwissen haben, oder Vermutungen anstellen bitte ich euch zurückzuhalten. Das hilft mir nicht. Kann nur mit fundiertem Wissen was anfangen. Alternativ würde es mir auch sehr helfen wenn jemand Literatur Hinweise oder Seiten im Web kennt, die mir da weiterhelfen könnten.
hoffe mal mir kann vielleicht hier geholfen werden.
Im Rahmen meiner Ausbildung zum Veranstaltungskaufmann muss ich eine schriftliche Ausarbeitung machen zu folgendem Thema. Ich bin leider weder in unseren Büchern, noch im Internet wirklich fündig geworden.
Der Fall ist fiktiv, soll aber wie folgt aussehen.
Ein deutsches Unternehmen veranstaltet im Ausland, nehmen wir mal Frankreich ein Event für seine Mitarbeiter. Hierbei sollen auch Künstler auftreten. Ausserdem werden Einnahmen durch Getränkeverkauf generiert.
Hinzukommt das gleiches Unternehmen ein Konzert veranstaltet für die Bevölkerung.
Wie sieht das ganze nun steuerlich aus.
Was muss wo abgeführt werden? Wie sieht das aus, wenn ich einen deutschen Künstler, welcher in der Künstler Sozialkasse ist dort auftreten lasse.
Teilweise kann das Unternehmen sich ja die UST zurückerstatten lassen, je nachdem worum es geht. Muss diese dann hier in Deutschland wieder abgeführt werden?
Gibt es da irgendwas beim Zoll was zu beachten wäre?
Muss ich irgendwas auch im endsprechenden Land versteuern?
Generell geht es darum wie ich bei einer solchen Veranstaltung Steuerrechtlich vorgehen müsste. Was also in der Buchhaltung zu beachten/buchen wäre.
Wäre für Hilfe sehr dankbar.
Schönen Gruß,
djj
PS:
An alle die nur halbwissen haben, oder Vermutungen anstellen bitte ich euch zurückzuhalten. Das hilft mir nicht. Kann nur mit fundiertem Wissen was anfangen. Alternativ würde es mir auch sehr helfen wenn jemand Literatur Hinweise oder Seiten im Web kennt, die mir da weiterhelfen könnten.
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