Unbezahlte Gagen

psuave

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Vinyl Junkie
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Servus Leutz!

Wer hat hier Ahnung von meiner Rechtslage?
Habe letztes Jahr als Resident fast ein ganzes Jahr in einem Club aufgelegt. Und darüberhinaus noch bei etlichen Renovierungsarbeiten gearbeitet. Eigentlich sollte das alles über meine Lohnsteuerkarte laufen, ist aber immer von den Chefs hinausgezögert worden. Mein Geld habe ich nur zum Teil erhalten. Dann gab es eine Auseinandersetzung und ich bin gegangen.

Neuer Laden seitdem und alles ist grün. Nun will ich aber
a) das restliche Geld.
b) ich würd' den gern eins auswischen...

Gibt es da legale Wege? Ich habe kein Gewerbe derzeitig.
 
legale Wege kannst Du nur gehen, wenn Du etwas schriftliches in der Hand hast, um nachzuweisen, dass Du an diesen Abenden aufgelegt hast und zusätzlich natürlich Deine Kontoauszüge, was überwiesen wurde.

Wenn das ganze nur cash bar auf die Hand ging, kannste auch nachträglich nichts mehr nachweisen.

Belege und schriftliche Zusagen sind da schon sehr wichtig.
 
Wenns über Lohnsteuerkarte gehen sollte, dann müsste es doch auch einen Arbeitsvertrag geben. In dem Fall könntest Du ihn übers Arbeitsgericht verklagen.
 
marvis schrieb:
Wenns über Lohnsteuerkarte gehen sollte, dann müsste es doch auch einen Arbeitsvertrag geben. In dem Fall könntest Du ihn übers Arbeitsgericht verklagen.
Genau damit haben sie mich immer hingehalten. naja schade.
 
psuave schrieb:
Genau damit haben sie mich immer hingehalten. naja schade.

Aus solchen Fehlern lernt man, wenn sich nächstesmal abzeichnet, dass du länger in einem Club angestellt bist würde ich nen Arbeitsvertrag verlangen, oder halt sowas wie eine Abrechnung deiner Tätigkeiten nach jedem Arbeitstag. :(
 
mal ne Frage vorweg:
haste mal lieb nach deiner Kohle gefragt?
ich kann mir net vorstellen dass der Clubbesitzer echt so dreist ist, und dich nicht bezahlt...
 
Es ist einfach was kompliziertes, es auszuführen, deshalb hatte ich nur eine Grundfrage. Peinlich ist es, dass ich halt nie nachgehakt habe. Was Bargeld hat mich halt weichgemacht.

Glaub mir, viele Veranstalter sind schlimmer als Haifische. Oft genug Trouble gehabt, und oft genug rechtzeitig abgedüst. Doch, da ich noch nie einen derartigen Resident-Job vorher hatte, war ich etwas blauäugig. Bei Veranstaltungen haben immer Booker, bzw. ich selber, dass mit der Gage korrekt abgeklärt. Naja...

Tipp an alle Noobs: Nie was OHNE Papierkram machen, und wenn's sogar dein bester Kumpel is...
 
psuave schrieb:
Tipp an alle Noobs: Nie was OHNE Papierkram machen, und wenn's sogar dein bester Kumpel is...

Wohl insbesondere wenn´s en Kumpel ist, damit es keine Missverständnisse gibt. !!

Hatte auch schonmal mit so ´nem Schmarotzerclubbesitzer zu tun, der hatte erst an einem Abend schon rumgeweint und diskuttiert, als er mich bezahlen sollte und nachdem er mich dann am ANfang eines anderen Abends hingehalten hat und mir als ausgewichen ist - bin ich abgezischt ... Zum Glück - 2 Wochen später hat er den Laden "stehen" lassen und is abgezischt - wer weiß wohin.

Zum Fazit:

Entweder was schriftlich Fixiertes oder die Asche spätestens direkt abends nachem auflegen. Die Zahlungsmoral sinkt halt einfach :confused:
 
Hm... ehrlich gesagt wäre ich mir da nicht so sicher!

Wie immer, ich kann die Rechtslage nur aus der Sicht des Schweizer Recht wiedergeben!

Da du kein Arbeitsvertrag unterschrieben hast, wäre es wohl nach Schweizer Recht ein Auftrag, welcher auch konkludent sein darf. Es gibt keine Formvorschrift für einen solchen Vertrag, was soviel heisst, dass du einen mündlichen Innominatvertrag abgeschlossen hast.
Aus dem ergibt sich grundsätzlich eine rechtliche Verpflichtung deines AUFTRAGGEBERS(nicht Arbeitgebers)! Das Problem ist, dass du wahrscheinlich nicht eindeutig nachweisen kannst, wieviel Geld er dir schuldet?!?!? Oder war bei den Verhandlungen wegen Auftragsentschädigung (Lohn) sonst noch wer anwesend?

Um welchen Betrag würde es sich denn in etwa handeln? 500Euro? 1000Euro? 5000Euro? Den Kontoauszug mit der eingegangenen Lohnsumme hast du aber noch??????(Sonst hast eh keine Chance!)

Bist du ohne Kündigung zurückgetreten? Einfach aus dem Laden rausgewandert ohne Worte?

Papierkram: Ist immer besser wenn man einen Vertrag in der Hand hat, grundsätzlich gilt das Recht aber genauso, wenn auch nichts schriftliches vorhanden ist. Einzig die Beweiskraft reicht oftmals nicht aus...

@mando
Lohn sowie Auftritte kann man auch mündlich(Zeugen) nachweisen. Einzig für die Kontoauszüge braucht es schriftliche Belege!

Lg Tobi
 
Sorry, hab völlig überlesen, das du das Geld bar bekommen hast! So siehts logischerweise schlecht aus...!

Tut mir leid, hätte im Vornherein besser lesen sollen...!!!

Lg Tobi
 
Danke TMJ! Die Sache ist, außer auf Flyern (mein Alias) und mehreren Zeugen, dass ich da regelmäßig 4-7h gearbeitet habe, gibt es keine belegbaren Fakten. Das Geld, was ich z.T. erhalten habe, habe ich NICHT quitiert. Es ist auch nix auf's Konto überwiesen worden. Da ich mehrere Monate (knapp ein Jahr) dort gearbeitet habe, summiert sich die Zahl des Geldes was sie mir schulden, auf etwas im vierstelligen Bereich. Vorallem bei einer geringfügigen Beschäftigung, keine Ahnung wie da halt die Rechtslage aussieht, ich werd mir erst die kommenden Wochen darum einen Kopf machen.
 
TMJ schrieb:
Sorry, hab völlig überlesen, das du das Geld bar bekommen hast! So siehts logischerweise schlecht aus...!

Tut mir leid, hätte im Vornherein besser lesen sollen...!!!

Lg Tobi
Trotzdem "Danke!"
 
Keine Ursache, leider hats ja nichts gebracht!

Flyer, Zeugenaussagen würden reichen! Das problem liegt einzig und allein darin, dass du das erhaltene Geld nicht nachweisen kannst und auch keinen Beweise für den Umfang des Lohnes hast. Kann demnach auch nicht mehr sagen als meine Vorredner! :rolleyes:

Lg Tobi
 
andererseits kann aber auch der Clubbesitzer nicht nachweisen dass er dich bezahlt hat. Ausserdem würde ich sowas ehrlich gesagt Steuerhinterziehung nennen...
 
^^ point, aber das ist schon wieder harter Tobak, auf den ich erst im schlimmsten Falle zurückgreifen würde...
 
@Blaxtar

Im Zweifelsfalle für den Angeklagten. Soll heissen: Beide können einander nichts beweisen, also bleibt der Angeklagte von der Klage befreit!

Lg Tobi
 
Schlass schrieb:
Wie soll ich das denn jetzt verstehen... :mad:

Da sich psuave offensichtlich nicht klar genug ausgedrückt hat:
psuave schrieb:
Tipp an alle Noobs: Nie was OHNE Papierkram machen, und wenn's sogar dein bester Kumpel is...

"Tipp an alle Noobs:" = Hinweis darauf, dass der folgende Text als hilfreiche Lektüre für alle Leser, die der Gruppe "Noob"* angehören, gedacht ist.

"Nie was OHNE Papierkram machen," = Hinweis darauf, jegliche Aktivitäten im interagierenden Gastro- und Entertainment-Gewerbe (wozu hinlänglich auch die Tätigkeit eines Discjockeys zählt), ausnahmslos schriftlich zu fixieren.

"und wenn's sogar dein bester Kumpel is..." = Warnung davor, den vorherigen Hinweis im Umgang mit vertrauten Personen (auch bekannt als "Freunde", "Bekannte", "Verwandte", "meine Gang", "mein Block" u. v. m.) zu unterschätzen. Bekanntermaßen hört bei Geld und Arbeit die Freundschaft auf.

*Noob: ugs. für "Neuling" oder "Anfänger". Vgl. auch "Neuhupe", "Newbie", auf keinen Fall verwechseln mit "Troll"...
 
Hallo,

irgendwie reden hier alle mit, scheinen aber keine Ahnung von Arbeitsrecht zu haben.

1. mit Vollzug einer Leistung, welche im beiderseitigen Einverständnis ausgeführt wird, kann/ist, ohne das eine schriftliche Fixierung vorliegt, ein mündlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen.

2. ein mündlicher Vertrag unterliegt den gesetzlichen Reglungen, insofern keine anderen Vertragsbestandteile anderweitig reguliert werden. z.B. Arbeitszeit=Öffnungszeit der Location.

3. mit Abgabe der Lohnsteuerkarte (muss noch nicht mal sein) und dem regelmäßigen aufnehmen der Arbeit, besteht ein Arbeitsverhältnis. Ob dies nun schriftlich niedergelegt ist oder nicht, ist egal. Ein Arbeitsvertrag in Schriftform ist keine gesetzliche Verpflichtung, er dient der Reglung und der Sicherheit.

Zu deinem Problem:
Du bist hier als Arbeitnehmer im Recht, zumal du neben deiner Tätigkeit als DJ scheinbar auch als "Alleskönner" eingesetzt wurdest. Das du regelmäßig Gelder bezogen hast, ob in Bar oder nicht, unterstützt die These des Arbeitsverhältnisses. Die Barauszahlungen sind selbstverständlich zulässig, sollten allerdings protokolliert werden, geschieht dieses nicht so muss der Arbeitgeber über die monatliche "Lohnabrechnung", die Vorauszahlungen aufführen. Aber es gab ja wohl keine Lohnabrechnung, somit ist das ganze, wenn du nicht klagst, ein klarer Fall von Schwarzarbeit. Denn weder dein Arbeitgeber, noch du als Arbeitnehmer haben ihre Pflicht erfüllt, Sozialabgaben und Steuern abzuführen. Dieses wird beiden zur Last gelegt!!

Als Arbeitnehmer musst du nun vor Gericht klagen, nur so kannst du deine "Unschuld" beweisen, wie z.b. das nicht abführen der Sozialabgaben ohne dein Wissen.
Die Beweisführung über die Auszahlungen von Geldern, unterliegt ganz klar deinen Arbeitgeber. Wie kann man Gelder auszahlen, ohne sich den Empfang quittieren zu lassen, eher unüblich.
Als Arbeitnehmer hast du auf jeden Fall mehr Rechte, als mein Vorredner hier glauben.

Aber mal Klartext, dass Gericht wird auch fragen warum nicht schon viel früher auf diese "Umstände" hingewiesen wurde, warum du erst jetzt deinen Unmut ausdrückst. Kann es sein das du mit den bisherigen Bedingungen einverstanden warst, und das ganze somit als Schwarzarbeit zu definieren ist. Denn nach einem Monat wird schnell klar, ob dein Arbeitnehmer rechtens handelt, Lohnabrechnung, Anmeldung bei der Krankenkasse, Abgaben - all das muss er bei einem Arbeitsverhältnis führen, und dir zugänglich machen.
Spätestens da merkst du, dass etwas nicht stimmt, es seihe denn du akzeptierst diese "komischen" Umstände, dies ist hier geschehen.
Mitschuldig bist du auf jeden Fall, aber wenn es hart auf hart kommt, stehen die Karten für deinen Arbeitgeber schlechter.
Wenn er Pech hat wird er nach einem Gerichtstermin geprüft, und wenn noch mehr solcher "Fälle" auftauchen kann er mit Anzeige zu machen, du wirst evtl. sogar Recht bekommen.

Aber das wird ein langer Weg, und da bleibt kein Platz für Freundschaft oder weitere Kontakte zu jenem. Du bekommst dein Geld mit Ärger, er bekommt Ärger und verliert Geld.

Doch halt, befriedigt das deine Rachegefühle, oder nimmst du das lieber zum Anlass was gelernt zu haben. Ich plädiere auf das zweite, bleib Cool - du wusstest was da läuft, hast ja gesagt, und den kürzeren gezogen. Aber nun den Vorteil, dass dir das so nicht noch mal passiert, und dein Arbeitgeber wird das bekommen was er beim lieben Gott bestellt hat - glaube mir.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Johnny schrieb:
Da sich psuave offensichtlich nicht klar genug ausgedrückt hat:

Doch hat er... war eine persönliche Geschichte. Danke für Deine Mühe,
mir einen Einführungskurs in gebräuchlichen Abkürzungen zu geben...
waren leider Perlen vor die Säue ;-)
 
Danke Sven! Hab mir deine Antwort zur Brust genommen, ist auf jeden Fall eher in meinem Sinne, eher werd ich jetzt etwas den Ball flachhalten, und schauen was so passiert. Mein Lehrgeld ist auf jeden Fall gezahlt, nur es könnte sein, dass ich in naher Zukunft, trotzdem dagegen vorgehen werden. Mal schauen.

Über weiteres werd ich dann berichten. Nicht böse sein, aber aus div. Gründen kann ich mich nicht mehr zu diesem Thema äußern.
Gruss!
 
also ich hab einen ähnlichen fall, indem mir ein veranstalter meine gage nicht gezahlt hat. es gab eine mündliche absprache über die höhe der gage, weil man sich halt schon länger kannte und auch mal befreundet war. ich hab ihm dann ne rechnung geschrieben, danach 2 mahnungen und er hat nicht bezahlt, obwohl flyer, sogar mit meinem foto drauf, und hunderte zeugen existieren. ich hab das ganze also nun an ein mahngericht weitergeleitet, die ihm nun eine letzte frist gelegt hatten. er nahm dann sein recht in kauf widerspruch einzulegen und behauptete dreist, es hat nie einen vertrag gegeben habe o_O
das mahngericht sagte mir dann, das wir zwar anhand der flyer und der zeugen beweisen können, das ich gespielt habe, aber vor gericht immer die höhe der gage als streitpunkt stehen bleiben würde. ich durfte dann im endeffekt nochmal 45EUR ans mahngericht blechen...

nun ist ein jahr vergangen und ich hab n neuen anwalt. dieser sagte mir, das das gericht in solch einem fall einen landesweiten durchschnitt von dj-gagen als maßstab nimmt. wir gehen also nochmal vor gericht und schweigen erstmal über die höhe der gage...wahscheinlich bekomme ich sogar mehr als ursprünglich vereinbart :D

fakt ist, das solche leute damit nicht durchkommen, wenn man bescheid weiss.
deshalb poste ich das hier jetzt auch. ;)
 
Thx S-tek! Also, halt mich doch bitte auf dem laufenden, was das Thema angeht. Wenn dein Anwalt fit ist, nehm ich ihn gerne ggfls. in Anspruch. Ich brauch halt einen, der noch asozialer ist, als manch so ein "Besitzer" wenn du weißt was ich mein *grins*
 
@sven.man

Wie weiter vorne zu lesen ist, gab ich dieselbe Antwort.

Fakt ist, dass er im Recht liegt(haben die meisten hier auch so beantwortet). Er kann dieses Recht aber nicht(nur sehr schwer) beweisen. Das haben wir schon auf Seite 1 dieses Threads festgestellt.

@s.tek

Ich hoffe es geht gut für dich aus, aber etwas scheint mir komisch:
Angenommen, ein absoluter Noob hat seinen ersten Auftritt und man macht ne Gage von 70Euro ab. Die Durchschnittsgage liegt aber bei 900Euro, da eben gerade noch Sven Väth oftmals im Club nebenan spielt und dadurch die Durchschnittsgage nach oben getrieben wird, wäre das ungerechtfertigte Bereicherung, was wiederum widerrechtlich wäre.

Ich würde mich mit dem Gedanken erst anfreunden, wenn es konkret wird.

Lg Tobi
 
Zuletzt bearbeitet:
TMJ schrieb:
Angenommen, ein absoluter Noob hat seinen ersten Auftritt und man macht ne Gage von 70Euro ab. Die Durchschnittsgage liegt aber bei 900Euro, da eben gerade noch Sven Väth oftmals im Club nebenan spielt und dadurch die Durchschnittsgage nach oben getrieben wird, wäre das ungerechtfertigte Bereicherung, was wiederum widerrechtlich wäre.

Tja, da sollte der Clubbetreiber zusehen dass er die 70 Euro auch zahlt, dann stellt sich die Frage gar nicht.
Außerdem hat s-tek von einem landesweiten Schnitt gesprochen, nicht vom Bezirksschnitt..
 

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