Steuerproblem

D

DJ ShayOne

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
24 Sep 2007
Beiträge
61
Reaktionen
0
Ort
77933 Lahr
Hallo liebe DJ Kollegen!

Ich habe ein steuerliches Problem.
Bin seit 2003 hinter den decks unterwegs und von 2005-2011 hatte ich auch mein Gewerbe gemeldet und zum Jahresabschluss ganz normal meine Steuererklärung gemacht.
Nun das Problem:

Ich habe aus "steuerlichen Gründen" sowie beruflicher Einspannung zum Jahr 2012 mein Gewerbe abgemeldet. Bis dahin alles ok.
Habe weiterhin meine Bookings gemacht - WEIT! weniger als die Jahren zuvor - und auch weiter Rechnungen ausgestellt.
Mir wurde gesagt dass ich meine Zusatzeinnahmen aus dem Jahr 2012 in meine Private Steuererklärung mit einfließen lassen kann.
Jetzt habe ich allerdings das Problem dass ich 2013 umgezogen bin und der Ordner mit den gesammelten Rechnungen nirgens auffindbar ist. Ich werd noch komplett wahnsinng!
Reicht es aus in der Steuerrklärung anzugeben wie viel ich in der Zeit nebenher verdient habe?

Ich muss auch keine km oder sonstiges abrechnen. Mir gehts nur darum dass mir meine Privat angehäufte Steuerrückzahlung nicht flöten geht. Hier gehts leider auch nicht nur um Peanuts sondern geht in die tausend aufgrund von viel Pendeln etc....

Hoffe hier kann mir jemand weiter helfen....
...beim hiesigen FA habe ich natürlich auch schon zigfach angerufen. Außer Warteschleifen und "ich weiß nicht" kam da nicht viel rum....
 
Ich habe ein steuerliches Problem.
....
Ich muss auch keine km oder sonstiges abrechnen. Mir gehts nur darum dass mir meine Privat angehäufte Steuerrückzahlung nicht flöten geht. Hier gehts leider auch nicht nur um Peanuts sondern geht in die tausend aufgrund von viel Pendeln etc....

??

?

:rolleyes:

ich würde mal zum steuerberater gehen und mir erklären lassen, was eine steuerrückzahlung erhöht und was diese mindert :d
 
Ich wusste dass der Satz komisch kommt nachdem ich gepostet hatte!

Damit wollte eigentlich sagen dass ich nichts weiter "abgrenzen" - "abrechnen" will. Und auch hier, lieber Kollege, kann ich z.B die Anfahrt zum Club in meine Berechnung mit einfließen lassen ;) Genauso wie Werbungskosten etc pipapo!

Mir geht es darum dass ich schnell ne Lösung brauch da die Deadline bis 30.04 steht! Bis dahin muss ich was getan haben... Eine Berechnung meiner Privaten Steuern wird OHNE meine DJ-Einkünfte NICHT berücksichtigt!
 
In der Steuererklärung gibt es ja den Punkt "Einkünfte aus" und ein Paar Optionen, (nichtselbstständige Arbeit, gewerbebetrieb, etc) da müsste es dann in die passende Spalte rein. Jahressumme reicht.

Nur etwas seltsam ist es schon das Gewerbe abzumelden aus "steuerlichen Gründen" und "zur Entspannung". Kann jetzt nicht nachvollziehen wo man zusätzliche Arbeit hätte nen Gewerbe zu haben

Weißt du denn die korrekte Jahressumme?

Schwierig wird es halt wenn das Finanzamt nachfragt und die Rechnungen sehen will. Was ja aber nicht unbedingt passieren muss.

Knackpunkt: ich hoffe du hast keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen??
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

erstmal Danke für deine fixe Antwort!

Ich habe auf den Rechnungen keine MwSt ausgewiesen!.

Das Gewerbe habe ich damals abgemeldet weil ich 4 Monate arbeitslos war. Zu der Zeit hatte ich auch keine Residenz und die 2-3 Termine waren nicht nennenswert!
 
Damit wollte eigentlich sagen dass ich nichts weiter "abgrenzen" - "abrechnen" will. Und auch hier, lieber Kollege, kann ich z.B die Anfahrt zum Club in meine Berechnung mit einfließen lassen ;) Genauso wie Werbungskosten etc pipapo!
Und an dem Punkt verstehe ich es nicht:
Ohne Gewerbeanmeldung kannst du doch auch nichts mehr absetzen, Werbungskosten, fahrtkosten etc.
Damit erhöhst du doch deine Zu versteuernden Einnahmen und musst am Ende viel mehr Einkommenssteuer zahlen als nötig.

Viel mehr noch: Hattest du Betriebsausgaben über mehrere Jahre abgeschrieben, und davon waren noch Sachen offen bevor du abgemeldet hast? In dem Fall könnte das Finanzamt auch nochmal nachfragen was mit den angeschafften Sachen passiert ist und evtl könnten hier auch nochmal Nachforderungen für dich entstehen.
 
Okay, das klingt schonmal nicht gut.

Aber dass ich das richtig verstehe:

Ich muss jetzt erstmal nur Betrag X bei FA angeben. Das genügt VORERST mal als "Nachweis"?

Beispiel:
Normalverdienst
+ DJ Nebeneinkommen
___________________
versteuernder Betrag

abzüglich KM-Pauschale, etc pp...

Gut, damit könnte ich trotzdem noch leben!
Wie gesagt, meine DJ-Einnahmen sind jetzt nicht mehr die höchsten, rede hier von 1-2 Jobs im Monat....
Wenn mir am Ende ein paar Kröten dadurch fehlen ist das halb so wild. Das neue Gewerbe ist in der mache - will nächstes Jahr kein Tammtamm damit haben!

Steuern nerven!
 
Muss auch offen gestehen dass ich wirklich überhaupt kein Plan von Steuern habe und das bisher immer mit meiner Ex-Freundin gemacht habe.
Breite ungern mein leben im Internet aus... Nur dass jetzt nicht ständig fragen kommen wie ich was und wann gemacht habe ;)
 
Du gibst in der Erklärung die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit an, also das was du im Hauptberuf verdient hast.
Und direkt unten drunter gibt es noch Spalten, wo du (oder deine Ex) zuvor deine DJ Einnahmen unter"Einkünfte aus Gewerbebetrieb" eingetragen hat. Da passt es jetzt nicht mehr, Schau halt mal die anderen Optionen an und schreib es in die passendsten Spalte rein.

Die Rechnungen die du ausgestellt hast musst du nicht mit der Erklärung abgeben. Erst wenn das Finanzamt fragt und die sehen will. Wobei das wohl auch für das Finanzamt nicht so wichtig sein dürfte. Die würden eher schauen wollen ob du mehr eingenommen hast als angegeben und sich eher an deine Kunden halten, die deine Rechnungen "absetzen". Insofern dürfte es nicht so tragisch sein wenn die nicht mehr bei dir auftauchen.

Ubd Wie gesagt Werbungskosten im Zusammenhang mit deinen DJ Gigs kannst du ohne Gewerbe nicht absetzen. Nur die Werbungs/Fahrtkosten im Zuge deines Hauptberufes
 
Zuletzt bearbeitet:
Ubd Wie gesagt Werbungskosten im Zusammenhang mit deinen DJ Gigs kannst du ohne Gewerbe nicht absetzen.

Ganz so pauschal würde ich das nicht stehen lassen wollen. Die Abgrenzung zwischen "gewerblicher Schallplattenunterhalter" und "freischaffender Musik-Künstler" ist doch sehr schwammig. Und letzterer ist nicht zwangsläufig Gewerbetreibender, sondern freischaffend und kann Anlage S ausfüllen - und auch seine Kosten in Ansatz bringen.

Ansonsten: verlorene Ausgangsrechnungen sind weitestgehend unproblematisch, sofern der vereinnahmte Betrag denn noch exakt bekannt ist. Das FA interessiert sich für Ausgangsrechnungen eigentlich nur in zwei Situationen: a) es liegen Kontrollvermerke vor, b) es geht um USt-Prüfung. Punkt b) fällt hier ja eh weg. Bleibt Punkt a).

Wäre das ganze hier passiert würde ich allerdings vermutlich das FA über den Mißstand der verlustigen Unterlagen dennoch in Kenntnis setzen. Und zwar einfach um zu vermeiden, dass später womöglich im Nachgang einer (unwahrscheinlichen) Buchprüfung noch jmd. auf die Idee kommt, ein Bußgeldverfahren wegen Verstoß gegen irgendwelche Paragraphen von AO bzw. HGB einzuleiten.

Wenn die Belege ansonsten noch in elektronischer Form existieren wäre im übrigen die einfachste Variante, den ganzen Rotz bei Bedarf nochmal neu auszudrucken - Welt wieder in Ordnung.
 
Ganz so pauschal würde ich das nicht stehen lassen wollen. Die Abgrenzung zwischen "gewerblicher Schallplattenunterhalter" und "freischaffender Musik-Künstler" ist doch sehr schwammig. Und letzterer ist nicht zwangsläufig Gewerbetreibender, sondern freischaffend und kann Anlage S ausfüllen - und auch seine Kosten in Ansatz bringen.

Ok, probieren könnte und sollte er es dann zumindest
 

Neue Themen


Zurück
Oben