Pakethaftung

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Gast25944

Guest
Guten Abend,

ich habe mir bei eBay bei einem Händler einen 27" iMac gekauft der Morgen bei mir eintrifft. Dieser wird mit DPD versendet (und ich weiß, wie dort mit Paketen umgegangen wird.... - ich hab da mal gearbeitet! :d).

Das Paket ist bis 500 Euro versichert...
Wie soll ich nun Morgen damit umgehen um sicher zu sein, dass alles in Ordnung ist?
Das Paket in Anwesenheit des Paketboten öffnen?
Kann man einen eventuellen Schaden auch nachträglich melden?
Meines Wissens nach ist der Verkäufer dafür verantwortlich, dass die Ware sachgemäß verpackt ist. oder?

Ich hab nur n bisschen Schiss, weil es eben um ne menge Holz geht... :rolleyes:
 
wenn der karton äußerliche schäden aufweist, würde ich die annahme verweigern.

warum hast du den denn nicht im restore oder bei apple gekauft? die kosten doch überall gleich.
 
Wenn der Karton beschädigt ist, das bei der Zustellung vermerken und auch den Zusteller dafür unterschreiben lassen, dass der Karton beschädigt ist. (Evtl. Foto machen)
Äußerliche Schäden musst du sofort melden (also beim Unterschreiben vermerken)
Alles was innen drin nicht passt, hast du glaub ich 2 Wochen Zeit dich zu melden.
 
wenn der karton äußerliche schäden aufweist, würde ich die annahme verweigern.

warum hast du den denn nicht im restore oder bei apple gekauft? die kosten doch überall gleich.

ein bekannter ist dispetscher (hofftl. is es richtig geschrieben) bei dhl.

wie schon gesagt - bei karton beschädigung unbedingte vermerken lassen und zur not dir was selbst ausdrucken und postbote unterschreiben lassen - weigert er sich dann weigerst du dich !!!

dann wenn karton IO ist - beim öffnen einen bekannten als zeugen mit bei sein lassen (keine fam. oder angehöriger !!!).
irgend ein bekannter reicht. hättest eigtl. sogar das recht auf öffnung im beisein des postboten bei karton beschädigung (da reicht es wenn ne ecke nur minimal eingedrückt ist)
und foto's können wir alle machen und sollte man auch.

und bei techn. mängeln innerhalb von 2 wochen ist eh rückgaberecht.
auch wenn dir irgend einer von wegen fernabsatz was anderes erzählen will.
da hat das verfassungsgericht nen riegel vorgeschoben schon vor ewigen monaten :)
 
Zuletzt bearbeitet:
hättest eigtl. sogar das recht auf öffnung im beisein des postboten bei karton beschädigung (da reicht es wenn ne ecke nur minimal eingedrückt ist)
(dispatcher)

Dieses recht gibt es nicht, steht wohl in den bedingungen der dhl. Ein freund von mir arbeitet bei der dhl. Der ist zu sowas nicht verpflichtet.
 
naja, aber der Paketbote wird das vermutlich trotzdem mitmachen, da er sein Paket loswerden möchte ;)

Das Paket kommt gleich ... Danke euch!
 
Garnicht eigentlich.
Im Moment der Unterschrift gehört die Kiste dir, ist dem Zusteller dann egal, er hat seine Pflicht erfüllt und dir das Paket gebracht. Muss auch nicht mehr bleiben und das aufmachen etc.
_Vor_ der Unterschrift, darfst dus aber nicht aufmachen, weils dir ja noch nicht gehört, sonderm noch dem Absender.

Und die zwei Wochen haben nichts mit Rückgaberecht zu tun, sondern mit der Dienstleistung von DHL in dem Fall.

Und: Hab mich falsch erinnert, sind 7 Tage:

http://dejure.org/gesetze/HGB/438.html

Heißt: Erkennbar äußerlich kaputt musst du sofort sagen und auf dem Ablieferbeleg festhalten, nicht äußerlich erkennbar innerhalb von 7 Tagen anzeigen. Formular gibts bei DHL auf der Homepage, es reicht das fristgerechte Abschicken (Poststempel).
 
Paketdienste wie DPD oder Hermes haben leider nur eine Haftung von 500 €. Ich habe als Student mal bei einem Paketdienst bei der Verladung gearbeitet in den Contrainern & ich weiß, wie die Pakete behandelt werden. :(

Den Verkäufer bitten, das Paket höherversichert über DHL zu verschicken mit Kosten, die zu teilen sind zw. Verkäufer & Käufer.

Zumal dieser wohl Händler ist & der Wert des Vorführgeräts weit über 500 € liegt ? Der Händler muß angemessen versenden in Höhe des Werts, also ist das Paket dann wissentlich seitens des Händlers unterversichert. Als Händler kann er auch über UPS eine Höherversicherung abschließen oder bei Paketshops.

Einige Verkäufer bereichern sich auch an den Portokosten, schicken das als unversichertes Päckchen & streichen die Paketkosten ein :mad:

Man hat hier 2 Staffeln mit 2500 oder 25.000 € Versicherungswert.
 
Zuletzt bearbeitet:
(dispatcher)

Dieses recht gibt es nicht, steht wohl in den bedingungen der dhl. Ein freund von mir arbeitet bei der dhl. Der ist zu sowas nicht verpflichtet.

aso: man lernt nie aus ;)

Und die zwei Wochen haben nichts mit Rückgaberecht zu tun, sondern mit der Dienstleistung von DHL in dem Fall.

bitte genau lesen: bei techn. mängeln - was hat dhl damit zu tuhen ???

der satz von mir ging um das normale 14tägige rückgaberecht, das mal durchs veränderte fernabsatzgesetz außer kraft gesetzt wurde (nur kurz dank verfassungsgericht)
 
Is halt verzwickt, war der Mangel beim Kauf schon oder ist der durch den Transport entstanden?
 
soweit ich weiß, gibt es hier noch keinen mangel.
 
wie dem auch sei; mein iMac ist sehr gut verpackt und unbeschadet bei mir angekommen! :)
 
Garnicht eigentlich.
Im Moment der Unterschrift gehört die Kiste dir, ist dem Zusteller dann egal, er hat seine Pflicht erfüllt und dir das Paket gebracht. Muss auch nicht mehr bleiben und das aufmachen etc.
_Vor_ der Unterschrift, darfst dus aber nicht aufmachen, weils dir ja noch nicht gehört, sonderm noch dem Absender.

Und die zwei Wochen haben nichts mit Rückgaberecht zu tun, sondern mit der Dienstleistung von DHL in dem Fall.

Und: Hab mich falsch erinnert, sind 7 Tage:

http://dejure.org/gesetze/HGB/438.html

Heißt: Erkennbar äußerlich kaputt musst du sofort sagen und auf dem Ablieferbeleg festhalten, nicht äußerlich erkennbar innerhalb von 7 Tagen anzeigen. Formular gibts bei DHL auf der Homepage, es reicht das fristgerechte Abschicken (Poststempel).

Würde mit dem Nennen irgendwelcher Rechtsvorschriften ins Blaue recht vorsichtig sein. Das HGB ist nicht für jedermann anwendbar. Ich denke, dass er es privat gekauft hat, insoweit ist das BGB zu wählen.
 
Wenn du meinst.
Wenn dir ein Laden (war ein Aussteller) etwas schickt, hat der Absender (Geschäft) mit der DHL (oder wemauchimmer) einen Frachtvertrag. Da drauf beziehen sich die Auszüge aus dem HGB. Du (man/ich/jeder) hat mit der DHL garkeinen Vertrag, kannst also lange in deinem BGB nach sowas suchen. Demzufolge auch garkeine Ansprüche etc. Die hat nur der Versender.
Tellerrand olé...
 
Das ist soweit auch korrekt. Nur kam es bei deinem Beitrag so rüber, als hätte er als Empfänger gegenüber dem Transportunternehmen Ansprüche.

Naja, Paket ist, wie wir alle oben lesen können, heile angekommen, also brauch auch nicht weiter diskutiert werden.
 
als hätte er als Empfänger gegenüber dem Transportunternehmen Ansprüche.

Das ist jetzt Korinthenkackerei auf hohem Niveau, aber: Der Empfänger hat sehr wohl den Anspruch auf Herausgabe der Ware durch den Frachtführer (DHL), auch wenn der Absender den Frachtvertrag mit DHL gemacht hat.

Interessiert aber in diesem Fall kein Schwein, hast recht ;) Ich bin raus.
 
Hallo,

als mittlerweile ehemaliger Zusteller bei UPS kann ich auch ein bisschen meinen Senf dazugeben.

Also:
Der Versender muss das Paket so verpacken, dass der Inhalt nicht beschädigt werden kann. Das bedeutet auch, dass das Paket aus ca. 1 m Höhe herunterfallen darf (z. B. vom Fließband, da bei den meisten Paketdiensten der Großteil der Sortierung über Maschinen stattfindet). Besonders große und vor allem schwere Pakete sollten etwas besser verpackt sein, da es dem Zusteller auch mal schnell aus der Hand "fallen" kann, besonders bei Privatzustellungen.

Wenn der Karton irgendwie beschädigt ist (eingedrückt etc.) das Paket verweigern, dann ist der Transportschaden Sache des Versenders und du musst dich nicht abärgern. Sollte dem Paket äusserlich nichts fehlen und ein versteckter Mangel bzw. versteckter Transportschaden auftauchen, musst du beim Versender reklamieren.

Das schon genannte: "Ich öffne das Paket mal schauen ob alles passt, ggf bestätigen Sie mir einen Schaden" wird dir kein Zusteller mitmachen, die Regel bei allen Paketdiensten lautet: "Erst Unterschrift, dann aufmachen, bestätigt wird vom Zusteller nichts!"

Schäden muss im übrigen immer der Versender geltend machen, denn er ist Kunde beim Paketdienst, nicht du!

Um auf Nummer sicher zu gehen würde ich solche Sachen oder auch Fernseher etc. lieber für ein paar Euro mehr im Laden um die Ecke kaufen, denn die bekommen das in Regel per Spedition und die Lageristen wissen auch, wie man solche Kartons richtig lagern muss (oder denkst du einen Paketzusteller juckt es, ob ein Plasmafernseher stehen muss? Der stellt oder den irgendwie in eine freie Ecke im Lieferwagen, wenn noch Pakete draufpassen, wird draufgestapelt, denn Platz ist rar im Zustellerfahrzeug.
 

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