Rechnung schreiben, welche Lösung?

DJSword schrieb:
Normal kann ich doch durchs Gewerbe die Rechnung mit Mehrwertsteuer schreiben oder ????

Wenn Du jeden Monat eine Vorsteuer-Voranmeldung machen mußt, dann kannst Du eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt schreiben.

Hast Du dieses nicht, so darf die MwSt nicht ausgewiesen werden. Es darf auch nicht auf der Rechnung stehen, daß der Endbetrag 16% MwSt beinhaltet. Es steht dort nur ein Endbetrag und sonst nichts.
Die Info habe ich direkt vom Finanzamt, als ich mein Gewerbe angemeldet habe.
 
Also eine Vorsteuer Voranmeldung habe ich bisher nicht gemacht !
Hat mir unser Steuerberater auch nichts von gesagt also dann wohl ohne Mehrwertsteuer die Rechnung machen ( hatte es halt m gehört das sie unbedingt mit druf müsste ebenso meine Steuernummer des Gewerbes dann auch )!°!!
 
caress schrieb:
ja als arbeitsmaterial.
pass aber auf das deine einahmen deine ausgaben überdecken sonst ist den gewerbe schnell geschlossen wegen "liebhaberei" . also kein bertrieb der gewinn erwirtschaftet -> dir wird dann "nahegelegt" diesen zu schliessen.
gleiches gilt z.b. für cd player etc.


Meine Steuerberaterin meinte aber man sollt die ersten beiden Jahre ruhig miese machen wäre irgend wie besser!!!
 
DJSword schrieb:
Meine Steuerberaterin meinte aber man sollt die ersten beiden Jahre ruhig miese machen wäre irgend wie besser!!!

ja is schon ok..übertreib es aber nicht.
gibt ne postitive geschäftprognose wenn du dein unternehmen steigerst :D..is eigentlich auch normal das ein gewerbe zeit braucht um aus den roten zahlen zu kommen.
ich gehe davon aus das du in 3 jahren auch nioch dj bist ;)
 
Richtige Rechnung
Neue gesetzliche Vorgaben für die Rechnungsstellung

Ab 01.01.04 muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten:

- vollständiger Name und vollständige Adresse des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers
- die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- das Ausstellungsdatum
- eine fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Art der sonstigen Leistung
- den Zeitpunkt der Lieferung
- das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt
- den anzuwendenden Steuersatz (z. B. 16%) sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung

Insbesondere bei Eingangsrechnungen und Kostenbelegen ist darauf zu achten, dass die o.g. Angaben in der Rechnung enthalten sind, da ansonsten der Vorsteuerabzug versagt wird.

Kleinbetragsrechnungen (bis 100 Euro) müssen folgende Angaben enthalten:

- vollständiger Name und vollständige Adresse des leistenden Unternehmens
- das Ausstellungsdatum
- die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistung
- das Entgelt und die darauf entfallende USt. in einer Summe und der Steuersatz

Quelle:http://www.setup-scout.de/setUp_News-artikel129.html

Hab das nur gesehen und dachte mir vielleicht passts rein..
 
ola...

sollen 200 euro mit oder ohne Steuer sein?
Also ich nehm mal an ohne...dann musst du die MwSt. noch dazu nehmen.

LG Dr.

P.S. genau wie oben geschrieben...absolut richtig :)
 
Na ja, das der Steuersatz mit angegeben werden muß, ist wahrscheinlich falsch. Ich habe den Finanzbeamten extra danach gefragt, ob ich ihn angeben darf.
Wenn ich keine Vorsteuer Voranmeldung mache, darf ich es nicht.
Das haben mir sogar beide Beamten, die im Büro saßen, bestätigt. Also wird und muß es ja stimmen.
 
MMh am besten ich fahre demnächst mal zu unserer Steuerberaterin
und frage wie ich das dann machen soll!
Vielleicht kann sie mir ja auch nen Vordruck geben etc!
 
Wenn ich als Privatperson Rechungen ohne MWST ausstellen darf, warum sollte ich denn ein Kleingewerbe extra anmelden? Lohnt sich doch der ganze Auwand nicht, oder?
 
Wenn ich als Privatperson Rechungen ohne MWST ausstellen darf, warum sollte ich denn ein Kleingewerbe extra anmelden? Lohnt sich doch der ganze Auwand nicht, oder?

Der Thread ist 3 Jahre alt! Hättest du doch auch im KFKA-Thread posten können. Zu deiner Frage weiß ich leider keine Antwort, ich kenne mich da überhaupt nicht aus.
 
Wenn ich als Privatperson Rechungen ohne MWST ausstellen darf, warum sollte ich denn ein Kleingewerbe extra anmelden? Lohnt sich doch der ganze Auwand nicht, oder?

Als Privatperson darfst Du keinen Handel betreiben, mit einem Kleingewerbe schon, als GbR wiederum nicht, als OHG ja.
 

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