@TJM
ZITAT:
PS: Wer behauptet denn, dass der Fall "legal" ist. (Komische Formulierung)
KEINER behauptet das, denn er ist es nicht.
Alleine durch das NICHT abführen von Steuer- und Sozialabgaben, egal wie hoch die Lohnhöhe ist, befinden sich der Fall in der Illegalen Zone, danke für das Gespräch.........
So viel dazu:
Legalität (lat. lex, legis, legalitas: Gesetz): Gesetzmäßigkeit; Bindung der Staatsbürger und der Staatsgewalt an geltendes Recht.
Gesetzmäßigkeit, die in Übereinstimmung staatlichen oder privaten Handelns mit dem geltenden positiven Recht (Verfassung, Gesetze, sonstige Rechtsvorschriften) besteht. Die Bindung aller staatlichen Gewalt an das geltende Recht ist wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates.
So handelt jemand am Rande der Legalität, dessen Aktionen gerade noch durch das Gesetz gedeckt sind, sich aber bereits in Richtung Kriminalität bewegen.
Legalitätsprinzip: Im Strafverfahren der Grundsatz, dass die Strafverfolgungsbehörde bei Verdacht einer Straftat von Amts wegen (auch ohne Anzeige oder Antrag) zu ermitteln hat.
Das Gegenteil von Legalität ist Illegalität.
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Deutsche Sprache:
Der vorliegende Fall ist übrigens nach DEUTSCHEM Recht, von Anfang an nicht legal, und ganz leicht zu beweisen......
ZITAT:
"Komische Formulierung"
...dazu fällt mir dann nichts ein..........
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ZITAT:
Anklage: Ich habe nicht gesagt, dass es nicht zur Anklage kommt, sondern das die Anklage nicht ausreicht
Doch hast du
ZITAT:
"Beide können einander nichts beweisen, also bleibt der Angeklagte von der Klage befreit"
Das wiederspricht sich, sollte der Richter dann WÄHREND der VERHANDLUNG die Klage abweisen, kam es definitiv zur ANKLAGE nur ohne URTEIL.
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ZITAT:
"Im Zweifelsfalle für den Angeklagten" heisst genau was ich gesagt habe: Mangels Beweisen kann der Richter kein Urteil GEGEN den Angeklagten fällen.
mein Freund, wir sind hier nicht in einem Mordprozess, sondern hier geht es um Arbeitsrecht. Und bisweilen unterscheidet sich das STRAFRECHT doch erheblich vom ARBEITSRECHT.
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ZITAT:
"Und in diesem Falle sind die Beweise ziemlich mangelhaft!!!! Oder wo siehst du, abgesehen von den Partygästen, eindeutige Beweise??? (keine schriftlichen Beweismittel (Vertrag, Flyer etc.)). Wie will er also die Arbeitsvorgänge beweisen?"
Du beantwortest dir deine Frage gerade ein wenig selbst:
Wenn er im Detail die Arbeitsvorgänge genau beschreibt, wo stand die Leiter, das Werkzeug, wie kam er rein, welche Uhrzeit, was hat er genau gemacht, z.b. eine Lampe unter der Theke angebracht, kann der Richter den Vorgang nachvollziehen. Ein Aussenstehender konnte nämlich nicht wissen, das die Lampe nur mit zwei statt mit drei Schrauben befestigt wurde. Und genau so hängt sie auch noch unter der Theke. Und da er täglich mehrere Arbeitsvorgänge absolviert hat, kann er auch noch mehr Details erzählen - die nur jemand Wissen kann der die Arbeitsvorgänge auch ausgeführt hat. Und immer muss der Herr Arbeitgeber das Gegenteil beweisen. Mein Gott muss der Richter blöd und blind sein......., das betr. die "Nebentätigkeiten"
Zum auflegen:
ZITAT:
"Oder wo siehst du, abgesehen von den Partygästen, eindeutige Beweise???"
...da muss dir recht geben, die Aussage von 400 Partygästen, die alle Aussagen könnten, wird vor Gericht kaum Gewicht haben, und der Richter wird diese ignorieren müssen......, es könnten ja alle Falsch aussagen.
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ZITAT:
"Bezüglich Lohn: Also gehst du davon aus, dass wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber einklagt, dass er den Lohn nicht ausgezahlt hat, automatisch Recht erhält, wenn der Arbeitgeber nicht das Gegenteil beweisen könnte? Die Beweislast liegt IMMER beim Kläger, das war und ist und bleibt so...!!! (Auch in Deutschland)"
Erst mal: es heist nicht einklagt, sondern anklagt, eingeklagt wird der Lohn.
Zweitens: wer richtig liest......
Auszahlungen von Lohn, welche in Bar entrichtet werden, sind nicht vom Arbeitnehmer zu beweisen, sondern vom Arbeitgeber, wäre ja noch schöner.
Da könnte ja jeder Arbeitgeber behaupten "Habe ich bezahlt", und der Arbeitnehmer muss das Gegenteil beweisen.
....und jetzt höre bitte auf zu Verbessern, wenn du es nicht besser machst.
In diesem konkretem Fall, bin ich mir sicher, dass hier der Arbeitnehmer klar im Vorteil ist. Es handelt sich hier nicht um 1-2 Arbeitstage, sondern um einen längeren Zeitraum. Da muß der Arbeitgeber aber viel lügen um das alles zu leugnen, so das sich sogar die Götter abwenden.
sven