DDD schrieb:Und es gibt immer noch eineganz sichere Methode.
Das persönliche Überbringen einer Nachricht.
So hat man das früher schon gemacht.
Und gegen das greift keine Massnahme der Welt.
Es kostet lediglich Zeit.
Absolut Richtig. Warum also der ganze Hokuspokus? Das läuft doch alles unter dem Deckmäntelchen 'Terrorismusbekämpfung'. Was würde der geneigte Terrorist tun um seine 'bösen Pläne' (TM) zu schmieden? Emails verschicken? Faxe versenden?
Für wie blöde hält man uns eigentlich? Und nochmals: Wer soll da überwacht werden? Antwort: 450 Millionen EU-Bürger, offensichtlich alles mumassliche Terroristen.
Aber wir sind vom Thema abgekommen. Ursprünglich ging es darum, das jetzt nochmals richterlich bestätigt wurde, was im § 6 Abs. 2 TDSV steht. Nämlich das ein Datenspeicherung, sofern sie nicht zur Abrechnung dient, nicht zulässig ist. T-Online handelt, was Flatrates angeht, seit Jahren illegal. Der Prozess wurde jetzt bereits in der 2. Instanz geführt und wieder hat T-Online verloren.
Wieso, frage ich mich, setzt sich T-Online eigentlich jahrelang über geltendes Recht hinweg und meint diese Praxis auch noch über mehrere Instanzen durchfechten zu müssen?
Nunja, wenn sie nochmals Revision einlegen (keine Ahnung ob das möglich ist), dann können Sie ja weiterspeichern bis das dann Seitens der EU-Verordnung gedeckt ist.
'nuff said.
Grüße, Georg