Private Party - Gästeliste...

Michy schrieb:
Art.8 Abs. 2 GG aber besagt, daß "für Versammlungen unter freiem Himmel dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden kann.
Genau das ist der Satz, den ich meinte.
 
Nur dass der Art. 8 Abs. 2 GG immer noch nur für 'Versammlungen' im Sinne des Grundgesetzes/Versammlungsrechtes gilt. ;)

@michy
Tschuldigung, aber ich weiß ja nicht, in was für einem Grundgesetz du nachgeschaut hast und wo du deine Rechtskenntnisse her hast, aber Art. 74 GG dreht sich immer noch um die Bereiche der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes und hat gar keinen Absatz 3... :rolleyes:
Hat also rein gar nichts mit der Problematik hier zu tun.

Und das Brokdorf-Urteil sagt vor allem aus, dass wenn das Versammlungsgesetz greift, aufgrund der besonderen Beteutung der Versammlungsfreiheit keine polizeiliche Eingriffsmaßnahmen aufgrund der Polizeigesetze getroffen werden dürfen, die nach Polizeirecht theoretisch zulässig, aber nach Versammlungsrecht unzulässig wären (sog. Polizeifestigkeit, außerdem lex specialis vor lex generalis-Grundsatz).

Damit hat eine Geburtstagsparty aber immer noch nichts mit einer Versammlung im Sinne des Art. 8 GG zu tun. Und auch nicht mit Art. 9 GG, der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit, die für die Bildung von Vereinen o.ä. einschlägig ist.

Und jetzt bitte keine Endlosdiskussion auf dem "Nebenkriegsschauplatz" hier. Ich denke, es wurde inzwischen alles gesagt, was für den Thread-Ersteller wichtig ist.
 
Also erstmal noch folgendes:

Du stellst also ein paar Kumpels vorn hin und die sollen dann kontrollieren, wer ein und ausgeht!? Dann komm aber keinesfalls auf die Idee, ein Schild mit "Eintritt 5 €" oder so'n Kram hinzustellen. Wenn du Eintritt nimmst, ist es keine Privatparty mehr!

Und noch was (Sorry, kann ich mir nicht verkneifen...)

bndkt schrieb:
Ich dachte immer größere Sachen sollten zumind. gemeldet werden...
*rofl* Ne 50 Mann-Party...
 
Ich bin zwar hin- und hergerissen, würde es aber letztenendes auch als Privatparty auffassen. Ich meine, wenn du wirklich keinen Profit aus den Einnahmen schlägst, am Ende also mit 0€ aus der Sache herauskommst, dann hat das in meinen Augen 'nen privaten Charakter. Immerhin ist es normal, zumindest bei uns, dass sich jeder an den Kosten beteiligt, wenn wir mal privat feiern und das wäre hier dann, wenn es wirklich nur um den Kostenausgleich geht, ja der Fall. Desweiteren sehe ich, wenn kein Profit aus der Party geschlagen wird, keinen Grund dafür, warum GEMA-Gebühren anfallen sollten. Immerhin hat die Party einen privaten Charakter und die Platten werden nur privat einer Gruppe vorgespielt, wobei aus dem Vorspielen der Platten kein Profit geschlagen wird, also die Gäste müssen nicht zahlen um die Platten um die Ohren geballert zu bekommen.
 
Also zu so einer großen Diskussion haette es et seien muessen(siehe die ganzen Zitate aus den Artikeln des GGs)...

Also das mit der Geburtstagsfeier war n Vergleich der größe (keiner von uns hat Geburtstag)... Eine Überlegung war, dass mer n 75 cm Pool auftreiben und Blumenketten... dafür dann die 3 € Eintritt verlangen... Und Getränke "verkaufen" wir zum Einkaufspreis (+ Aufrundung auf eine gerade Summe)...

Bevor es hier weiter hin und her diskutiert wird, denk ich mal, dass wir es abhacken können, ich habe bisher keine Fragen mehr...

Ich muss nur gucken, dass wir niemanden Belästigen...

Thx 4 the info

greez Bndkt
 
@ BassTi: Entschuldigung auch meinerseits. *rote Backen krieg* Was du sagst, ist richtig. Möchte mich daher selbst korrigieren:

Ich meinte nicht Art. 74 Abs. 3 GG sondern Art. 74 Abs. 1 Punkt 3, den Querverweis vom GG auf die konkurrierende Gesetzgebung (von der in Art. 8 Abs. 2 GG die Rede ist), in dem Fall das Versammlungs- und Vereinsrecht.

Habs auch in meinem Post bereits geändert.....

Was die Brokdorf-Entscheidung anbelangt, so habe ich mich auf den Beschluß des Ersten Senats vom 14. Mai 1985 -- 1 BvR 233, 341/81 -- BVerfGE 69, 315 (316)BVerfGE 69, 315 (317) bezogen, wo im Absatz C 1 Punkt 1 folgender Wortlaut zu finden ist:
Zitat
"... Diese Freiheit ist in Art. 8 GG gewährleistet, der Versammlungen und Aufzüge - im Unterschied zu bloßen Ansammlungen oder Volksbelustigungen - als Ausdruck gemeinschaftlicher, auf Kommunikation angelegter Entfaltung schützt. Dieser Schutz ist nicht auf Veranstaltungen beschränkt, auf denen argumentiert und gestritten wird, sondern umfaßt vielfältige Formen gemeinsamen Verhaltens bis hin zu nicht verbalen Ausdrucksformen..."

... welcher definiert, daß es sich hier um eine Versammlung im Sinne von Art. 8 GG handelt und somit keine Anmeldungspflicht besteht.

Das VersG (Versammlungsgesetz) beschränkt sich ausdrücklich nur auf öffentliche Veranstaltungen und greift hier nicht, auch das ist richtig.

Versteh mich bitte nicht falsch. Ich wollte dir nicht den "Krieg" erklären, sondern nur zur Klärung der rechtlichen Lage beitragen, zumindest soweit es meine Sachkenntnis erlaubt. Sollte ich mich aber geirrt haben, so möchte ich mich gern eines besseren belehren lassen. Man lernt ja nie aus und ich bin halt kein Anwalt. Aber ich bin immer daran interessiert, daß meine Kenntnis auch auf sachlicher Richtigkeit basiert. Also bitte nicht übel nehmen.... ;)

Im Übrigen möchte ich mich bei dir für die anregende Diskussion schonmal bedanken, und die Moderatoren sowie den Thread-Ersteller vielmals um Entschuldigung bitten, wenn ich bei meinen Posts zu sehr in den Offtopic-Bereich abgedriftet bin.

Gruß
Michy
:cool:
 
@michy
Alles kein Problem und für Diskussionen ist das Forum ja da. ;)
Bin ja auch kein Volljurist.

Ich fühle ich mich nur manchmal dazu genötigt, hier gegen zu steuern, wenn ich meine, über eine Sache einigermaßen Bescheid zu wissen, weil hier im Forum oftmals rechtliche Halbwahrheiten oder Irrtümer kursieren, die im Extremfall schnell mal blöde Folgen haben können.
Das soll dann aber eigentlich keinesfalls besserwisserisch daher kommen (insofern sorry, falls es hart formuliert geklungen hat!), sondern lediglich hilfreich sein!

EDIT:
Zu deinem letzten Post nochmal:
Die von dir zitierte Passage aus dem Urteil bezieht sich, soweit ich das sehe, trotzdem nur auf Versammlungen (auch wenn der Ausdruck "Veranstaltung" verwendet wurde), die letztlich einen (und wenn noch so geringen aber dennoch übergeordneten) politischen Zweck haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
BassTi schrieb:
...weil hier im Forum oftmals rechtliche Halbwahrheiten oder Irrtümer kursieren...

Sowas kann natürlich mal dumm ausgehen. Leider gibts nich soviele Menschen, die eine so soziale Denkweise an den Tag legen, korrigierend einschreiten zu müssen.

Dafür gibts von mir gleich nochwas zu lesen:

Der Bezug ergibt sich (für mich) daher, weil sich diese Verfassungsbeschwerde um eine unangemeldete Demonstration drehte, die gegen den Bau des Kernkraftwerks Brokdorf geplant war, gegen die der zuständige Landrat ein Demonstrationsverbot erlassen hatte. Die Klägerseite, sah den Umstand einer widerrechtlichen Demonstration allerdings nicht gegeben und forderte die Anerkennung der Veranstaltung als eine Versammlung iSv Art. 8 GG, in der Folge davon die Aufhebung des Demonstrationsverbots, blabla..... Darin habe ich eine Parallele zur hier diskutierten Problematik gesehen.

Ich war heute wieder im Büro des Rechtsberaters, der unsere Filialen in Deutschland betreut (hatte von der Arbeit her einen Termin bei ihm). Mich hat die Geschichte hier nichtmehr so richtig losgelassen und weil wir uns gut kennen, hat er sich spaßeshalber mal die Zeit genommen, diesen Thread hier durchzulesen. Das Ergebnis war verblüffend. Wir sollten ne Kanzlei aufmachen. Ich glaub, im Team wären wir unschlagbar. :D Der Witz: Wir sind beide auf der richtigen Spur. Ich hab das Gespräch als Voice-Memo aufgenommen.

Zusammengefaßt sieht er das so:

Im Falle einer Klage, in der dem Thead-Ersteller eine Anmeldungspflicht seiner privaten Veranstaltung unterstellt würde, gäbe es 2 Möglichkeiten, die Forderung nach einer Anmeldung für unrechtmäßig zu erklären. Der eine Weg wäre eine Beweisführung ausgehend von dem Recht auf Anmeldungsfreiheit, und der andere Weg eine Beweisführung im Ausschluß-Verfahren zur Widerlegung der unterstellten Pflicht.

Zu 1.: Der Beweis des Rechts:
Der Wunsch, eine Geburtstagsparty für einen bestimmten Personenkreis zu geben (ungeachtet dessen, ob die Feier auf eigenem Grund und Boden stattfindet oder nicht), ist Teil des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit des Veranstalters. Dieses ist geschützt durch Art. 2 GG Abs. 1 und stellt ein Grundrecht dar, welches - die Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung, des Sittengesetzes sowie die Wahrung der Rechte anderer Personen vorausgesetzt - unumstößlich ist.
Dies gilt übrigens nicht nur für nicht-öffentliche Tanz- und Musikveranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, sondern vielmehr für alle Veranstaltungen, die keine Versammlung iSv Art. 8 Abs. 1 GG darstellen.

Zu 2.: Das Ausschlußverfahren:
Betrachtet man die Party als eine "Veranstaltung gemeinsamen Verhaltens, die den Ausdruck gemeinschaftlicher, auf Kommunikation angelegter Entfaltung" beeinhaltet bzw. einem besonderen Zweck dient - der Begehung des Jahrestags des Veranstalters - , dann trägt sie unter Berufung auf das Brokdorf-Urteil dem definierten Begriff einer Versammlung iSv Art. 8 GG ausreichend Rechnung und ist daher auch durch selbigen Artikel Abs. 1 GG geschützt. Auch hier wird natürlich von der Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung, des Sittengesetzes und der Wahrung der Rechte anderer Personen ausgegangen.

Die Unrechtmäßigkeit der Unterstellung einer Anmeldepflicht für diese Feier wäre damit in beiden Fällen bewiesen. Für den Thread-Ersteller: Die Anzahl der teilnehmenden Personen ist in beiden Fällen irrelevant und nicht unbedingt an den Umstand einer Geburtstagsparty gebunden.

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Und wieder steh ich mit nem Fragezeichen am Kopf da...
Da gibts nu so viele Gesetze, und trotzdem sind solche simplen Dinge wie ne Party nicht eindeutig rechtlich geregelt bzw. genau definiert. Kein Wunder, daß eine derartige Rechtswillkür herrscht. Aber in Holland ist das auch nich besser, hier macht man sich noch nichtmal die Mühe, seine Entscheidungen zu begründen....
Da erinnere ich mich gleich wieder an den Dalai-Lama, der in seinem Buch der Menschlichkeit schreibt: "Die Politiker der westlichen Welt mögen sich noch so sehr bemühen, ihre Rechtssysteme auszufeilen. Die Perfektion werden sie wohl niemals erlangen. Die Welt besteht nunmal nicht nur aus schwarz und weiß."

Best regards
Michy
:cool:

P.S.: Wie funktioniert denn das hier eigentlich mit der Bewertung? Würd dir gern nen grünen Punkt verpassen....
 
Zuletzt bearbeitet:
Michy schrieb:
P.S.: Wie funktioniert denn das hier eigentlich mit der Bewertung? Würd dir gern nen grünen Punkt verpassen....

Ka, ich hab auch nur ca. 3/4 von dem Text oben verstanden...
aber falls ich/wir verklagt werden, weiss ich an wen ich mich wenden werde ;)

greez Bndkt
 
:D Okay... wie gesagt ist halt "die Einhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung, des Sittengesetzes sowie die Wahrung der Rechte anderer Personen" wichtig. Auf gut deutsch: Belästige niemanden mit der Party, dann is alles in Butter. Hatten ja schon mehrere Leuz hier geschrieben.

Mit dem grünen Punkt meinte ich eigentlich BassTi.....
 
michy schrieb:
Und wieder steh ich mit nem Fragezeichen am Kopf da...

Vielleicht nochmals ein paar Anregungen, die ein Bisschen praxisbezogener sind als nur das Grundgesetz zu bemühen:

1. Das Grundgesetz ist zwar unmittelbar geltendes Recht und daher bindend (s. Präambel, wenn ich das richtig in Erinnerung habe) und es kann sich jeder auf das Grundgesetz berufen, aber es gilt ja nicht nur das Grundgesetz allein, sondern die einzelnen Grundrechte bzw. deren Ausübung können ja durch Gesetze näher geregelt werden (u.U. auch eingeschränkt), was absolut verfassungkonform ist (und auch gewollt ist), solange die betreffenden Gesetze den grundgesetzlichen Anforderungen entsprechen (d.h. Bestimmtheit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Verhältnismäßigkeit, keine totale -Aushebelung eines Grundrechtes durch das Gesetz, Beachtung der Menschenwürde, evtl. im GG besonders ausgeführte Anforderung an entsprechende Gesetze, Zitiergebot,...)
D.h. wenn es ein Gesetz gibt, das (ordnungsgemäß zustande gekommen und nicht verfassungswidrig) verlangt, dass eine Veranstaltung (die nicht unter Art. 8 GG fällt) angemeldet werden muss oder bestimmten Auflagen oder Beschränkungen unterworfen werden kann, dann ist das durchaus rechtmäßig.

2. Die letzte Begründung von dir, warum eine Geburtstagsfeier auch unter Art. 8 GG fallen könnte, leuchtet mir insoweit ein, aber ich wage zu behaupten, dass das dann doch eher ein Sonderfall (d.h. eine besondere Feier, die über den Rahmen einer normalen Geburtstagsfeier hinausgeht) sein müsste. Ein gescheites Beispiel für soetwas fällt mir momentan eher nicht ein - z.B. vielleicht die Geburtstagsfeier einer Person des politischen Lebens, die nicht nur im privaten Rahmen stattfände, sondern gleichzeitig in irgendeiner Form für eine (patei-)politische Zusammenkunft genutzt würde...?

3. Nichts desto trotz bin ich der Meinung (hab ich ja weiter oben auch schon gesagt), dass eine private Geburtstagsfeier - wie vom Threadersteller beschrieben - keinerlei Anmeldung benötigt, keine GEMA,...
Aber nicht, weil es eine Versammlung i.S.d. Art. 8 GG wäre, sondern, weil es eben nicht unter den Begriff "öffentliche Veranstaltung" (oder auch kommerzielle V.) fällt, wodurch Gaststättenrecht, Lebensmittelrecht, Arbeitsrecht, Unfallverhütungsvorschriften, Gewerbesteuer und was sonst noch zu beachten wären.
Es ist einfach nur - wie du in deinem letzten Post treffend geschrieben hast - eine Form der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2(1) GG).
D.h. es sind lediglich die Rechte anderer zu wahren, was wiederum Ausdruck findet in den Gesetzen/Verordnungen, die die Vermeidung von Lärm- und sonstigen Belästigungen, die Beachtung der Nachtruhe, etc. fordern.

So, ich glaube, jetzt haben wir wirklich so ziemlich alles zu dem Thema losgelassen. ;)
 
Tja, ich bin zurück mit neuen Fragen...

Wir sollten die Party jetzt machen, mein Kumpel hat mit den Nachbarn geredet und die sagten, geht alles in Ordnung. Leider hat er jetzt auch schon beim Rathaus angefragt, ob er das machen darf, die haben es ihm verboten (wollte morgen mit ihm alles bereden und jetzt war er schon da...)

Ich weiss jetzt leider nicht genau was er gesagt hat und was das Rathaus gesagt hat...

Nach dem Thread dürfen sie es mir ja nicht verbieten oder?
Nach dem Versammlungsrecht und weiss der Geier was...

Ich treff mich morgen mit ihm und frag die Details...
Hätte gerne schonmal von unseren Rechtsexperten hier :) ein parr Tipps...
Immerhin ist es ja noch ne Private Party auf seinem Grundstück

greez Bndkt
 
Ich versteh nicht warum ihr überhaupt zum Rathaus gerannt seit.
......


Naja, am einfachsten wärs:

Termin verschieben und machen!
 
bndkt schrieb:
Nach dem Thread dürfen sie es mir ja nicht verbieten oder?
Nach dem Versammlungsrecht und weiss der Geier was...
Eben gerade nicht Versammlungsrecht... :D

Aber zum Thema: Das war dann wohl genau der falsche Weg, zum Rathaus zu gehen.
Weil, wie bereits von mehreren Leuten gesagt, braucht man eine rein private Feier NICHT anmelden, auch wenn ziemlich viele Leute kommen!
Bloß wenn da jemand aufs Amt geht, um eine Party anzumelden, denkt der Bearbeiter dort bestimmt, es soll was Öffentliches bzw. kommerziell Organisiertes sein, weil sonst würde ja niemand kommen, um es anzumelden, da man es sonst nicht muss...
Und da spring dann beim Sachbearbeiter die rote Warnleuchte an: Vorschriften, Bestimmungen, Auflagen... - "Nee, an so einem Ort mitten im Wohngebiet kann man sowas nicht machen. Lärm, Parkmöglichkeiten, sanitäre Anlagen, etc..."

Der einzige Tipp meinerseits wäre jetzt: Macht einfach eure Feier und seht zu, dass keine Nachbarschaft belästigt ist und nicht der Eindruck entstehen kann, das wäre eine öffentliche Veranstaltung - und gut ist...
Könnte halt höchstens sein, dass das Amt der Polizei mitgeteilt hat, dass da jemand was anmelden wollte und die mal an dem Datum nachts überprüfen sollen, ob da nicht illegalerweise trotzdem ne öffentliche Veranstaltung stattfindet...
Dann müsst ihr denen halt erklären, was Sache ist und tut gut dran, wenn sich niemand beschwert (hat).

Kannst ja trotzdem mal noch schreiben, was der beim Amt deinem Bekannten gesagt hat. ;)

EDIT:
Habe gerade nochmal das Anfangspost gelesen. Falls der Kumpel beim Amt was von Getränken gegen Geld oder Eintritt gesagt haben sollte, wäre das halt alles andere als geschickt gewesen - um nicht zu sagen ganz schön blöd.
Durch den beschriebenen absolut begrenzten und namentlich bekannten Kreis an geladenen Gästen wäre zwar der private Charakter der Party gegeben und es wäre auch OK und eigentlich folgenlos, wenn da jeder Gast als Umlage quasi einen Unkostenbeitrag entrichtet (sei es in Form von Zahlen für die Getränke und/oder einer Pauschale), aber das dürfte man dann halt beim Amt auf keinen Fall "Eintritt" nennen, sonst ist ja klar, dass die auf einen anderen Trichter kommen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh Mann, ich wollte gerade sagen, macht die Party doch einfach, muss die Stadt ja nix von wissen (warum auch, ne Grillsession im eigenen Garten meld ich ja auch nicht an)...

"Schlafende Hunde soll man nicht wecken!" Schonmal gehört?! ;)

Macht's wie djj sagt, verschieben und dann einfach machen.

Wir haben auch schon ähliche Parties gemacht, da war auch schonmal Taxi Grün-Weiß da.
Ja, das einzige, was die interessiert ist die Lautstärke, da musst du dann auch in deren Anwesenheit reagieren, vlt. die Bässe was raus und en Ticken leiser und gut ist.
Und alles andere weiß doch keiner, oder?!? ;)


Also, viel Lärm um nichts!


Viel Spaß wünsch ich euch!


Kleiner Tipp noch:
Sorgt spätestens am nächsten Morgen dafür, dass Müll wie Flaschen, Kippen etc. von der Straße oder evtl. auch von Nachbargrundstücken entfernt wird. Kann immer mal passieren, dass was fallen gelassen wird, aber wenn's zeitnah wieder sauber ist, klappt's auch mit dem Nachbarn!
 
Zuletzt bearbeitet:
@djj

Also wir haben die Idee letzte Woche gehabt, wir haben gesagt, dass er mal bei den Nachbarn und im Rathaus anfragen soll...
Ich hab mich hier ja am Montag informiert und bevor ich mit ihm gesprochen hab, hat er es halt schon gemacht (hab das au nur von meinem Bruder, dass er beim Rathaus war)... Und morgen diskutier mer was mer jetzt machen sollen...

Termin verlegen ist schlecht, weil die anderen Wochenenden Partys sind...

@BassTi

Jo, ich red morgen mit ihm nochmal :)
aber daher dass es Privat Party ist, machen wirs hoffentlich trozdem... (mein Kumpel hat das letzte Wort, sein Grundstück, seine Verantwortung)

@Ben

wie schon die Umstände entsprechend, wussten wir et, ob mer sowas anmelden muss oder nicht, und bevor ich meine Erkenntisse hier aus dem Board ihm mitgeteilt habe, war er schon dort...


Ein Grund warum ich hier angefragt hab, weil es evtl. schon lauter wird... (1000 - 2000 W Anlage)... Zumind. hatten wir das vor... Aber Pool und billig Hawaiblumen haben wir schon ein angebot :)

Dann muss ich halt gucken, dass echt keiner Belästigt wird... des kriegen wir hin...

Also genaue Erkenntise schreib ich dann morgen Abend bzw. Samstag morgen...

Edit:

Hab grad mit ihm geschrieben (ICQ):

"also aufgrund der vielen leute, aufgund das ich im prinzip privat und allein Veranstalter wär und aufgrund der entwas lauteren musik im freihen können wir die ganze sache hochgratig abblaßen!"
 
Zuletzt bearbeitet:
bndkt schrieb:
Ein Grund warum ich hier angefragt hab, weil es evtl. schon lauter wird... (1000 - 2000 W Anlage)...

Jaaa guuuutääääää... da nützt dir auch die beste Genehmigung nichts. Wenn sich jemand durch die Lautstärke belästigt fühlt und es auch nach Meinung der Polizei zu laut ist (messen tun die meistens nicht), musst du sowieso leiser machen - spätestens, wenn sie das zweite Mal da waren ist das sehr ratsam!
Und dass im Freien natürlich keine große Schalldämmung da ist, ist auch klar. Also da müsst ihr schon irgendwo in den Wald gehn, wenn ihr voll aufdrehen wollt.

Inwiefern Nachbarn unfreiwillig Ohrenzeuge eurer Party werden und inwiefern sie sich dadurch belästigt fühlen, das sind natürlich zwei verschiedene Paar Schuhe.

Also, hofft auf tolerante Nachbarn und seid grundsätzlich auch gewissermaßen kompromissbereit, was die Lautstärke angeht, dann passt dat schon. :)


btw: 2000W sagen noch lange nichts über die tatsächliche Lautstärke aus. ;)
 
@Ben

Also wir haben natürlich et vorgehabt voll aufzudrehen :D
Aber dass einigermaßen Athmosphäre aufkommt wollten wir schon...
Aber was wir jetzt machen, hängt erstmal von der Beratung hier ab :confused:

@djj

Artist System (Apogee)
2x 600 W Sub; 2-4x 400 W Tops,
war geplant... aber wir müssen auf ne andere ausweiche von nem PA Verleiher den wir gut kennen und der es uns billig geben würde... aber das hängt jetzt davon ab, ob wir es ueberhaupt veranstalten...

greez Bndkt
 
Grundsätzlich würde ich pro Top 2 Subs nehmen, aber in eurem Falle lasst ihr sie vlt. besser ganz weg und macht ne vernünftige Vierpunktbeschallung, dann habt ihr ne definierte Tanzfläche und müsst nicht ganz so laut fahren.
 
Naja, bei ner Gartenparty würd ich das noch ganz anders aufziehen.
Normale FOH Beschallung.
Größenordnung eins HK Lucas Systems.

Sollte eigentlich dicke reichen, da du sowieso nicht den Pegel fahren kannst, den du dir vorstellst.
 
djj schrieb:
Naja, bei ner Gartenparty würd ich das noch ganz anders aufziehen.
Normale FOH Beschallung.
Größenordnung eins HK Lucas Systems.

Sollte eigentlich dicke reichen, da du sowieso nicht den Pegel fahren kannst, den du dir vorstellst.

Spielt ja keine Rolle, ob ich eine kleine Anlage auf max. Leistung läuft oder ne große auf 30 % (waren nur Beispiele)...
Aber wir weichen eh auf ne andere aus, wie schon geschrieben...
Blos was ich ich jetzt wegen den Grünen bzw. dem Rathaus?

Er hat mir geschrieben, wie sie reagiert haben:
Dass sie aufgrund der vielen Leute, und dass es im freien ist, das ganze Beenden können...
Das Datum / Ort hat er leider dazu genannt (ist direkt gegenüber vom Rathaus)

greez Bndkt
 
bndkt schrieb:
Spielt ja keine Rolle, ob ich eine kleine Anlage auf max. Leistung läuft oder ne große auf 30 % (waren nur Beispiele)...
Aber wir weichen eh auf ne andere aus, wie schon geschrieben...
Blos was ich ich jetzt wegen den Grünen bzw. dem Rathaus?

Er hat mir geschrieben, wie sie reagiert haben:
Dass sie aufgrund der vielen Leute, und dass es im freien ist, das ganze Beenden können...
Das Datum / Ort hat er leider dazu genannt (ist direkt gegenüber vom Rathaus)

greez Bndkt


Ja das trifft sich ja gut, sonst hätte ich dir empfohlen, noch eben ne Wegbeschreibung zur Party im Rathaus einzuwerfen. :rolleyes:


Tja, Jung, wat soll ich sagen?!
Macht et einfach und beherzige den ein oder anderen Tipp hier, fahrt nicht ganz so laut und habt Spaß!
 
wenn du alles beherzigst, was hier steht dürfte das schon klappen
und schenk den nachbarn ne buddel sekt und nen blumenstrauß, dann klappt das und du hast keinen ärger, hat bei unseren parties im garten immer gefunzt!
 

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