transportschaden oder verarschung?

alice d

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chillkröte
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hallo,

habe vor kurzem meinen alten turnie verkauft und versendet. jetzt hat mir der typ geschrieben und gesagt, dass der tonarm wohl durch den transport zwischen gewicht und lager gebrochen sei. er hat auch 2 fotos mitgeschickt (siehe unten). da ich den tt jedoch sehr sicher verpackt habe, kann ich mir beim besten willen nicht erklären, wie so ein bruch zustande kommen soll. erstens mal war der tonarm arretiert und zweitens noch die haube drüber. jetzt wollte ich mal wissen, ob es möglich ist, dass durch mangelhaften transport so eine art bruch zustande kommen kann oder der mich nur verarschen will und der defekte tonarm von seinem alten tt ist. ich habe ihm auf jeden fall erstmal gebeten, mir ein foto vom kompletten tt zu schicken, das gewicht kann ja von jedem beliebigen stammen.
danke für´s antworten.
 

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hast du versichert versendet?

dann kannste post/hermes/wenauchimmer dafür ranziehen.
bei solchen waren sowieso nur versichert versenden, weil porto eh der käufer zahlt. wenn er billigeres porto will, weiß er, dass er keine versandversicherung bekommt und ist im nachhinein aber selbst schuld.

generelles zum TT versand:

immer gewichte demontieren.
immer teller demontieren.
hauben nicht direkt aufliegend einpacken.
immer alles mit pufferpolstern dazwischen.

eben genau so, wie die hersteller die neuware auch verpacken. die verkaufen ja tausende von den teilen und wissen, wie soetwas verpackt sein muss.

ansonsten ganzes bild schicken lassen
 
Der Punkt ist, dass ihr beide keinen Beweis für eine "Schuld" des anderen habt.
Versicherter Versand wäre deshalb in diesem Fall auch für dich recht gnstig, denn damit wärst du aus dem Schneider, auch wenn ich satrk bezweifle, dass dieser Bruch durch den Versand passiert ist, wenn dann müssten wohl auch stärke Schäden an der Verpackung sichtabar gewesen sein.
 
Du bist so oder so aus dem Schneider!

Übergang der Gefahr:
Der Käufer übernimmt die Gefahr auf Beschädigung, sobald der Verkäufer die Ware an den Lieferanten übergeben hat. D.h. sobald du es zur Post gebracht hast und die es dort in Empfang genommen haben.

Ich gebe darauf keine Garantie, da ich mich mehrheitlich nur im Schweizer Recht auskenne, trotzdem denke ich, dass es so ist!

Lg Tobi

PS: Auf versicherten Versand muss der Käufer bestehen, da er dafür auch die Kosten tragen müsste
 
erstmal danke für´s antworten ihr beiden. zu danny kann ich sagen, dass ich den tt so verpackt habe, wie mir meine technics geliefert worden sind, also haube auch nicht direkt aufgelegt, sondern mit puffpolstern dazwischen und noch tausend styroporplatten. und moebius hat auch recht, denn solch ein schaden kann nur zustande kommen, wenn auch die außenverpackung total demoliert ist und dann hätte er das paket gar nicht erst annehmen dürfen. ich weiss nicht, inwieweit hermes dafür haftet, werde mich heute mal schlau machen. ansonsten bin ich rechtlich zu nix verpflichtet, da er mir den tt ohne jeglichen vertrag (hatte den tt erst bei ebay eingestellt und der typ hat mich per mail angeschrieben und mir angeboten, wenn ich den tt bei ebay rausnehme, ihn so zu kaufen) abgekauft hat.
bin aber trotzdem immernoch der meinung, dass der einen kaputten tt zuhause stehn hatte und jetzt einfach einen blöden gesucht hat, den er verarschen kann. aber nicht mit mir....

greetz alice d
 
Als du den TT zur Post gebaracht hast ... war da das Gewicht abmontiert oder drauf?
 
Hallo! Sowas ähnliches ist mir auch passiert. Nur, dass der Motor nicht mehr lief, zumindest hat das der Käufer so gesagt. Habe den TT per DHL versendet aber die haben keine Anstalten gemacht da irgendwas zu bezahlen.
Also hab ich den Plattenspieler zurückgenommen und das Geld erstattet um dem Käufer weiteren Stress zu ersparen. Als der TT angekommen ist, lief er wieder. :p

Was meint ihr, soll ich es nochmal versuchen? Diesmal vielleicht mit Hermes verschicken (versichert)? Gibt es irgendwie eine Möglichkeit zu zeigen, dass der TT läuft und keine Macken hat? Video drehen? Seriennummer mitfilmen?
Vielleicht hat ja jemand ne Idee. Ich will nicht, dass das gute Ding auf dem Dachboden rumliegt, ist immerhin noch so 150-170€ wert.

Ciao!

Vik
 
Wie gesagt, der Käufer kann dich garantiert nicht belangen! Im absolut besten Fall kann er auf die Post zurück greifen... aber wie DDD sagt, die Post kann sich immer irgendwie rausreden!

Die einzige Möglichkeit für den Käufer wäre zu argumentieren, dass nach gewöhnlichem Geschäftsgang die Ware(also der TT) sorgfältig in Einzelteilen verpackt gesendet werden sollte. Da ich das aber besonders beim Gebrauchtkauf ausschliesse, spielt das keine Rolle.

@Vitorio

Ich habe keine Ahnung, warum du den TT zurück genommen hast!?!?!? Sollte er einwandfrei funktioniert haben, als du in abgesandt hast, hat er kein Rückgriffsrecht auf dich!
Du musst auch keinen Film etc. drehen, denn, sollte es zu einem Gerichtsfall kommen, muss der Käufer beweisen dass er bereits bei dir nicht funktioniert hat. Frei nach dem Spruch:"Im Zweifelsfall für den Angeklagten!"

@all

Sorry Leute, ich versteh die Aufruhr hier nicht... solange ihr nicht als gutmütige, grosszügige, nette Menschen dastehen wollt, könnt ihr einfach eine Mail schicken, in dem etwas in dieser Art steht

Sehr geehrter Herr Muster

Es tut mir ausserordentlich leid, dass sie einen defekten Plattenspieler erhalten haben. Ich kann ihnen jedoch versichern, dass derselbe Plattenspieler bei mir funktioniert hat und ich ihn vor dem Versand nochmals getestet habe, ob auch tatsächlich alles einwandfrei funktioniert.
Da die Gefahr auf sie übertritt, sobald ich den Plattenspieler zum Versand aufgegeben habe (OR Art. 98 oder irgendso was, muss man halt nachschauen), haben sie kein Rückgriffsrecht (OR Art. 101). Sie können somit keine Rechte geltend machen.

Sollten sie weitere Fragen oder Anmerkungen haben, dürfen sie mich gerne kontaktieren.

Mit freundlichen Grüssen
blabla

PS: Natürlich gebe ich DDD Recht. Einen Film zu drehen mit dem Datum etc. ist sicherlich nie falsch. Damit ist man definitiv auf der sicheren Seite, sollte die andere Partei tatsächlich zu einem sehr guten Anwalt greifen. (Was ein normaler Mensch aber nicht tut, wenn er jemanden über den Tisch ziehen will)
 
TMJ schrieb:
Ich habe keine Ahnung, warum du den TT zurück genommen hast!?!?!? Sollte er einwandfrei funktioniert haben, als du in abgesandt hast, hat er kein Rückgriffsrecht auf dich!
Du musst auch keinen Film etc. drehen, denn, sollte es zu einem Gerichtsfall kommen, muss der Käufer beweisen dass er bereits bei dir nicht funktioniert hat. Frei nach dem Spruch:"Im Zweifelsfall für den Angeklagten!"

Jo, so ist das halt, wenn man keine Ahnung von der Sache hat. Zusätzlich war das ganze noch über den ebay account meiens Bruders abgewickelt. Ich wollte ihm nicht noch eine schlechte Bewertung einbrocken.

Naja, jetzt bin ich ja aufgeklärt und werds dann nochmal versuchen! Vielen Dank euch! :)

Vik
 
Das mit der Bewertung ist allerdings blöd...! Nein, ich kann's insofern schon verstehen, da du die rechtliche Situation anscheinend nicht kennst. Muss ja nicht jeder ein Hirsch in Recht sein. Ich bins auch nicht und sobald einer mit ein bisschen mehr Ahnung kommt, lass ich mich auch um den Finger wickeln.

Aber gerade bei Ebay gibt es auf Grund der rechtlichen Situation viele, die diese "Rechtslücken" ausnützen wollen und sich auf das Unwissen anderer "bereichern". In deinem Fall: erstmal bestellen und dann schauen was kommt. Zu 99,9% war bei deinem TT sicher alles in Ordnung, nur hat der Käufer gemerkt, dass es doch nicht das ist, was er gerne haben wollte.

Ich würd, besonders bei Ebay, immer kurz den Rat von jemandem einholen, der sich ein wenig damit auskennt.

Als ich meinen Jaytec von Elevator bekam, dachte ich auch zuerst: Denn schick ich sofort wieder zurück! :D

Lg Tobi
 

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