Polizeikontrolle: Rechte, Pflichten, hilfreiche Tipps

domik

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Hier hab ich mal eine Zusammenfassung zum Thema Rechte, Pflichten (von Polizeibeamten und Bürgern) und sinnvolle Verhaltensweisen während einer Polizeikontrolle:

http://forum.hanfburg.de/upload/InfoGOA.jpg

Daraus resultierend habe ich hier mal ein kurzes Schriftstück verfasst, was ich ab jetzt immer bei mir tragen werde und im Falle einer Kontrolle den Beamten vorzeige. Ich habe zwar erst eine Kontrolle hinter mir (als Beifahrer), aber die verlief nach meinem jetzigen Wissensstand nicht rechtmäßig ab und war sehr unangenehm - diese Erfahrung möchte ich nicht noch einmal machen.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Recht Gebrauch, sämtliche Durch- sowie Untersuchungen meiner Person abzulehnen, sollten keine rechtsgültigen Gründe hierfür vorliegen.

Sollten rechtsgültige Gründe für eine Durch- bzw. Untersuchung meiner Person vorliegen, möchte ich Sie – in Hinblick auf meine Rechte – bitten, mir diese für die Überprüfung durch einen Anwalt sowie Ihren Namen und Ihre Dienstnummer schriftlich auszuhändigen,

vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,

xxxxx"


Falls jetzt jemand meint, dass das doch erst besonderen Verdacht erregt und dass man sich das doch auch alles merken kann:

Klar kann man sich das auch merken, aber in gewissen Situationen ist es vielleicht besser, gar nicht erst den Mund aufzumachen, oder aber die lassen einen gar nicht erst ausreden, man ist aufgeregt etc.pp.

Und daraus einen besonderen Verdacht zu hegen ist sowieso unzulässig, da Verkehrskontrollen landesrechtlich grundsätzlich verdachts- und ereignisunabhängig zulässig sind.
 
Naja, naja... ich kann nur raten, diesem Schrieb nicht zu sehr zu vertrauen!!!

Steht zwar auch Sinnvolles drin, aber die haben da einiges durcheinander geschmissen, über einen Kamm geschoren und ein paar Halbwahrheiten mit drin!!!

Das fängt schon damit an, dass es mehrere grundverschiedene Rechtsgrundlagen gibt, nach denen die Polizei jemanden anhalten, Personalienfeststellungen machen, Durchsuchen, etc. kann - je nach Zweck sind unterschiedliche Vorschriften die Rechtsgrundlage dafür.

Diese Rechtsgrundlagen sind juristisch gesehen grundlegend verschieden, können je nach Bundesland sogar variieren (Polizei- bzw. Gefahrenabwehrrecht z.B. ist nämlich Ländersache) und je nach Rechtsgrundlage werden der Polizei unterschiedlich weit gehende Maßnahmen eröffnet.

EDIT: Nicht dass ich mich in diesem Post irgendie wiederholt hätte...nein, nein! Lass es aber mal so stehen bleiben - so einen Sch*** schreibt man nämlich selten... :rolleyes: :p
 
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Hm, da hat aber jemand Angst vor Durchsuchungen ;)

Jo der Text ist ein wenig suspekt. (Allein die URL :D) Wie wärs mal bei einer Wache vorbei zu schaun und dich dort mal zu informieren?
 
Zuletzt bearbeitet:
nach meiner erfahrung, ist das wichtigste ruhig, locker, souverän und höflich zu bleiben! halt möglichst unschuldig zu wirken!
wenn man ganz, ganz, ganz viel glück hat, checken die jungs weniger als man sich auch nur entfernt vorstellen kann! :p

ab einem gewissen zustand ist es aber hoffnungslos!
 
Nik Wel schrieb:
Sollten rechtsgültige Gründe für eine Durch- bzw. Untersuchung meiner Person vorliegen, möchte ich Sie – in Hinblick auf meine Rechte – bitten, mir diese für die Überprüfung durch einen Anwalt sowie Ihren Namen und Ihre Dienstnummer schriftlich auszuhändigen,

Was ist denn das für ein Satzbau?

So ist es richtig:

Sollten rechtsgültige Gründe für eine Durch- bzw. Untersuchung meiner Person vorliegen, möchte ich Sie – in Hinblick auf meine Rechte – bitten, mir diese, sowie Ihren Namen und Ihre Dienstnummer, für die Überprüfung durch einen Anwalt schriftlich auszuhändigen.
 
zahr schrieb:
nach meiner erfahrung, ist das wichtigste ruhig, locker, souverän und höflich zu bleiben!
Jup, doch wenn sie mir in der Nacht mit ihren Taschenlampen in die Augen leuchten und ich nix außer weiß sehe wird mein Tonfall lauter und aggresiver.
 
zahr schrieb:
nach meiner erfahrung, ist das wichtigste ruhig, locker, souverän und höflich zu bleiben! halt möglichst unschuldig zu wirken!
wenn man ganz, ganz, ganz viel glück hat, checken die jungs weniger als man sich auch nur entfernt vorstellen kann! :p

ab einem gewissen zustand ist es aber hoffnungslos!

Also wie oben schon angedeutet sind mir und ein paar Kollegen die Bullen eines morgens im Winter nach ner Technoveranstaltung ziemlich auf den Sack gegangen. Haben morgens um halb sechs in der Eiseskälte ohne Jacken dagestanden, während wir (Fahrer und auch alle anderen) mit Schweißtests, Taschenlampe etc. untersucht wurden. Durchsucht wurden wir auch, ebenso das Auto (mit Hund).
Und dass wir ruhig, locker, souverän und höflich geblieben sind hat uns NICHTS gebracht. Über 'ne halbe Stunde haben wir da gestanden und ich hab erst nachher erfahren, dass zumindest die Mitfahrer diese Tests und Durchsuchungen hätten ablehnen können. Grund für die "Schikane" war nur, dass wir von einer Technoparty kamen und sie beim reinleuchten ins Auto erweiterte Pupillen bei einigen von uns festgestellt haben, desweiteren der Spruch "euer Auto riecht doch förmlich nach Drogen". Das ist für mich Willkür. Hätten sie tatsächlich Cannabisgeruch o.ä. festgestellt, würde ich ja nichts sagen, aber uns Auto hat weder nach Drogen gerochen noch sah es sonst irgendwie wie ein "Drogenauto" aus *lol* Die Kontrolle des Fahrers geht ja noch in Ordnung, aber das ganze Zeug mit uns Beifahrern... Denn Drogenkonsum ist immer noch nicht strafbar!


Nochmal passiert mir sowas nicht - oder zumindest kommen die Beamten dann nicht ganz ungestraft davon. Und selbst wenn nicht, habe ich wenigstens nicht untätig zugeschaut. Daher dieser Schrieb.
 
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@nik wel : ist mir so (zum glück!) noch nicht passiert! in eurer situation hatten sie nen"berechtigten" anlass(aus deren sicht!). weiß nicht was bei raus gekommen ist, aber ich vermute, dass ihr auch durchsucht worden wäret, wenn alle stocknüchtern und onhe einen kümel im auto gesessen hätten! womit ich niemandem unerlaubten rauschmittelkonsum oder sonst was unterstellen will....
habe persönlich schon zweimal bekiffte personen, einmal nen total verpilzten kollegen davonkommen gesehen! von meinem verdammten glück an der holländischen grenze ganz zu schweigen ;-)!
im zweifelsfall ist aber ruhig bleiben denke ich immer vielversprechender als sich auf zu regen. dann fühlen sich die cops gleich provoziert und schikanieren noch n bissl mehr.
kanns aber verstehen, gereizt zu reagieren. taschenlampe, tonfall, unterstellung (drogenauto,...)
 
zahr schrieb:
kanns aber verstehen, gereizt zu reagieren. taschenlampe, tonfall, unterstellung (drogenauto,...)

Wir haben ja nicht mal gereizt reagiert. Sind schon recht höflich geblieben. Was willste auch anderes machen... wenn man denen dumm kommt ist ja immer direkt die Hölle los (sieht man ja oft genug auf RTL II in der Reportage :D ).
 
will dir mal nicht zu nahe treten, aber ich weiß absolut nicht über was du dich aufregst.
Die Polizisten haben euch nach begründetem Verdacht aussteigen lassen und alles durchsucht und ihr habt es juristisch gesehen FREIWILLIG mitgemacht.
Ich würde grundsätzlich jeden Drogentest ablehnen.... denn so kommt nur ein Bluttest in Frage. Und da man ja hoffentlich clean ist, ist die Anordung zum Blutentnehmen ein Eingriff in deine Person, den du zur Anzeige bringen kannst.
(Den genauen juristischen Wortlaut hab ich nicht mehr im Kopf) Wenn du das höflich, aber bestimmt dem Polizisten (nicht Bullen) sagst, ist es meistens schon ok.
Seht es mal von der Seite: Die Jungs/Mädels machen nur ihre Arbeit und helfen Unfälle zu vermeiden auch wenn euch unter anderem das Geblende (schneller Pupillentest zum ersten Abschätzen) stört.
Man muss sich immer überlegen wie man in eine Kontrolle geht, relaxed geht das am Einfachsten (wurde mindestens schon 10 mal kontrolliert).
Achja: und wer Drogen nimmt und dann noch so dumm ist Auto zu fahren, dem gehörts nicht anders.
 
Sguzzel schrieb:
auch wenn euch unter anderem das Geblende (schneller Pupillentest zum ersten Abschätzen) stört.
Die brauchen mir aber nicht während ich denen das Warndreieck zeige ins Gesicht leuchten. ;) Da verstehe ich keinen Spaß. :mad:
 
Sguzzel schrieb:
will dir mal nicht zu nahe treten, aber ich weiß absolut nicht über was du dich aufregst.
Die Polizisten haben euch nach begründetem Verdacht aussteigen lassen und alles durchsucht und ihr habt es juristisch gesehen FREIWILLIG mitgemacht.
Ich würde grundsätzlich jeden Drogentest ablehnen.... denn so kommt nur ein Bluttest in Frage. Und da man ja hoffentlich clean ist, ist die Anordung zum Blutentnehmen ein Eingriff in deine Person, den du zur Anzeige bringen kannst.
(Den genauen juristischen Wortlaut hab ich nicht mehr im Kopf) Wenn du das höflich, aber bestimmt dem Polizisten (nicht Bullen) sagst, ist es meistens schon ok.
Seht es mal von der Seite: Die Jungs/Mädels machen nur ihre Arbeit und helfen Unfälle zu vermeiden auch wenn euch unter anderem das Geblende (schneller Pupillentest zum ersten Abschätzen) stört.
Man muss sich immer überlegen wie man in eine Kontrolle geht, relaxed geht das am Einfachsten (wurde mindestens schon 10 mal kontrolliert).
Achja: und wer Drogen nimmt und dann noch so dumm ist Auto zu fahren, dem gehörts nicht anders.

Hm ich glaub du hast nicht richtig gelesen. Unser Fahrer war clean. Den Fahrer auf Drogenkonsum zu testen finde ich auch ok und berechtigt. Dass wir Mitfahrer freiwillig an der ganzen Sache teilgenommen haben, wusste ich zu dem Zeitpunkt ja nicht, genau das ist ja das Ärgernis meinerseits. Und ein begründeter Verdacht, uns alle auf Drogen zu testen, uns zu durchsuchen und das Auto sowie Jacken und Rucksäcke mit nem Hund zu durchkämmen war mit Sicherheit nicht gegeben. Wie schon geschrieben war der Grund "euer Auto riecht doch förmlich nach Drogen" das einzige, was die uns als Grund nannten. Ob wir nun große oder kleine Pupillen hatten, spielt ja auch gar keine Rolle, da Drogenkonsum nicht strafbar ist. Und für die Durchsuchungen unserer Personen und des Autos gab es überhaupt keine Gründe, da sie mit ihren Wischtests bei uns keinen Drogenkonsum feststellen konnten.

Ich wollte mich mit diesem Thread ja eigentlich auch gar nicht groß beschweren, sondern nur ein paar Tipps und Hilfestellungen geben (s. Eröffnungspost).
 
Zuletzt bearbeitet:
Sguzzel schrieb:
Ich würde grundsätzlich jeden Drogentest ablehnen.... denn so kommt nur ein Bluttest in Frage. Und da man ja hoffentlich clean ist, ist die Anordung zum Blutentnehmen ein Eingriff in deine Person, den du zur Anzeige bringen kannst.
(Den genauen juristischen Wortlaut hab ich nicht mehr im Kopf) Wenn du das höflich, aber bestimmt dem Polizisten (nicht Bullen) sagst, ist es meistens schon ok.
Dazu mal Folgendes: Sollte man in so einem Fall jegliche Schweisstests ablehnen, so erregt man in den Augen der Beamten selbst doch noch viel mehr Verdacht! Und die sind wirklich so knallhart (ist möglicherweise auch gut so) und schleifen dich dann mit ins Krankenhaus! Und wer hat denn frühs um - was weiß ich - 7.00 Uhr meinetwegen noch Lust, mit der Polizei ins Krankenhaus zu fahren.
Kleine Anekdote dazu von mir - damals hätte ich durchdrehen können, im Nachhinein muss ich drüber lachen:

Nachdem ich aufgehört hatte, jegliche Arten von Drogen zu nehmen, hab ich darin trotzdem keinen Grund gesehen, den Kontakt zu den "restlichen Leuten" :D abzubrechen. Also bin ich weiterhin oft dort hingefahren, was ich auch bis heute noch mache.
An einem Abend kamen 2 Kumpels (beide im Schichtzustand :D) nun auf die Idee, wir könnten mal eben zu McDonalds fahren - Fressflash blablabla...
Ich hatte auch Hunger, warum also nicht!? Wir fahren also los, waren bei McDonalds und wollten uns aber nicht unbedingt dort auf den Parkplatz stellen, da dort (wie immer) nur Prolls und Idioten rumstanden. Also sind wir auf einen Parkplatz von einem Möbelhaus in der Stadtmitte gefahren und haben dort gegessen. Wie es nunmal so ist - kurze Zeit später kamen die Kameraden von Grün-Weiß auch schon an. Fahrzeugkontrolle, Drogen usw. Fahrzeug (fast :D) in Ordnung. Dann kamen sie auf die Idee, einen Drogentest mit mir zu machen. Ich hatte mir ja nichts vorzuwerfen, warum also nicht. Schweisstest gemacht und erst hat sich auch nicht getan.
"Gut, dann schönen Abend noch..."
Plötzlich: "Halt, bleiben sie sofort stehen!!!!" :eek:
Der Test verfärbte sich auf einmal. Ich diskutierte danach ewig mit den "Kollegen" rum, dass es nicht sein kann usw. und schlug ihnen vor, noch einen zu machen. Natürlich hatten sie kein destilliertes Wasser mehr und riefen deshalb noch ein paar Kollegen an! Die kamen an, hatten auch keins, forderten nochmal welche an und nachdem ich dann schließlich von 2 Mercedes und einem Sixpack umlagert wurde (und meine 2 Kumpels vollsteif im Auto gewartet und sich vor lachen nicht mehr eingekriegt haben!), machten wir noch einen Test - ich kam mir echt vor wie ein Schwerverbrecher. Der Test färbte sich sofort wieder! :eek:
Nachdem ich dann nochmal ewig mit denen rumdiskutiert habe, waren sie dann soweit, mich im Sixpack ins Krankenhaus zu transportieren.

So, und nun ratet mal, wer mit meinem Auto hinterher gefahren ist... :rolleyes:

Jedesmal wenn ich hinten zur Heckscheibe rausgeschaut habe, hab ich nur die Vollhackefratzen der beiden gesehen...

Fazit: Der Arzt im Krankenhaus hat noch einmal falsch gestochen, so dass ich ne Woche lang meinen Arm nicht bewegen konnte, die ganze Sache wurde fallengelassen, weil der Bluttest negativ war und alles nur, weil sich wahrscheinlich die Kiffe bzw. der Qualm an meinem Körper / im Schweiß abgelagert hatte...
 
Nik Wel schrieb:
Und daraus einen besonderen Verdacht zu hegen ist sowieso unzulässig, da Verkehrskontrollen landesrechtlich grundsätzlich verdachts- und ereignisunabhängig zulässig sind.
Ich kann Dir mal die Informationen geben, die mir die Polizei gegeben hatte, nachdem ich einen Vorfall an Sylvester hatte (zwar eine andere Geschichte, aber es geht um das Gleiche)

Der Oberkommissar informierte mich darüber, dass mich die Beamten jederzeit vor Ort durchsuchen dürfen. In einem abgetrennten, nicht einsehbaren Raum (VW Bus, Toilettenkabine, Besenkammer was auch immer) jederzeit sogar auch intim (In Gegenwart zweier gleichgeschlechtlicher Beamten) untersuchen, wenn Gefahr im Verzug besteht bzw. ein Verdacht.

Wenn man sich weigert, wird man automatisch aufs Revier mitgenommen und dort die Untersuchung vollzogen.

Ich habe jederzeit das Recht, VOR der körperlichen Untersuchung die Ausweise zu verlangen und mir deren Dienstnummer zu notieren, wenn ich danach eine Aufsichtsbeschwerde einleiten möchte.

Die intime, körperliche Untersuchung kann ich aber _nicht_ verweigern, zur Not wird man in die Klinik gebracht, wie mir das der Beamte erklärte.

Ich weiss jetzt nicht, inwieweit man das auf Verkehrskontrollen ausweiten kann, da das bei mir im Club passiert ist.

ciao ciao

Armando
 
Mando Mango schrieb:
Der Oberkommissar informierte mich darüber, dass mich die Beamten jederzeit vor Ort durchsuchen dürfen. In einem abgetrennten, nicht einsehbaren Raum (VW Bus, Toilettenkabine, Besenkammer was auch immer) jederzeit sogar auch intim (In Gegenwart zweier gleichgeschlechtlicher Beamten) untersuchen, wenn Gefahr im Verzug besteht bzw. ein Verdacht.

Ich habe nie etwas anderes behauptet. Das steht auch alles in dem Link, den ich geposted habe.
Es muss aber ein rechtlich einwandfreier Verdacht sein, d.h. es ist unzulässig, wenn jemand durchsucht wird, nur weil er beispielsweise von einer Technoparty kommt.

@ Madman:
Dass man mit der Ablehnung der Schweißtests noch mehr Verdacht erregt, mag ja sein, allerdings ist dies wieder kein rechtlich begründeter Verdacht, wie ich auch schon geschrieben habe: Verkehrskontrollen sind landesrechtlich grundsätzlich verdachts- und ereignisunabhängig zulässig.
 
Nik Wel schrieb:
Ich habe nie etwas anderes behauptet.
Nik: Es war nur ein persönlicher Bericht aus meiner Erfahrung und keine Belehrung :)

Sozusagen nur eine Info, wie mir das passiert ist und was man mir damals auf dem Revier gesagt hat.

Ist vermutlich auch von den Bundesländern verschieden.
 
Sguzzel schrieb:
Die Polizisten haben euch nach begründetem Verdacht aussteigen lassen und alles durchsucht und ihr habt es juristisch gesehen FREIWILLIG mitgemacht.

Hallo!
Da habe wir es doch: begründeter Verdacht! Das ist der Knackpunkt. Einfach ein Auto anzuhalten und zu sagen: 'ihr seht nach Drogen aus' ist eben _kein_ begründeter Verdacht. So steht es auch in dem Schreiben, zu dem NikWel den Link gepostet hat. Und solange es keinen solchen Verdacht gibt, ist alles, was über die Personalienfeststellung hinausgeht nicht zulässig.
Das werden 'Die' Euch nicht sagen, im Gegnteil! Denn sobald ihr in weitergehende Massnahmen eigewilligt habt, sind alle eventuell gefundenen Befunde und Beweise rechtens, sonst nicht. Das Bayern da gerne mal wieder 'starker Staat' spielen möchte...mag sein.
Sich zu weigern, an einem Test teilzunehmen ist jedenfalls auch _kein_ begründeter Verdacht und die Rückfahrt von einer Party oder der Aufenthalt auf dem Parkplatz eines Clubs auch nicht. Nachweislich zu schnell gefahren, rote Ampel missachtet oder Ähnliches rechtfertigen allerdings schon den Anfangsverdacht.
Lasst Euch nicht von irgendwelchen Halbwahrheiten einschüchtern.
Grüße Georg
 
Oje, noch mehr gefährliches Halbwissen - ich glaube, ich muss mal wieder was Längeres schreiben, da ich - wenn auch kein Volljurist, im (Straf)recht nicht ganz unvorbelastet bin...seufz :rolleyes:

Ein paar Dinge vorweg: Ja, der reine DrogenKONSUM ist straffrei! Aber jeglicher sonstiger Umgang mit Drogen ist verboten, wenn man keine Genehmigung zum Umgang damit hat oder aus beruflichen Gründen damit umgehen muss.
D.h. im Umkehrschluss: Um Drogen konsumieren zu können, begeht man trotzdem in der Regel eine Straftat nach dem BtmG, weil Erwerb, Handel, Überlassen, Verabreichen, sonstiger Umgang und als Auffangtatbestand der Besitz unter Strafe stehen.
So ziemlich der einzige Weg straffrei Drogen konsumieren zu können, wäre bei jemandem mit zu konsumieren, wobei dieser sich aber wiederum strafbar macht wegen des Überlassens (er vergrößert nämlich dadurch den Konsumentenkreis).

Dass bei geringfügigen Mengen ("weicher" Drogen), die dem Eigenkonsum dienen, in der Regel keine Bestrafung erfolgt, liegt einzig allein daran, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit (und Überlastung von Staatsanwaltschaft und Gerichten) eingestellt wird - die Justiz handelt hier leider regional unterschiedlich. Das ändert aber grundsätzlich nichts an der Strafbarkeit! Und mögliche Folgen wie Entzug der Fahrerlaubnis bleiben auch davon unberührt, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Von schwereren Delikten wie nicht geringfügigen Mengen, Abgabe an Minderjährige, etc., die ganz schnell im Verbrechensbereich liegen, rede ich hier gar nicht erst...

Nebenbei: "Dienstnummern" gibt es hierzulande meist nur im Film! Es gibt höchstens Dienstausweisnummern, die aber völlig uninteressant ist. Name und Dienststelle sind wichtig, wenn man wissen möchte, mit wem man es zu tun hatte. Diese müssen aber meist nur auf Verlangen und nur mündlich angegeben werden.

Und nun folgt ein kurzer Überblick zum Hauptthema. Dieser ist keinesfalls erschöpfend, beschränkt sich auf in meinen Augen wichtige Vorschriften und ich kann, da kein Volljurist (auch wenn ich gerade FH-mäßig u.a. verschiedene Rechtsfächer studiere), keine Garantie für Richtigkeit im Sinne einer Rechtsberatung geben, versichere aber, dass ich beruflich bedingt einiges an Background zum Thema habe. :D

Der springende Punkt ist: Für Kontrollen, Durchsuchungen, etc. gibt es viele verschiedene Rechtsgrundlagen, die strikt zu trennen sind und oft total andere Voraussetzungen haben! Ich sehe mich gezwungen, hier etwas zu schreiben, da hier doch einiges an Un- bzw. Halbwissen zu vorherrschen zu scheint (soll niemanden angreifen, lediglich sachlich festgestellt sein). Da kann man nämlich leicht in ein Fettnäpfchen treten!

Wenn wirklich etwas total falsch laufen sollte, kann man das im sachlichen Gespräch oft regeln. ruhig bleiben! Wenn das nicht hilft, ist man (leider) meist besser dran, es hinterher überprüfen zu lassen (Beschwerde, Feststellungsklage,...), als in dem Moment "dicke Arme" zu machen. Oft ist hier allerdings noch das Problem dabei, dass das subjektive Gefühl aus Sicht des Betroffen nicht mit der objektiven Rechtslage übereinstimmt. Dieser denkt aus irgendeinem Grund, es wird etwas Unrechtmäßiges gegen ihn übernommen, er wehrt sich und riskiert, wegen Widerstands angezeigt zu werden. Meistens war es dann gar nicht unrechtmäßig, weil, wie ich gleich zeigen werde, deutsches Recht vielfältig und komplex ist...
 
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Fahrzeugkontrollen/Personalienfeststellungen

1. Die allgemeine (also ohne, dass vorher etwas vorliegt) Verkehrskontrolle nach §36(5) StVO:

Nach dieser Vorschrift darf jeder Verkehrsteilnehmer jederzeit OHNE besonderen Grund kontrolliert werden, was natürlich eine weitreichende Eingriffsermächtigung darstellt. Als "Ausgleich" darf hier in der Tat nur der Fahrer kontrolliert werden. Die Kontrolle kann sich auf Fahrtüchtigkeit, Fahrzeugpapiere/Führerschein, techn. Zustand und Ausrüstung des Fahrzeuges erstrecken. Der Fahrer hat hierbei sogar die Pflicht mitzuwirken, die Kontrolle problemlos zu ermöglichen, sowie Papiere auszuhändigen und ggf. die Überprüfung von zweifelhaften Angaben zu ermöglichen. Allerdings ist er nicht verpflichtet, z.B. einen Atemalkoholtest mitzumachen. Die Weigerung kann aber bei begründetem Verdacht u.U. dazu führen, dass eine Blutentnahme angeordnet wird (dazu später mehr).

Die Vorschrift des §36(5) gilt - da Verkehrsrecht - bundeseinheitlich. Sie wird aber oft mit Kontrollen nach anderen Vorschriften kombiniert.

2. Die polizeirechtliche Kontrolle (z.B. §26 PolG BW):

Diese Vorschriften können je nach Bundesland teils variieren. Sie dienen der Gefahrenabwehr (u.a. zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung).

Ich kann hier nur für Baden-Württemberg sprechen. Dort gibt es u.a. die Möglichkeit, Kontrollstellen zur allgemeinen Fahndung nach Straftätern einzurichten (z.B. §26(1)Nr. 4 PolG BW). Diese werden oft im "Doppelpack" mit allgemeinen Verkehrskontrollen durchgeführt. Hier können von JEDEM Mitfahrer die Personalien festgestellt werden. Außerdem darf das Fahrzeug durchsucht werden - verdachtsunabhängig und ohne Notwendigkeit einer richterlichen Anordnung (§30 Nr. 6 PolG BW)!

Des weiteren gibt es in BW die Möglichkeit Kontrollen "zum Zwecke der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs sowie auf Durchgangsstraßen (BAB, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität)" durchzuführen. Auch hier können von jedem Mitfahrer die Personalien festgestellt werden (§26(1)Nr. 6 PolG BW).

Eine weitere polizeirechtliche Möglichkeit der Personenkontrolle (z.B. im Rahmen einer Razzia) ist an sog. "verrufenen Orten" (§26(1) Nr. 2 PolG BW). Hier dürfen von jedem Anwesenden ohne konkreten Verdacht - alleine weil er sich an diesem Ort aufhält (sog. Ortshaftung) - die Personalien festgestellt werden und alle Anwesenden durchsucht werden - auch OHNE Richterbeschluss!

Es gibt noch mehr polizeirechtliche Möglichkeiten. Bei allen gilt: Ist die Personalien vor Ort nicht oder nur schwer möglich, kann der Betroffene auf die Dienststelle verbracht werden und dort festgehalten werden, um dort die notwendigen Maßnahmen dafür zu treffen. Diese können im Extremfall bis hin zu Identitätsgewahrsam oder ED-Behandlung reichen.

3. Identitätsfeststellungen bei Verdächtigen einer Straftat/OWi (§163b StPO):

Auch hier sind bei Problemen Folgemaßnahmen möglich: Durchsuchung, Festhalten, ED-Behandlung.


Personendurchsuchungen:

...dienen dem Auffinden von Sachen am Körper oder der getragenen Kleidung einer Person - nicht der Beschaffenheit des Körpers (Untersuchung). Sie können sich jedoch bei Notwendigkeit auf alles erstrecken, was ohne medizinische Hilfsmittel einsehbar ist (Mund, Nase, Ohren, notfalls auch bis unter die Unterwäsche...). Grundsätzlich gilt normalerweise immer: Wahrung der Verhältnismäßigkeit und Menschenwürde, Gleichgeschlechtlichkeit oder Doc.

Auch hier gibt es zahlreiche Vorschriften. Einige wichtige:

1. Polizeirechtliche Personendurchsuchungen:

Z.B. § 29(1) Nr. 1 PolG BW: Alle Personen, die nach irgendeiner Vorschrift festgehalten werden DÜRFEN, dürfen zur Eigensicherung durchsucht werden.
§ 29(2) PolG BW: Durchsuchung zur Eigensicherung von Personen, deren Personalien festgestellt werden dürfen.

Auch hier ist KEINE richterl. Anordnung erforderlich. Wenn es nicht anders möglich ist, muss notfalls nicht einmal ein Arzt oder eine gleichgeschlechtliche Person die Durchsuchung vornehmen - was auch Sinn macht!

Auch hier können die Vorschriften je nach Bundesland variiern! Des weiteren gibt es besondere polizeirechtl. Vorschriften über die Durchsuchung von Sachen und Wohnungen.

2. Strafprozessrechtliche Durchsuchungen (§102ff. StPO):

Grundvoraussetzung für alle StPO-Maßnahmen ist ein Anfangsverdacht (zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat). Liegt ein A. vor, hat die Polizei Strafverfolgungszwang, d.h. MUSS ermitteln (ansonsten u.U.: Strafvereitelung im Amt!!!).
Der, gegen den das Ermittlungsverfahren gerichtet wird, wird zum Beschuldigten.

Nach §102 StPO können u.a. Verdächtige (müssen noch gar keine Besch. sein, sondern lediglich in Frage kommen) durchsucht werden, wenn zu erwarten ist, dass die D. zum Auffinden von Beweisen führen wird. Das heißt aber nicht, dass eine negative D. automatisch rechtswidrig wäre, wenn die Gründe für die Durchsuchung plausibel waren!

Die strafrechtliche Durchsuchung steht unter Richtervorbehalt. Bei Gefahr im Verzuge (wenn durch die Zeit, die für das Einholen des Beschlusses verstreicht, der Erfolg vereitelt würde) dürfen jedoch die Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungsbeamte (ausgebildete Polizisten sind dies i.d.R.) selbst die Durchsuchung anordnen (auf Anordnung ausführen dürfen es auch Nicht-Erm.bea.).
In der polizeilichen Praxis gibt es oft solche Situationen - in der Regel u.a. dann, wenn die Gefahr besteht, dass Beweise vernichtet werden oder "verschwinden", während man auf den Beschluss wartet.

Es gibt noch andere Möglichkeiten der strafrechtlichen Durchsuchung, sowie Sondervorschriften für Wohnungsdurchsuchungenweitere nebst weiteren Formvorschriften, die allerdings hauptsächlich für letztere gelten und hier eher uninteressant sind. Auch habe ich hier einiges leicht vereinfacht dargestellt.

Bezogen auf unser Thema kann man hier aber feststellen: Glasiger Blick, unnormal große Pupillen des Fahrers, sonstiges Verhalten "Gras"geruch, etc. gepaart mit anderen Indizien können schon einen Anfangsverdacht begründen. Je mehr Indizien zusammenkommen, desto leichter die Begründung des Verdachtes und etwaiger Maßnahmen.
Dass der Eindruck trügt, kann hier natürlich leicht passieren. Sollten sich die Polizisten jedoch geirrt haben, wird die Durchsuchung dadurch nicht automatisch rechtswidrig, solange sie nicht unverhältnismäßig war oder wesentliche Vorschriften nicht beachtet wurden. Sonst könnten ja nur Straftäter verfolgt werden, die schon überführt sind...

Daneben bleiben immer noch die weiter oben genannten Eingriffsermächtigungen.


Körperl. Untersuchung beim Beschuldigten nach §81a StPO:

Standardbeispiel: Blutentnahme. Ziel muss die Feststellung von verfahrensrelevanten Tatsachen sein (z.B. Blutalkoholwert bei Verdacht einer Trunkenheitsfahrt). Die Untersuchung muss von einem Arzt durchgeführt werden, verhältnismäßig sein und darf nicht gefährlich für die Gesundheit sein.

Auch hier gilt: Richtervorbehalt, es sei denn Gefahr im Verzug (bei Trunkenheit im Verkehr regelmäßig der Fall wegen schnellem Abbau des Blutalkoholgehaltes).

Im Gegensatz zum "Blasen" muss kann eine BE gegen den Willen des Besch. auch notfalls mit Zwang durchgeführt werden (!), weil diese lediglich erduldet werden muss, während man sich beim "Pusten" selbst aktiv belasten würde. D.h. ein Alkoholtest kann verweigert werden und eine Weigerung ALLEINE ist kein hinreichender Grund, eine BE anzuordnen. Bestehen jedoch noch andere Anhaltspunkte für Alkohol- oder Drogenbeeinflussung (z.B. Akloholgeruch, Ausfallerscheinungen, Pupillen), kann diese sehr wohl angeordnet werden. In diesem Falle ist der Alkomat-Test lediglich als milderes Mittel (entweder zur Entkräftung eines Verdachtes oder, wenn es ein geeichter beweissicherer ist, um sich den "Pieks" zu ersparen) anzusehen.

Wer sich aktiv gegen Maßnahmen wie Durchsuchung oder Blutentnahme wehrt, macht sich u.U. strafbar wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§113 StGB). Sollte sich die Polizeiliche Maßnahme als rechtswidrig erweisen, liegt zwar kein Widerstand vor, es können aber trotzdem Delikte wie Körperverletzung oder Nötigung vorliegen!


Mein Fazit nach diesem Abriss: Auch wenn es viele Polizisten gibt, die "aus dem Bauch raus" Entscheidungen treffen oder nicht immer eine Rechtsgrundlage sofort oder richtig nennen können, so sind die meisten getroffenen Maßnahmen doch rechtlich begründbar. Natürlich gibt es immer mal Fehleinschätzungen oder schlichte Irrtümer aus Unwissenheit. Auch gibt es arrogante Polizisten und leider auch welche, die Schikane betreiben. Aber ich denke mal, die überwiegende Mehrzahl macht nur ihren Job, ohne jemandem etwas Böses zu wollen.
Dass viele Leute, die mit der Polizei zu tun hatten, schimpfen, kann gute Gründe haben, oft liegt es aber auch in der Natur der Sache, da diese Begegnungen oft Extremsituationen sind, jemand sich zu unrecht verdächtigt fühlt oder sonstige Faktoren mit hinein spielen (Tages-/Nachtzeit - Müdigkeit, Stimmung aufgrund vorangangener Erlebnisse, "missglückte" Kommunikation, starke Eigensicherung der Beamten, was natürlich manche Leute beunruhigen kann, aber heute leider nötig ist, etc.pp.)

Mein Tipp: Nicht immer sofort Angst haben, dass jemand einem was Böses will oder Maßnahmen unrechtmäßig sind! Die Polizei in unserem Land ist strikt an Recht und Gesetz gebunden und gehört trotz allen Unkenrufen im internationalen Vergleich mit zu den umgänglichsten!
Wer sich nichts oder nichts Gravierendes vorzuwerfen hat, sollte ruhig bleiben und wird dann auch meist freundlich behandelt.

Wer andererseits "Dreck am Stecken hat", ist selber Schuld, wenn gegen ihn Maßnahmen getroffen werden und braucht sich über entsprechende Reaktion oder Maßnahmen nicht wundern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo BassTi,
ich bin mit Dir voll und ganz auf einer Linie. Nur, was hat das jetzt mit 'Polizeikontrolle: Rechte, Pflichten, hilfreiche Tipps' zu tun?
Grüße Georg

//edit: gerade stand noch nur Dein erstes Posting. Sorry, wenn meine Frage im Zweiten beantwortet wird. Da war ich wohl zu schnell :D
 
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