domik
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Hier hab ich mal eine Zusammenfassung zum Thema Rechte, Pflichten (von Polizeibeamten und Bürgern) und sinnvolle Verhaltensweisen während einer Polizeikontrolle:
http://forum.hanfburg.de/upload/InfoGOA.jpg
Daraus resultierend habe ich hier mal ein kurzes Schriftstück verfasst, was ich ab jetzt immer bei mir tragen werde und im Falle einer Kontrolle den Beamten vorzeige. Ich habe zwar erst eine Kontrolle hinter mir (als Beifahrer), aber die verlief nach meinem jetzigen Wissensstand nicht rechtmäßig ab und war sehr unangenehm - diese Erfahrung möchte ich nicht noch einmal machen.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem Recht Gebrauch, sämtliche Durch- sowie Untersuchungen meiner Person abzulehnen, sollten keine rechtsgültigen Gründe hierfür vorliegen.
Sollten rechtsgültige Gründe für eine Durch- bzw. Untersuchung meiner Person vorliegen, möchte ich Sie – in Hinblick auf meine Rechte – bitten, mir diese für die Überprüfung durch einen Anwalt sowie Ihren Namen und Ihre Dienstnummer schriftlich auszuhändigen,
vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxxx"
Falls jetzt jemand meint, dass das doch erst besonderen Verdacht erregt und dass man sich das doch auch alles merken kann:
Klar kann man sich das auch merken, aber in gewissen Situationen ist es vielleicht besser, gar nicht erst den Mund aufzumachen, oder aber die lassen einen gar nicht erst ausreden, man ist aufgeregt etc.pp.
Und daraus einen besonderen Verdacht zu hegen ist sowieso unzulässig, da Verkehrskontrollen landesrechtlich grundsätzlich verdachts- und ereignisunabhängig zulässig sind.
http://forum.hanfburg.de/upload/InfoGOA.jpg
Daraus resultierend habe ich hier mal ein kurzes Schriftstück verfasst, was ich ab jetzt immer bei mir tragen werde und im Falle einer Kontrolle den Beamten vorzeige. Ich habe zwar erst eine Kontrolle hinter mir (als Beifahrer), aber die verlief nach meinem jetzigen Wissensstand nicht rechtmäßig ab und war sehr unangenehm - diese Erfahrung möchte ich nicht noch einmal machen.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem Recht Gebrauch, sämtliche Durch- sowie Untersuchungen meiner Person abzulehnen, sollten keine rechtsgültigen Gründe hierfür vorliegen.
Sollten rechtsgültige Gründe für eine Durch- bzw. Untersuchung meiner Person vorliegen, möchte ich Sie – in Hinblick auf meine Rechte – bitten, mir diese für die Überprüfung durch einen Anwalt sowie Ihren Namen und Ihre Dienstnummer schriftlich auszuhändigen,
vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
xxxxx"
Falls jetzt jemand meint, dass das doch erst besonderen Verdacht erregt und dass man sich das doch auch alles merken kann:
Klar kann man sich das auch merken, aber in gewissen Situationen ist es vielleicht besser, gar nicht erst den Mund aufzumachen, oder aber die lassen einen gar nicht erst ausreden, man ist aufgeregt etc.pp.
Und daraus einen besonderen Verdacht zu hegen ist sowieso unzulässig, da Verkehrskontrollen landesrechtlich grundsätzlich verdachts- und ereignisunabhängig zulässig sind.