Hallo,
ich wollte eben einen Track von mir auf meine Soundcloudseite draufmachen. Leider wurde der Track vom Copyrightfiltersystem von Soundcloud als fremder Content eingestuft der garnicht von mir sei.
Der Track besitzt einzig und allein Drumsamples aus der Ableton Library, der Rest ist alles mit Synths und Effekten selbst gemacht.
Man kann den Track wieder unlocken lassen, allerdings muss man da einigen Bedingungen zustimmen die dort in feinstem Business & Law Englisch aufgeführt sind die ich nicht so ganz verstehe. Dazu soll man seinen vollen Namen + Adressdaten Preis geben die dann auch an den vermeintlichen Copyrightinhaber weitergegeben werden.
Da mir das irgendwie ziemlich ernst vorkommt wollte ich euch nochmal um Rat bitten nicht das ich hier noch irgendeinen dummen Fehler mache.
Ich habe mal die betreffenden Passagen als Screenshots angehängt.
Grüße
Nachdem hier noch keine Hilfe zu kam gebe ich mal mein Bestes, mit dem Hinweis, dass es sich dabei nicht um qualifizierte Rechtsberatung handelt sondern lediglich um meine Einschätzung.
Für "business & law" ist das Ganze doch sogar recht verständlich gehalten
Eine Frage vorne Weg: wurde Dir mitgeteilt, mit welchem Teil Deiner Produktion Du gegen welches Copyright verstoßen haben sollst? Das wäre vielleicht mal ganz interesssant zu wissen..
Evtl. hat jemand die identischen Drums aus Ableton (Loops oder one-shots?) genutzt und der Copyright Algorithmus von Soundcloud hat das im Abgleich gefunden. Möglichkeit zwei wäre, dass Du, bewusst oder unbewusst, Melodien oder Rhytmuspattern genutzt hast, die schon jemand anderes geschützt hat.
Mit dem von Dir im oberen Screenshot angeclickten Punkt gibst Du an, dass sämtlicher in dem Track enthaltene Content von Dir stammt. Ganz strenggenommen ist das bei Dir nicht wahr, da Du ja die Drums aus Ableton genommen hast, statt sie selber mit einer Drummachine zu machen. Diese Sounds stammen also nicht von Dir, Du hast aber mit dem Kauf von Ableton das Recht erworben, diese zu verwenden. Sollte also die oben angesprochene Möglichkeit eins richtig sein müsstest Du den oberen Punkt ankreuzen, nicht den unteren.
Sollte Möglichkeit zwei richtig sein, gäbe es (außer dem Erwerb einer Lizenz vom Rechteinhaber) erstmal keine Möglichkeit, den content legal weiter zu verwenden. Dann wären also beide Punkte falsch, falls Du sie ankreuzen würdest...
Bevor Du weitermachst solltest Du also rausfinden, welcher Teil genau gegen irgendjemandes copyright verstoßen soll und erst weitermachen, wenn Du Dir sicher bist, dass Du alles richtig gemacht hast. Bedenke, dass nicht nur Sounds sondern auch z.B. Melodien geschützt sind, und man diese nicht mal zu 100% kopieren muss, um das Urheberrecht zu verletzen, solange die Ursprungsmelodie noch zu erkennen ist.
Der ganze Rhabarber im unteren Screenshot ist eigentlich für genau das da, was es bei Dir erreicht hat: die Leute zum Nachdenken bringen, indem Ihnen die (möglichen) Konsequenzen ihres Handelns aufgezeigt werden...
Grundsätzlich bestätigst Du da Folgendes:
- Du bist Dir sicher, dass Du mit dem von Dir hochgeladenen Material keine Urheberrechte verletzt.
- Dir ist klar, dass Du eine Menge Ärger kriegen kannst, falls Du es doch tust.
- Soundcloud hat das Recht, das Material eventuell nicht wieder hochzuladen
- Sollte Dein Material das Urheberrecht anderer verletzten sprichst Du Soundcloud von jeder Verantwortung frei
Ich an Deiner Stelle würde wie folgt vorgehen:
- klären, worum genau es geht
- sicherstellen, ob Du nachweisen kannst, dass Du keine Rechte anderer verletzt
- falls du das nachweisen kannst schick den Disput los
Sei Dir aber noch über folgendes im Klaren: selbst, wenn Du alles richtig gemacht hast, sind Recht haben und Recht bekommen häufig zwei paar Stiefel...
Der angebliche Rechteinhaber könnte jederzeit einen Rechtsstreit gegen Dich in Gang setzen. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem Du ggfs. beweisen kannst, dass Du im Recht bist können dabei eine Menge Kosten für Dich entstehen, wenn Du aus irgendwelchen Gründen sogar verlierst wird es noch teurer. Schau Dir also auch genau an, wer Dein "Gegner" in der Sache ist...