Rechnung erstellen. Hilfe bitte!

@ravanelli: Nee, habe ich nicht. Würde ich auch gerne vermeiden, da ich allerhöchstens 1-2 mal im Jahr auf Rechnung auflege, wenn überhaupt.

Durch Googlen werde ich auch nicht so richtig schlau..

Es muss doch einen Paragraphen geben, der besagt, daß ich als ganz normaler Mensch ohne Gewerbe o.ä. von der Steuer bereit bin, wenn ich unter einen gewissen Satz pro Jahr bleibe und deshalb auch keine Steuernummer angeben muss...

@d-a-f-f-y: Ich habe keine Steuernummer und wie gesagt auch kein Kleingewerbe angemeldet.

??
Ohne ein Gewerbe kannst du auch keine Rechnung erstellen. Geh doch mal zum Bürgerhaus und hol dir einen Gewerbeschein kostet einmalig ca. 20 EUR und dann hast für immer und ewig deine Ruhe. Denn dann erhälst du auch eine Steuernummer und kannst auch eine Rechnung erstellen.

Du kannst eine Quittung (kein Gewerbe) ausstellen aber mehr auch nit....so mein Wissenstand! Das würde für den Auftraggeber bestimmt reichen!
 
Als privat Mensch ne Rechnung schreiben geht in Ausnahmefällen auch ohne Gewerbe. Aber nur so 2,3 mal pro Jahr, sobald da ne gewisse Regelmäßigkeiten und Gewinnerzielungsabsichten zu erkennen sind, brauchst du ein Gewerbe.

Und da derjenige, dem du die Rechnungen ausstellst diese ja beim FA abgibt, kriegen die das auch mit.

Besonders vorsichtig wäre ich damit dann, wenn du irgendwelche Sozialleistungen erhälst, Sozialhilfe, ALG, Hartz4 etc...

Ob du allerdings ohne Steuernummer ne Rechnung schreiben kannst, ist fraglich. Kann sein, dass das nicht akzeptiert wird.
 
Okay, danke für Eure Antworten. Ich habe eben mit dem Finanzamt gesprochen und die meinten, daß ich mich erstmal steuerlich erfassen lassen muss. Dann bekomme ich eine Steuernummer und kann eine Rechnung schreiben. Wenn ich einen gewissen Betrag nicht überschreite (ca. 1500 € im Jahr), brauche ich dafür auch keine Steuern zu bezahlen.
 
Na ja, also um einen Rechnung zu stellen, brauchst Du eine Steuernummer! Wie die Rechnung aussehen muss, ist oben erläuert, nur kurz: Datum, Rechnungsnummer, Steuernummer, Betrag, Zweck).

Von "der Steuer" befreit ist grundsätzlich eher niemand. Welche Steuer meinst Du denn? Deine Einkommenssteuer interessiert hinsichtlich der Rechnung nicht die Bohne. Umsatzsteuer fällt grundsätzlich an und muss ausgewiesen werden, ABER es gibt die Kleinunternehmerregelung § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Damit kann man die Umsatzsteuer dann vermeiden (man sollte aber gut überlegen, ob man das will ... Kaufst Du z. B. Serato und einen Laptop sind schnell mal 400 Euro Umsatzsteuer weg ...)

Ja, und das Gewerbe. Das ist unterschiedlich, Freiberufler in bestimmten Berufen brauchen kein Gewerbe anzumelden. Das betrifft vor allem Künstler. Und manche Finanzämter glauben, dass DJs künstlerisch tätig sind. Dann brauchst Du kein Gewerbe anzumelden!

Mehrheitlich ist es jedoch so, dass auch von DJs verlangt wird, ein Gewerbe anzumelden. Das kostet erstmal nur Arbeit und eine geringe Gebühr. Damit bist Du aber immernoch eine Privatperson und haftest auch als solche! (Da kommst Du nur raus, wenn Du eine Firma, z. B. eine GmbH, gründest.) Man kann also als Privatperson beliebig viele Rechnungen schreiben ;-))

Übrigens meldet sich dann auch noch die IHK bei Dir ;-)) Beiträge in der IHK werden aber nur fällig, wenn ordentlich Gewinne eingefahren werden ;-)
 
Da (aus der Haftung) kommst Du nur raus, wenn Du eine Firma, z. B. eine GmbH, gründest.

nicht ganz richtig. du haftest als geschäftsführer einer gmbh in vollem umfang auch PRIVAT für rückständige steuern (im härtefall), in jedem fall aber für sozialversicherungsbeiträge (krankenkasse, genossenschaft, minijob-zentrale/knappschaft).
ausserdem ist eine gmbh mittlerweile eh käse, da dir, sofern du es nicht selber hast, niemand einen kredit gibt ohne jemanden zu haben, der dafür bürgt. die meisten firmen sind in der hinsicht gebrannte kinder und lassen sich das gerne absichern.
 
Ja, stimmt schon ... Führt hier eh zu weit ;-) Mir ging es nur darum klar zu stellen, dass Gewerbe hin oder her wir DJs (in den allermeisten Fällen) immer als Privatperson -- eben freiberuflich -- tätig sind.
 
Dann kannst du aber auch keine Rechnung schreiben, also mir zumindest ist das nicht bekannt dasdas dann möglich ist! Und ne Rechnung ohne Stuernummer wird dein Kunde auch nicht akzeptieren, sollte er zumindest nicht wenn er problemlos durch die Steuererklärung will!
 
Ja, stimmt schon ... Führt hier eh zu weit ;-) Mir ging es nur darum klar zu stellen, dass Gewerbe hin oder her wir DJs (in den allermeisten Fällen) immer als Privatperson -- eben freiberuflich -- tätig sind.

Das widerspricht sich doch.

Gewerbe und Freiberufler sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Das hat ihr auch nichts mit den Gesellschaftsformen zu tun.

Am besten benutzt du das Wort natürliche Person. Das Wort Privatperson wird immer falsch dargestellt, denn eine Privatperson kann nicht etliche Rechnungen schreiben!

Gewerbe -> Einzelunternehmer (natürliche Person)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann kannst du aber auch keine Rechnung schreiben, also mir zumindest ist das nicht bekannt dasdas dann möglich ist! Und ne Rechnung ohne Stuernummer wird dein Kunde auch nicht akzeptieren, sollte er zumindest nicht wenn er problemlos durch die Steuererklärung will!

... kannst allenfalls den Vermerk "gem. § 19 Abs. 1 UStG ohne Umsatzsteuer" auf der Rechnung angeben.
Dann hat auch der Rechnungsempfänger kein Problem.
 
Vielleicht hilft das hier weiter. Das hatte mal ein Steuerberater in einem anderen Thread geschrieben:

also,
erstmal ein hallo an alle irren hier

mit der steuer, sorry, habt alle keine wirkliche peilung!

also mal von vorn... ach ja - ich bin steuerberaterin ;-) - und bin hier, weil ich div. dinge mit DJ`s und deren besteuerung zu tun habe und auch ggfs. regeln kann... und nicht schwarz, sondern gegen rechnung

denn...

1.ter irrtum: wenn ihr ne quittung über erhaltenes geld unterschreibt, ist das nicht nur sache vom zahlenden, sondern auch die von DJ
denn je nachdem, ob der Diskothekenbetreiber euch als freie mitarbeiter laufen läßt oder als sog. mini-jobber anmeldet, ist euer honorar steuerpflichtig oder steuerfrei

a. mini-job: immer gut... ihr werdet vom inhaber angemeldet, dafür müßt ihr namen, adresse, sozialvers.nummer angeben UND ihr dürft keinen anderen nebenjob als diesen haben. maximale verdienstgrenze 400€ im monat. der inhaber der disko ist dann euer arbeitgeber und führt 30% nebenkosten für euch ab, damit ihr nix versteuert

b.quittung: tja, ihr seit als selbständige freiberufliche mitarbeiter unterwegs... und müßt euch beim finanzamt melden und steuern zahlen. siehe punkt 2

2. rechung der DJ`s
a. sobald ihr ne quittung unterschreibt ist das das gleiche wie als wenn ihr ne rechnung schreibt! das finanzamt erfährt früher oder später davon. früher ist immer besser, weil später heißt meistens steuerstrafvergehen!
also: meldet euch beim Finanzamt, ob nen gewerbeschein erforderlich oder nicht, das liegt im auge des betrachter... macht ihr mehr als nur platten auflegen oder produziert ihr ggfs. selber neues, kann evtl. der gewerbeschein entfallen. dies aber ist mit finanzamt AKTIV zu klären

b. es gibt 3 verschiedene steuerarten die euch treffen könne:

- umsatzsteuer = mehrwertsteuer
- einkommensteuer
- gewerbesteuer

umsatzsteuer ist nur fällig ab einem umsatz ab 17500€ pro jahr! sonst seit ihr kleinunternehmer gem § 19 UStG

gewerbesteuer hat nen freibetrag von € 24.500 und ist als nebenberuflicher DJ wohl auch relativ unrelevant

einkommensteuer: tja die fällt immer an... der gewinn der DJ-tätigkeit wird mit den anderen einnahmen aus eurem hauptjob zusammengerechnet und dann guckt jemand in ne tabelle und errechnet die nachzahlung... wer was verdient, zahlt also immer steuern, einkommensteuern! außer ihr macht es als mini-jobber...

3. was ist gewinn: einnahmen abzüglich euerer ausgaben, die euch als DJ entstanden sind

4. wenn ihr ne rechnung schreiben sollt, dann sind ganz wichtig die folgenden angaben auf JEDER rechnung, die sind übrigens 10jahre aufzubewahren

name adresse von euch und dem bezahler der rechnung
datum
was habt ihr wann gemacht
rechnungsnummer (fortlaufend nummeriert)
steuernummer (kriegt ihr ja vom finanzamt)

so und wer nun sagt, auf die kralle weiß ja keiner von, aber ich hab ne quittung unterschrieben, der ist blond blauäugig und blöd... denn ihr seid offiziell in den büchern der diskothekenbetreiber erfaßt und somit vom finanzamt auch faßbar... !!! also vorsicht leute

ich hoffe, ein wenig licht ins den dunklen tunnel gebracht zu haben...
 
Also das mit dem Freiberufler vergesst mal lieber ganz schnell.

Ich weiß, dass manche hier im Forum diesen Tipp gegeben haben.
Ist vielleicht auch ne tolle Sache als Künstler geführt zu werden... Bis sich die Künstlersozialkasse meldet.
Und die ist richtig teuer!!!
Wenn man Gewerbe aufmacht, muss man irgendwann IHK zahlen, das sind 150€ im Jahr, so ca jedenfalls.

Kommt die Künstlersozialkasse werdens einige hundert oder sogar tausend Euro, die die wollen.

Es reicht sogar aus, wenn ihr auf der Rechnung irgendwas in die Richtung schreibt: Musikalische Gestaltung eines Abends, moderation etc...
Niemals machen!!

Alles woraus sich eine Künstlerische Tätigkeit ableiten lässt, sollten Tabu-Worte sein... Auch das Wort Gage...
Einfach als "VErwendungszweck" DJ schreiben, kurz und bündig....
 
nein wozu? die ist ja nur für die interne buchhaltung gedacht.
aber anhand des datums und des kunden, sollte es doch in einer guten buchhaltung auch ohne gehen ;)

muss fürs finanzamt eigentlich sein... zumindest haben die mich angezickt, als ich letztes jahr die rechnungen ohne nummer abgegeben habe... :rolleyes:
 
Hallo!

Ich schlage fast die hände über den kopf zusammen was hier an halbwissen und wirklichen unfug zusammengeschrieben wird. Den meisten hier würde ich empfehlen bevor sie weiter machen an einer Art existenzgründungsseminar teilzunehmen bei dem man die grundregeln der buchführung lernt. Ihr kommt in teufelsküche wenn ihr da zu schludrig mit umgeht.

Um mal ein wenig licht ins dunkel zu bringen schlage ich folgende lektüre vor:

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/tipps/finanzwesen/pflichtangaben-auf-rechnungen.html
 
Stimmt trotzdem nicht ganz. Die USt-Identifikations-Nr. muss nicht mehr angegeben werden, besser gesagt sollte man es sogar ganz lassen, da es in den letzten Jahren immer öfter zu Blödsinn ("Streichen") damit geführt hat.
Ich sag nur Umsatzsteuerzahllast melden usw.
 
Stimmt trotzdem nicht ganz. Die USt-Identifikations-Nr. muss nicht mehr angegeben werden, besser gesagt sollte man es sogar ganz lassen, da es in den letzten Jahren immer öfter zu Blödsinn ("Streichen") damit geführt hat.
Ich sag nur Umsatzsteuerzahllast melden usw.

Hallo!

Kannst du das irgendwo belegen das die Behörden da schon eine richtlinie oder so was erlassen haben?
 
Hm. Vorhin muss ich es übersehen haben, aber ich hab grad nochmal geschaut und es steht doch noch im §14 drin. Allerdings hatten wir vor kurzem einen Lehrgang, in dem wir ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, dass die USt.-Identifikationsnummer nicht mehr angegeben wird, da man es sich somit theoretisch leicht machen könnte und ein Unternehmen in derbe Schwierigkeiten - wenn auch nur kurzzeitig - bringen könnte. Auf jeden Fall nen Haufen Aufwand. Ich sag nur Elster-Programm usw. Zumal man ja mit der ID echt nen Haufen Zeugs treiben kann. Bringt einem zwar selbst absolut null, aber wie schon gesagt, das Unternehmen kommt erstmal ins Schwitzen. Will jetzt nicht näher darauf eingehen, ist immerhin ein öffentliches Forum. Wenn's dich jetzt genauer interessiert, was er dort gesagt hat, meld dich nochmal per PN.

Ansonsten geb ich dir Recht - es gilt nur das Gesetz und da es dort (noch) mit drinsteht, nehme ich meine Aussage zurück. ;)
 
So ne Identifikationsnummer braucht man eh nicht, wenn man nicht gerade EU-weit Geschäfte macht.
 
So ne Identifikationsnummer braucht man eh nicht, wenn man nicht gerade EU-weit Geschäfte macht.

Hallo!

Alleine wenn man bei einer Suchmaschine mit G werbung schaltet wird es schon nötig eine zu haben da diese ihre rechnungen aus irland schreiben.

Auch viele firmenkunden schauen ob man so eine nummer hat weil man damit doch auf eine gewisse größe hinweißt. Dieses ist aber auch meist erst dann relevant wenn man im Vermietgeschäft tätig ist.

Wer nur ein bissel Mucke auflegen will und nichts weiter macht braucht nur seine steuernummer, die unsatz-id-nr kann man später immer noch beantragen wenn sich das tätigkeitsfeld ausweitet
 

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