Veranstaltung abgesagt !?!? ahhh

Ich geb einfach mal meinen Senf dazu, weiß net, ob sich hier inzwischen was ergeben hat....

Also ich gebe Smallville recht.
Es ist durchaus so, dass selbst mündlich abgemachte Vereinbarungen gelten.
Wie genau sich das nennt, weiß ich leider nicht mehr.

Edit: Hab nomma genau nachgeschaut:

Formen der Tätigung eines Rechtsgeschäfts sind:
- schriftlich oder
- mündlich oder
- durch "schlüssiges Handeln" (z.Bsp. beim Heranwinken eines Taxis)

Die einzigen Fälle, in denen ein Rechtsgeschäft NUR in schriftlicher Form rechtlich gilt, sind folgende Ausnahmen:
- Grundstückshandel
- Testament

Das heißt also im Klartext: Der Clubbesitzer hat definitiv einen Vertragsbruch begangen, auch wenn du noch keinen Vertrag unterschrieben hast.
Und da du die Vereinbarung ja sogar schwarz auf weiß als eMails hast, dürfte es vor Gericht kein Problem geben.

Liebe Grüße,
Chudiya
u-bye1.gif
 
Zuletzt bearbeitet:
du kommst aus der geleichen ecke und der betreiber auch... bevor ich an sowas wie gericht und co. denken würde, würde ich ich ein deal anbieten... es sei den man will feinden... und ihr wisst alle selber wie eng die kontakte sind in unserer Branche...

aber Rechtlich her gesehen kann man sich Streiten... denn:

Wer hat ihm gesagt er soll die Flyer Drucken?
Wer hat ihm Gesagt er soll sich Paltten kaufen?
Und in der Mail hies es ja komm und wir machen den Vetrag... also ist er in der "Warm Up" Phase gewesen.
Beispiel: Ich Frage Jemanden von Euch "Hey kommst du auf ne Party von Mir auflegen? Du: Ja klar machen wir... dann sag ich ok ich mache den Vertrag Fertig... kurz drauf sage ich dir du hör mal zu ich habe Grad ein Dj Team engagiert die sind mir günstiger und eventl. passen die Sogar besser in Mein Konzept... So und nun?

Klar Mpndliche Absprachen gelten schon aber nicht in diesem Falle...!

der Fall hat mich nämlich auch sehr Interessiert und ich habe mit einem Kolleg vorhin mal darüber geredet er ist Anwalt für Medienrecht. Ich hoffe es nicht aber falls was sein sollte kann ich den Kontakt zwischen Euch und meinem Kolleg herstellen.

lg Vano the Houseshaker
 
dj blacksmith schrieb:
es ist alles geregelt, es wird einen nachholtermin geben zu noch besseren conditionen. zudem hab ich das angebot bekommen beruflich dort anzufangen. d.h ich hab fr. oder sa. jetzt die chance mich dort zu beweisen.

Da will keiner gerichtliche Schritte einleiten, der Ursprungsposter hat sich doch schon lange mit dem Laden geeinigt! Oder hab ich nun was verpasst?
 
Ob man vor Gericht geht oder nicht ist eine Frage die jeder für sich zu beantworten hat.

(Also das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung.)

Mir gehts nur darum: Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 II BGB kann gem. § 311 II Nr. 1 BGB mit Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründet werden.
Dazu ist mind. eine Kommunikatonsaufnahme erforderlich. Die haben wir ja in diesem Fall. Jetzt kann aber nicht jedes oberflächliche Verhandeln über das eventuelle Zustandekommen eines Vertrages ein SV begründen. Werden die Verhandlungen aber konreter, wie auch in diesem Fall, wo Datum, Location, Preis für die Beleuchtung, etc. ausgemacht wurden und liegt nach der Verkehrssitte ein Vertragsschluss unmittelbar bevor und macht ein Vertragspartner daraufhin Aufwendungen im Rahmen des Vertragszwecks, dann kann er diese geltend machen, wenn er im guten Glauben war. Wie man in dem Post lesen kann, haben die Verhandlungen am 01.06.06 begonnen. Die Party sollte am 19.07.06 stattfinden. Die Intensivierung der Verhandlungen war dann am 16.06.06 (konkretes Angebot über den Preis des Mischpultes, etc.). Der Zeitpunkt der Absage ist leider nicht vermerkt. Sie muss aber irgendwann nach dem 21.06.05 erfolgt worden sein. Laut Verkehssitte ist eine Vorbereitungszeit von 2 Monatan üblich. Wenn bis zum 21.06.06 der Termin noch nicht abgesagt wurde, dann musste der Clubbestizer damit rechnen, dass die Planung der Party bereits in einem intensiveren Stadium betrieben wird und das evt. auch Aufwendungen getätigt wurden. Der Thredersteller durfte die Flyer im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages bereits drucken lassen, weil die Verhadlungen bereits sehr weit fortgeschritten waren und weil eine solch kurzfristige Absage nach der Verkehrssitte absolut unüblich ist (weil Planungszeit von 2 Monaten notwendig). Die Flyer sind absolut im Rahmen des Vertragszwecks, denn ohne die Party sind sie absolut wertlos. Die Kosten kann er auf jeden Fall geltend machen. Mit den Platten sieht es wohl schwieriger aus. Zum einem sind sie ohne die Party noch genauso viel wert, zum anderen dürte ein Teil der Kaufmotivation auch der private Gebaruch sein. Aber bei der Masse (für 1000€) dürfte auch eine wirtschaltliche Motivation eine Rollte gespielt haben: Man investiert in gute Musik der Veranstaltung, damit man danach durch Eintritt ect. die Kosten wieder rein bekommt. Deshalt könnte ein Teil der Kosten auch geltend gemacht werden.

So ich bin raus.
 
dj blacksmith schrieb:
d.h ich hab fr. oder sa. jetzt die chance mich dort zu beweisen.



@ misterb. ähm der resident dj aus der Skyline ist auch der geschäftsführer von der skyline und verwaltet auch weiteres.
LG

Milan


Und? Wie wars? Oder wurde kurzfristig umgeplant?


Der Typ ist für die DJ's zuständig und noch für viele Planungstechnische Dinge, aber ich sag zu 80% immernoch, dass das nicht der Geschäftsführer ist. Ich wüsste zumindest nicht, dass es da ne Änderung gab. Aber ist ja auch egal, T.M. ist im Stubu schon irgendwie die linke Hand vom Chef.
Aber bei über 100 Mitarbeitern kann man da schonmal durcheinander kommen;)
 
hallo, danke erstmal fuer eure ganzen bemuehungen... heute ist der eigentliche termin von "meiner" abgesagten veranstaltung... ich aergere mich ziemlich, da fast ganz bremen diesen laden aufsuchen wird und die meisten denken immernoch das das unsere party ist und das wir da auflegen.. ist ja klar das man so kurzfristig nicht allen leuten die beschissene nachricht uebermitteln kann, dass der termin aus commerziellen gruenden vom stubu uebernommen wird.. naja alles *******e und auch schade... ich bin ja mal gespannt was er uns fuer eine entschaedigung beim naechsten termin vorschlaegt..

lg milan
 
smallville schrieb:
Ob man vor Gericht geht oder nicht ist eine Frage die jeder für sich zu beantworten hat.

(Also das ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine Meinung.)

Mir gehts nur darum: Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 II BGB kann gem. § 311 II Nr. 1 BGB mit Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründet werden.
Dazu ist mind. eine Kommunikatonsaufnahme erforderlich. Die haben wir ja in diesem Fall. Jetzt kann aber nicht jedes oberflächliche Verhandeln über das eventuelle Zustandekommen eines Vertrages ein SV begründen. Werden die Verhandlungen aber konreter, wie auch in diesem Fall, wo Datum, Location, Preis für die Beleuchtung, etc. ausgemacht wurden und liegt nach der Verkehrssitte ein Vertragsschluss unmittelbar bevor und macht ein Vertragspartner daraufhin Aufwendungen im Rahmen des Vertragszwecks, dann kann er diese geltend machen, wenn er im guten Glauben war. Wie man in dem Post lesen kann, haben die Verhandlungen am 01.06.06 begonnen. Die Party sollte am 19.07.06 stattfinden. Die Intensivierung der Verhandlungen war dann am 16.06.06 (konkretes Angebot über den Preis des Mischpultes, etc.). Der Zeitpunkt der Absage ist leider nicht vermerkt. Sie muss aber irgendwann nach dem 21.06.05 erfolgt worden sein. Laut Verkehssitte ist eine Vorbereitungszeit von 2 Monatan üblich. Wenn bis zum 21.06.06 der Termin noch nicht abgesagt wurde, dann musste der Clubbestizer damit rechnen, dass die Planung der Party bereits in einem intensiveren Stadium betrieben wird und das evt. auch Aufwendungen getätigt wurden. Der Thredersteller durfte die Flyer im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages bereits drucken lassen, weil die Verhadlungen bereits sehr weit fortgeschritten waren und weil eine solch kurzfristige Absage nach der Verkehrssitte absolut unüblich ist (weil Planungszeit von 2 Monaten notwendig). Die Flyer sind absolut im Rahmen des Vertragszwecks, denn ohne die Party sind sie absolut wertlos. Die Kosten kann er auf jeden Fall geltend machen. Mit den Platten sieht es wohl schwieriger aus. Zum einem sind sie ohne die Party noch genauso viel wert, zum anderen dürte ein Teil der Kaufmotivation auch der private Gebaruch sein. Aber bei der Masse (für 1000€) dürfte auch eine wirtschaltliche Motivation eine Rollte gespielt haben: Man investiert in gute Musik der Veranstaltung, damit man danach durch Eintritt ect. die Kosten wieder rein bekommt. Deshalt könnte ein Teil der Kosten auch geltend gemacht werden.

So ich bin raus.



danke... du vertrittst genau meine meinung, ich hab aber bei dem gespraech den kuerzeren gezogen, da ich mir es nicht mit dem club und evtl. dadurch auch mit anderen clubs verscherzen wollte...

lg milan
 
dj blacksmith schrieb:
zudem hab ich das angebot bekommen beruflich dort anzufangen. d.h ich hab fr. oder sa. jetzt die chance mich dort zu beweisen.
Und was ist nun damit gewesen?
 
dj blacksmith schrieb:
ich bin ja mal gespannt was er uns fuer eine entschaedigung beim naechsten termin vorschlaegt..

lg milan


Ich dachte es wär alles abgesprochen???

Junge du bist leichtgläubig. Dein erster Versuch sowas zu machen, Oder?

Du hast dich vertrösten lassen und jetzt ist der Termin da und du wirst rückwirkend sowieso nichts mehr drehen können, wenn dir sein Angebot nicht gefällt.

Und wie war dein Probeabend?

P.S.: Nimms mir nicht übel, aber ich glaube nicht, dass halb Bremen wegen dir (euch) heut im Stubu sein wird. Es werden die selben Leute wie immer da sein. Wozu deine Leute zufällig wohl auch gehören.;)
 
Zuletzt bearbeitet:
ähm ich hatte so kurzfristig keine lust da das letzte weekend aufzulegen,zudem hatte ich irgendwie fr. das gefühl beim üben alles verlernt zu haben also n riiichtig beschis*sener tag um aufzulegen.. und deswegen wird das auf diesen fr. oder sa oder nächsten verlegt..ich will auch nichts überstürzen dennoch werde ich euch auf dem laufenden halten :)

Grüße milan
 
misterb schrieb:
Ich dachte es wär alles abgesprochen???

Junge du bist leichtgläubig. Dein erster Versuch sowas zu machen, Oder?

Du hast dich vertrösten lassen und jetzt ist der Termin da und du wirst rückwirkend sowieso nichts mehr drehen können, wenn dir sein Angebot nicht gefällt.

Und wie war dein Probeabend?

P.S.: Nimms mir nicht übel, aber ich glaube nicht, dass halb Bremen wegen dir (euch) heut im Stubu sein wird. Es werden die selben Leute wie immer da sein. Wozu deine Leute zufällig wohl auch gehören.;)

Muss ich unterschreiben, lass dich auf keinen Fall mit mündlichen Zusagen abspeisen, es sei denn, du kannst keinen Vertrag annehmen (sei es weil in deiner Zivizeit keinen zusätzlichen Tätigkeiten erlaubt sind, ist bei mir im Moment der Fall) und es ist so die einzige Möglichkeit.
In der Branche wird jeder auf den letzten Cent ausgenutzt um die eigenen Kassen klingeln zu lassen, selbst bei einem "Probeabend" würde ich nicht ohne Bezahlung und(oder) Vertrag zusagen.
Jeder, der gut genug ist, bekommt irgendwann mal seine Chance, vor den richtigen Leuten seine richtige Philosophie der Musik zu präsentieren. Prostituieren um zu Gefallen und um zu Arbeiten kann sich jeder, es sind die Leute, die es nicht machen, die überleben und glücklich sind.

Da ich als Stufensprecher viel mit Rechtskram zu tun hatte und irgendwelche Dösbaddel auf einmal jemanden engagiert haben, den keiner brauchte. Dann haben wir diese Person dann, trotz seiner verständlichen Misgunst dem "Versprechensbruch" gegenüber, darauf aufmerksam gemacht, dass wir sie nicht brauchen und ohne Vertrag hatte sie nichts mehr in der Hand. Bei Geld hört Freundschaft auf, ich wurde auch von einem sehr guten Freund um eine Menge Geld für meinen Einsatz auf einer Privatparty beschissen, da sie auf einmal nur noch 30% zahlen wollten vom vereinbarten. Daraus gelernt : Nie wieder ohne Vertrag oder zumindest etwas Schriftliches mit Unterschrift.
 
RubyDub schrieb:
Muss ich unterschreiben, lass dich auf keinen Fall mit mündlichen Zusagen abspeisen, es sei denn, du kannst keinen Vertrag annehmen (sei es weil in deiner Zivizeit keinen zusätzlichen Tätigkeiten erlaubt sind, ist bei mir im Moment der Fall) und es ist so die einzige Möglichkeit.
In der Branche wird jeder auf den letzten Cent ausgenutzt um die eigenen Kassen klingeln zu lassen, selbst bei einem "Probeabend" würde ich nicht ohne Bezahlung und(oder) Vertrag zusagen.
Jeder, der gut genug ist, bekommt irgendwann mal seine Chance, vor den richtigen Leuten seine richtige Philosophie der Musik zu präsentieren. Prostituieren um zu Gefallen und um zu Arbeiten kann sich jeder, es sind die Leute, die es nicht machen, die überleben und glücklich sind.

Da ich als Stufensprecher viel mit Rechtskram zu tun hatte und irgendwelche Dösbaddel auf einmal jemanden engagiert haben, den keiner brauchte. Dann haben wir diese Person dann, trotz seiner verständlichen Misgunst dem "Versprechensbruch" gegenüber, darauf aufmerksam gemacht, dass wir sie nicht brauchen und ohne Vertrag hatte sie nichts mehr in der Hand. Bei Geld hört Freundschaft auf, ich wurde auch von einem sehr guten Freund um eine Menge Geld für meinen Einsatz auf einer Privatparty beschissen, da sie auf einmal nur noch 30% zahlen wollten vom vereinbarten. Daraus gelernt : Nie wieder ohne Vertrag oder zumindest etwas Schriftliches mit Unterschrift.

trotzdem denke ich das ich den probeabend (probestunde) mir nicht bezahlen lasse.. was für ein vertrag ? welche klausen/absprachen soll dieser enthalten?
gibt es für solche fälle auch einen extra vorgefertigten vertrag ?
danke
LG Milan
 
Ja. Das Zauberwort heißt: Dienstleistungsvertrag
Kannst ja mal schaune ob es da Musterverträge gibt.
Ansonsten zum Arbeitsrechtler gehen und einen machen lassen.
 

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