privat oder öffentlich?

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Gast31318

Guest
Hi,

Mal angenommen ich veranstalte als Student eine Party in einem Gemeinschaftsraum (etwa einer eigenen Bar) eines Studentenwohnheimes und lade alle Studenten ein (hänge dazu in der Uni auch Flyer aus). Frei nach dem Motto "Jeder der will, kann kommen". Nun kommen meinentwegen 100 Leute anmarschiert, von denen ich eine Vielzahl gar nicht kenne. Das Studentenwohnheim befindet sich in Privatem besitz, jedoch lässt der Besitzer es zu, dass auch andere Leute von außerhalb an der Party teilnehmen. Letztendlich gehene die Leute ein und aus, wie in einem Club. Fällt die Party nun unter öffentlich, weil ich auch öffentlich dafür Werbung mache und auch jeder der will kommen kann oder doch privat, weil die Party auf einem privaten Anwesen stattfindet? Müsste ich demnach rechtlich gesehen GEMA Gebühren zahlen? Muss man GEMA Gebühren bezahlen, wenn es sich um eine Privatparty mit geladenen Gästen handelt unter Ausschluss der Öffentlichkeit?

greez
 
Ist eine öffentliche Party.
Am leichtesten ist es eine Privatparty durchzudrcken wenn nur eingeladene Gäste kommen.
Es ist zwar möglich das deine geladenen Gäste Freunde mitbringen aber sobald du Flyer oä machst ist die Party öffentlich.
 
Und wenn ich die Flyer im Studentenheim aufhänge, also auf privatem Boden?

anderer Fall:

Wie wäre es z.B. wenn die hauseigene Bar einfach intern jeden Samstag offen hat und nur für jene, die im Studentenheim wohnen (eventuell noch mit deren Partner und eventuell ein paar Freunden) zugängig ist und man ansonsten keine Leute reinlässt? Ist doch privat, weil dann sagen wir von den 30 Leuten 80% Studenten aus dem Studentenwohnheim und alle anderen mehr oder weniger geladen Gäste sind?

Auf Privatpartys, auch wenn sie größer sind, fallen doch keine GEMA Gebühren an oder? (Mal davon abgesehen, dass die des gar net interessiert, sofern ich meine Musik legal erworben hab)
 
Wie wäre es z.B. wenn die hauseigene Bar einfach intern jeden Samstag offen hat und nur für jene, die im Studentenheim wohnen (eventuell noch mit deren Partner und eventuell ein paar Freunden) zugängig ist und man ansonsten keine Leute reinlässt? Ist doch privat, weil dann sagen wir von den 30 Leuten 80% Studenten aus dem Studentenwohnheim und alle anderen mehr oder weniger geladen Gäste sind?

in dem fall wäre es imho privat, wobei ich meine, dass sobald z.b. geld für getränke genommen wird schon wieder gema fällig wird, unabhängig davon wen du reinlässt oder nicht.

aber es is ja nicht so, dass es dazu keine passenden threads gäbe...

https://www.deejayforum.de/39-business-and-recht/48229-privatparty-und-gema.html?highlight=gema
 
Ob eine Veranstaltung GEMA-pflichtig ist, hängt m.E. davon ab, ob sie privat (= keine GEMA) oder öffentlich (=GEMA) ist.
Ob Geld verlangt wird, ist dabei doch völlig egal.
 
Ob eine Veranstaltung GEMA-pflichtig ist, hängt m.E. davon ab, ob sie privat (= keine GEMA) oder öffentlich (=GEMA) ist.
Ob Geld verlangt wird, ist dabei doch völlig egal.

Ha, siehste, wir zwei können auch einer Meinung sein :cool:


Also, solange man nicht einigermaßen sicherstellen kann, dass es nur geladene Gäste sind ist es doch öffentlich. Ich mein, was versteht der Durchschnittsbürger unter ner Privatparty? Ne kleine Feier daheim Mit Verwandten, Freunden oder Nachbarn. Solchen Leuten will man natürlich nicht mit Gema die Laune verderben.

öffentliche Feiern sollen natürlich Gemapflichtig sein, klar. So, nun kommen halt immer lauter DJs mit Halbwissen (mich eingeschlossen) über Veranstaltungsrecht und wollen sich die größten Partys zu nachbarschaftlichen Privatpartys zurechtbiegen.

Wie wäre es z.B. wenn die hauseigene Bar einfach intern jeden Samstag offen hat und nur für jene, die im Studentenheim wohnen (eventuell noch mit deren Partner und eventuell ein paar Freunden) zugängig ist und man ansonsten keine Leute reinlässt? Ist doch privat, weil dann sagen wir von den 30 Leuten 80% Studenten aus dem Studentenwohnheim und alle anderen mehr oder weniger geladen Gäste sind?
Du machst hier eine unkonkrete Aussage (rot) und errechnest dir damit fiktiv eine konkrete Zahl des Verhältnisses der Gäste (grün). Die Zahlen bringen dir nichts. Was machst du, wenn doch nur 3 Wohnheimbewohner kommen und jeder 10 Freunde mitbringt? Ich kann mir bei deiner Herangehensweise nicht vorstellen, dass du die nicht reinlässt und denen sagst, dass du sonst Gema zahlen müsstest. Tschuldigung, glaub ich dir nicht.


Miete dir einen Raum, lade konkret ein paar Gäste ein, mach keine Flyer (wozu braucht man bei 30 Leuten Flyer??? Ist doch nur Coolnes!), verkauf keine Getränke und hab ein bisschen Spaß mit den Leuten.

Nicht immer alles zurechtbiegen.
 
ich bin mir ziemlich sicher, dass dem nicht so isr, aber zu faul da an zurrufen.

Ist es. Sobald du Musik (sagt schon der Name) "in der Öffentlichkeit" spielst, wird sie GEMA-pflichtig. Soll ja auch Webradios geben ohne finanziellen Hintergrund. Warum sollte es in div. Locations nicht auch so sein?
Ob Geld fließt oder nicht regelt nicht die GEMA-pflicht, sondern nur die Höhe der GEMA-Gebühr.
 
Ob Geld fließt oder nicht regelt nicht die GEMA-pflicht, sondern nur die Höhe der GEMA-Gebühr.

mir hat da ein gema mensch mal folgendes erzählt.
und zwar hieß es da: fliesst geld, hats sich was mit nichtöffentlich. wie gesagt, das wurde mir gesagt. schriftlich hab ich nix und ehrlich gesagt kümmere ich mich darum auch nie, da bei den sachen die ich so mache die gema immer über den club gereglt wird.

aber wäre dem tatsächlich nicht so, könnten sich doch viele clubs um die gebühren drücken, indem sie "mitgliedsausweise" ausstellen. somit wäre es nicht mehr öffentlich und die gema hat das nachsehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Threadstarter: Wenn die Größe der Party überschaubar bleibt und du lediglich an der Uni ein paar Flyer verteilst, dann steht doch die Frage im Raum, wie die GEMA davon etwas mitbekommen soll?!

Etwas anderes ist es, wenn du in einschlägigen Szene-Magazinen inserierst ;)


Ich glaube kaum, dass dort n GEMA-Vertreter im Studentenwohnheim vorbeischaut. Ist dadurch zwar immer noch nicht korrekt, aber in der Größenordnung würde ich mir keine Gedanken machen.
 
Hmmmm, jetzt möcht ich mich hier auch mal einklinken, aber auch um zu fragen :D

Ich möchte so was in einem ähnlichen Rahmen Gestalten. Geburtstagsparty mit 300+ Leuten (Geladene Gäste + Begleitung).

Es wird Bier ausgegeben, allerdings für umsonst, dafür verlange ich aber eine Spende. Man kann sich ja ausmalen, dass man als Zivi nicht unbedingt der reichste ist ;)

Die Location ist ein Jugendzentrum, quasi der örtliche Veranstalter. Drückt auch gut GEMA ab und die Getränke beziehe ich über jenes Jugendzentrum.
Darüberhinaus werden aber auch die hauseigenen Getränke verkauft - das aber über die Kasse des Jugendzentrums. Sprich ich sehe nichts von diesem Geld, nur die Spendeneinnahmen.

Ich weiß, dass Abifinanzierungsparties über Spenden laufen und sich daher nicht um jeden Finanzkram kümmern müssen.

Wie sieht es in meinem Fall aus?
Ich will nur, dass die Kosten gedeckt sind und das was übrig bleibt möchte ich als Geschenk an meine freiwilligen Helfer (Thekenpersonal, Einlasskontrolle) verteilen. Sollte, gegen meine Erwartung so viel übrig bleiben (weil z.B. plötzlich 400 Leute erscheinen), dass es schon unverhältnismäßig wird, möchte ich das Geld an das besagte Jugendzentrum spenden.

Ich persönlich ziehe aus dieser Sache also keinen monetären Gewinn.

Ich sehe jetzt also mit meinem begrenzten Wissen in Sachen Recht keine Probleme. Seht ihr welche?
 
Ich sehe jetzt also mit meinem begrenzten Wissen in Sachen Recht keine Probleme. Seht ihr welche?

im prinzip nö, weil

Die Location ist ein Jugendzentrum, quasi der örtliche Veranstalter. Drückt auch gut GEMA ab

denn der gema isses egal wer zahlt. hauptsache es zahlt wer.
aaaaber mit dem eintritt, bzw. "der spende" auch wieder so ne sache. ich hab mich letztens mit nem bekannten unterhalten, der ein wenig ärger hatte, weil der laden, in dem er veranstaltete wohl nur die üblichen gebühren gezahlt hat, die auch bars ohne eintritt usw. zahlen.

sprich wie vnna schon gesagt hat: die gebührenhöhe richtet sich danach ob man eintritt nimmt, oder nicht (obs da ne staffelung gibt weiss ich nicht)
willst auf der rechtlich 10000%igen seite sein, solltest du mit dem jugendhaus vorher klären, ob das in deren vertrag mit der gema vorgesehen ist.
was den spendenkram angeht: keinen blassen schimmer.

ich denke so richtig kann dir da nur die gema selber auskunft geben. ruf an, und die werden dir sagen was wirklich korrekt ist.
 
sprich wie vnna schon gesagt hat: die gebührenhöhe richtet sich danach ob man eintritt nimmt, oder nicht (obs da ne staffelung gibt weiss ich nicht)
Es war einmal. ;)

Ich musste leider vor kurzem in einer Diskussion mit einem Rechts-Prof bei uns mit Erschrecken feststellen, dass die GEMA wohl mittlerweile diese Lücke erkannt und geändert hat. Ich fühlte mich auch im Recht und wollte ihm das natürlich direkt auf der GEMA-Seite zeigen...hab mich dabei natürlich schön angesch*ssen.

Schau(t) mal z.B. hier rein:

http://www.gema.de/fileadmin/inhalt...arifuebersicht_veranstaltungen_tontraeger.pdf
 
Nein, die Sache mit dem "Kein Eintritt" = GEMA umgehen funktioniert leider nicht mehr. Oben ist jetzt neu eingetragen "Kein Eintritt bis 1 Euro" und unten ist noch folgender Absatz zu finden:

Für Veranstaltungen vor geladenen Gästen (wie z.B. Firmenjubiläen, Empfänge, Werbeveranstaltungen, Produktpräsentationen etc.), bei denen der Veranstalter kein Eintrittsgeld oder sonstiges Entgelt erhebt, werden die Aufwendungen für musikalische Darbietungen (wie z.B. Künstlerhonorare, Aufwendungen für die Bühne und die Technik, Moderatoren, DJs etc.) durch die Anzahl der geladenen Gäste dividiert. Dieses Ergebnis bildet ein fiktives Entgelt, welches zur Findung des Tarifbetrages herangezogen wird.
:)

Oder reden wir gerade aneinander vorbei? :confused:

/edit:

Oder meintest du es eher so, dass sich die Gebührenhöhe der GEMA danach richtet, wieviel Eintritt man (anstelle von "ob man Eintritt") verlangt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist egal, ob man das Kind "Eintritt", Spende", (Un)kostenbeitrag oder sonstwie tauft.
Sobald einem der Einlass nur nach entrichten einer "Gebühr", (noch nen Wort für die Liste, s.o), gewährt wird zählt dieses als Eintritt.

Gema muss dafür offiziell auf jeden Fall berappt werden, Summe errechnet sich aus qm², (hier zählt was möglich und nicht wie viele wirklich anwesend sind/waren ...da hat die Gema nen bissle ne verkalkte Vorstellung), und Eintritt, Staffelung kann man aus der Tabelle der gema auf deren Website entnehmen.
 
Oder meintest du es eher so, dass sich die Gebührenhöhe der GEMA danach richtet, wieviel Eintritt man (anstelle von "ob man Eintritt") verlangt?

so ähnlich. ich meinte, dass sich die höhe danach richtet ob man eintritt nimmt oder nicht (alos kein eintritt=niedrig, eintritt=hoch). ob sie nach der höhe der eintrittsgelder gestaffelt ist, wusste ich nicht.

was ich aber auch nicht wusste und was durchaus ein wichtiger punkt ist: selbst eine nicht öffentliche veranstaltung ohne eintritt ist gebührenpflichtig. wobei ich denke bzw. hoffe, dass davon wiederum absolute privatveranstaltungen (hochzeiten?) ausgenommen sind.

da sollte mal wer nen ausführlichen faq drüber schreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Livingstone,

also an und für sich sind auch Hochzeiten, Geburtstage oder Firmen-Weihnachtsfeier GEMA-Pflichtig!
Allerdings wird da die GEMA kaum aktiv werden. Und wenn dann können die sich auf was gefasst machen! :cool:
 
Es ist egal, ob man das Kind "Eintritt", Spende", (Un)kostenbeitrag oder sonstwie tauft.
Sobald einem der Einlass nur nach entrichten einer "Gebühr", (noch nen Wort für die Liste, s.o), gewährt wird zählt dieses als Eintritt.
Na ja, aber auch wenn man diese Gebühr weglässt, muss man jetzt GEMA bezahlen. Das war ja das, was ich eben auch gemeint habe.

was ich aber auch nicht wusste und was durchaus ein wichtiger punkt ist: selbst eine nicht öffentliche veranstaltung ohne eintritt ist gebührenpflichtig. wobei ich denke bzw. hoffe, dass davon wiederum absolute privatveranstaltungen (hochzeiten?) ausgenommen sind.
Darauf wollte ich ja auch hinaus. :)

Allerdings wird da die GEMA kaum aktiv werden. Und wenn dann können die sich auf was gefasst machen! :cool:
Es geht hier um den reinen Rechtsaspekt und nicht um irgendwelche Annahmen, bei denen du "sonst was" mit den GEMA-Leuten machen willst... :rolleyes:
 
Na ja, aber auch wenn man diese Gebühr weglässt, muss man jetzt GEMA bezahlen. Das war ja das, was ich eben auch gemeint habe.
Klar, ich wollte damit auch nur den Strategen vorbeugen die dann gerne mit den Argumenten "Wir nehmen keinen Eintritt, sondern einen Kostenbeitrag" und "Natürlich ist des Privat, ich kenn die 200 Leute doch alle persönlich" kommen. ;)

Für eine wirkliche Privatparty, [also paar (geladene) Freunde und Bekannte kommen vorbei], braucht man natürlich keine Gebühren zu entrichten, das wär ja echt mal der Hammer. Oo :p
 

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