C
Chudiya
Banned
Ich geb einfach mal meinen Senf dazu, weiß net, ob sich hier inzwischen was ergeben hat....
Also ich gebe Smallville recht.
Es ist durchaus so, dass selbst mündlich abgemachte Vereinbarungen gelten.
Wie genau sich das nennt, weiß ich leider nicht mehr.
Edit: Hab nomma genau nachgeschaut:
Formen der Tätigung eines Rechtsgeschäfts sind:
- schriftlich oder
- mündlich oder
- durch "schlüssiges Handeln" (z.Bsp. beim Heranwinken eines Taxis)
Die einzigen Fälle, in denen ein Rechtsgeschäft NUR in schriftlicher Form rechtlich gilt, sind folgende Ausnahmen:
- Grundstückshandel
- Testament
Das heißt also im Klartext: Der Clubbesitzer hat definitiv einen Vertragsbruch begangen, auch wenn du noch keinen Vertrag unterschrieben hast.
Und da du die Vereinbarung ja sogar schwarz auf weiß als eMails hast, dürfte es vor Gericht kein Problem geben.
Liebe Grüße,
Chudiya
Also ich gebe Smallville recht.
Es ist durchaus so, dass selbst mündlich abgemachte Vereinbarungen gelten.
Wie genau sich das nennt, weiß ich leider nicht mehr.
Edit: Hab nomma genau nachgeschaut:
Formen der Tätigung eines Rechtsgeschäfts sind:
- schriftlich oder
- mündlich oder
- durch "schlüssiges Handeln" (z.Bsp. beim Heranwinken eines Taxis)
Die einzigen Fälle, in denen ein Rechtsgeschäft NUR in schriftlicher Form rechtlich gilt, sind folgende Ausnahmen:
- Grundstückshandel
- Testament
Das heißt also im Klartext: Der Clubbesitzer hat definitiv einen Vertragsbruch begangen, auch wenn du noch keinen Vertrag unterschrieben hast.
Und da du die Vereinbarung ja sogar schwarz auf weiß als eMails hast, dürfte es vor Gericht kein Problem geben.
Liebe Grüße,
Chudiya
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