Polizeikontrolle: Rechte, Pflichten, hilfreiche Tipps

Man muss ein Auto doch erst anhalten um zu schaun ob ein Verdacht vorlegen kann. Oder seht ihr das den Autos an was die Leute geschmissen/gefuttert haben die innen sind?
Die haben nen Pupillentest gemacht, und wie du quasi "sagst" hatten alle ausser dem Fahrer Drogen am start >> Konsum >> Verdacht auf Besitz. Und der ist nach wie vor nicht erlaubt. Also ist eine Durchsuchung in dem Fall auch in Ordnung und der Verdacht begründet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Overhead schrieb:
und wie du quasi "sagst" hatten alle ausser dem Beifahrer Drogen am start

alle ausser dem Fahrer.




na ja, scheint wohl alles doch um einiges komplizierter zu sein...

Vielen dank @ BassTi für die Zeit und die Mühe!!
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Tat. Und Gerichte haben wochenlang Zeit, über etwas zu entscheiden und zu kritisieren, was ein Polizist oftmals von einem auf den nächsten Augenblick entscheiden soll... auch mal noch so ein Aspekt ;)
 
Ein Verdacht welcher die Grundlage für eine weiterführende Ermittlung ist, kann bereits das Aussehen (Rastas), seltsames Fahrverhalten/allgemeines Verhalten...
Eigentlich liegt die Entscheidung beim Beamten. Diese haben nicht selten eine sehr konservative, verklemmte Sichtweise und kontrollieren all die nicht in ihr begrentztes Weltbild passen.

Verdacht ist gleich Vorurteil. Davon haben einige Beamten zu viele.

Meines Erachtens gibt es keine eindeutige gesetzliche Grundlage aus welcher hervorgeht was ein begründeter Verdacht ist.

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=24012

Sehr nützliche Seite zu allem was den Verkehr und unsere Rechte/Pflichten betrifft.
 
ritis schrieb:
Ein Verdacht welcher die Grundlage für eine weiterführende Ermittlung ist, kann bereits das Aussehen (Rastas), seltsames Fahrverhalten/allgemeines Verhalten...
Eigentlich liegt die Entscheidung beim Beamten. Diese haben nicht selten eine sehr konservative, verklemmte Sichtweise und kontrollieren all die nicht in ihr begrentztes Weltbild passen.

Verdacht ist gleich Vorurteil. Davon haben einige Beamten zu viele.

Das stimmt so eben nicht!

Grundlage für Zulässigkeit (und gleichzeitig auch Verpflichtung zum Ermitteln!) alle strafprozessualen EINGRIFFSmaßnahmen (d.h. Maßnahmen, die in Grundrechte i.S.d. der Art. 1-20 GG eingreifen und somit einer formalgesetzlichen Eingriffsermächtigung bedürfen) bildet der sogenannte 'Anfangsverdacht'. Dieser ist in §152(2) StPO definiert als "zureichend tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat". Dabei kann die Pflicht zu ermitteln im Zweifelsfall auch bedeuten, sich von der Harmlosigkeit eines suspekten Sachverhaltes zu überzeugen.

Das Wort 'Tatsachen' sagt schon aus, dass eben mehr vorliegen muss als nur ein passendes Klischee/Raster, etc. 'Tatsachen' können alles mögliche sein von einer Aussage, einer Beobachtung,etc. Auch die kriminalistische Erfahrung spielt hier natürlich eine wichtige Rolle, aber diese allein reicht nicht aus. Allerdings kann je nachdem schon eine minimale Tatsache, gepaart mit kriminalistischer Erfahrung, ausreichend sein.

Natürlich können bei Polizisten Vorurteile vorhanden sein, aber diese kommen - behaupte ich mal - bestimmt nicht in allen Fällen durch "konservative Einstellung" sondern eher oft durch (viele negative) Erfahrung(en) zustande. Natürlich ist so was schlecht, aber wenn man bedenkt, dass Polizisten andauernd mit Leuten in oft extremen und negativen Situationen zu tun haben, wird glaube ich deutlich, dass man im Laufe der Zeit "lernt", sein Gegenüber möglichst schnell einzuschätzen und einzuordnen (dies allein schon zum eigenen Schutz). Da kann es dann leicht passieren, dass jemand mal falsch eingeschätzt wird...
 
BassTi schrieb:
Nebenbei: "Dienstnummern" gibt es hierzulande meist nur im Film! Es gibt höchstens Dienstausweisnummern, die aber völlig uninteressant ist. Name und Dienststelle sind wichtig, wenn man wissen möchte, mit wem man es zu tun hatte. Diese müssen aber meist nur auf Verlangen und nur mündlich angegeben werden.

Das, was Du meinst, ist die Tagebuchnummer, die der Polizist auf Verlangen auszuhändigen hat.
 

Neue Themen


Zurück
Oben