rabbbit
49,- Cent
AW: problem mit CDJ 800
Wie gesagt, ich sehe es als Irrtum vom Verkäufer bzw. kein Fachwissen des Verkäufers. Er hat in der Beschreibung von einem CDJ 800 erwähnt und der ist nunmal ein Player ohne MP3 Funktion.
Wenn in der Auktion gestanden hätte, er verkauft einen CDJ 800 MK2 und er liefert dir einen CDJ 800, ja dann hast du auch das Recht einen MP3-Fähigen CDJ-800 MK2 von ihm zu bekommen.
Ich vergleiche es mal so:
Ich kaufe mir einen gebrauchten Audi A4 3.2 mit einer angeblichen Triptronic Schaltung bei Ebay. Jetzt stelle ich beim Abholen des Audis fest, dass es keine Tripronic Schaltung ist, sondern eine normale manuelle Gang-Schaltung.
Kein Richter (zu 99,9 %) in Deutschland wird jetzt hingehen und den Verkäufer verpflichten einen gebrauchten Audi A4 3.2 mit Triptronic zu beschaffen.
Dein gutes Recht ist, Kaufvertrag rückgängig machen und anfällige Kosten (Anwalt+Gericht) für den Prozess erstatten (D.h. kein Schadenersatz).
Im Großen und Ganzen.....du hast nur mehr Stress, Stress, Stress....und Ärger am Hals.
Daher mein Tipp: Geld zurück oder Preisminderung!
Und beim nächsten Mal besser informieren!
Shit happens.......
mfg
Hab erstmal garnichts weiter geschrieben, ausser das er sich mal äussern sollte.
Ich will lediglich DAS GERÄT haben auf das ich geboten habe, und zwar ein MP3 Fähigen CD Player von Pioneer
Wie gesagt, ich sehe es als Irrtum vom Verkäufer bzw. kein Fachwissen des Verkäufers. Er hat in der Beschreibung von einem CDJ 800 erwähnt und der ist nunmal ein Player ohne MP3 Funktion.
Wenn in der Auktion gestanden hätte, er verkauft einen CDJ 800 MK2 und er liefert dir einen CDJ 800, ja dann hast du auch das Recht einen MP3-Fähigen CDJ-800 MK2 von ihm zu bekommen.
Ich vergleiche es mal so:
Ich kaufe mir einen gebrauchten Audi A4 3.2 mit einer angeblichen Triptronic Schaltung bei Ebay. Jetzt stelle ich beim Abholen des Audis fest, dass es keine Tripronic Schaltung ist, sondern eine normale manuelle Gang-Schaltung.
Kein Richter (zu 99,9 %) in Deutschland wird jetzt hingehen und den Verkäufer verpflichten einen gebrauchten Audi A4 3.2 mit Triptronic zu beschaffen.
Dein gutes Recht ist, Kaufvertrag rückgängig machen und anfällige Kosten (Anwalt+Gericht) für den Prozess erstatten (D.h. kein Schadenersatz).
Im Großen und Ganzen.....du hast nur mehr Stress, Stress, Stress....und Ärger am Hals.
Daher mein Tipp: Geld zurück oder Preisminderung!
Und beim nächsten Mal besser informieren!
Shit happens.......
mfg