Ey, immerhin hatte dein Kollege 0,9 promille am start und das nachdem er geschlafen und gechillt hat. wieviel hatte er dann auf der fahrt anch Nürnberg. Immerhin haben sie den aus dem Verkehr gezogen.
Um kurz meine Geschichte abzurunden.
Er fuhr total nüchtern zur Party, hatte eben dort etwas getrunken und hat sich dann noch im Auto hingelegt zum schlafen.
Dass dieser Verlauf der Alkoholkontrolle routiniert ablief, hatte auch Niemand was dagegen.
Und ebenfalls steht klar, dass der Freund eben jetzt daraus büßen muss.
Er hat sich in der früh eben unterschätzt, dass er noch fit genug ist, um zu fahren.
Mir ging es aber weniger bei dieser Geschichte um die Alkoholkontrolle, sondern die Unterstellung, wir hätten alle Drogen genommen und _wie_ die mit uns umgegangen sind.
Da es sich um eine Verkehrskontrolle gehandelt hatte, wunderten wir uns schon sehr im nachhinein, dass auf einmal Mitfahrer (die gar nicht davon betroffen sind) einfach mal so als Druffis hingestellt werden.
Ich bin vorher noch nie als Mitfahrer jemals kontrolliert worden bei Verkehrskontrollen (und ich habe schon zig Verkehrskontrollen als Mitfahrer miterlebt).
BTW: Wegen Dienstnummer:
Es gibt in der Tat keine Dienstnummer bei Polizisten, sondern nur eine "Dienst-Ausweisnummer".
In Berlin sind die Polizisten verpflichtet ihre Dienstnummer anzugeben (nur dort gibt es spezifische Dienstnummern für Polizeibeamte).
In Bayern sind die Polizisten verpflichtet, ihren Namen und Dienststelle anzugeben. In Baden Württemberg und Hamburg gibt es keinen Paragraphen, der Polizisten dazu verpflichtet, sich auszuweisen.
Wie man sieht, ist das eine länderspezifische Geschichte, die je nach Bundesland anders im Paragraphen ausgelegt ist.
Sind die Herren oder Damen von der Kriminalpolizei, haben diese ihre Dienst-Personalnummer auf der Rückseite der Plakette eingraviert.
Ist ein Kriminal-Polizeibeamter als Zivilbeamter (z.B. Drogendezernat) unterwegs, muss er sich vor jeglicher Handlung mit der Kriminalpolizei Plakette ausweisen. Nur auf Anforderung des Tatverdächtigen, muss der Kriminalpolizist zusätzlich seinen Dienstausweis vorzeigen.
Ein uniformierter Polizist muss sich bei Handlungen nicht ausweisen, da reicht die Uniform selbst.
LOL dieser Auszug ist lustig und bestätigt mir das Klischee von "szenetypischen Aussehen":
"A kommt am frühen Morgen aus aus einer Diskothek oder er fällt wegen seines "szenetypisches Aussehens" auf, wie in Polizeiprotokollen gelegentlich nachzulesen."
Hier noch ein Link:
Was darf die Polizei bei einer Vekehrskontrolle
noch ein
schlauer Link