So ein Humbug.
Wenn ein DJ die Technik nutzt, weil er damit Musik macht, dann heist das noch lange nicht, dass er sich auch mit dem Versand dieser Technik auskennen muss.
"Können" heißt nicht: "ja sie haben!"
Auch diese lassen sich verändern.
Wieder so ein Unsinn:
Wenn ich ein Einwurfeinschreiben bekomme, ist es zwar zugestellt, es heißt aber nicht, dass ich es auch gelesen habe. Da kann man mir gar nichts. Da muss man mir erstmal beweisen, dass ich es gelesen habe. Das ist bei einer EMail ebenso. Ich bin nicht dazu verpflichtet, Briefe zu lesen. Ich bin auch nicht dazu verpflichtet, auf Anweisungen von einem Anwalt einzugehen. Wenn ich Post vom Anwalt bekomme und diese ungelesen weglege, dann passiert erstmal gar nichts. Da kann der Anwalt auch nichts machen.
So einen Fall hatte ich selber schon, der hat sich sieben Jahre hingezogen.
Lass mich raten, wieder Wissen aus Boulevardblättern und Fernsehzeitschriften? wie gesagt, grade eben über die Sache mit drei Volljuristen geredet, ich glaube die haben ein klein wenig mehr Ahnung als du mit deinem Halbwissen
gerne auch nochmal jeweils n kleines Statement...
a) "können" heißt aber nunmal auch nicht "haben keine", was ja genau deine Aussage war... mit "können" ist gemeint das sie generell die Möglichkeit haben als Beweismittel angesehen zu werden!
können schließt die Möglichkeit des positiven Ausgangs ein, "haben nicht" schließt es aus... merkst du was?
b) ok, man kann PDFs ändern... Acrobat Reader bietet die Möglichkeit die Datei zu schützen... wenn das dann umgangen wird kanns natürlich gefälscht werden... man kann aber ALLES fälschen und demnach dürfte nichts als Beweismittel anerkannt werden?!
c) schon wieder falsch... du hast zwar Recht damit, dass ein Anwalt nichts anderes als jede andere natürliche Person kann, keine weiteren Rechte etc. besitzt aber, und ich zitiere dir hier gerne den entsprechenden BGB-Paragraphen, ob du den Brief liest oder nicht ist rechtlich gesehn egal, man muss dir auch nicht nachweisen das du es gelesen hast, das ist purer Humbug und mehr als lachhaft. Zugestellt ist zugestellt, fertig. Stell dir vor dir wird gekündigt, du machst den Brief aber einfach nicht auf, die Kündigung wäre deiner Meinung nach also Unwirksam...
Hier ein Ausschnitt aus 130 BGB dazu:
Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht
Ob er den Brief auch liest oder gleich wegwirft ist also nebensächlich, denn:
Eine Willenserklärung ist dem Empfänger zugegangen, wenn sie in dessen Machtbereich gelangt ist, so daß er unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen und die Kenntnisnahme erwartet werden kann
Ich kann dir wirklich nur empfehlen in Zukunft mal lieber bei Themen, von denen du keine Ahnung oder bestenfalls ein wenig zusammengetragenes und scheinbar teils veraltetes Halbwissen hast, lieber NICHT mitzureden, man sieht ja: es wird schnell peinlich und es war ja nun wirklich nicht das erste Mal das du dich mit Händen und Füßen gewehrt hast und letztendlich doch rauskam das du Mist redest. Halt dich an Themen von denen du Ahnung hast, da gibt es sicher viele, grade was die Musik angeht, das will ich dir keineswegs absprechen, aber man kann nunmal nicht überall Bescheid wissen... und genau aus dem Grund sollte jeder, so auch ich, einfach ab und an lieber die Klappe halten und NICHT mitreden