Rückwirkend Gewerbe anmelden als gerade volljähriger?

D

Dowi

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Ich (noch minderjährig) darf demnächst in einem kleineren Club in meiner Gegend auflegen (Nur bis 24 uhr aber immerhin :)). Das problem an der Sache: Da ich noch minderjährig bin, kann ich kein gewerbe anmelden.
jetzt hab ich von rückwirkender Gewerbeanmeldung gehört.
Geht das rein zufällig, dass ich im Dezember (nach meinem 18.) ein Gewerbe anmelde und das auch rückwirkend auf den Oktober wo ich noch 17 bin gilt?

Bzw. Wenn ich mich bei dem Club auf 400€-Basis einstellen lasse, könnte das sich irgendwie in die Quere kommen mit meinem Schülerjob bei einem Einkaufsmarkt (~150€ im Monat)

Oder gäbe es da sonst irgendwelche möglichkeiten?

liebe grüße
 
für diese einmalige Sache brauchst du doch (vor allem am Jahresende!) kein Gewerbe anmelden! Und wozu auf 400,- EUR anstellen lassen? wegen der Versicherung??? Stell 'ne Quittung aus (ja, das geht auch als Privatperson!!) und gut is!

E/
oder isses keine einmalige Angelegenheit?
 
kommt drauf an wie es läuft ;) :D
aber im dezember (bzw. dann halt januar) könnte ich ja ein gewerbe anmelden. Ich denke bis dahin sollte das ganze einmalig, höchstens 2 mal vorkommen.

Kann ich denn dann auch als Minderjähriger eine Quittung ausstellen und wie würde das mit dem versteuern laufen?
 
Die Peanuts, die du bei 2-3 mal auflegen verdienst, brauchst du nicht versteuern.

Erst ab 8100,- Euro Verdienst im Jahr musst du für alles, was drüber geht, Einkommensteuer zahlen. Mit deinem 400,- Eurojob und den Kröten beim auflegen musst du dir keinen Kopp um ein Gewerbe oder über das Finanzamt machen.
 
Als ergänzung: die mehrwertsteuer darfst du jedoch nicht nehmen..
 
Andere Möglichkeit:

Musik machen sofort ,geld kassieren und rechnung schreiben sobald du den gewerbeschein hast. So hast du es in deinen Büchern und der VA´ler auch in seinen.
 
Kommt darauf an, ob Kindergeld etc angerechnet wird auf Job & DJ Job. Leider gibt es auch Nachforschungen bei Minijob Zentrale etc & einen Datenabgleich der Behörde

Zu rückwirkender Gewerbeanmeldung am besten das Ordnungsamt - Gewerbe konsultieren
 
Wenn du mit 17 kein Gewerbe anmelden darfst, kannst du das auch nicht rückwirkend anmelden.
Wenn der Veranstalter dich auf 400,- Eurobasis anstellt und du noch einen anderen Job hast musst er für dich Sozialsteuern zahlen (glaube 160,- Euro sind das).

Ich habe mal was von woanders Kopiert:
Grundsätzlich kannst du als Privatperson keine Rechnung ausstellen. Du musst in jedem Fall ein Gewerbe bei deiner Gemeinde/Stadt anmelden. Dann kannst Du auch eine Rechnung ausstellen. Was den Ausweis der Umsatzsteuer angeht, empfehle ich Dir die Regelung als "Kleinunternehmer" nach § 19 UStG in Anspruch zu nehmen. Dann kannst du unter den dort genannten Voraussetzungen des § 19 UStG Rechnungen ohne Ausweis der USt ausstellen, was für dich den Vorteil hat, dass du keine USt-Voranmeldungen und keine USt Jahreserklärung erstellen musst und auch keine USt an das Finanzamt abführen. Was dann das Schreiben von Rechnungen angeht, kannst Du Dir mal den § 14 UStG angucken, dort steht alles was du wissen musst!

Die Gesetze findest du unter http://www.gesetze-im-internet.de/us...9BJNE003715301

Da du noch keine 18 bist, bist du noch nicht geschäftsfähig und darfst damit auch keine Rechnung schreiben. Der Tip von Jamson74 wäre eine Möglichkeit, solltest du aber mit dem VA vorher absprechen. In der Rechnung darfst du das aber auch nicht rückdatieren.

Was noch eine Möglichkeit wäre, frag den VA ob du nicht einfach 5-6 Leute von dir mir bringen kannst die dafür umsonst reinkommen und paar Drinks bekommen, du dafür dann kein Geld nimmst. Wenn es bis zum 18 nur 1-2 mal ist kannst du das machen und sehe es als Promotion an. Bei 1-2 Stunden wird es sich eh nicht um mehr als 50,- Euro handeln, denke ich.

Korrektur: Der Grundfreibetrag liegt für 2011 bei 8004€ und nicht bei 8100€
Das ist auch auch der Freibetrag fürs Kindergeld, kommst du darüber (egal ob Job oder Kleingewerbe).

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst Frag am besten dein, bzw. den Steuerberater deiner Eltern.
 
...Ich habe mal was von woanders Kopiert:
Grundsätzlich kannst du als Privatperson keine Rechnung ausstellen. Du musst in jedem Fall ein Gewerbe bei deiner Gemeinde/Stadt anmelden. Dann kannst Du auch eine Rechnung ausstellen. Was den Ausweis der Umsatzsteuer angeht, empfehle ich Dir die Regelung als "Kleinunternehmer" nach § 19 UStG in Anspruch zu nehmen. Dann kannst du unter den dort genannten Voraussetzungen des § 19 UStG Rechnungen ohne Ausweis der USt ausstellen, was für dich den Vorteil hat, dass du keine USt-Voranmeldungen und keine USt Jahreserklärung erstellen musst und auch keine USt an das Finanzamt abführen. Was dann das Schreiben von Rechnungen angeht, kannst Du Dir mal den § 14 UStG angucken, dort steht alles was du wissen musst!

Die Gesetze findest du unter http://www.gesetze-im-internet.de/us...9BJNE003715301

Link ist tot und das ist gut so!

Hört bitte endlich auf das Märchen zu verbreiten, eine Privatperson dürfe keine Rechnung ausstellen!
Das ist Bullshit!!! Solange die gesetzlich vorgeschriebene Form gewahrt bleibt und du dir nicht einbildest Steuer ausweisen zu können darfst du Rechnungen ausstellen!

Da du noch keine 18 bist, bist du noch nicht geschäftsfähig und darfst damit auch keine Rechnung schreiben.

Ebenso Bullshit!
Der Fragesteller ist 17 und damit beschränkt geschäftsfähig! (vgl. §106 BGB)

Was noch eine Möglichkeit wäre, frag den VA ob du nicht einfach 5-6 Leute von dir mir bringen kannst die dafür umsonst reinkommen und paar Drinks bekommen, du dafür dann kein Geld nimmst. Wenn es bis zum 18 nur 1-2 mal ist kannst du das machen und sehe es als Promotion an. Bei 1-2 Stunden wird es sich eh nicht um mehr als 50,- Euro handeln, denke ich.

Ach, er soll arbeiten damit seine Kumpels kostenlos saufen können? :rolleyes:
 
Nur warum sagen mir dann Steuerberater was anderes???

Wie auch immer,
hier mal ein Faden zu dem Thema Dort sollte alles drin stehen was man wissen muss.

Ach, er soll arbeiten damit seine Kumpels kostenlos saufen können?

Ja, warum nicht. Das sind 5 Leute die für ihn Action machen, was andere überzeugen könnte auch Action zu machen, was wiederum den VA gefallen wird. Wirklich Arbeit ist es ja auch nicht, denn er darf einmal bis um 24 Uhr auflegen (was 2-3 std. sind) um zu sehen wie es läuft. Das ganze soll, ja auch nur 1-2 mal so laufen bis er 18 ist. In der Zeit hat die Möglichkeit dem VA zu zeigen was er kann, lernt dabei etwas Club/Disko Atmosphäre kennen und sobald er 18 ist, ihm das gefällt, der VA von ihm überzeug ist und ihn öfters mal Buchen möchte muss er eh Gewerbe anmelden (siehe Link). Es wäre eine alternative, genauso wie das veröffentlichen von Tracks unter einer CC-Lizens um diese dann kostenlos zum downloaden anzubieten, um so durch Mundpropaganda bekannt zu werden, Feadback zu erhalten ect. .
 
so ich war heute nach der schule mal bei meinem chef und der hat gemeint, dass das mit 2 jobs warscheinlich Probleme gibt, gerade weil man als DJ ja mal mehr, mal weniger verdient und auch mein Gehalt bei EDEKA nicht fest ist (In den Ferien verdiene ich mehr, weil ich halt länger arbeite) und damit nicht sichergestellt ist, dass ich immer unter 400€ bleibe.


Wenn du auf Nummer sicher gehen willst Frag am besten dein, bzw. den Steuerberater deiner Eltern.

Hab ich keinen und meine Eltern auch nicht - allerdings werde ich mich morgen oder am Montag nochmal an meinen Wirtschaftslehrer wenden, ich denke der wird sich da auch auskennen.


Hab ich das jetzt richtig verstanden und ich kann da einfach auflegen, danach eine Rechnung ausstellen (Ohne ausweisung der Steuer) und wenn meine eltern nichts dagegen sagen ist das legal und rechtsmässig? sry, wenn ichs falsch verstanden habe, ich bin auf dem sprung und konnte jetzt leider nciht alles gaaanz genau lesen.

lg
 
Nur warum sagen mir dann Steuerberater was anderes???
Wenn das so ist, würde ich mir überlegen den Steuerberater zu wechseln!
Diese Diskussion hatte ich jetzt schon ein paar Male...

Ja, warum nicht. Das sind 5 Leute die für ihn Action machen, was andere überzeugen könnte auch Action zu machen, was wiederum den VA gefallen wird. Wirklich Arbeit ist es ja auch nicht, denn er darf einmal bis um 24 Uhr auflegen (was 2-3 std. sind) um zu sehen wie es läuft. Das ganze soll, ja auch nur 1-2 mal so laufen bis er 18 ist. In der Zeit hat die Möglichkeit dem VA zu zeigen was er kann, lernt dabei etwas Club/Disko Atmosphäre kennen und sobald er 18 ist, ihm das gefällt, der VA von ihm überzeug ist und ihn öfters mal Buchen möchte muss er eh Gewerbe anmelden (siehe Link). Es wäre eine alternative, genauso wie das veröffentlichen von Tracks unter einer CC-Lizens um diese dann kostenlos zum downloaden anzubieten, um so durch Mundpropaganda bekannt zu werden, Feadback zu erhalten ect. .

Läuft dann darauf hinaus, dass der Markt kaputt gemacht wird! :mad:
Gibt's hier im Forum auch 'nen Fred zu...

E/
@Domi:
Ganz genau so! bzw. alternativ kaufst du dir 'nen Quittungsblock im Papierwarenfachgeschäft deines Vertrauens und stellst dem Typ 'ne Quittung aus, wenn du deine Kohle gleich bar bekommst...
 
Zuletzt bearbeitet:
@Domi:
Ganz genau so! bzw. alternativ kaufst du dir 'nen Quittungsblock im Papierwarenfachgeschäft deines Vertrauens und stellst dem Typ 'ne Quittung aus, wenn du deine Kohle gleich bar bekommst...


Soweit danke erstmal.

Allerdings habe ich noch diesen Thread hier gefunden, wo steht

3-4 Gigs im Jahr = einfach eine Rechnung/Quittung ohne Umsatzsteuer und ohne Gewerbeanmeldung ausstellen und die "Zusatzeinnahme" bei der Jahreseinkommensteuer mit angeben.


seh ich das richtig und da ich GESAMT unter diesem Betrag (~8000€) liege, muss ich da auch nichts angeben, also keine Meldung beim Finanzamt etwa in Form einer Steuererklärung machen?
Ich hab in meinem Leben nämlich noch nie eine Steuererklärung geschrieben (-> da minderjährig).


liebe grüße und soweit schon danke an alle :)
Domi
 
Ich habe grade vom Clubbesitzer erfahren, dass die die Steuer ausgewießen brauchen.
wär es jetzt ne möglichkeit, dass ich das ganze vorerstmal kostenlos mache und dann nach anmeldung des gewerbes im januar, bzw. nach dem ersten gig mit dem gewerbe ein bisschen mehr auf die rechnung schreibe?
 

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