G
Gast31318
Guest
Hi,
Mal angenommen ich veranstalte als Student eine Party in einem Gemeinschaftsraum (etwa einer eigenen Bar) eines Studentenwohnheimes und lade alle Studenten ein (hänge dazu in der Uni auch Flyer aus). Frei nach dem Motto "Jeder der will, kann kommen". Nun kommen meinentwegen 100 Leute anmarschiert, von denen ich eine Vielzahl gar nicht kenne. Das Studentenwohnheim befindet sich in Privatem besitz, jedoch lässt der Besitzer es zu, dass auch andere Leute von außerhalb an der Party teilnehmen. Letztendlich gehene die Leute ein und aus, wie in einem Club. Fällt die Party nun unter öffentlich, weil ich auch öffentlich dafür Werbung mache und auch jeder der will kommen kann oder doch privat, weil die Party auf einem privaten Anwesen stattfindet? Müsste ich demnach rechtlich gesehen GEMA Gebühren zahlen? Muss man GEMA Gebühren bezahlen, wenn es sich um eine Privatparty mit geladenen Gästen handelt unter Ausschluss der Öffentlichkeit?
greez
Mal angenommen ich veranstalte als Student eine Party in einem Gemeinschaftsraum (etwa einer eigenen Bar) eines Studentenwohnheimes und lade alle Studenten ein (hänge dazu in der Uni auch Flyer aus). Frei nach dem Motto "Jeder der will, kann kommen". Nun kommen meinentwegen 100 Leute anmarschiert, von denen ich eine Vielzahl gar nicht kenne. Das Studentenwohnheim befindet sich in Privatem besitz, jedoch lässt der Besitzer es zu, dass auch andere Leute von außerhalb an der Party teilnehmen. Letztendlich gehene die Leute ein und aus, wie in einem Club. Fällt die Party nun unter öffentlich, weil ich auch öffentlich dafür Werbung mache und auch jeder der will kommen kann oder doch privat, weil die Party auf einem privaten Anwesen stattfindet? Müsste ich demnach rechtlich gesehen GEMA Gebühren zahlen? Muss man GEMA Gebühren bezahlen, wenn es sich um eine Privatparty mit geladenen Gästen handelt unter Ausschluss der Öffentlichkeit?
greez