Rechtliches im Internet

imhoteph

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Hy!

Bin grad auf etwas gestoßen... In einem Onlinestore bekomme ich einen dieser OEM TTs für 0€ angezeigt. Ich kann ihn mir auch in den Warenkorb legen und kaufen. Alles 0€. Das muss ein Bug sein.
Aber ist es nicht so, dass ein Laden, wenn er etwas auszeichnet, auch zu dem Preis verkaufen muss? Gabs da nicht vor kurzem erst ein Urteil, in dem schonmal so ein Bug zu vielen freudigen Einkäufern führte?

Weiß grad jemand von euch Bescheid? Weil einen gratis TT fänd ich net schlecht... :D

mfg
imhoteph
 
Nein, ist nicht so. also vielleicht gibts ein neues Urteil, aber ein Käufer kann nicht auf einen Preis bestehen, wenn ein Produkt falsch ausgezeichnet wurde. Zumindest wars früher so.
 
Hm, bist du dir da sicher? War es nicht vor kurzem erst so, dass..... irgendein PC Versand (weiß grad nicht mehr, welcher das war), einige PCs zu Spottpreisen rausgeben musste, weil da ein Bug im System war?
Und ging nicht auch vor kurzem ein BMW bei Ebay für unter 10€ weg und musste nach einem Rechtsstreit dann wirklich hergegeben werden? (ok, Ebay ist vielleicht was anderes, aber ähnlich schon)

Ich les mir mal die AGB da durch, ob irgendwas von "Irrtum vorbehalten" steht. Wenn nicht, dann bestell ich einfach mal, denn die können mir ja keine Rechnung schicken, wenn ich nicht auch für Geld was bestell.

Wenns geht, dann schreib ich auch mal ne Schritt-für-Schritt Anleitung zum Bug :D


Edit: Steht nichts da. Und ich hab mich mal da umgesehen. Man kann außerdem gratis ein Numark Einsteigerset, sowie Shure N44-7 Ersatznadeln kaufen.
SYNQ Audio SMX.1 gibts auch für 0€.
Die haben da vergessen den Link fürs Kaufen wegzunehmen, wenn sie ein Produkt nicht richtig eingesetzt haben...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab mir jetzt einen SYNQ Audio SMX.1 für 0€ bestellt. Ich wills ja nicht übertreiben und den Bug ausnutzen :D
Hab zur Sicherheit noch in die Bestellung als Bemerkung geschrieben, dass ich nur zum ausgeschriebenen Preis von 0€ kaufen will. Hab im allerschlimmsten Fall ja ein Rückgaberecht von 14 Tagen.

Der Bug ist bei www.djservice.com
Ihr müsst da mal bissl durchschauen. Es gibt immer wieder Artikel, die mit 0€ ausgezeichnet sind. Da fehlt dann das Symbol zum kaufen. Aber auch ohne Symbol ist der Link da. Einfach ins leere klicken und schwupps ist der Artikel für 0€ im Warenkorb. Beispiel SYNQ Audio SMX.1: Unter Mischpulte - Sync kostet er 429.00€. Wenn man aber unter den BST Mixern schaut, so wird man ihn für 0€ adden können. Einfach direkt links neben der Stecknadel ins weiße klicken, wo bei anderen Artikeln eben dieses Einkaufswagensymbol ist.
Weitere 0€ Artikel: Unter Sync Turntables den BST OEM TT, unter Angebote - Junior Turntable Sets ein Numark Battle Pack. Dann gibt es noch bei einigen statt einem Preis nur einen Punkt oder einen Strich, jedoch dürfte das als "Artikel nicht eingestellt" gelten...

Übertreibts nicht und nehmt maximal einen Artikel!
Viel Spaß :cool:

mfg imhoteph
 
Der Kaufvertrag kommt idR nicht dann zustande, wenn man den "kaufen" button drückt, sondern erst nach einer (oft-nicht-automatischen) Bestätigungsmail.

Und meines Wissens ist der Verkäufer zu nichts verpflichtet,erstrecht nich wegen einem EDV Fehler dir das Ding für 0€ zu verkaufen.

Und ebay is da was ganz anderes, wirklich _ganz_ andres...

Und was der Thread hier im Open Floor zu suchen hat, is mir ein Rätsel
 
Ich habe mir eben das SYNQ Audio SMX.1 bestellt. Vorher habe ich mich soweit abgesichert, mehrere Screenshots gemacht, in denen der Artikel eindeutig zum Preis von 0 Euro angeboten wird, inklusive eines Screenshots der ausgeschriebenen AGBs. Zur Bestellung hab ich noch einen kleinen Text geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren!
Vorhin bin ich durch Zufall auf dieses merkwürdige Angebot aufmerksam geworden. Nach dem ausführlichen Durchlesen ihrer AGB's, in denen nicht (!!) erwähnt wurde, dass Irrtümer bei den Preisangaben vorbehalten sind, gehe ich davon aus, dass das Angebot (von ihrer Seite aus sicherlich ungewollt) trotzdem gültig und rechtens ist!
Ich habe zur Absicherung meinerseits mehrere Screenshots ihrer Angebotsseite gemacht, auf denen der Artikel zum Preis von "0 €" ausgeschrieben ist. Desweiteren habe ich Screenshots gemacht, in denen sich der Artikel im Warenkorb befindet und auch dort mit dem Gesamtpreis von "0 €" angegeben wird und auch Bilder ihrer momentan ausgeschribenen AGBs.
Daher bestelle ich diesen Artikel hiermit - ausdrücklich zum Preis von 0 Euro plus Versandkosten!!!

Mal sehen. Wie geil wäre das denn... :D :D :D


//edit:

@ griz

Na ja, probieren kann man es ja mal. Die Bestätigungs-Mail habe ich auch bekommen. Allerdings war diese automatisch. Mal sehen, ich schätze mal im Laufe des Tages bekomme ich nochmal ne Mail von ihnen. Ich berichte Euch dann natürlich von meinem Schnäppchen... :p :D
 
Zuletzt bearbeitet:
@mad,

Deine Mail ist zwar nett, aber totaler - sorry für das Wort - Blödsinn.

Beim Onlinehandel kann es recht zweifelhaft sein, wann ein Vertragsabschluß zustande gekommen ist. Das liegt einfach an der Tatsache das das Angebot vom Verkäufer als sog. "invitatio ad offerendum" zu werten ist. Mit anderen Worten, das Angebot geht vom Besteller aus, Du möchtest gerne das Produkt für den Preis im Online-Shop haben. Dann ist es fraglich, ob der Verkäufer das Angebot annimmt, in diesem Fall eher nicht. Die automatisch generierte Bestätigungsmail stellt keine Annahmeerklärung dar!

Daher wird niemand, selbst mit dem besten Anwalt oder sogar mit Matlock und Perry Mason zusammen keinen Mixer für 0Euro bekommen.

Gruß M

//Edit: Nochmal zur Begriffsdefinition, damit keine Mißverständnisse auftreten:

Der Fachbegriff "invitatio ad offerendum" ist eine Aufforderung ein Angebot abzugeben, daher ist ein Preis im Online-Shop oder auf z.B. Flyer kein bindendes Angebot da es einfach keine "richtigen Angebote" sind.

Durch das Vorstellen der Artikel im Onlineshop fordert der Unternehmer also die potentiellen Kunden auf, ein (dann rechtlich bindendes) Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben.

In den meisten Fällen kommt der Vertragsschluss erst mit Auslieferung der Ware zustande. Die automatisch generierte Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt erweist sich sehr oft nicht als entsprechende Willenserklärung (Annahme), so dass in der Auslieferung der Ware eine stillschweigende Erklärung (Fachbegriff: konkludent) gesehen wird.

Hoffe das wird jetzt was klarer ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Leute, ich glaube ihr habt da was falsch verstanden!
Der erste, oberste Artikel bezieht sich NIE auf ein Produkt, ist sondern nur eine Firmenbeschreibung!!!!

Wahrscheinlich können die das (Skriptbedingt) nicht in die HTML-Seite einbauen und deswegen haben die dafür einen Artikel zu 0€ angelegt, um den Text anzuzeigen.

Im Prinzip kauft ihr also die Firma für 0€ :D :D :rolleyes:
aber nicht deren Produkte, denn in der Beschreibng steht auch kein Produkt, sondern nur z.B. "SynQ erweitert die Ausstattung des SynQ XTRM-1"

Wenn ich jetzt bei DJservice.com wäre, würde ich euch ein gedrucktes Blatt zukommen lassen, wo genau der selbe Text drauf steht wie bei dem "Artikel" und dann zahlt ihr die Versandkosten :D und wenn ihr den artikel nicht wollt, müsst ihr den auch nochmal auf eigene Kosten zurückschicken :D
 
@ Maik-L More

*lol*
Ich weiß, ich mache mir da auch ehrlich gesagt keine Hoffnungen. Aber ich würde total durchbrechen, wenn ich übermorgen ein Paket zu Hause habe, mit dem Mixer und bezahle 4,50 € Nachnahme. Ausserdem ist mir ja auch mir den Screenshots überhaupt nicht geholfen, da man ja die Daten z.B. in Windows beliebig umstellen kann. Sie können es ja als Hinweis sehen... ;D ;D ;D

@ Plustig122

Ich glaube DU hast da was falsch gelesen! Am besten du guckst dir die Seite mal ein bißchen genauer an. Der Mixer wird weiter unten nämlich wirklich für den Preis ausgeschrieben / "angeboten"! Also bitte guck erstmal richtig hin, bevor du uns hier absoluter Dämlichkeit beschuldigst... ;)
 


Ist schon das Produkt, Screenshot wurde notariell beglaubigt :D

Gruß M
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist den eigentlich "antraziet" für ne Farbe... :p :D
 
Naja, wir werden sehn, was daraus wird. Ne Bestätigungsmail mit dem Gesamtbetrag von 0€ kam auf jeden Fall mal an.
Und ja, es stimmt, dass immer zuerst eine Beschreibung mit 0€ zu Anfang jeder Seite steht, doch das ist in diesem Fall ja was anderes.. (siehe Screenshot von Maik-L More).

Hier mal ein kleiner Auszug aus der Mail, weil es so schön ist:

-----------------------------------------------------------------------
Pos ANr. Artikel St. ? Total
-----------------------------------------------------------------------
1 SMX1 SYNQ Audio SMX.1 1 0 0
-----------------------------------------------------------------------
Zwischensumme/total 0.00
UPS germany plus export rate -
-----------------------------------------------------------------------
Gesamtsumme / Total EUR -
=======================================================================
Tax [MwSt] EUR -
-----------------------------------------------------------------------


@grizto, wo hätte er denn hin sollen?
 
imhoteph schrieb:
@grizto, wo hätte er denn hin sollen?

Bin zwar nicht griz, aber ich erlaube mir trotzdem mal darauf zu antworten... :D

Thread-Titel: "Rechtliches im Internet" -> mir war so, als hätte ich hier schonmal ein Subforum mit dem Namen "Business & Recht" gesehen... :p
 
lol,

der arme Laden,

durch den Schreibfehler(?!) wierden sie wohl Heute soviele Anfragen bekommen wie noch nie... :D

normalerweise schütz man sich gegen sowas durch eine Klausel in der AGB das die Preise unverbindlich seien bzw. Irrtümer vorbehalten.

Das werden sie sicherlich schnell nachholen, falls noch nicht getan.



grüsse
 
Madman schrieb:
Bin zwar nicht griz, aber ich erlaube mir trotzdem mal darauf zu antworten... :D

Thread-Titel: "Rechtliches im Internet" -> mir war so, als hätte ich hier schonmal ein Subforum mit dem Namen "Business & Recht" gesehen... :p


Sorry, mein Fehler... :rolleyes:
 
MatReverse schrieb:
normalerweise schütz man sich gegen sowas durch eine Klausel in der AGB das die Preise unverbindlich seien bzw. Irrtümer vorbehalten.

Eben, darum geht's ja. Vielleicht haben wir ja Glück... :p
 
Hab mich mal im Internet über geltendes Recht informiert...
Also es ist so, dass ein Onlineshop keine Verplichtung hat, einen bestellten Artikel auch zu verkaufen, wenn offensichtlich ein Irrtum vorliegt, sollte der Onlineshop in seinen AGB darauf hinweisen, dass der Kaufvertrag erst bei Versand der Ware zustande kommt. Dies ist bei djservice.com nicht der Fall. Wenn man es also nach geltendem Recht sieht, so ist der Kaufvertrag mit der Bestätigungsemail zustande gekommen und djservice.com kann nicht mehr zurücktreten.

Sollte es jemand besser wissen, bitte belehrt mich, ich hab das auch nur im Internet nachgelesen und kenn mich da nicht wirklich aus.

Hab bisher noch keine Reaktion von denen auf meine Bestellung bekommen (nach der Bestätigungsmail) und warte erstmal ab, ob da noch was kommt, bevor ich die 4€ Versandgebühr per Vorkasse überweise.

mfg
imhoteph
 
da is der Wunsch halt Vater des Gedankens...

du hättest die Jungs am ehsten auf den Fehler hinweisen wollen, und vielleicht dann ein kleines Dankeschön bekommen, aber wie schon von mir angedeutet und Maik fundiert erzählt, das gibt keinen...
 
@Maik Ne, hab das schon gelesen, aber laut dem Landgericht Essen (Az.: 16 O 416/02) gilt, wie von mir oben erwähnt der Kaufvertrag als abgeschlossen, wenn die Bestätigungsmail kommt und nicht ausdrücklich in den AGB davon die Rede ist, dass entweder Irrtümer ausgeschlossen, oder der Vertrag erst mit Auslieferung zustande kommt. Was du da angesprochen hast, gilt bei so ziemlich jedem Onlineshop, da alle diese Klausel in den AGB haben. Doch djservice.com hat eine winzige AGB und da kommt das nicht vor...

mfg imhoteph
 
@MadMan
Sorry, mein Fehler, hab jetzt auch mal bestellt :D
 
Die Typen machen es sich aber schon ganz schön einfach!
Erstmal ne kleine Erklärung: Ich bin jeden Tag von 7 bis 15 Uhr auf Arbeit, fahre allerdings in der Mittagspause nach Hause zum Essen. Sind nur 3 km. Jedenfalls stehen die geliebten Herren der Grün-Weiß-Fraktion immer sehr gerne genau auf der Strecke und ziehen raus. So wie heute (mich zum Glück nicht)
Auf dem Weg zurück zur Arbeit klingelt mein Handy - der Djservice am Telefon!
Ich sage zu denen: "Können sie mich in 5 min nochmal anrufen? Ich fahre gerade Auto!" (Genau da lang, wo die Bu**en stehen)
Er: "Ne, es geht um ihre Bestellung, dann storniere ich die jetzt, okay? Tschüss!"
Eh ich was sagen konnte, hatte der Typ aufgelegt. Krass...
 

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