Technics 1210 Mk 2 Transportschaden Antrieb

Ich kenne das auch nur so, dass eMails keine Rechtsgültigkeit besitzen, da sie zum einen verändert werden können und zum anderen es keine Beweismöglichkeit gibt, dass der korrekte Empfänger diese auch gelesen hat.

Alles andere ist mir neu.

Wie gesagt, sie können Rechtsgültigkeit besitzen, genauso wie mündliche Absprachen... allerdings mit erschwerter Beweisfunktion... es gelten ja auch Briefe die ohne Berechtigung abgelehnt wurden im rechtlichen Sinne als zugestellt ;)
man hat wie bereits gesagt eventuell die Auflage zu beweisen das man selbst der Absender war, notfalls müssen Serverprotokolle hinzugezogen werden o.ä., eventuelle Zeugen das man die Mail so geschrieben hat... klar, sind viele Hürden aber eine Rechtskräftigkeit kann man einer eMail derzeit NICHT generell absprechen
 
Ich sagte ja leidglich, wie die Rechtslage grundsätzlich aussieht. Denn wir haben nun zig-mal den Satz gehört "Der Käufer trägt das Risiko". Auch das ist ja eine Rechtslagendarstellung und die ist nunmal falsch bzw. nur halb richtig.

Wie der Fall im Endeffekt entschieden würde, ist dann ja wieder ein anderes Thema. Es gibt genug Beispiele, lt. denen es eben dem Verkäufer zugeschoben wurde. Und ich sage mal: Wer tatsächlich nicht wissen will, dass der Plattenteller nur aufgesteckt ist, dem muss das Gerät fix und fertig aufgestellt worden sein. Denn wenn er´s schon nur neu bekommen hat, ist wohl erwiesen, dass er diesen Schritt schonmal gemacht hat.

Dennoch kann natürlich ein Richter kommen und es anders entscheiden.

Ich sage nochmals deutlich, dass ich einen Anwalt empfehle, der sich auf sowas spezialisiert hat, um auf dessen Rat zu hören, wenn der TE denn das ganze so nicht hinnehmen will. Denn meine Aussagen betreffen mehr die allgemeine Rechtslage.

Ich gebe aber dann auch noch eine persönliche Empfehlung ab:

Ich würde den VK kontaktieren und auf den Fehler beim Einpacken hinweisen. Wie bereits erwähnt würde ich den tatsächlichen Schadenwert der Teile auf 150 Euro ansetzen und dann sagen, dass ich mit 75 Euro (also ca. der Hälfte des Wertes und ca. einem viertel der Neuwerte) zufrieden wäre und bereit wäre, die Sache beizulegen.

Wenn er da nicht drauf eingeht, würde ich das ganze unter "Lehrgeld" verbuchen und fertig. Denn da gibt es zuviel, was schiefgehen kann. Ich habe ja z.B. schon gesagt, dass Richter hier gerne auf Vergleiche drängen und dann war´s das schon. Dann wäre man mit 75 Euro besser bedient und mit 0 Euro hätte man sich wenigstens noch den Streß gespart.

Im übrigen sind das so die Probleme, weshalb ich die vielen Empfehlungen, einen gebrauchten Technics zu kaufen, nicht nachvollziehen kann. Sowas kann immer passieren und schon hätte man ja fast zwei neue bekommen.

Das ganze Rechtssystem hinkt da nämlich etwas.

Ich sag´s mal so:

Ich hatte auf Ebay mal nen Handy bei nem Händler gekauft. Der hat aber nie geliefert. Da konnt ich tun und lassen, was ich wollte. Geld also weg.
Nun muss man dann also klagen. Das dauert und in Vorlage tritt man selbst.

Wozu das ganze dann? Damit der Richter feststellt, was hier zweifelsfrei klar ist? In einem solchen Fall müsste es Schnell-Schiedsstellen geben, die sofort wirksame und vollstreckbare Urteile sprechen. Oder aber die Polizei müsste Verfügungsgewalt haben. Denn wozu lange klagen, wenn der Fall so derart klar ist?

Das ist aber nicht so. Und das machen sich selbst viele Händler bei Ebay zu Nutze und tun und lassen, was sie wollen. Warum auch nicht? Wer klagt denn bitte bei Werten unter 100 Euro?

Gerne kauf ich da nicht mehr...
 
allso ich würds schon mal gar nicht bei ebay kaufen (hab ich aber lol) aber ich bin dan vor ort und habs mir genau schön angeschaut und die dan gleich mitgenommen ;)

aber ja jeder muss selber entscheiden..
 
Denn wozu lange klagen, wenn der Fall so derart klar ist?

Wer entscheidet denn, ob (d)ein Fall "klar" ist, oder nicht?

Dass das nicht funktionieren kann, liegt doch auf der Hand..

Solange es die Möglichkeit gibt, sich rechtlich abzusichern, sähe ich keinen Grund das System ändern zu wollen.
 
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Wer entscheidet denn, ob (d)ein Fall "klar" ist, oder nicht?

Dass das nicht funktionieren kann, liegt doch auf der Hand..

Solange es die Möglichkeit gibt, sich rechtlich abzusichern, sähe ich keinen Grund das System ändern zu wollen.

Wenn einer z.B. bezahlt hat und tatsächlich rein gar nicht der Versuch der Lieferung gemacht wurde, dann entscheidet das die Moral und das Gesetz.

Von den Fällen gibt´s ja hunderte...

Entscheiden im Sinne von urteilen würde die Schiedsstelle. Das mit eben der wäre ja noch am ehesten denkbar.

Denn so gibt´s jeden Tag gewiss tausende Fälle, in denen wegen des langwierigen Rechtsweges eben die Kunden geprellt werden.

Selbst Juristen beklagen sich ja über den schweren Weg in Deutschland, sein Recht zu bekommen... Gerade in solch kleinen Fällen... Das steht ja auch in keinem Verhältnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
allso ich würds schon mal gar nicht bei ebay kaufen (hab ich aber lol) aber ich bin dan vor ort und habs mir genau schön angeschaut und die dan gleich mitgenommen ;)

aber ja jeder muss selber entscheiden..

Selten so inhaltlosen Brei gelesen... und das Wort heißt "dann"!

Egal...

Zu ebay ... es ist ne 1A Plattform um gebrauchte und auch neue Waren zu kaufen wenn man etwas vorsichtig an die Sache rangeht und nicht vom "Geiz ist geil"! Syndrom regiert wird. Daher kann man das auf alle gebrauchten Waren reflektieren. Alles kann ******e verpackt sein und kaputt ankommen und da gibt es wesentlich teurere Sachen als ein Pfurz 300 Euro Plattenspieler.

Ich hab schon ziemlich viele Decks bei ebay verkauft und bislang war keine meiner Käufer unglücklich mit seinem kauf, ebenso habe ich schon viele Decks bei ebay gekauft und hatte positive (20 Euro Sofortkaufen für ein Neuwertiges Deck) und negative Erfahrungen (siehe link im 1. Posting von mir hier) ... muss man halt mit leben, mal verspeist man den Bären und mal wird man vom Bären verspeist. :d

grüße...
 
So, grade eben nochmal mit drei Volljuristen über den Fall geredet, die meinten:

- mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und über eventuelle Kulanz reden, vlt. erstattet er dir ja nen Teil...

zum rechtlichen Hintergrund:

ist der Verkäufer selbst DJ ist es zumutbar das er die Gefahr dieses Versandes zu kennen hat bzw weiß das sich der Plattenteller lösen kann. Selbes gilt für den Fall das er ihn neu gekauft hat (denke mal er hat Angaben dazu gemacht ob er der Erstbesitzer ist? Sorgt er nicht dafür das dies ausgeschlossen/vermieden wird handelt er grob fahrlässig und kann somit unter Umständen zur Haftung gezogen werden.

zur Beweiskraft von eMails:
eMails können nach neuesten Richtlinien definitiv eine Beweiskraft haben. Die Möglichkeit der Abänderung schließt man am sinnvollsten durch eine PDF-Datei aus, die Zustellung sichert man möglichst mit einer automatischen Lesebestätigung ab. Wird die Mail zugestellt aber nicht gelesen sondern direkt gelöscht wird sie wie ein unberechtigt abgelehnter Brief behandelt, gilt also trotzdem als zugestellt.

de facto: red erstmal mit dem Verkäufer, vielleicht hast du da Glück, andernfalls mal mit der Post reden, vielleicht sind die kulant, wenn das nicht klappt überleg dir ob es sich für dich lohnt. Du musst, wie bereits von anderer Seite völlig richtig gesagt alle Auslagen vorstrecken, hast einiges an Aufwand zu bewältigen und wenn du Pech hast bleibst du sowohl auf Auslagen als auch dem Schaden sitzen
 
Da kann ich Kaype nur zustimmen!

Wer gebraucht kauft, muss einfach ein paar grundlegende Dinge beachten und schon hat man nen 1210er zu nem echt fairen Preis - mein 3D sowie der M5G stammen beide aus der Bucht und sind quasi neuwertig.

Man sollte auf eine ausführliche Produktbeschreibung achten und den Verkäufer einfach auf fehlende Informationen ansprechen (bsp. Spiel in den Lagern des Tonarms o.ä.).

Genau wie auch Kaype habe ich selbst schon den ein oder anderen 1210er veräußert - das Gerät vernünftig überholt, gereinigt, neue Kabel dran und dann mit ner guten Beschreibung und vielen Bildern ins Netz gestellt.

Ich persönlich sehe keinen Grund, einen Technics neu zu kaufen!

Greetz Rob
 
So, grade eben nochmal mit drei Volljuristen über den Fall geredet, die meinten:

- mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und über eventuelle Kulanz reden, vlt. erstattet er dir ja nen Teil...

zum rechtlichen Hintergrund:

ist der Verkäufer selbst DJ ist es zumutbar das er die Gefahr dieses Versandes zu kennen hat bzw weiß das sich der Plattenteller lösen kann. Selbes gilt für den Fall das er ihn neu gekauft hat (denke mal er hat Angaben dazu gemacht ob er der Erstbesitzer ist? Sorgt er nicht dafür das dies ausgeschlossen/vermieden wird handelt er grob fahrlässig und kann somit unter Umständen zur Haftung gezogen werden.

zur Beweiskraft von eMails:
eMails können nach neuesten Richtlinien definitiv eine Beweiskraft haben. Die Möglichkeit der Abänderung schließt man am sinnvollsten durch eine PDF-Datei aus, die Zustellung sichert man möglichst mit einer automatischen Lesebestätigung ab. Wird die Mail zugestellt aber nicht gelesen sondern direkt gelöscht wird sie wie ein unberechtigt abgelehnter Brief behandelt, gilt also trotzdem als zugestellt.

de facto: red erstmal mit dem Verkäufer, vielleicht hast du da Glück, andernfalls mal mit der Post reden, vielleicht sind die kulant, wenn das nicht klappt überleg dir ob es sich für dich lohnt. Du musst, wie bereits von anderer Seite völlig richtig gesagt alle Auslagen vorstrecken, hast einiges an Aufwand zu bewältigen und wenn du Pech hast bleibst du sowohl auf Auslagen als auch dem Schaden sitzen
 
ist der Verkäufer selbst DJ ist es zumutbar das er die Gefahr dieses Versandes zu kennen hat bzw weiß das sich der Plattenteller lösen kann. Selbes gilt für den Fall das er ihn neu gekauft hat (denke mal er hat Angaben dazu gemacht ob er der Erstbesitzer ist? Sorgt er nicht dafür das dies ausgeschlossen/vermieden wird handelt er grob fahrlässig und kann somit unter Umständen zur Haftung gezogen werden.
So ein Humbug.
Wenn ein DJ die Technik nutzt, weil er damit Musik macht, dann heist das noch lange nicht, dass er sich auch mit dem Versand dieser Technik auskennen muss.


zur Beweiskraft von eMails:
eMails können nach neuesten Richtlinien definitiv eine Beweiskraft haben.
"Können" heißt nicht: "ja sie haben!"

Die Möglichkeit der Abänderung schließt man am sinnvollsten durch eine PDF-Datei aus,
Auch diese lassen sich verändern.

die Zustellung sichert man möglichst mit einer automatischen Lesebestätigung ab. Wird die Mail zugestellt aber nicht gelesen sondern direkt gelöscht wird sie wie ein unberechtigt abgelehnter Brief behandelt, gilt also trotzdem als zugestellt.
Wieder so ein Unsinn:

Wenn ich ein Einwurfeinschreiben bekomme, ist es zwar zugestellt, es heißt aber nicht, dass ich es auch gelesen habe. Da kann man mir gar nichts. Da muss man mir erstmal beweisen, dass ich es gelesen habe. Das ist bei einer EMail ebenso. Ich bin nicht dazu verpflichtet, Briefe zu lesen. Ich bin auch nicht dazu verpflichtet, auf Anweisungen von einem Anwalt einzugehen. Wenn ich Post vom Anwalt bekomme und diese ungelesen weglege, dann passiert erstmal gar nichts. Da kann der Anwalt auch nichts machen.

So einen Fall hatte ich selber schon, der hat sich sieben Jahre hingezogen.
 
So ein Humbug.
Wenn ein DJ die Technik nutzt, weil er damit Musik macht, dann heist das noch lange nicht, dass er sich auch mit dem Versand dieser Technik auskennen muss.



"Können" heißt nicht: "ja sie haben!"


Auch diese lassen sich verändern.


Wieder so ein Unsinn:

Wenn ich ein Einwurfeinschreiben bekomme, ist es zwar zugestellt, es heißt aber nicht, dass ich es auch gelesen habe. Da kann man mir gar nichts. Da muss man mir erstmal beweisen, dass ich es gelesen habe. Das ist bei einer EMail ebenso. Ich bin nicht dazu verpflichtet, Briefe zu lesen. Ich bin auch nicht dazu verpflichtet, auf Anweisungen von einem Anwalt einzugehen. Wenn ich Post vom Anwalt bekomme und diese ungelesen weglege, dann passiert erstmal gar nichts. Da kann der Anwalt auch nichts machen.

So einen Fall hatte ich selber schon, der hat sich sieben Jahre hingezogen.

Lass mich raten, wieder Wissen aus Boulevardblättern und Fernsehzeitschriften? wie gesagt, grade eben über die Sache mit drei Volljuristen geredet, ich glaube die haben ein klein wenig mehr Ahnung als du mit deinem Halbwissen ;)
gerne auch nochmal jeweils n kleines Statement...

a) "können" heißt aber nunmal auch nicht "haben keine", was ja genau deine Aussage war... mit "können" ist gemeint das sie generell die Möglichkeit haben als Beweismittel angesehen zu werden!
können schließt die Möglichkeit des positiven Ausgangs ein, "haben nicht" schließt es aus... merkst du was?

b) ok, man kann PDFs ändern... Acrobat Reader bietet die Möglichkeit die Datei zu schützen... wenn das dann umgangen wird kanns natürlich gefälscht werden... man kann aber ALLES fälschen und demnach dürfte nichts als Beweismittel anerkannt werden?!

c) schon wieder falsch... du hast zwar Recht damit, dass ein Anwalt nichts anderes als jede andere natürliche Person kann, keine weiteren Rechte etc. besitzt aber, und ich zitiere dir hier gerne den entsprechenden BGB-Paragraphen, ob du den Brief liest oder nicht ist rechtlich gesehn egal, man muss dir auch nicht nachweisen das du es gelesen hast, das ist purer Humbug und mehr als lachhaft. Zugestellt ist zugestellt, fertig. Stell dir vor dir wird gekündigt, du machst den Brief aber einfach nicht auf, die Kündigung wäre deiner Meinung nach also Unwirksam...

Hier ein Ausschnitt aus 130 BGB dazu:
Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht

Ob er den Brief auch liest oder gleich wegwirft ist also nebensächlich, denn:

Eine Willenserklärung ist dem Empfänger zugegangen, wenn sie in dessen Machtbereich gelangt ist, so daß er unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen und die Kenntnisnahme erwartet werden kann

Ich kann dir wirklich nur empfehlen in Zukunft mal lieber bei Themen, von denen du keine Ahnung oder bestenfalls ein wenig zusammengetragenes und scheinbar teils veraltetes Halbwissen hast, lieber NICHT mitzureden, man sieht ja: es wird schnell peinlich und es war ja nun wirklich nicht das erste Mal das du dich mit Händen und Füßen gewehrt hast und letztendlich doch rauskam das du Mist redest. Halt dich an Themen von denen du Ahnung hast, da gibt es sicher viele, grade was die Musik angeht, das will ich dir keineswegs absprechen, aber man kann nunmal nicht überall Bescheid wissen... und genau aus dem Grund sollte jeder, so auch ich, einfach ab und an lieber die Klappe halten und NICHT mitreden ;)
 
Ich halt mich da ja inzwischen raus, weil´s eben nicht möglich ist, eine ernstzunehmende Beratung abzuliefern... Keiner von uns kennt die Hintergründe und keiner hat das Paket gesehen. Und den Richter kennen wir auch nicht.

Es ist nur so, dass es gar keine Option ist, dass man jemandem, der sein Arbeitsgerät nutzt NICHT abverlangen kann, dass er weiß, wie es aufgebaut ist und funktioniert.

Mag sein, dass ein DJ nicht wissen muss, welchen technischen Hintergrund sein Pitch hat, aber wenn es alleine daran hinge, ob ihm zuzumuten ist, dass er weiß, dass der Plattenteller sich beim umdrehen des TT´s löst, so wird er hier alt aussehen.

Mag ja sein, dass man viele Leute findet, die es vergessen beim Versand und dass man es besser nochmals schreiben sollte, damit es eben nicht vergessen wird, aber wenn mir jemand wirklich sagt, dass er das leider nicht wusste, dann muss ich doch an dessen Verstand zweifeln.

Und ein Richter würde lachen.

Und was da noch steht: "Wenn er den Plattenspieler neu bekommen hat...." Eben, dann wusste er es auf jeden Fall. Irgendwie hat er das Teil ja bekommen und weil es ganz geblieben ist, war die Verpackung ja so gewählt, dass er den Teller erstmal aufsetzen musste.

Kaype ist auch nicht auf seinen Kosten sitzen geblieben, weil man ihm einfach nicht Recht gegeben hat, sondern, so wie ich es verstehe, weil er es weiter als bis zum Mahnverfahren dann doch nicht durchziehen wollte. Da gibt es dann aber keinen, der Recht oder Unrecht beurteilt. Ich kann jedermann auch ohne im Recht zu sein nen Mahnbescheid zukommen lassen und jeder, der wirklich in der Schuld ist, kann einem Mahnbescheid widersprechen. Das geht dann hin und her und passieren wird doch nichts.

Es macht aber dennoch ja auch Sinn, es dann nicht auf einen Prozess ankommen zu lassen. Weil es eben immer drauf ankommt. Behaupten kann der Verkäufer ja viel und beweisen kann der Käufer oftmals wenig.

Ich würd´s auch nur drauf ankommen lassen, wenn die Sache hieb- und stichfest ist. Wenn der nachher behauptet, er habe da halt nur nen alten Technics gehabt, den er von nem Verwandten mal bekam oder geerbt hat und der ihm nie in irgendeinerweise zugeschickt wurde oder was auch immer und er dann noch sagt, er kennt sich damit gar nicht aus und wusste das nicht, weil er den Technics nie benutzt hat, dann ist das schon gerade schlecht. Weil Erfüllungsort ist immernoch der Wohnsitz des Verkäufers und die Ware ist auch nur verschlechtert durch einen Zufall. Dafür haftet er ja dann nicht wirklich. Er muss schon nachweislich was falsch gemacht haben, was er durch entsprechende Vorsicht hätte verhindern können. Nur muss er sich ja nicht noch mit dem Aufbau des Gerätes auseinandersetzen, um alle Eventualitäten auszuschließen...

Er könnte ja auch einfach behaupten, der Teller war ab und das Gerät war richtig verpackt. Was will man dann tun, wenn niemand dabei war und man nicht das Gegenteil beweisen kann? Es wäre ja denkbar, dass der Käufer das Paket öffnet und ihm das Teil runterfällt und er es jetzt auf den Versand schieben will. Klar, dann kann man für teuer Geld einen Sachverständigen beauftragen, das zu begutachten, aber das läge hier wohl nicht im Rahmen.

Aber wie gesagt: Für genaues einfach zum Anwalt gehen.
 
So,... ich hab den Verkäufer nu mal angeschrieben und ihm den Schaden geschildert. Er soll sich mal dazu äussern. Das weitere Vorgehen mach ich von seiner Antwort abhängig.

Da das Paket schon vorm Auspacken gescheppert hat, hab ich das Auspacken mit der Digicam dokumentiert.

An die Post möchte ich eigentl. nicht herantreten, denn einen Transportschaden muss man eigentl. gleich bei Lieferung beanstanden, dann wird das Paket wieder ungeöffnet mitgenommen und von der Post geöffnet. Jetzt kann die Post ja sagen, der Schaden könne auch mir passiert sein! Paket daheim fallengelassen oder was auch immer. Ausserdem seh ich in einem ewigen Papierkrieg mit denen keinen Sinn, wenn ich hinterher wahrscheinl. eh nix rausbekomm.

Für mich am angenehmsten wäre eine Kulanz des Käufers, damit ich das ohne weitere Kosten repariert bekomm!
 
So,... ich hab den Verkäufer nu mal angeschrieben und ihm den Schaden geschildert. Er soll sich mal dazu äussern. Das weitere Vorgehen mach ich von seiner Antwort abhängig.

Da das Paket schon vorm Auspacken gescheppert hat, hab ich das Auspacken mit der Digicam dokumentiert.

An die Post möchte ich eigentl. nicht herantreten, denn einen Transportschaden muss man eigentl. gleich bei Lieferung beanstanden, dann wird das Paket wieder ungeöffnet mitgenommen und von der Post geöffnet. Jetzt kann die Post ja sagen, der Schaden könne auch mir passiert sein! Paket daheim fallengelassen oder was auch immer. Ausserdem seh ich in einem ewigen Papierkrieg mit denen keinen Sinn, wenn ich hinterher wahrscheinl. eh nix rausbekomm.

Für mich am angenehmsten wäre eine Kulanz des Käufers, damit ich das ohne weitere Kosten repariert bekomm!

Die Post ist hier dann wohl DHL. Man muss es nicht direkt reklamieren und es hätte auch keinerlei Einfluss, wenn du das getan hättest. Außer, der Bote würde Zeuge spielen.

Du musst aber binnen 7 Tagen das Paket bei einer DHL-Filiale (Inhalt samt Verpackung) zur Begutachtung abgeben.

Das kann sogar der Verkäufer von dir verlangen und wenn du zu spät dran bist, ist er auf alle Fälle aus dem Schneider, weil du dich nicht korrekt verhalten hast. Er hat ja ne Versicherung abgeschlossen und er kann erwarten, dass du alles tust, damit diese auch greifen würde.

Entsprechende Formulare zur Schadenanzeige findest du auf der HP von DHL.

Ein Anrecht darauf, dass er dir anstelle der Transportversicherung den Schaden ersetzt hast du auf jeden Fall nicht, außer halt im Nachhinein, wenn diese aufgrund seines eigenen Verschuldens nicht greift und ihm dieses Verschulden zu Last zu legen ist. Den Papierkrieg wirst du also wohl hinnehmen müssen.

Und ohne weitere Kosten kommste auch nur raus, wenn der Verkäufer ein treudoofes Lamm ist. Denn wie ich schon geschrieben habe kannst du bei einem gebrauchten Gerät nicht die Kosten für einen neuen Tonarm etc. verlangen. Das wird dir DHL im übrigen auch sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lass mich raten, wieder Wissen aus Boulevardblättern und Fernsehzeitschriften?

Nein, das habe ich in SchülerVZ gelesen.

Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht

Was machst Du denn, wenn ich die Annahme verweigere, z.B. bei einem Einschreibebrief? Briefe kommen auch schonmal weg und werden gar nicht zugestellt. Was denn dann? Bin ich verpflichtet, einmal wöchentlich die Post zu fragen, ob da für mich ein Brief liegengeblieben ist?
Ich glaube nicht, dass man mich dafür belangen kann!

Aber ok, ich habe mich schon öfters mit Anwälten angelegt, letztens noch bei einem Unfall, in dem mir einer seine Tür in meinen Wagen geschlagen hatte. Sei Anwalt meinte nur, dass er Pech hätte, genau an einen wie mich geraten zu sein. Da war rechtlich nichts zu holen.

Hat aber jetzt auch nichts mehr mit dem Thema zu tun. Ich bin weiterhin der Ansicht, dass die Entscheidung beim Richter liegt und nicht beim Anwalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unterm Strich sind wie kein Meter weiter :D

Also:

sackreis.gif


grüße... kaype
 
Um mich gar nicht erst mit DHL, Anwälten usw. rumargern zu müssen, habe ich dem Verkäufer ja den Vorschlag mit der Kulanz gemacht! Das wäre für uns beide akzeptabel, keiner "verliert sein Gesicht", und sowohl Papierkrieg, als auch kostspielige Advokaten bleiben aus der Sache draussen!

Ich hab nochmal ein Foto von dem Riss gemacht! Ersetzt gehört der Tonarm wohl auf jeden Fall demnächst!

PS: Auf dem zweiten Bild ist ein kleiner Kunststoff"nippel" an der Tonarm-Basis zu sehen. Bei meinen bisherigen Technics hab ich sowas noch nicht gesehen! Is das original, In welchem Zeitraum wurde das denn so verbaut??
 

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Da bin ich aber mal gespannt, wie der Gute reagiert. Das interessiert mich ja jetzt doch:)

Im übrigen muss nicht erwiesen werden, dass ein Brief auch gelesen wurde. Sobald er im Briefkasten liegt, hat er den Machtbereich des Empfängers erreicht und eine empfangsbedürftige Willenserklärung gilt als zugestellt.

Sonst könnte man sich doch jeder Kündigung einfach dadurch entziehen, dass man sie einfach nicht liest...:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was machst Du denn, wenn ich die Annahme verweigere, z.B. bei einem Einschreibebrief? Briefe kommen auch schonmal weg und werden gar nicht zugestellt. Was denn dann? Bin ich verpflichtet, einmal wöchentlich die Post zu fragen, ob da für mich ein Brief liegengeblieben ist?
Ich glaube nicht, dass man mich dafür belangen kann!


"[...] Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung muß derjenige, der aufgrund bestehender oder angebahnter vertraglicher Beziehungen mit dem Zugang rechtserheblicher Erklärungen zu rechnen hat, geeignete Vorkehrungen treffen, daß ihn derartige Erklärungen auch erreichen (RGZ 110, 34 [36]; BGH, VersR 1971, 262 [263]; BGHZ 67, 271 [278] = NJW 1977, 194 = LM § 132 BGB Nr. 3; BGH, NJW 1983, 929 [930] = LM § 346 BGB Nr. 10; BAG, NJW 1987, 1508 L = DB 1986, 2336). Tut er dies nicht, so wird darin vielfach ein Verstoß gegen die durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder den Abschluß eines Vertrages begründeten Sorgfaltspflichten gegenüber seinem Partner liegen (vgl. RGZ 110, 34 [36]; BGH, VersR 1971, 262 [263]).

[...] Ein wiederholter Zustellungsversuch des Erklärenden ist allerdings dann nicht mehr sinnvoll und deshalb entbehrlich, wenn der Empfänger die Annahme einer an ihn gerichteten schriftlichen Mitteilung grundlos verweigert, obwohl er mit dem Eingang rechtserheblicher Mitteilungen seines Vertrags- oder Verhandlungspartners rechnen muß (BGH, NJW 1983, 929 [930] = LM § 346 BGB Nr. 10)."

Wird die Annahme des Einschreibens verweigert, so gilt es als zugestellt.
 
@DBR
Benutz bitte den
edit.gif
knopf, danke :)

@Elektro-Dengel
Wegen Tonarmrep kannst dich wie gesagt gerne bei mir melden, Sowohl Anleitung als auch die Rep ansich stell ich gerne zur Verfügung.

Das "Loch" ist bei den richtigen Hifidecks 16x0mk2, 17x0mk2 und 18x0mk2 zum einstellen des Endanschlags ab dem der Tonarm automatisch zurückgeführt wird. Da die Plattenspieler die gleiche Tonarmbase haben ist sie beim 12x0mk2 von Technics mit einem Gummistopfen verschlossen. Lässt darauf schließen das das Deck schon ziemlich alt ist.

grüße...
 
Nein, das habe ich in SchülerVZ gelesen.

Was machst Du denn, wenn ich die Annahme verweigere, z.B. bei einem Einschreibebrief? Briefe kommen auch schonmal weg und werden gar nicht zugestellt. Was denn dann? Bin ich verpflichtet, einmal wöchentlich die Post zu fragen, ob da für mich ein Brief liegengeblieben ist?
Ich glaube nicht, dass man mich dafür belangen kann!

Aber ok, ich habe mich schon öfters mit Anwälten angelegt, letztens noch bei einem Unfall, in dem mir einer seine Tür in meinen Wagen geschlagen hatte. Sei Anwalt meinte nur, dass er Pech hätte, genau an einen wie mich geraten zu sein. Da war rechtlich nichts zu holen.

Hat aber jetzt auch nichts mehr mit dem Thema zu tun. Ich bin weiterhin der Ansicht, dass die Entscheidung beim Richter liegt und nicht beim Anwalt.

Ok, ich erklärs dir gerne nochmal: auch unberechtigt abgelehnte Briefe (wäre z.B. in dem Fall wo du ein Einschreiben ablehnst) gelten als zugestellt. Das Briefe abhanden kommen kann vorkommen, ist aber i.d.R. nicht der Fall, der Absender hat die Beweispflicht, deshalb werden wichtige Briefe per Einschreiben verschickt. Bei der Post bleiben auch in der Regel keine Briefe liegen :rolleyes: sondern werden zugestellt. Es gibt ja auch die Regel das eine gewisse Frist gesetzt werden muss, die Post hat also auch mehrere Zustellversuche (sollte es mal an einem Tag aus der Tasche des Postboten in die Kiste zurück gerutscht sein).
Natürlich liegt die Entscheidung beim Richter und nicht beim Anwalt... der Anwalt soll ja nur den Richter davon überzeugen sich für DEINE Seite zu entscheiden. Und BITTE hör auf hier den Allwissenden zu markieren, wie oft soll man dir denn sagen das du im Unrecht bist? Muss erst ein Jurist kommen und dir das stundenlang vorbeten? Glaubst du dann auch noch das du im Recht bist? genau den Eindruck habe ich langsam....
 
Nunja, wenn er auf dem Wege verloren geht, dann isser halt weg.

Aber ich denke, wir sollten hier kein allgemeines Juristen-Forum draus machen.

Ich diskutier ja gerne mit, wenn´s um den defekten Technics geht und der eine oder andere Einwurf kann auch sonst mal kommen, aber ansonsten hat das Thema "Empfangsbedürftige Willenserklärung" hier doch eigentlich rein gar nichts zu suchen, wenn´s auch in einem Teil des Themas zur Ansprache kam...
 
Ich meine auch, mit dem OT kram ist jetzt mal schluß... diskutiert das gerne per pn weiter, aber nicht hier ... ich lösch es sonst.

grüße...
 
hallo.

ich habe meine technics vor ein paar tagen versteigert, das paket ist heute beim käufer angekommen. er schreibt mir volgendes:

"Guten abend,

muss leider ne dicke Beschwerde los werden:
Ich war entsetzt als ich gesehen hab wie das Gerät eingepackt war. Leider ist es dabei nicht geblieben, die Abdeckhaube ist nun mehr in 2 Teile gebrochen, am hinteren Ende"

ich habe in der auktion geschrieben, dass das ding mit zeitungspapier in einen karton kommt. so war es auch. der tonarm war fixiert und mit papier umwickelt, alles weitere unterm deckel war so ausgefüllt, dass der teller nicht abrutschen konnte und nix rumgeflogen ist. aussen rum nochmal 5 cm zeitung in alle richtungen.

meine frage: was soll ich machen? morgen verschicke ich den zweiten technics, wie viel zeitung darfs denn sein?
 

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