Erst einmal Danke für die Blumen und Grüsse an Discoboy25 (ist das auch dein Nickname bei Gayromeo ? *grins*)
@ Dom
Ist der Religionsfuzzi den du da kennst nur ein Schüler oder ein Religionslehrer ? Das hab ich jetzt nicht gepeilt. Also wenn das ein Reli-Lehrer wäre wärs ja geradezu skandalös.
Die Wahl des, zumindest bisher, erzkonservativen Kardinals Ratzinger zum Papst hat ja in der schwulen Gemeinschaft eine grosse Welle an negativen Reaktionen ausgelöst. Kommentar eines befreundeten schwulen Theologen (evangelisch): Der heilige Geist hatte Urlaub - Ratze ist Papst.
Das hier muss ich im übrigen auch noch mal los werden:
Kackspaten des Monats ist für mich Guido Westerwelle weil er meint das Antidiskriminierungsgesetz würde zu noch mehr Bürokratie führen und sei daher in Deutschland nicht umsetzbar. *grübel* Und wie haben die anderen EU Staaten in denen es schon länger dieses Gesetz gibt diese schwere schwere Bürde tragen können ?
---> Beim ADG handelt es sich um die Umsetzung einer EU Richtlinie - also nichts was sich der Gerd oder einer aus seinem Kabinett mal so eben aus dem Kopf gedrückt hat.
---> Es geht um die Diskriminierung von Ausländern , Behinderten und auf Grund Religion und sexueller Orientierung (Lesben , Schwule, Bisexuelle)
Dazu nochmal diese Meldung von
www.queer.de
ADG: Deutschland verurteilt
29.04.2005
Brüssel Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland verurteilt, weil es bisher die EU-Vorgaben gegen Diskriminierung aufgrund von "Rasse" und ethnischer Herkunft noch nicht umgesetzt hat. Die Luxemburger EU-Richter entsprachen am Donnerstag einer Klage der Europäischen Kommission, die monierte, dass Deutschland die entsprechende Richtlinie, die vor fünf Jahren einstimmig beschlossen wurde, bereits bis zum 19. Juli 2003 hätte umsetzen müssen. Kommissar Vladimir Spidla forderte die Bundesrepublik auf, das entsprechende Gesetz schnellstmöglich zu beschließen. Ein Antidiskriminierungsgesetz (ADG), das neben dieser Richtlinie weitere Antidiskrimnierungsvorgaben aus Brüssel verspätet umsetzen soll, war Ende letzten Jahres in erster Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Nach langem Zögern der rot-grünen Bundestagskoalition, die einen ersten Entwurf für das Gesetz kurz vor der Bundestagswahl 2002 zurückzog, ist das ADG nun von Union, FDP, einigen SPD-Politikern und zahlreichen Wirtschaftsverbänden unter Dauerbeschuss geraten, soll aber noch vor dem Sommer verabschiedet werden. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Die Gerichtskosten trägt das Land Deutschland. (nb)