Private Party - Gästeliste...

B

bndkt

HouseMeister *lol*
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Süddeutschland
Hallo,

Es werden zwar viele sagen, dass ich die suche benutzen soll, habe ich aber schon...
Es kamen dabei Partys raus, die als privat angemeldet waren, aber für jeden zugänglich, etc.

Also mein Anliegen:

Wir haben vor eine Private Party zu organisieren (wär hätte es bei dem Thread gedacht :) )...
Also wir wollen Eintritt und für die Getränke Geld verlange wegen den Umkosten. Aber es kommen nur geladene Gäste (also nur Kumpels, ca 50 Stück).
Kann man das als privat Party durchgehen lassen?

Wir wollen das auf nem Grundstück von nem Kumpel machen (im Garten). Er versteht sich mit den Nachbaren gut und er fragt mal nach und beim Rathaus auch.
Wo muss man es noch anmelden?

Wo könnte es noch Probleme geben?

greez Bndkt
 
Hi die frage ist auch wie lange soll die ca gehen und wie soll music gehmacht werden so live mixe an turns oder gans normale musicanlge ?

Mfg Daniel
 
Beste Voraussetzungen für eine Privatparty. Wenn Du Dich wirklich gut mit Deinen Nachbarn verstehst, brauchst Du dann ja auch keine Beschwerden bei der Polizei zu befürchten.

Ach ja: mach das mit dem "Geldeintreiben" eher unauffällig, nich das noch einer meint, man könne noch schnell die GEMA hinzuschalten.
 
Danke für die Antworten bisher...

@music112
Wir haben uns mal überlegt von 21 oder 22 uhr - ca 3 Uhr.
Einer legt auf mit Turntables.

@XunnD
Müsste ich da Abgaben an die GEMA machen?
Ist doch privat und das deckt nur die Unkosten. Wir würden gerne bei 0 € wieder da stehen...

Also von den Gästen wird uns bestimmt keiner verraten...

greez Bndkt
 
macht euch mal nich son stress, musst die typen von der gema ohne polizei garnich reinlassen. und anhaben könn die dir auch nix cuz: privatparty....
unkosten sind normal....wird sich keiner drüber aufregen
 
Pfft.
Das du dir Gedanken machst, in allen Ehren, aber ist hier völlig unangebracht.
Das Ding ist eindeutig ne Privatparty.
Brauchst da weder die Gema zu konsultieren noch musst du dafür ins Rathaus rennen.
Da du ja wie du sagst mit den Nachbarn dich gut verstehst, werden die wohl auhc kaum die Grün-Weißen rufen wenns zu laut ist, sondern erstmal dir bescheid sagen.
Was dat mit der Kohle angeht.
Auch das ist kein Problem.
Da du ja nichts verdienst hier, ist das einfach ein Unkostenbeitrag.
Im Endeffekt kaufst du ja nur für alle ein.
Brauchst da auch keine Sorge haben von wegen "heimlich Geld geben" usw.
So wie du es vorhast bewegt sich alles im legalen Rahmen.

Hier in der Gegend von mir ist es zum Beispiel leider Sitte, dass wenn jemand Geburtstag feiert man als Gast 5-10€ an den Gastgeber zahlt, dafür aber keine Geschenke mitbringt. Halte ich persönlich zwar garnichts von, aber... nunja!
 
..::le fLoW::.. schrieb:
macht euch mal nich son stress, musst die typen von der gema ohne polizei garnich reinlassen. und anhaben könn die dir auch nix cuz: privatparty....
unkosten sind normal....wird sich keiner drüber aufregen

mir gehts da eher wegen ruhestörung, bzw. sicherheit...
In wie weit ich für was verantwortlich bin und wo ich trozdem sowas anmelden muss (Rathaus? oder der Polizei bescheit geben?)

Auch ne Frage ist:
Wenn man zu viele Gäste hat, ist das dann irgentwann mal keine Private Party mehr?

Ein Problem wird wahr. die Lautstärle seien, weil es "Open Air" im Garten ist...

greez Bndkt
 
djj schrieb:
Hier in der Gegend von mir ist es zum Beispiel leider Sitte, dass wenn jemand Geburtstag feiert man als Gast 5-10€ an den Gastgeber zahlt, dafür aber keine Geschenke mitbringt. Halte ich persönlich zwar garnichts von, aber... nunja!

Auf Sizilien bringt man wohl noch mehr Geld für den Gastgeber mit!!! :D
 
Hör auf in Dimensionen einer öffentlich. VA zu denken.
Das ist es nicht.

Sicherheit:

Das ist für dich erstmal nicht relevant.
Wenn sich z.B. 2 kloppen ist das erstmal deren Problem. ( Notfalls ruft ihr hier die Polizei )
Wenn allerdings ein Unfall passiert, der aufgrund grober Fahrlässigkeit deinerseits verschuldet ist ( meinetwegen der Grill kippt um, und fällt direkt auf ne Gasflasche oder was weiss ich was ) kann man dir an den Kragen.
Aber das ist ja erstmal nicht die Frage.

Ruhestörung:
Wie ich schon sagte.
Hierzu mit den Nachbarn reden, dass sie, wenn sie sich gestört fühlen erst zu dir kommen sollen, bevor sie die Polizei anrufen.
Selbst wenn diese dann kommt, wird die erstmal sagen: "Leiser machen!"
Wenn sie ein 2. mal anrücken, wär ich vorsichtiger.
Beim 3. mal nehmen die in der Regel den Verstärker oder ein anderes essentielles Teil mit.

Anmelden:
Brauchst du das nirgendwo.
Du meldest ja auch deine Geburstagsfeten usw nicht beim Amt an.
Die werden dich nur schräg angucken.
 
djj schrieb:
Hör auf in Dimensionen einer öffentlich. VA zu denken.
Das ist es nicht.

Sicherheit:

Das ist für dich erstmal nicht relevant.
Wenn sich z.B. 2 kloppen ist das erstmal deren Problem. ( Notfalls ruft ihr hier die Polizei )
Wenn allerdings ein Unfall passiert, der aufgrund grober Fahrlässigkeit deinerseits verschuldet ist ( meinetwegen der Grill kippt um, und fällt direkt auf ne Gasflasche oder was weiss ich was ) kann man dir an den Kragen.
Aber das ist ja erstmal nicht die Frage.

Ruhestörung:
Wie ich schon sagte.
Hierzu mit den Nachbarn reden, dass sie, wenn sie sich gestört fühlen erst zu dir kommen sollen, bevor sie die Polizei anrufen.
Selbst wenn diese dann kommt, wird die erstmal sagen: "Leiser machen!"
Wenn sie ein 2. mal anrücken, wär ich vorsichtiger.
Beim 3. mal nehmen die in der Regel den Verstärker oder ein anderes essentielles Teil mit.

Anmelden:
Brauchst du das nirgendwo.
Du meldest ja auch deine Geburstagsfeten usw nicht beim Amt an.
Die werden dich nur schräg angucken.

Ja, aber wenn dann die Grünen vor der Tür stehen und ich krieg ne Klage auf n paar Hundert Euro, reicht das schon... :)
Deswegen lieber vorsorgen treffen. (Klar man kann es au übertreiben)

Mir gings grad um Unfälle und so... darauf muss ich dann achten oder ein Schild "betreten auf eigener Gefahr" anbringen *lol* (war nur n scherz)

Ich dachte immer größere Sachen sollten zumind. gemeldet werden...
Aber dann ist es ja gut :)

Dann bin ich mal gespannt was darauf wird... werd mich dann no mit meinen Orgas in verbindung setzen. :D

Vielen Dank...

greez Bndkt
 
bndkt schrieb:
Ja, aber wenn dann die Grünen vor der Tür stehen und ich krieg ne Klage auf n paar Hundert Euro, reicht das schon... :)


Weswegen denn ne Klage?

Unfälle können auch beim Kaffeekränzchen deiner Oma passieren.
Trotzdem meldet die den nicht beim Amt an!
 
djj schrieb:
Weswegen denn ne Klage?

Unfälle können auch beim Kaffeekränzchen deiner Oma passieren.
Trotzdem meldet die den nicht beim Amt an!

Nee, Klage in allgemeinen...
z.B. et angemeldet, oder GEMA oder was weiss ich...
Das deutsche Rechtssystem ist nicht gerade übersichtlich...
Besonders wenn es dann heißt, dass das ne öffentliche Party ist, weil wir zu viele Gäste haben oder Eintritt verlangen, etc. ...

Wusste nicht genau, wie nach dem Gesetz eine "Privat-Party" aussieht und was man dann alles machen muss...

greez Bndkt
 
Private Party ist immer dann, wenn nur auf Einladung Leute kommen.
Wenn sie also nicht öffentlich zugänglich ist für jedermann!

Wie viele das sind, ist nicht regelmentiert.
Sonst wäre ja auch fast jede Hochzeit ne öffentl. VA da dort ja idR über 100 Gäste kommen.

Und ihr verlangt ja in dem Sinne keinen Eintritt, sondern nur nen Unkostenbeitrag.
 
bndkt schrieb:
Wir haben uns mal überlegt von 21 oder 22 uhr - ca 3 Uhr.
Einer legt auf mit Turntables.
1. Das könnte ein Problem geben, da ab 22:00 generell die Nachtruhe anfängt.
2. Da es unter freiem Himmel ist, greift hier noch ein aneres Gesetz, das über die Versammlung unter freiem Himmel bzw. in freier Natur bestimmt. Soll heißen: Die Grünen können da sogar bestimmen, daß Ihr die Party auflösen müßt. Habe es bisher noch nicht erlebt, habe es aber in dem Gesetz mal gelesen.
 
Theoretisch gibt es in Deutschland laut Grundgesetz ein Versammlungsrecht (Artikel 8), welches es allen Deutschen erlaubt, sich anmeldungsfrei, friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Leider sieht die Praxis anders aus. Für Veranstaltungen unter freiem Himmel gibt es sowieso keine Ja-Nein-Antwort, da die weitere rechtliche Lage in Deutschland es zuläßt, eine jede Veranstaltung, sei sie privat, demonstrativ oder auch kommerziell, für unzulässig zu erklären. Selbiges gilt für GEMA und Konsorten. Sofern sie Wind von der Party bekommen, wird eine Party mit 50 Gästen von denen aus Gewinngründen wohl immer als "öffentliche Musikaufführung" betrachtet. Aus Erfahrung würde ich dir raten dafür zu sorgen, daß du:

(a) niemanden im Umfeld der Party in seinen Grundrechten beeinträchtigst, d.h. Vermeidung von Ruhestörung, im Weg stehenden oder falsch abgestellten Autos, liegenbleibendem Müll, sonstiger anstößiger Sachen (speziell der Konsum von Genußmitteln aller Art sollte unauffällig stattfinden). Wie schon gepostet, kommt dann auch niemand auf die Idee, Ordnungskräfte einzuschalten.

(b) dich vergewisserst, sich alle Gäste dessen bewußt sind, daß es sich um eine Privat-Party, also "nicht gewinnorientierte" Veranstaltung mit mündlicher oder schriftlicher Einladung handelt. Schadensersatz-Ansprüche auf Privat-Parties sind gesetzlich nicht eindeutig geregelt, in der Regel aber ist der Gastgeber nicht für Verletzungen an Körper und Eigentum der Gäste haftbar, andersherum allerdings genauso wenig. Die Besucher einer Privat-Party müssen sich dessen bewußt sein, daß u.U. nicht dieselben Sicherheitsvorkehrungen wie bei einer professionellen Veranstaltung getroffen werden.

(c) dich bemühst, daß nur diejenigen, die unmittelbar mit der Feier zu tun haben (Nachbarn, Gäste, Organisatoren, Djs, Barkeeper usw.) von der Party wissen. Je mehr Wirbel darum, desto wahrscheinlicher ist ein amtlicher Klugschei**er-Auftritt mit Nerverei.

Je öfter eine Party am selben Ort steigt, desto mehr sollte man auf diese Punkte achten um Ärger zu vermeiden.

Soviel erstmal von mir.... ich wünsch ´ne fette Party!

Cheers
Michy
:cool:


Edit: Da war der Stacho wohl schneller..... :D
 
Zuletzt bearbeitet:
ALso ... du brauchst dir da echt keine Sorgen zu machen ... mach die Fete und gut ist ... ich musste auch Freitag musik machen ... dann kamen die Grünen und meinten Musik bitte leiser ... dann hab ich sie leiser gemacht ... und mehr war nicht ... und mit dem Eintritt .. hättest du ne Anzeige geschaltet ... und es würden auch nur 20 leute kommen und du würdest 10€ Eintritt nehmen könnte ich dir versichern das die GEMA kommt :) weil das hatte ich schonmal :p aba da ja keiner illegal musik besitzt is das ja kein problem
 
DJ w0dY` schrieb:
ALso ... du brauchst dir da echt keine Sorgen zu machen ... mach die Fete und gut ist ... ich musste auch Freitag musik machen ... dann kamen die Grünen und meinten Musik bitte leiser ... dann hab ich sie leiser gemacht ... und mehr war nicht ... und mit dem Eintritt .. hättest du ne Anzeige geschaltet ... und es würden auch nur 20 leute kommen und du würdest 10? Eintritt nehmen könnte ich dir versichern das die GEMA kommt :) weil das hatte ich schonmal :p aba da ja keiner illegal musik besitzt is das ja kein problem

warum sollt die GEMA kommen wenn du bei dir ZUHAUSE ne Party machst ?!? oder klopft bei dir auch immer die gema wenn deine musik bis zur straße zu hören ist ?
 
vAn kOsTy schrieb:
warum sollt die GEMA kommen wenn du bei dir ZUHAUSE ne Party machst ?!? oder klopft bei dir auch immer die gema wenn deine musik bis zur straße zu hören ist ?

Ja das frag ich mich auch. Wenn meine nicht mit mir im gleichen Haushalt lebende Freundin in meiner Wohnung mir beim Üben zuhört, kommt dann die GEMA und will da Geld dafür haben?
In Sachen GEMA scheint es in Deutschland ja so eine Art Verfolgungswahn zu geben...
 
Also das mit der GEMA hat sich ja hier im Thread so entwickelt...
Ich wollte im allgemeinen Wissen, ob ich des z.B. melden muss, dass ich eine "größeres" Fest im Garten machen (z.B. biem Rathaus)...
Und dann war mer bei der GEMA...

oder so wars... ******* drauf...

Also ich werd das mit meinem Kumpel besprechen, dem das Grundstück gehört, denn er trägt im Endeffekt dir Verantwortung und er darf entscheiden.

Wir werden halt die Nachbarn fragen, ob sie was dagegen haben, wenn wir einmalig eine "größere Gartenparty" feiern, und dass wir um halb 3 die Gäste bitten zu gehen und um spätestens 3 Uhr ist keiner mehr da und wenn sie sich trozdem belästigt fühlen, sollen sie sich einfach melden(rüber kommen / Handy), dann sorgen wir führ leisere Musik, etc.

Wir werden die Leute mündl. oder per e-Mail/SMS einladen und es stehen 2 - 3 Kumpels am Eingang, die danach gucken werden (Eine Liste...) Falls es ja Probleme gibt, sind wir erstmal in der Überzahl, wenn nicht holen wir selbst die Grünen... Der Termin waere eh in den naechsten 1 - 2 Monate... Also bis zu den Grünen sollte es nicht durchsickern :)

Musik ist natürlich alles legal (obwohl ich sagen muss, dass ich scho oft leute mit PC / nur CD-Player gesehen hab...), aber ich hab nur Vinyls...

Wir rechnen mit ca 0 € unterm Strich, im optimalem Fall ca 100-150 € Gewinn...

So sieht unser Konzept bisher aus...
Wenns ein Erfolg wurde, poste ich hier mal ein paar Bilder(falls jmd interessiert) :)

greez Bndkt
 
Mach Dir mal keinen Kopf wg. Behörden, GEMA oder dem Versammlungsrecht.

Das ist eine normale private Gartenparty.
Das einzige Problem, das ich ggf. sehe, ist das Lärmproblem. Aber dazu ist ja bereits alles gesagt worden.

(und nicht nur an die unmittelbaren Nachbar denken.... wer weiß, wie weit man die Musik dann hört)
 
StachO schrieb:
Da es unter freiem Himmel ist, greift hier noch ein aneres Gesetz, das über die Versammlung unter freiem Himmel bzw. in freier Natur bestimmt. Soll heißen: Die Grünen können da sogar bestimmen, daß Ihr die Party auflösen müßt. Habe es bisher noch nicht erlebt, habe es aber in dem Gesetz mal gelesen.
Das ist leider ein kompletter Irrtum. Das Versammlungsgesetz ist bei einer normalen Party nämlich überhaupt nicht relevant!

Das Versammlungsgesetz greift nur bei Versammlungen, die der Willensbildung und -bekundung dienen - sprich: POLITISCHEN Versammlungen, z.B. Demos.
Aber selbst dann kann eine Versammlung höchstens dann aufgelöst werden, wenn sie einen unfriedlichen Verlauf nimmt (vereinfacht gesagt - ist ne Nummer komplizierter).

Da du (der Thread-Starter) aber nur ne Geburtstagsparty feiern willst, kann dir das egal sein. Du musst nur dafür sorgen, dass niemand belästigt wird und keine Unfälle durch dein Verschulden passieren (wurde aber schon ein paarmal geschrieben).
 
Stacho meinte sicherlich das auch von mir erwähnte Recht auf Versammlungsfreiheit im Grundgesetz Art.8 Abs. 1, welches jedem Deutschen, ohne besondere Zweckdienlichkeit zugestanden wird. In der Tat hat dieses Grundrecht nichts mit dem Versammlungs- und Vereinsrecht Art. 74 Abs. 1 Punkt 3 GG zu tun. Art.8 Abs. 2 GG aber besagt, daß "für Versammlungen unter freiem Himmel dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden kann." Im Falle einer Geburtstagsparty ist Art. 74 Abs. 1 Punkt 3 GG aber sehr wohl von Relevanz, daß dies ein Zusammentreffen einer Personenmehrheit mit einem sie verbindenden Zweck darstellt (siehe Brokdorf-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts).

Wie auch immer: Da in Deutschland "Recht" aufgrund der Fülle der Gesetze immer eine Auslegungssache ist, kann eine jede Versammlung rechtskräftig aufgelöst werden. Darum empfinde ich es am sinnvollsten, alle Rechtsvertreter außen vor zu lassen, um Ärger jeglicher Art zu vermeiden. Anmeldepflichtig ist eine Privatfeier auf eigenem Grund und Boden lt. GG nicht. Das ist das, worum es eigentlich ging.
 
Zuletzt bearbeitet:

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