Rechnung erstellen. Hilfe bitte!

jonny.joka

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hallo jungs und mädels.
ich muss heute abend ma wieder ran ans auflegen allerdings mit ner kleinen veränderung- ich soll denen ne rechnung vorlegen. im grunde genommen weiss ich ja wie son schreiben aussieht nur wollte ich die erfahrenen unter euch mal fragen ob es dafür sone bestimmte regel gibt. ich hab schon alle daten hier nur will die die auch artgerecht in der rechnung unterbringen. ich wäre euch sehr verbunden wenn ihr mir mal ein beispiel runtertippeln könntet da ich das bis heute abend brauche. vielen dank schonmal!
 
hab mal kurz die rechnung gepostet, die ich für's SMS2005 gebraucht habe ;)
meine Gage habe ich allerdings weggelassen, muss ja nicht jeder wissen.
www.bangbamrecords.de/data/rechnung.pdf

folgendes muss auf einer Rechnung sein:

Privatperson:
- Art der Leistung
- geforderte Summe für die Leistung
- Kontoverbindung des Gläubiger(in diesem Fall du)
- Adresse des Absenders
- Adresse des Schuldners(in diesem Fall der Veranstalter)
- Rechnungsdatum
- Zahlungskonditionen(z.B. "Betrag bar erhalten" o. "Zahlbar innerhalb 10 Tagen")

Gewerbetreibende
- siehe Privatperson - plus...
- UmsatzsteuerNr.
- ausgewiesene Umsatzsteuer
(hängt allerdings davon ab ob man diese ziehen darf oder nicht)
 
nein wozu? die ist ja nur für die interne buchhaltung gedacht.
aber anhand des datums und des kunden, sollte es doch in einer guten buchhaltung auch ohne gehen ;)
 
@s-tek: Kleiner Tip: Schreib besser "Hope to see you again soon" als "...soon again". Letzteres ist eher eine wörtliche Übersetzung eines deutschen Satzes ins Englische als echtes Englisch. Nur als Hinweis, sowas kann etwas blöd aussehen.
 
s-tek schrieb:
nein wozu? die ist ja nur für die interne buchhaltung gedacht.
aber anhand des datums und des kunden, sollte es doch in einer guten buchhaltung auch ohne gehen ;)


öhm.. kommt drauf an, wenn er Gewerbebetreibender ist (weis ja nicht wie das in eurer Branche ist) sind einige weitere Angaben für das Finanzamt notwenig.

z.b
- laufende Rechnungsnummer
- Leistungs- bzw Lieferdatum
- Steuernummer bzw. Ust-ID.
 
JOS schrieb:
öhm.. kommt drauf an, wenn er Gewerbebetreibender ist (weis ja nicht wie das in eurer Branche ist) sind einige weitere Angaben für das Finanzamt notwenig.

z.b
- laufende Rechnungsnummer
- Leistungs- bzw Lieferdatum
- Steuernummer bzw. Ust-ID.

also ich habe jetzt seit 3 jahren 2 firmen zu laufen und beide erstere sachen sind bei mir nicht unbedingt notwendig (jedenfalls nicht bei meinem finanzamt);)
eventuell hilft da aber auch ein blick in die dt. AbgabenOrdnung und das HBG
:confused:

letzteres steht schon längst mit in der liste ;)
 
ein Beispiel


 
s-tek schrieb:
also ich habe jetzt seit 3 jahren 2 firmen zu laufen und beide erstere sachen sind bei mir nicht unbedingt notwendig (jedenfalls nicht bei meinem finanzamt);)
eventuell hilft da aber auch ein blick in die dt. AbgabenOrdnung und das HBG
:confused:

letzteres steht schon längst mit in der liste ;)
"Letzteres" steht genauso lang in der Liste, wie "ersteres" und "zweiteres". Referenz sind die überarbeiteten §§ 14 und 15 im UStG.

Prinzipiell wird Dein Finanzamt damit auch keine Probleme haben, sondern das Finanzamt, das bei einer evtl. Betriebsprüfung für die Kontrolle der Belege Deiner Kunden zuständig ist. Dort werden Rechnungen, die nicht den geforderten Kriterien entsprechen, nämlich nicht als gewinnmindernde Belege anerkannt und somit der zu versteuernde Gewinn um die fraglichen Beträge nach oben geschraubt. Dadurch darf Dein Kunde dann Steuern nachzahlen, die er sich hätte sparen können, wenn er von vornherein auf die ihm zustehende korrekte Ausstellung der Rechnungen bestanden hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
hae :confused:

Hab auch schon 2 Firmen gehabt (Die dritte ist im Aufbau) ..Aber das hab ich ja noch nie gehört. Hab meine Vorsteuer zwar noch nie Selber gemacht... Sondern immer vom Steuerberater machen lassen. Wir reichen bei dem unserer Buchhaltung ein... und wenn auf der Rechnung diverse Kriterien nicht erfüllt sind, gibts Ärger mit dem Finanzamt. Und das man z.b keine laufende Rechungsnummer benötigt währe mir ganz neu. :confused: Sogar mein Warenwirtschaftsprogram unterstützt nur laufende Rechnungsnummer. Gut ich bin auch in der EDV und DNT-Branche... Vielleicht ist das anders bei euch. Wobei... ich glaub da war mal irgendwas,.. man kann das glaub ich irgendwie umgehen wenn man ein ein gewerbe alleine betreibt. Dann muss man weder Ust. zahlen noch RE-Nr. und dergleichen angeben. fragt mich aber bitte nicht wieso und warum das so ist :rolleyes: Hab auch nicht sonderlich viel Ahnung. Ich halte mich nur an das was mir mein Finanzamt bzw. Steuerberater sagt ;)
 
vielen dank euch schonmal für die schnellen antworten! ich freu mich richtig.
ich werd mal versuchen ne rechnung ala s-tek zu erstellen. das dürfte doch genügen oder??? :)
 
Die ist grundsätzlich ok, bis auf die fehlende Nummerierung, die ich der Vollständigkeit halber einfach mit einem Datumsschlüssel reinsetzen würde: JJJJMMTT + 01, wirst ja wahrscheinlich an dem Tag nur eine Rechnung schreiben.

PS: Zahlungskonditionen sind übrigens kein gesetzlich vorgeschriebenes Element einer Rechnung.
 
das mit den zahlungskonditionen weiß ich...
würde ich aber trotzdem jedem empfehlen, da einem sonst der kunde unter umständen auf der nase rumspringt(alles schon gehabt)...

das mit der RE-Nr. werd ich nochmal gnauestens überprüfen, nicht das ich da mal noch in irgendwelche schwulitäten komme :)
 
s-tek schrieb:
das mit den zahlungskonditionen weiß ich...
würde ich aber trotzdem jedem empfehlen, da einem sonst der kunde unter umständen auf der nase rumspringt(alles schon gehabt)...

das mit der RE-Nr. werd ich nochmal gnauestens überprüfen, nicht das ich da mal noch in irgendwelche schwulitäten komme :)

zahlst du denn monatliche Vorsteuer? Wenn nein dann brauchst du die höchstwarscheinlich nicht angeben. Ansonsten würd ich einfach mal bei nem Steuerberater deines Vertrauens nachfragen ;) Oder halt direkt bei deinem Finanzamt..
 
ich zahl vierteljährlich meine UST-Voranmeldung ;)
ich werd auf jeden fall nachfragen :) aber danke schonmal für den hinweis
 
Sorry, wenn ich diesen alten Thread hochhole.

Ich muss ebenfalls eine Rechnung für einen Gig am letzten Wochenende schreiben. Soweit ist alles klar, nur habe ich keine Steuernummer und muss auf der Rechnung vermerken, daß ich von der Steuer befreit bin nach Paragraph x. Weiss jemand, wie der Paragraph lautet und wie der Satz genau heissen muss?
 
"Ich werde veranschlagt beim Finanzamt XXX unter der Steuernummer 123/4567/8910.
Als Kleinunternehmer ist eine Ausweisung der Mehrwertsteuer nach §19 nicht erforderlich."


ich habs so drinstehen...
 
@ravanelli: Nee, habe ich nicht. Würde ich auch gerne vermeiden, da ich allerhöchstens 1-2 mal im Jahr auf Rechnung auflege, wenn überhaupt.

Durch Googlen werde ich auch nicht so richtig schlau..

Es muss doch einen Paragraphen geben, der besagt, daß ich als ganz normaler Mensch ohne Gewerbe o.ä. von der Steuer bereit bin, wenn ich unter einen gewissen Satz pro Jahr bleibe und deshalb auch keine Steuernummer angeben muss...

@d-a-f-f-y: Ich habe keine Steuernummer und wie gesagt auch kein Kleingewerbe angemeldet.
 

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