Hallo,
irgendwie reden hier alle mit, scheinen aber keine Ahnung von Arbeitsrecht zu haben.
1. mit Vollzug einer Leistung, welche im beiderseitigen Einverständnis ausgeführt wird, kann/ist, ohne das eine schriftliche Fixierung vorliegt, ein mündlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen.
2. ein mündlicher Vertrag unterliegt den gesetzlichen Reglungen, insofern keine anderen Vertragsbestandteile anderweitig reguliert werden. z.B. Arbeitszeit=Öffnungszeit der Location.
3. mit Abgabe der Lohnsteuerkarte (muss noch nicht mal sein) und dem regelmäßigen aufnehmen der Arbeit, besteht ein Arbeitsverhältnis. Ob dies nun schriftlich niedergelegt ist oder nicht, ist egal. Ein Arbeitsvertrag in Schriftform ist keine gesetzliche Verpflichtung, er dient der Reglung und der Sicherheit.
Zu deinem Problem:
Du bist hier als Arbeitnehmer im Recht, zumal du neben deiner Tätigkeit als DJ scheinbar auch als "Alleskönner" eingesetzt wurdest. Das du regelmäßig Gelder bezogen hast, ob in Bar oder nicht, unterstützt die These des Arbeitsverhältnisses. Die Barauszahlungen sind selbstverständlich zulässig, sollten allerdings protokolliert werden, geschieht dieses nicht so muss der Arbeitgeber über die monatliche "Lohnabrechnung", die Vorauszahlungen aufführen. Aber es gab ja wohl keine Lohnabrechnung, somit ist das ganze, wenn du nicht klagst, ein klarer Fall von Schwarzarbeit. Denn weder dein Arbeitgeber, noch du als Arbeitnehmer haben ihre Pflicht erfüllt, Sozialabgaben und Steuern abzuführen. Dieses wird beiden zur Last gelegt!!
Als Arbeitnehmer musst du nun vor Gericht klagen, nur so kannst du deine "Unschuld" beweisen, wie z.b. das nicht abführen der Sozialabgaben ohne dein Wissen.
Die Beweisführung über die Auszahlungen von Geldern, unterliegt ganz klar deinen Arbeitgeber. Wie kann man Gelder auszahlen, ohne sich den Empfang quittieren zu lassen, eher unüblich.
Als Arbeitnehmer hast du auf jeden Fall mehr Rechte, als mein Vorredner hier glauben.
Aber mal Klartext, dass Gericht wird auch fragen warum nicht schon viel früher auf diese "Umstände" hingewiesen wurde, warum du erst jetzt deinen Unmut ausdrückst. Kann es sein das du mit den bisherigen Bedingungen einverstanden warst, und das ganze somit als Schwarzarbeit zu definieren ist. Denn nach einem Monat wird schnell klar, ob dein Arbeitnehmer rechtens handelt, Lohnabrechnung, Anmeldung bei der Krankenkasse, Abgaben - all das muss er bei einem Arbeitsverhältnis führen, und dir zugänglich machen.
Spätestens da merkst du, dass etwas nicht stimmt, es seihe denn du akzeptierst diese "komischen" Umstände, dies ist hier geschehen.
Mitschuldig bist du auf jeden Fall, aber wenn es hart auf hart kommt, stehen die Karten für deinen Arbeitgeber schlechter.
Wenn er Pech hat wird er nach einem Gerichtstermin geprüft, und wenn noch mehr solcher "Fälle" auftauchen kann er mit Anzeige zu machen, du wirst evtl. sogar Recht bekommen.
Aber das wird ein langer Weg, und da bleibt kein Platz für Freundschaft oder weitere Kontakte zu jenem. Du bekommst dein Geld mit Ärger, er bekommt Ärger und verliert Geld.
Doch halt, befriedigt das deine Rachegefühle, oder nimmst du das lieber zum Anlass was gelernt zu haben. Ich plädiere auf das zweite, bleib Cool - du wusstest was da läuft, hast ja gesagt, und den kürzeren gezogen. Aber nun den Vorteil, dass dir das so nicht noch mal passiert, und dein Arbeitgeber wird das bekommen was er beim lieben Gott bestellt hat - glaube mir.
Gruß