Ich denke: Gema-Gebühren fällig!
Was eine öffentliche Veranstaltung mit Darbietung von urheberrechtlich geschützter Musik (eventuell Videos) ist, kann man auf den Internetseiten der
GEMA nachlesen ("Öffentlichkeit", auch "Musik bei Hochzeitsfeiern" lesen!). Die GEMA und die Gesetzgebung (Urheberrecht usw.) plus die entsprechende Rechtssprechung bei Gerichten definiert Öffentlichkeit - nicht ich, nicht fors, nicht sonst wer.
Eine Open-Air-Veranstaltung ist in meinen Augen in jedem Fall eine öffentliche Veranstaltung, auch wenn es eine Geburtstagsparty ist. Selbst wenn es weit vom Dorf entfernt ist, können Spaziergänger, Radfahrer, Leute mit Hund vorbeikommen, auch ungebetene "Gäste", die draußen rumlungern usw.
@knocko:
Ich weiß nicht, wie stark/wie laut eure Musikanlage ist und wie lange abends/nachts die Party gehen soll. Ich würde bedenken, daß gerade nachts Lärm/Musik sehr weit zu hören ist -
erheblich lauter/weiter als am Tage! Sollten sich in eurem Dorf Leute belästigt und um den Schlaf gebracht fühlen (gerade mit Musik, mit der sie absolut nichts am Hut haben) und die Polizei wird wegen Ruhestörung alarmiert, dann muß man u. U. bei "ach so bösen Nachbarn" auch mit einer Anzeige bei der GEMA rechnen!
Wie schon erwähnt, da ich der Meinung bin, daß es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, muß bei der GEMA die entsprechende Gebühr von Veranstalter abgedrückt werden (plus 30% Aufschlag für MP3s/Kopien). Mögliche Größe des Betrags wurde ja schon genannt, hängt auch von der Personenzahl ab.
eBill