Was passiert in den Bundesländern?
Die neuesten Entwicklungen an der Gebührenfront
Baden-Württemberg
Bereits 1997 wurden 511 Euro Gebühren für „Langzeitstudierende“ eingeführt. Nachdem am 19.03.2003 die „Rückmeldegebühr“ als verfassungswidrig erklärt wurde, führte das Land den „Verwaltungskostenbeitrag“ in Höhe von 40 Euro ab dem Sommersemester 2003 ein. Baden-Württemberg möchte am liebsten so schnell wie möglich Studiengebühren in Höhe von rund 500 Euro pro Semester einführen. Die Landesregierung möchte Studiengebühren spätestens ab 2007 einführen, ein entsprechendes Kreditsystem zur Gegenfinanzierung soll es über die eigene Landesbank geben. Zurückgezahlt muss der Schuldenberg ab einem Monatseinkommen von etwa 1.000 Euro brutto werden. Doch vorher - im Frühjahr 2006 - muss die Landesregierung die nächste Landtagswahl bestehen. Die SPD will sich allen Ankündigungen nach dem bundesweit von der SPD favorisierten Studienkontenmodell anschließen und keine allgemeinen Gebühren einführen. Die Grünen, allen voran die hochschulpolitische Sprecherin der Langtagsfraktion Theresia Bauer, setzen sich derweil weiterhin für die sog. Studiencredits ein, wonach alle Master-Studiengänge (ca. 3.000 Euro) gebührenpflichtig wären.
Bayern
In Bayern gelten restriktive Prüfungsfristen. Die Zwischenprüfung bzw. das Vordiplom müssen nach vier Semestern plus eventuell ein bis zwei Semestern Toleranz erfolgen. Ansonsten erfolgt die Zwangsanmeldung zur Prüfung, und bei Nichtantritt ist man einfach durchgefallen. Selbiges gilt für den Studienabschluss. Die Prüfungsordnung sieht hier eine Toleranz von vier Semestern vor. Über diese Prüfungsfristen hinaus gibt es in Bayern ab dem Wintersemester 2005/2006 auch Langzeitstudiengebühren ab dem vierten Semester über der Regelstudienzeit in Höhe von 500 Euro. Ebenso gibt es schon seit längerer Zeit Studiengebühren für ein Zweitstudium. Ursprünglich wollte Bayern bereits zum Wintersemester 2005/2006 Studiengebühren in Höhe von 500 Euro einführen. Nun ist Wissenschaftsminister Thomas Goppel aber zurück gerudert, da auch Bayern keine konkreten Pläne für ein Darlehenssystem hat, welches zeitgleich mit den Studiengebühren eingeführt werden soll, um zumindest formell keine sozialen Schranken beim Hochschulzugang einzuführen. Dies fordert auf jeden Fall die Bayerische Rektorenkonferenz. Daher ist mit einer Einführung von Studiengebühren in Bayern nicht vor dem Sommersemester 2006 zu rechnen. Über die Gebührenhöhe herrscht auch noch Unklarheit: Nach unterschiedlichen Aussagen ist von 200 bis 500 Euro pro Semester auszugehen. Dann könnte es aber auch sein, dass letztlich die Hochschulen innerhalb eines vom Land vorgebenen Rahmens über die Höhe der Gebühren entscheiden können.
Berlin
Berlin erhebt seit dem Wintersemester 1996/1997 von allen Studierenden eine Gebühr bei Immatrikulation / Rückmeldung in Höhe von 51,13 Euro. Ende des Jahres 2003 ist ein Vorstoß der Landesregierung zur Einführung von Studienkonten am Widerstand des Koalitionspartners PDS, der das Modell im Rahmen eines Parteitags abgelehnt hatte, gescheitert. Die Berliner SPD - oder zumindest der regierende Bürgermeister Klaus Wowereit und Finanzsenator Thilo Sarrazin - liebäugelt schon seit längerem mit der Einführung von allgemeinen Studiengebühren. Schon alleine wegen der klammen Finanzlage der Hauptstadt. Ob es in der gesamten Berliner SPD eine Mehrheit für Studiengebühren gibt, ist jedoch fraglich. Bis 2006 wird aber nichts passieren. Grund ist der Koalitionspartner PDS, der ja im Jahr 2003 selbst die Einführung von Studienkonten ablehnte. Auch im Koalitionsvertrag sind Studiengebühren ausgeschlossen. Fraglich ist jedoch, was nach der Wahl 2006 geschieht. Bleibt es bei der derzeitigen Koalition, könnte Berlin weiterhin Gebührenfrei für das Erststudium bleiben. Dann aber ist mit der Einführung von Studienkonten zu rechnen. Bei einer möglichen Koalition aus SPD und CDU muss dagegen mit der Einführung von Studiengebühren ab dem ersten Semester gerechnet werden.
Brandenburg
Im Januar 2004 ist in Brandenburg ein neues Hochschulgesetz verabschiedet worden. Entgegen dem deutschlandweiten Trend hat die SPD-CDU-Regierung darauf verzichtet, ein Modell von Studiengebühren einzuführen. Es bleibt bei den 51,13 Euro Rückmelde- und Immatrikulationsgebühren, die seit dem Sommersemester 2001 erhoben werden. Seitdem laufen auch Klagen gegen diese Form von Studiengebühren, die noch bei den Verwaltungsgerichten liegen. Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) ist der bislang einzige sozialdemokratische Ministerpräsident, der sich offen für die Einführung eines bundesweiten Studiengebührensystems ausgesprochen hat. Für diese Position findet er auch beim Koalitionspartner CDU und insbesondere Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU) ein offenes Ohr. Wanka hatte sich bereits Anfang Januar als neue KMK-Präsidentin für ein bundesweites Gebühren- und Darlehenssystem stark gemacht. Brandenburg, auch da sind sich Platzeck und Wanka einig, solle bei der Einführung von Studiengebühren aber keine Vorreiterrolle einnehmen. Unklar ist, wie sich die brandenburgische SPD zu den Aussagen ihres Ministerpräsidenten stellt. Immerhin hatte die SPD im Rahmen eines Parteitags im Sommer 2004 noch einmal die generelle Ablehnung von Studiengebühren beschlossen. Ebenso dürften die Bundes-SPD und die meisten anderen SPD-geführten Bundesländer Druck machen. Gemeinsame Position soll es sein, Studienkonten einzuführen und damit zumindest für die ersten Semester das Studium gebührenfrei zu halten. Insgesamt kann für Brandenburg also keine sichere Prognose abgegeben werden, ob und wann die Landesregierung Studiengebühren einführen möchte.
Bremen
Bremen erhebt seit dem Wintersemester 2004/2005 einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro pro Semester. Darüber hinaus gibt es ein Studienkontenmodell. Die große Koalition will nach ersten Aussagen keine allgemeinen Studiengebühren einführen. Maßgeblich für diese Position dürfte die Bremer SPD sein, die allgemeine Studiengebühren bislang ablehnt. Fraglich ist, ob Bremen diese Position lange wird halten können: Bremen liegt mitten in Niedersachsen in einer "Insellage", sollte das größere Bundesland Gebühren einführen, könnte ein Ansturm auf die Bremer Hochschulen die Folge sein. Daher könnte sich Bremen dann - allem politischen Willen zum Trotz - gezwungen sehen, auch Gebühren einzuführen. Da aber auch Niedersachsen mit der Einführung von Gebühren warten möchte, wird das Studium in Bremen wohl noch ein paar Semester gebührenfrei bleiben.
Hamburg
Bereits seit dem Sommersemester 2004 werden von „Bummelstudenten“ und Studierenden mit Wohnsitz außerhalb der „Metropolregion Hamburg“ 500 Euro pro Semester kassiert werden. Der parteilose Wissenschaftssenator Jörg Dräger möchte frühestens zum Sommersemester 2006 allgemeine Studiengebühren einführen. Ersten Ankündigungen zufolge, soll die Höhe zunächst 500 Euro betragen, wobei Dräger sich prinzipiell auch höhere Beträge vorstellen kann. Kein Wunder: Noch vor einem Jahr hatte Dräger 2.500 Euro pro Semester gefordert. Sollten in Hamburg Gebühren eingeführt werden, muss also davon ausgegangen werden, dass 500 Euro nur eine Einstiegshöhe sind. Hamburg will aber zunächst ein entsprechendes Darlehenssystem ausarbeiten. Davon wird abhängen, wann Gebühren eingeführt werden sollen.
Hessen
Studierende in Hessen müssen jedes Semester 50 Euro Verwaltungsgebühren für die Rückmeldung zahlen. Nach Überschreitung der Regelstudienzeit um bis zu vier Semester, sind gestaffelt (nach Semesterzahl) Langzeitstudiengebühren von 500, 700 und 900 Euro je Semester zu zahlen. Hessen will nach Aussagen von CDU-Wissenschaftsminister Udo Corts in diesem und im kommenden Jahr keine Gebühren einführen, sondern zunächst die bundesweite Entwicklung abwarten. Zeitgleich soll dann ein nicht näher konkretisiertes Stipendiensystem vorhanden sein. Dabei drüfte der politische Wille in der schwarz-gelben Regierung zur Einführung von Gebühren durchaus vorhanden sein. Es gibt nur ein Problem: Die Landesverfassung sieht vor, dass der Schul- und Hochschulbesuch unentgeltlich sein muss. Daher muss zunächst durch ein Rechtsgutachten geprüft werden, ob die Einführung von Studiengebühren verfassungsgemäß wären. Aber selbst bei einem positiven Gutachten weiß die Landesregierung, dass es in Hessen zu einer massiven juristischen Auseinandersetzung kommen würde, da auch die Gebührengegner ein entsprechendes Gutachten in Auftrag geben werden. Daher dürfte sich die Einführung von Gebühren in Hessen tatsächlich noch hinauszögern.
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern ist neben Schleswig-Holstein das einzige Bundesland, das keinerlei Studiengebühren erhebt. Die rot-rote Landesregierung möchte auch weiterhin zumindest das Erststudium gebührenfrei halten. Dies ist auch so im Koalitionsvertrag verankert. Es kann jedoch dazu kommen, dass auch in Mecklenburg-Vorpommern im Zuge einer Einigung der SPD-geführten Bundesländer ein Studienkontensystem eingeführt wird. Außerdem sind bereits 2006 Landtagswahlen, so dass dann die Karten neu gemischt werden. Die CDU ist jedenfalls von der Einführung von Studiengebühren überzeugt.